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260952 · Beschlussvorlage

20. Änderung des Bonner Taxitarifs

Nummer
260952
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Mackestraße Straße· Castell, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 260952-01 AA Ergänzungsantrag Linke: 20. Änderung des Bonner Taxitarifs Antrag zur Vorlage 260952
  2. 260952-02 AA Ergänzungsantrag-Linke: 20. Änderung des Bonner Taxitarifs Antrag zur Vorlage 260952
  3. 260952-03 20. Änderung des Bonner Taxitarifs Ergänzung

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Beschlussvorlage
öffentlich
260952
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
20. Änderung des Bonner Taxitarifs
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Anregung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Behandlung der Vorlage im Wege der Dringlichkeit ist erforderlich, da sich
die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Taxengewerbe seit
Einbringung des Antrags erheblich und kurzfristig verändert haben.
Insbesondere haben die nicht vorhersehbaren weltpolitischen Entwicklungen in
jüngster Zeit zu deutlichen und kurzfristigen Preissteigerungen bei Kraftstoffen
sowie weiteren Betriebskosten geführt.
Die wirtschaftliche Situation vieler Taxibetriebe hat sich dadurch weiter
verschärft. Eine Entscheidung erst nach der Sommerpause würde die
notwendige Anpassung der Taxentarife zeitlich erheblich verzögern und könnte
für einzelne Betriebe zu weiteren wirtschaftlichen Belastungen führen.
Zudem besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, die
Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes als Bestandteil des öffentlichen
Mobilitätsangebots in Bonn aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund
erscheint eine zeitnahe Beratung und Beschlussfassung noch vor der
Sommerpause sachlich geboten.
Beschlussvorschlag
Die 20. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die
Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn
zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif - vom 19. Juli 1976 (Amtsblatt der Stadt
Bonn S. 401) wird in der beigefügten Fassung beschlossen (Anlage 1)
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hatte zuletzt in seiner Sitzung am 20.03.2018
beschlossen, dass künftige Erhöhungen des Bonner Taxitarifs an die
Tariferhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) angepasst werden
sollen.
Der Tarif des VRS wurde seit dem Jahr 2023 um durchschnittlich 18,75 %
angehoben.Seite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Taxi Bonn eG beantragte mit Schreiben vom 31.03.2026 (Anlage 2) eine
durchschnittliche Anpassung des Bonner Taxitarifs um 14,38 %, welcher die
Verwaltung zustimmt. Die einzelnen Tarifänderungen sind der Anlage 3 zu
entnehmen.
Die im Anhörungsverfahren zum Taxigewerbe zu beteiligenden Stellen haben
keine Einwände gegen eine Erhöhung erhoben. Ein Fachverband hatte sogar
eine höhere Tarifänderung empfohlen.
Anlage/n
1 Anlage 2 (öffentlich)
2 Anlage 1 (öffentlich)
3 Anlage 3 (öffentlich)Seite 2 von 9
Taxi Bonn eG Mackestr. 32 53119 Bonn
Bundesstadt Bonn
Herrn Amtsleiter Ralf Bockshecker
Bürgerdienste Amt 33
53103 Bonn
Antrag auf Änderung des Bonner Taxitarifs 2026
Sehr geehrter Herr Bockshecker,
sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 22.09.2016, wonach der Taxitarif an
die Entwicklung des VRS-Tarifs anzupassen ist, sowie auf unseren letzten Tarifantrag
und die daraufhin erfolgte Tarifanpassung im Jahr 2023, stellen wir hiermit erneut den
Antrag auf Anpassung des Bonner Taxitarifs.
Seit der letzten Tariferhöhung im Jahr 2023 hat sich die wirtschaftliche Situation der
Taxiunternehmen erneut deutlich verschlechtert.
Seit der letzten Tarifanpassung ist eine kontinuierliche Steigerung der
Verbraucherpreise zu verzeichnen. Nach einer Inflationsrate von 5,9 % im Jahr 2023
folgten weitere Preissteigerungen von jeweils rund 2,2 % in den Jahren 2024 und
2025. Auch im ersten Quartal 2026 liegt die Inflationsrate weiterhin bei etwa 2 %.
Insgesamt ergibt sich somit seit der letzten Tariferhöhung eine kumulierte
Preissteigerung von rund 10 bis 11 %, die sich unmittelbar auf sämtliche betrieblichen
Kosten auswirkt.
Die Kraftstoffkosten stellen weiterhin einen der zentralen Kostenfaktoren im
Taxigewerbe dar. Bereits im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Dieselpreis bei etwa
1,70 bis 1,75 Euro pro Liter. In den Folgejahren blieb das Preisniveau weiterhin hoch.
Im Jahr 2026 ist erneut ein deutlicher Anstieg zu beobachten, wobei die Preise
teilweise wieder deutlich über 2,00 Euro pro Liter liegen. Damit bewegen sich die
Kraftstoffkosten weiterhin auf einem dauerhaft hohen Niveau und belasten die
Unternehmen erheblich.
Auch die Personalkosten sind seit der letzten Tarifanpassung kontinuierlich gestiegen.
Der gesetzliche Mindestlohn hat sich von 12,00 Euro im Jahr 2023 über 12,41 Euro im
Jahr 2024 und 12,82 Euro im Jahr 2025 auf aktuell 13,90 Euro im Jahr 2026 erhöht.
Ansprechpartner Siwar Racho
Telefon 0228 55 55 512
Telefax 0228 55 55 522
E-Mail racho@taxibonn.de
Datum 31.03.2026
info@taxibonn.de
www.taxibonn.de
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 9.00 13.00 und
14.00 16.00 Uhr
Telefon (0228)
Zentrale 55 55 55
Fax: 55 55 522
Verwaltung: 55 55 500
Fax: 67 64 00
Steuer-Nr.: 205/5781/0066
Vorstand:
Siwar Racho
Robar Saado
Mohamed Hbib
Amtsgericht Bonn
Gen.-Reg. 340
Vorsitzender des
Aufsichtsrates
Dimitri Misbach
Sparkasse KölnBonn
IBAN:
DE82 3705 0198 0000 0449
17
BIC:
COLSDE33XXXSeite 3 von 9
Dies entspricht einer Steigerung von rund 16 % innerhalb von nur drei Jahren. Für das Jahr 2027 ist bereits
eine weitere Anhebung auf etwa 14,60 Euro absehbar. Aufgrund der personalintensiven Struktur des
Taxigewerbes wirken sich diese Entwicklungen unmittelbar auf die Kostenstruktur aus. Unter
Berücksichtigung von Lohnnebenkosten und Sozialabgaben ergibt sich eine nochmals deutlich höhere
tatsächliche Belastung.
Neben den genannten Faktoren sind seit 2023 auch die Kosten für Fahrzeuganschaffung und Finanzierung,
Wartung und Ersatzteile, Versicherungen sowie gesetzliche Anforderungen und Digitalisierung erheblich
gestiegen. Diese Entwicklungen führen insgesamt zu einer zusätzlichen wirtschaftlichen Belastung der
Taxiunternehmen.
Ein Vergleich mit umliegenden Städten und Regionen zeigt deutlich, dass das Tarifniveau in Bonn weiterhin
unter dem Niveau vergleichbarer Städte liegt. Insbesondere in Köln und Düsseldorf bestehen deutlich höhere
Grundpreise und Kilometerentgelte. Auch im Rhein-Sieg-Kreis sind höhere Tarife und Zuschläge üblich. Diese
Unterschiede führen zu einem Wettbewerbsnachteil für das Bonner Taxigewerbe und begünstigen eine
Abwanderung von Fahrern und Unternehmern in wirtschaftlich attraktivere Regionen.
Die dargestellten Entwicklungen zeigen deutlich, dass die seit 2023 eingetretenen Kostensteigerungen durch
den aktuellen Tarif nicht mehr ausreichend abgebildet werden. Die Kombination aus Inflation, gestiegenen
Personalkosten, hohen Kraftstoffpreisen sowie strukturellen Wettbewerbsnachteilen führt zu einer
erheblichen wirtschaftlichen Belastung. Ohne eine Anpassung des Tarifs ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit
vieler Betriebe gefährdet. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich die Versorgungssituation im
Taxiverkehr mittelfristig verschlechtert.
Wir beantragen daher die Anpassung des Bonner Taxitarifs in folgender Form: Der Grundpreis soll auf
4,90 Euro erhöht werden (bisher 3,60 Euro). Für den ersten Kilometer soll ein Entgelt von 2,50 Euro gelten
(bisher 3,50 Euro). Ab dem zweiten Kilometer soll ein Preis von 2,50 Euro je Kilometer erhoben werden. Für
Nacht-, Sonn- und Feiertagsfahrten soll ein Kilometerpreis von 2,65 Euro gelten. Die Wartezeit soll mit
33,00 Euro pro Stunde berechnet werden, während die vergebliche Anfahrt auf 9,80 Euro angepasst werden
soll. Alle Preise verstehen sich inklusive 7 % Mehrwertsteuer. Zudem soll der Großraumwagentarif
ab der 5. Person in Höhe von 7,50 Euro eingeführt werden. Die Großraumfahrzeuge haben höhere
Betriebskosten. Dieser Zuschlag ist auch in den meisten Städten üblich.
Grundpreis
1. km
ab dem 2. km und jeder weitere km
ab dem 1. km und jeder weitere km
von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
verkehrsbedingte /angeordnete Wartezeit (0,55
Vergebliche Anfahrt
Zuschlag ab 5. Person für GroßraumfahrzeugeSeite 4 von 9
Die beantragte Tarifanpassung ist erforderlich, um die seit 2023 eingetretenen Kostensteigerungen
auszugleichen, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den umliegenden Regionen zu verbessern und die
wirtschaftliche Stabilität der Taxiunternehmen in Bonn zu sichern. Gleichzeitig dient sie der langfristigen
Sicherstellung einer zuverlässigen Verkehrsversorgung und entspricht den Zielsetzungen des
Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2016.
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Siwar Racho
Anlage: Tarifkalkulation / Vergleichsrechnung
Kopie per E-Mail an: Stadt Bonn, Amt 33-44Seite 5 von 9
Anlage
Tarifvergleich:
Tarifvergleich 2026
Stadt
Bonn
Bonn
NEU
Stadt Köln
06/2026
Siegburg
05/2026
Düsseldorf
02/2025
Grundpreis
Km-Preis 1.KM
ab dem 2.KM - - - -
ab dem 8.KM - - - - -
N / F Tarif - -
Wartezeit Std
verk. Wartezeit
vergebl. Anfahrt - -
Beispielrechnung - KM:
3 KM Tour
6 KM TourTour
10 KM Tour
27 KM Tour
Besonders hervorzuheben ist, dass sowohl die Stadt Köln als auch der Rhein-Sieg-Kreis zum 01.01.2027
eine weitere
während im Rhein-Sieg- igt.Seite 6 von 9
Anlage 1
20. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte
für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn
zugelassenen Taxis
- Bonner Taxitarif -
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 51 Abs. 1 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. August 1990 (BGBl I. S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2026
(BGBl 2026 I. Nr. 47) in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den
Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens (ZustVO-ÖSPV-EW) vom
25. Juni 2015 (GV.NRW: S. 504/SGV.NRW 92) folgende Änderung des Bonner Taxitarifes beschlossen:
Artikel I
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn
zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif – vom 19. Juli 1976 (Amtsblatt der Stadt Bonn
S. 401), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2023 (Amtsblatt der Bundesstadt
Bonn S. 1228), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 Buchstaben a – c erhält folgende Fassung:
„(1) Als Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten werden festgesetzt:
a) Ein Grundpreis von 4,90 EUR einschließlich der ersten Wegstrecke von 37,74 m oder
der ersten Wartezeit von 10,91 Sekunden.
b) Bis zum 1. Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere Wegstrecke
von 37,74 m 0,10 EUR (Fahrpreis für den 1. Km 2,50 EUR), ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit
von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere Wegstrecke von 40,00 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 2.
Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,50 EUR/km)
Ab dem 1. Km an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen,
für jede weitere Wegstrecke von 37,74 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 1. Km an Werktagen in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr/Sonn- und Feiertage 2,65 EUR/km)
c) Für Wartezeiten:
ab der 1. Minute Wartezeit für jede Wartezeit von 10,91 Sekunden 0,10 EUR (33,00 EUR je Stunde)
Nach jedem Anfahren bzw. bei Fortsetzung der Fahrt nach einem Halt beginnt die Wartezeit bei 0
Sekunden zu laufen.Seite 7 von 9
§ 2 Abs. 1 Buchstabe d) wird neu eingefügt:
d) Ein Zuschlag auf den Grundpreis ab der 5. Person für Großraumfahrzeuge von 7,50 EUR
Artikel II
Diese Verordnung tritt vier Wochen nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Für den Zeitraum von 2 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung gilt eine Übergangsfrist,
innerhalb derer Taxis, deren Fahrpreisanzeiger noch nicht für den Tarif nach § 2 Abs. 1 umgestellt
sind, Fahrten nach dem Taxitarif in der Fassung der 19. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis
– Bonner Taxitarif – vom 30. September 2023 abrechnen dürfen.Seite 8 von 9
Prozentuale Steigerung des Taxitarifs
Beantragt Aktuell Prozent
Grundpreis 4,90 EUR 3,60 EUR 36,11 %
1. Km werktags 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,50 EUR 3,50 EUR -28,57 %
Ab dem 2. Km und jeder weitere Km werktags 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,50 EUR 2,11 EUR 18,48 %
1.Km werktags 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 2,65 EUR 3,50 EUR -24,29 %
Ab dem 2. Km und jeder weitere km werktags
von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
2,65 EUR 2,21 EUR 19,91 %
Ab der 1. Minute Wartezeit (0,50/min) 33,00EUR/Std. 31,60 EUR/Std 4,43 %
Vergebliche Anfahrt 9,80 EUR 7,20 EUR 36,11 %
Großraumwagentarif ab 5. Person 7,50 EUR -
Alle Preise inklusive MwSt.Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de