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260954-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung einer weiteren Fußgängerüberquerung an der Pützstraße zwischen der Nikolauskirche und der Nikolausschule

Nummer
260954-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Pützstraße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260954 Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung einer weiteren Fußgängerüberquerung an der Pützstraße zwischen der Nikolauskirche und der Nikolausschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260954-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Antrag auf
Einrichtung einer weiteren Fußgängerüberquerung
an der Pützstraße zwischen der Nikolauskirche und
der Nikolausschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund des Bürgerantrages ist eine Zählung der Fußgänger und eine
Seitenradarmessung erfolgt, da ein Fußgängerüberweg (FGÜ) nur in Betracht
kommt, wenn der Querungsbedarf des Fußverkehrs besteht. Die
Geschwindigkeitsüberschreitung liegt im Durschnitt lediglich bei 3 Prozent. Die
Querungszahlen in der Spitzenstunde vor Schulbeginn sind hingegen hoch,
daher wurde die Polizei/Direktion Verkehr angehört. Nach deren Stellungnahme
wird eine Notwendigkeit zur Errichtung eines FGÜ nicht gesehen, da an der
Örtlichkeit bereits eine Auflastung und eine Fahrbahnverengung geschaffen
wurde. Zudem zeigen die Zählungen, dass die Querungsstelle vor Schulbeginn
genutzt wird, allerdings weisen die gefahrenen Geschwindigkeiten, die örtlichen
Gegebenheiten und die Verkehrsunfalllage nicht auf eine Gefahrenlage hin.
Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Fußgängerüberwege ausreichend
weit voneinander entfernt sein. Auf der Pützstraße befindet sich in unmittelbarer
Nähe bereits ein FGÜ vor der Nikolausschule.
Vom Schulischen Mobilitätsmanagement wurde mitgeteilt, dass die
Nikolausschule an einer Befragung zu den Schulwegen teilgenommen hat und
die Problemlage dort eher gering bewertet hat. Eine Teilnahme am
Schulwegprojekt wurde nicht gewünscht.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangtSeite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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