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260951-01 AA · Änderungsantrag

SPD-Bezirksfraktion: Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf Antrag zur Vorlage 260951

Nummer
260951-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Muffendorfer Hauptstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Hopmannstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 260951 Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf

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Änderungsantrag
öffentlich
260951-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
SPD-Bezirksfraktion: Satzungsbeschluss zur
Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern
Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Muffendorf
Antrag zur Vorlage 260951
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird durch folgende Formulierung ersetzt:
1. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den
historischen Ortskern von Muffendorf wird aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Aufstellungsbeschluss zu
entwerfen, der nur die Zeitschichten 1 und 2 (bis historisches Winzerdorf)
umfasst. Die Entwicklung zum bürgerlichen Wohnort (Zeitschicht 3) wird nicht
unter Schutz gestellt. Dementsprechend soll sich der der Aufstellungsbeschluss
auf die Bereiche Muffendorfer Hauptstraße, Kleine
Beethovenhalle,Kommende,Kirche Alt St. Martinsowie die angrenzenden
Fachwerkhäuser mit nachgewiesener historischer Substanzkonzentrieren.
Begründung
Der verstärkte Schutz für den historischen Ortskern von Muffendorf ist zu
begrüßen. Der Bereich, auf den sich die Denkmalbereichssatzung erstreckt, ist
allerdings weit überschießend. So sollen mehrere Straßen unter Schutz gestellt
werden, die ganz überwiegend durch Nachkriegsbebauung gekennzeichnet
sind. Dies ist fachlich nicht gerechtfertigt.
Der Erlass der Denkmalbereichssatzung verhindert, dass Muffendorf baulich an
aktuelle Entwicklungen angepasst werden kann. So ist bereits die Einrichtung
eines Quartiersparkplatzes im Bereich der Hopmannstraße durch die vorläufige
Unterschutzstellung unmöglich geworden. Auch die bisher vorgesehene
Verlängerung der Hopmannstraße mit der Errichtung einiger Wohngebäude
wird nicht mehr möglich sein. Derart weitreichende Maßnahmen sind zum
Schutz der Muffendorfer Hauptstraße angemessen, nicht jedoch für dieSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
entfernteren Bereiche, die von der Satzung ebenfalls umfasst sind. Daher ist
eine Reduzierung des Schutzbereichs geboten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de