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260953 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn-Nord 2026

Nummer
260953
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • An der Margarethenkirche Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn
  • Brüsseler Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Richthofenstraße Straße· Auerberg, Bonn
  • Am Josephinum Straße· Auerberg, Bonn
  • Friedrich-Wöhler-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Birkheuserstraße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Elisabeth-Daub-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Herseler Straße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • In den Dauen Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Ernst-Robert-Curtius-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Karl-Legien-Straße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Keltenweg Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Seehausstraße Straße· Auerberg, Bonn
  • Kopenhagener Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Londoner Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Margarethenplatz Straße· Auerberg, Bonn
  • Rostocker Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Salierweg Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Schlesienstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Warschauer Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
260953
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Verkehrsgrüns in Bonn-Nord 2026
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des Ver-
kehrsgrüns in Bonn-Nord 2026“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte im Verkehrs-
grün in den Bonner Stadtteilen Graurheindorf, Auerberg und Buschdorf.
Insgesamt werden 35 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Bei dieser Maßnahme entfallen keine Parkplätze.
5 Standorte sind nicht mit Bäumen wiederbepflanzbar. Diese Standorte bleiben
aber als insektenfreundlich begrünte Grünbeete erhalten.
*** Details siehe Anlage „Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Nord – Grün-
beete“ ***
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben
und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen
vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen
dann ab ca. August 2026 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig
hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende Dezember
2026.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Nord -
Baumtabelle“ ***
Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden sie in der AnlageSeite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
***„Allgemeinen Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen
2026“ ***
Hinweis der Verwaltung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2026-02456 X VOB UVgO VgV August 2026 bis Dezember
2026
165.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680612011000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Bonn-Nord 2026 - Grünbeete (öffentlich)
2 Bonn-Nord 2026 - Baumliste (öffentlich)
3 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen 2026 (öffentlich)Seite 2 von 7
Strasse: Hausnummer: Status: Bemerkung: Anzahl:
An der Josefshöhe 45,43,31 Grünbeet Gas- und Wasserleitungen mittig im Beet 4
Brüsseler Straße Ecke Richthofenstr. Grünbeet
Abstand zu Bestandsbäumen, Fläche zudem
großzügig und biodivers durch Paten begrünt 1
Grünbeet Ergebnis 5
Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Nord 2026 - Grünbeete (keine Schließungen)
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 7
Straße: Hausnummer:
An-
zahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Am Josephinum
Ecke Friedrich-
Wöhler-Straße 1 Zerr-Eiche Quercus cerris
Am Josephinum
Ecke Friedrich-
Wöhler-Straße 1 Ungarische Eiche Quercus frainetto
Am Josephinum
Ecke Friedrich-
Wöhler-Straße 1 Zerr-Eiche Quercus cerris
An der Margarethen-
kirche gegenüber 41 1 Tulpenbaum Liriodendron tulipifera
Birkheuserstraße gegenüber 1 1 Zier-Apfel Malus tschonoskii
Brüsseler Straße Ecke Kölnstraße 1 Spitz-Ahorn 'Emerald Queen'
Acer platanoides
'Emerald Queen'
Elisabeth-Daub-Straße 19 1 Zier-Apfel Malus tschonoskii
Herseler Straße 18 1 Winter-Linde 'Greenspire' Tilia cordata 'Greenspire'
In den Dauen
Ecke Ernst-Robert-
Curtius-Straße 1 Blumen-Esche 'Louisa Lady' Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
Karl-Legien-Straße 205 3 Weiß-Esche 'Autumn Purple'
Fraxinus americana
'Autumn Purple'
Keltenweg 16, 22 4 Apfeldorn Crataegus x lavallei 'Carrierei'
Kölnstraße
445,445,
Ecke Seehausstr. 3 Kaiserlinde Tilia x vulgaris 'Pallida'
Kölnstraße 488,490 2 Pflaumen-Dorn Crataegus prunifolia
Kopenhagener Straße 16 1 Zerr-Eiche Quercus cerris
Londoner Straße 8 1 Weiß-Esche 'Autumn Purple'
Fraxinus americana
'Autumn Purple'
Margarethenplatz 10 1 Nelkenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Rostocker Straße 25,29 2 Breitblättrige Mehlbeere Sorbus latifolia
Salierweg
gegenüber
Karl-Legien-Str. 75 1 Herzblättrige Erle Alnus cordata
Schlesienstraße
584,604,590,
Nähe Kreisverkehr 7 Spitz-Ahorn 'Farlakes Green'
Acer platanoides
'Farlakes Green'
Warschauer Straße Fußweg KITA 1 Kobushi Magnolie Magnolia kobus
Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Nord - Baumtabelle
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar
und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar.
Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-
Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-
Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum
und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4
und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch
geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen
Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder
wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird
bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit
breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der
neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige,
blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass
ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist
meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und
Entsorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen
Stammachse und Außenkante städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand
von 2,5 m einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein
Konzept zum Schutz der Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In
stark beengten Bereichen, in denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum
nicht vereinbar sind, wird aufgrund des hohen technischen Herstellungs- und
Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort installiert. Auf die Straße ragender
Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder
die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür,
dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume
genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr
möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. InSeite 5 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die
Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen
Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder
auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine
Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre.
Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ
problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist
breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge
der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell
auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach
etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der
Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut
geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher
baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer /
zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen
werden der Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden
Bürgerinformation erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei
werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/
Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die
Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am
Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden
unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die
neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für
die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus
resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert.
Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als
versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00
m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ großeSeite 6 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden.
Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das
Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³
anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst
durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der
Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der
befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe
mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als
finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch
aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege,
eine 5- jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis
zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de