260954-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung einer weiteren Fußgängerüberquerung an der Pützstraße zwischen der Nikolauskirche und der Nikolausschule
Kerndaten
- Nummer
- 260954-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Pützstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260954-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zu Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung einer weiteren Fußgängerüberquerung an der Pützstraße zwischen der Nikolauskirche und der Nikolausschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund des Bürgerantrages ist eine Zählung der Fußgänger und eine Seitenradarmessung erfolgt, da ein Fußgängerüberweg (FGÜ) nur in Betracht kommt, wenn der Querungsbedarf des Fußverkehrs besteht. Die Geschwindigkeitsüberschreitung liegt im Durschnitt lediglich bei 3 Prozent. Die Querungszahlen in der Spitzenstunde vor Schulbeginn sind hingegen hoch, daher wurde die Polizei/Direktion Verkehr angehört. Nach deren Stellungnahme wird eine Notwendigkeit zur Errichtung eines FGÜ nicht gesehen, da an der Örtlichkeit bereits eine Auflastung und eine Fahrbahnverengung geschaffen wurde. Zudem zeigen die Zählungen, dass die Querungsstelle vor Schulbeginn genutzt wird, allerdings weisen die gefahrenen Geschwindigkeiten, die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsunfalllage nicht auf eine Gefahrenlage hin. Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Fußgängerüberwege ausreichend weit voneinander entfernt sein. Auf der Pützstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe bereits ein FGÜ vor der Nikolausschule. Vom Schulischen Mobilitätsmanagement wurde mitgeteilt, dass die Nikolausschule an einer Befragung zu den Schulwegen teilgenommen hat und die Problemlage dort eher gering bewertet hat. Eine Teilnahme am Schulwegprojekt wurde nicht gewünscht. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangtSeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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