260951-01 AA · Änderungsantrag
SPD-Bezirksfraktion: Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf Antrag zur Vorlage 260951
Kerndaten
- Nummer
- 260951-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Muffendorfer Hauptstraße Hauptort
- Hopmannstraße
- Muffendorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260951-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth SPD-Bezirksfraktion: Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf Antrag zur Vorlage 260951 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird durch folgende Formulierung ersetzt: 1. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf wird aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Aufstellungsbeschluss zu entwerfen, der nur die Zeitschichten 1 und 2 (bis historisches Winzerdorf) umfasst. Die Entwicklung zum bürgerlichen Wohnort (Zeitschicht 3) wird nicht unter Schutz gestellt. Dementsprechend soll sich der der Aufstellungsbeschluss auf die Bereiche Muffendorfer Hauptstraße, Kleine Beethovenhalle,Kommende,Kirche Alt St. Martinsowie die angrenzenden Fachwerkhäuser mit nachgewiesener historischer Substanzkonzentrieren. Begründung Der verstärkte Schutz für den historischen Ortskern von Muffendorf ist zu begrüßen. Der Bereich, auf den sich die Denkmalbereichssatzung erstreckt, ist allerdings weit überschießend. So sollen mehrere Straßen unter Schutz gestellt werden, die ganz überwiegend durch Nachkriegsbebauung gekennzeichnet sind. Dies ist fachlich nicht gerechtfertigt. Der Erlass der Denkmalbereichssatzung verhindert, dass Muffendorf baulich an aktuelle Entwicklungen angepasst werden kann. So ist bereits die Einrichtung eines Quartiersparkplatzes im Bereich der Hopmannstraße durch die vorläufige Unterschutzstellung unmöglich geworden. Auch die bisher vorgesehene Verlängerung der Hopmannstraße mit der Errichtung einiger Wohngebäude wird nicht mehr möglich sein. Derart weitreichende Maßnahmen sind zum Schutz der Muffendorfer Hauptstraße angemessen, nicht jedoch für dieSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) entfernteren Bereiche, die von der Satzung ebenfalls umfasst sind. Daher ist eine Reduzierung des Schutzbereichs geboten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de