260952 · Beschlussvorlage
20. Änderung des Bonner Taxitarifs
Kerndaten
- Nummer
- 260952
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Mackestraße
- F
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260952 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 20. Änderung des Bonner Taxitarifs Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Anregung Rat 11.06.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Behandlung der Vorlage im Wege der Dringlichkeit ist erforderlich, da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Taxengewerbe seit Einbringung des Antrags erheblich und kurzfristig verändert haben. Insbesondere haben die nicht vorhersehbaren weltpolitischen Entwicklungen in jüngster Zeit zu deutlichen und kurzfristigen Preissteigerungen bei Kraftstoffen sowie weiteren Betriebskosten geführt. Die wirtschaftliche Situation vieler Taxibetriebe hat sich dadurch weiter verschärft. Eine Entscheidung erst nach der Sommerpause würde die notwendige Anpassung der Taxentarife zeitlich erheblich verzögern und könnte für einzelne Betriebe zu weiteren wirtschaftlichen Belastungen führen. Zudem besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes als Bestandteil des öffentlichen Mobilitätsangebots in Bonn aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine zeitnahe Beratung und Beschlussfassung noch vor der Sommerpause sachlich geboten. Beschlussvorschlag Die 20. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif - vom 19. Juli 1976 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 401) wird in der beigefügten Fassung beschlossen (Anlage 1) Begründung Der Rat der Stadt Bonn hatte zuletzt in seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen, dass künftige Erhöhungen des Bonner Taxitarifs an die Tariferhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) angepasst werden sollen. Der Tarif des VRS wurde seit dem Jahr 2023 um durchschnittlich 18,75 % angehoben.Seite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Taxi Bonn eG beantragte mit Schreiben vom 31.03.2026 (Anlage 2) eine durchschnittliche Anpassung des Bonner Taxitarifs um 14,38 %, welcher die Verwaltung zustimmt. Die einzelnen Tarifänderungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die im Anhörungsverfahren zum Taxigewerbe zu beteiligenden Stellen haben keine Einwände gegen eine Erhöhung erhoben. Ein Fachverband hatte sogar eine höhere Tarifänderung empfohlen. Anlage/n 1 Anlage 2 (öffentlich) 2 Anlage 1 (öffentlich) 3 Anlage 3 (öffentlich)Seite 2 von 9 Taxi Bonn eG Mackestr. 32 53119 Bonn Bundesstadt Bonn Herrn Amtsleiter Ralf Bockshecker Bürgerdienste Amt 33 53103 Bonn Antrag auf Änderung des Bonner Taxitarifs 2026 Sehr geehrter Herr Bockshecker, sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 22.09.2016, wonach der Taxitarif an die Entwicklung des VRS-Tarifs anzupassen ist, sowie auf unseren letzten Tarifantrag und die daraufhin erfolgte Tarifanpassung im Jahr 2023, stellen wir hiermit erneut den Antrag auf Anpassung des Bonner Taxitarifs. Seit der letzten Tariferhöhung im Jahr 2023 hat sich die wirtschaftliche Situation der Taxiunternehmen erneut deutlich verschlechtert. Seit der letzten Tarifanpassung ist eine kontinuierliche Steigerung der Verbraucherpreise zu verzeichnen. Nach einer Inflationsrate von 5,9 % im Jahr 2023 folgten weitere Preissteigerungen von jeweils rund 2,2 % in den Jahren 2024 und 2025. Auch im ersten Quartal 2026 liegt die Inflationsrate weiterhin bei etwa 2 %. Insgesamt ergibt sich somit seit der letzten Tariferhöhung eine kumulierte Preissteigerung von rund 10 bis 11 %, die sich unmittelbar auf sämtliche betrieblichen Kosten auswirkt. Die Kraftstoffkosten stellen weiterhin einen der zentralen Kostenfaktoren im Taxigewerbe dar. Bereits im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Dieselpreis bei etwa 1,70 bis 1,75 Euro pro Liter. In den Folgejahren blieb das Preisniveau weiterhin hoch. Im Jahr 2026 ist erneut ein deutlicher Anstieg zu beobachten, wobei die Preise teilweise wieder deutlich über 2,00 Euro pro Liter liegen. Damit bewegen sich die Kraftstoffkosten weiterhin auf einem dauerhaft hohen Niveau und belasten die Unternehmen erheblich. Auch die Personalkosten sind seit der letzten Tarifanpassung kontinuierlich gestiegen. Der gesetzliche Mindestlohn hat sich von 12,00 Euro im Jahr 2023 über 12,41 Euro im Jahr 2024 und 12,82 Euro im Jahr 2025 auf aktuell 13,90 Euro im Jahr 2026 erhöht. Ansprechpartner Siwar Racho Telefon 0228 55 55 512 Telefax 0228 55 55 522 E-Mail racho@taxibonn.de Datum 31.03.2026 info@taxibonn.de www.taxibonn.de Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9.00 13.00 und 14.00 16.00 Uhr Telefon (0228) Zentrale 55 55 55 Fax: 55 55 522 Verwaltung: 55 55 500 Fax: 67 64 00 Steuer-Nr.: 205/5781/0066 Vorstand: Siwar Racho Robar Saado Mohamed Hbib Amtsgericht Bonn Gen.-Reg. 340 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dimitri Misbach Sparkasse KölnBonn IBAN: DE82 3705 0198 0000 0449 17 BIC: COLSDE33XXXSeite 3 von 9 Dies entspricht einer Steigerung von rund 16 % innerhalb von nur drei Jahren. Für das Jahr 2027 ist bereits eine weitere Anhebung auf etwa 14,60 Euro absehbar. Aufgrund der personalintensiven Struktur des Taxigewerbes wirken sich diese Entwicklungen unmittelbar auf die Kostenstruktur aus. Unter Berücksichtigung von Lohnnebenkosten und Sozialabgaben ergibt sich eine nochmals deutlich höhere tatsächliche Belastung. Neben den genannten Faktoren sind seit 2023 auch die Kosten für Fahrzeuganschaffung und Finanzierung, Wartung und Ersatzteile, Versicherungen sowie gesetzliche Anforderungen und Digitalisierung erheblich gestiegen. Diese Entwicklungen führen insgesamt zu einer zusätzlichen wirtschaftlichen Belastung der Taxiunternehmen. Ein Vergleich mit umliegenden Städten und Regionen zeigt deutlich, dass das Tarifniveau in Bonn weiterhin unter dem Niveau vergleichbarer Städte liegt. Insbesondere in Köln und Düsseldorf bestehen deutlich höhere Grundpreise und Kilometerentgelte. Auch im Rhein-Sieg-Kreis sind höhere Tarife und Zuschläge üblich. Diese Unterschiede führen zu einem Wettbewerbsnachteil für das Bonner Taxigewerbe und begünstigen eine Abwanderung von Fahrern und Unternehmern in wirtschaftlich attraktivere Regionen. Die dargestellten Entwicklungen zeigen deutlich, dass die seit 2023 eingetretenen Kostensteigerungen durch den aktuellen Tarif nicht mehr ausreichend abgebildet werden. Die Kombination aus Inflation, gestiegenen Personalkosten, hohen Kraftstoffpreisen sowie strukturellen Wettbewerbsnachteilen führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung. Ohne eine Anpassung des Tarifs ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Betriebe gefährdet. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich die Versorgungssituation im Taxiverkehr mittelfristig verschlechtert. Wir beantragen daher die Anpassung des Bonner Taxitarifs in folgender Form: Der Grundpreis soll auf 4,90 Euro erhöht werden (bisher 3,60 Euro). Für den ersten Kilometer soll ein Entgelt von 2,50 Euro gelten (bisher 3,50 Euro). Ab dem zweiten Kilometer soll ein Preis von 2,50 Euro je Kilometer erhoben werden. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsfahrten soll ein Kilometerpreis von 2,65 Euro gelten. Die Wartezeit soll mit 33,00 Euro pro Stunde berechnet werden, während die vergebliche Anfahrt auf 9,80 Euro angepasst werden soll. Alle Preise verstehen sich inklusive 7 % Mehrwertsteuer. Zudem soll der Großraumwagentarif ab der 5. Person in Höhe von 7,50 Euro eingeführt werden. Die Großraumfahrzeuge haben höhere Betriebskosten. Dieser Zuschlag ist auch in den meisten Städten üblich. Grundpreis 1. km ab dem 2. km und jeder weitere km ab dem 1. km und jeder weitere km von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verkehrsbedingte /angeordnete Wartezeit (0,55 Vergebliche Anfahrt Zuschlag ab 5. Person für GroßraumfahrzeugeSeite 4 von 9 Die beantragte Tarifanpassung ist erforderlich, um die seit 2023 eingetretenen Kostensteigerungen auszugleichen, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den umliegenden Regionen zu verbessern und die wirtschaftliche Stabilität der Taxiunternehmen in Bonn zu sichern. Gleichzeitig dient sie der langfristigen Sicherstellung einer zuverlässigen Verkehrsversorgung und entspricht den Zielsetzungen des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2016. Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Siwar Racho Anlage: Tarifkalkulation / Vergleichsrechnung Kopie per E-Mail an: Stadt Bonn, Amt 33-44Seite 5 von 9 Anlage Tarifvergleich: Tarifvergleich 2026 Stadt Bonn Bonn NEU Stadt Köln 06/2026 Siegburg 05/2026 Düsseldorf 02/2025 Grundpreis Km-Preis 1.KM ab dem 2.KM - - - - ab dem 8.KM - - - - - N / F Tarif - - Wartezeit Std verk. Wartezeit vergebl. Anfahrt - - Beispielrechnung - KM: 3 KM Tour 6 KM TourTour 10 KM Tour 27 KM Tour Besonders hervorzuheben ist, dass sowohl die Stadt Köln als auch der Rhein-Sieg-Kreis zum 01.01.2027 eine weitere während im Rhein-Sieg- igt.Seite 6 von 9 Anlage 1 20. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl I. S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2026 (BGBl 2026 I. Nr. 47) in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens (ZustVO-ÖSPV-EW) vom 25. Juni 2015 (GV.NRW: S. 504/SGV.NRW 92) folgende Änderung des Bonner Taxitarifes beschlossen: Artikel I Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif – vom 19. Juli 1976 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 401), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2023 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1228), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 1 Buchstaben a – c erhält folgende Fassung: „(1) Als Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten werden festgesetzt: a) Ein Grundpreis von 4,90 EUR einschließlich der ersten Wegstrecke von 37,74 m oder der ersten Wartezeit von 10,91 Sekunden. b) Bis zum 1. Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere Wegstrecke von 37,74 m 0,10 EUR (Fahrpreis für den 1. Km 2,50 EUR), ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere Wegstrecke von 40,00 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,50 EUR/km) Ab dem 1. Km an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen, für jede weitere Wegstrecke von 37,74 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 1. Km an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr/Sonn- und Feiertage 2,65 EUR/km) c) Für Wartezeiten: ab der 1. Minute Wartezeit für jede Wartezeit von 10,91 Sekunden 0,10 EUR (33,00 EUR je Stunde) Nach jedem Anfahren bzw. bei Fortsetzung der Fahrt nach einem Halt beginnt die Wartezeit bei 0 Sekunden zu laufen.Seite 7 von 9 § 2 Abs. 1 Buchstabe d) wird neu eingefügt: d) Ein Zuschlag auf den Grundpreis ab der 5. Person für Großraumfahrzeuge von 7,50 EUR Artikel II Diese Verordnung tritt vier Wochen nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Für den Zeitraum von 2 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer Taxis, deren Fahrpreisanzeiger noch nicht für den Tarif nach § 2 Abs. 1 umgestellt sind, Fahrten nach dem Taxitarif in der Fassung der 19. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif – vom 30. September 2023 abrechnen dürfen.Seite 8 von 9 Prozentuale Steigerung des Taxitarifs Beantragt Aktuell Prozent Grundpreis 4,90 EUR 3,60 EUR 36,11 % 1. Km werktags 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,50 EUR 3,50 EUR -28,57 % Ab dem 2. Km und jeder weitere Km werktags 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,50 EUR 2,11 EUR 18,48 % 1.Km werktags 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 2,65 EUR 3,50 EUR -24,29 % Ab dem 2. Km und jeder weitere km werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 2,65 EUR 2,21 EUR 19,91 % Ab der 1. Minute Wartezeit (0,50/min) 33,00EUR/Std. 31,60 EUR/Std 4,43 % Vergebliche Anfahrt 9,80 EUR 7,20 EUR 36,11 % Großraumwagentarif ab 5. Person 7,50 EUR - Alle Preise inklusive MwSt.Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de