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260951 · Beschlussvorlage

Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf

Nummer
260951
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Muffendorfer Hauptstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Helpert Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • An der Kommende Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Remi-Baert-Platz Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Am Gäßchen Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Klosterbergstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Martinstraße Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Bürvigstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Elfstraße Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Am Hang Straße· Holzlar, Beuel
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Klosterstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Hopmannstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Am Kottenforst Straße· Röttgen, Bonn
  • Waasemstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Lyngsbergstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Gringsstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Zum Kempenberg Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Kirchweingarten Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Talstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Benngasse Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Goldbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Muffendorfer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Birzentalstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Bergstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Beckstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 260951-01 AA SPD-Bezirksfraktion: Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf Antrag zur Vorlage 260951

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Beschlussvorlage
öffentlich
260951
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung
"Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Über die während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.07.2025 bis
04.08.2025 vorgebrachten Einwendungen wird entsprechend der
Bewertungsvorschläge der Verwaltung entschieden.
2. Gemäß § 10 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (im Folgenden:
DSchG NRW) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) wird die Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern
Bonn-Muffendorf“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf, nebst
Anlagen beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 10 DSchG NRW die beschlossene
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ zusammen
mit den eingegangenen Einwendungen der Oberen Denkmalbehörde zur
Genehmigung vorzulegen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die
Verwaltung beauftragt, die Genehmigung sowie die Satzung ortsüblich bekannt
zu machen.
Begründung
Zu 1. und 2.
Anlass und Verfahrenseinleitung
Mit Schreiben des Landschaftsverbandes-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
(im Folgenden: LVR-ADR) vom 24.10.2014 wurde die Stadt Bonn darüber
unterrichtet, dass der historische Ortskern von Bonn-Muffendorf die
„Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Umfang
und Bedeutung wurden in einem Gutachten, welches bereits als Anlage derSeite 1 von 295
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung
beigefügt war, erläutert.
Die Stadt Bonn wurde gebeten, ein Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung
des Denkmalbereiches nach § 10 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
(im Folgenden: DSchG NRW) einzuleiten. Gemäß Ratsbeschluss vom
18.04.2024 (DS 231158) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst und die
Verwaltung mit der Erarbeitung eines Satzungsentwurfes sowie eines
Gestaltungshandbuches beauftragt.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am
19.06.2024.
Im Zuge der Satzungserarbeitung wurde der Geltungsbereich der Satzung
aufgrund fachlicher Erkenntnisse an einer Stelle erweitert und an zwei Stellen
reduziert. Die Modifizierungen des Geltungsbereiches wurden mit dem LVR-
ADR zuvor entsprechend erörtert.
Gemäß Ratsbeschluss vom 08.05.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss mit
geändertem Geltungsbereich neu gefasst (DS 241435). Mit
öffentlicher Bekanntmachung dieses erneuten Aufstellungsbeschlusses am
25.06.2025 trat der Aufstellungsbeschluss vom 18.04.2024 außer Kraft.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Eine frühzeitige öffentliche Beteiligung der Muffendorfer Bevölkerung wurde in
Form einer Informationsveranstaltung am 18.10.2023 durchgeführt. Nach
einem gemeinsamen Ortsrundgang wurde der bis dahin seitens des
beauftragten Büros STADTGUUT erarbeitete Sachstand sowie Grundsätzliches
zum Verfahren und konkrete Inhalte der Denkmalbereichssatzung vorgestellt.
Es bestand ferner die Möglichkeit, sich im Rahmen von Themenständen vertieft
mit ortsgeschichtlichen und gestalterischen Fragestellungen zu beschäftigen
sowie Aspekte der weiteren Entwicklung des Ortsteils zu erörtern.
Am 08.05.2025 hat der Rat der Stadt Bonn die öffentliche Auslegung des
Satzungsentwurfes beschlossen (DS 241435), welche im Zeitraum vom 03.07.
bis zum 04.08.2025 erfolgte.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung wurden
mit dem zuständigen Denkmalfachamt (LVR-ADR) gemäß § 10 DSchG NRW
erörtert und die Bewertungen zu den eingegangenen Einwendungen erstellt
(sh. Anlage).
Eine inhaltliche Überarbeitung der Satzung war nicht erforderlich – lediglich
wenige redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen (Korrektur des
angegebenen Baualters eines Gebäudes, datenschutzrechtliche
Nachbesserung der Unterlagen mit Bilddarstellungen, Aktualisierung eines
Textbausteins im Handbuch bzgl. neuer Links zu den gesamtstädtischen
Leitfäden „Leitlinien Solaranlagen und Denkmalschutz“ und „Energetische
Sanierung und Heizungsaustausch im Denkmal“ sowie Aktualisierung des
Impressums von Analyse und Fotodokumentation).Seite 2 von 295
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Entwurf der Satzung -bestehend aus Satzungstext, Begründung,
räumlichem und sachlichem Geltungsbereich- sowie nachrichtlich beigefügt das
Gutachten des LVR-ADR mit Bestätigung zur Änderung des Geltungsbereichs
sowie das Analyseprofil sind als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage enthalten.
Ebenfalls nachrichtlich und als Anlage 2 zum Satzungsentwurf ist die
Fotodokumentation beigefügt, die zur Gewährleistung einer angemessenen
Bildqualität aufgrund der Dateigröße ein separates Dokument darstellt.
Die Tabelle mit den Bewertungen der Einwendungen sowie die Tabelle der
eingegangenen Einwendungen sind als Anlagen 3 und 4 dieser
Beschlussvorlage beigefügt.
Das Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zur Satzung ist als
Anlage 5 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Einbindung der politischen Gremien (Ortsbegehung)
Die o.g. Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung (DS 241435) wurde in
der Sitzung des Rates der Stadt Bonn am 08.05.2025 um einen weiteren
Beschlusspunkt ergänzt. Die Ortsbegehung, die vor Satzungsbeschluss „mit
Fachstellen, Verwaltung und politischen Vertretungen durchgeführt werden
sollte, um eine fachlich fundierte und realitätsnahe Abgrenzung
sicherzustellen“, hat am 25.02.2026 stattgefunden.
Neben den politischen Vertreter*innen (eingeladen waren die Mitglieder von
Rat, Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowie die
Bezirksvertretung Bad Godesberg) waren das Denkmalfachamt (LVR-ADR), die
Untere Denkmalbehörde, das beauftragte Büro STADTGUUT und die Bezirks-
und Ortsteilplanung vertreten.
Im Rahmen der Ortsbegehung wurden an prägnanten Stellen im Ort die
schützenswerten Merkmale noch einmal anschaulich erläutert und auf Fragen
seitens der politischen Vertreter*innen eingegangen.
Anregungen oder Einwendungen im Hinblick auf eine Veränderung des
räumlichen Geltungsbereichs wurden dabei nicht vorgetragen.
Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zur Satzung
Mit Aufstellungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung am 18.04.2024 hat der
Rat der Stadt Bonn die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches
beschlossen. Dieses dient in Ergänzung zur Denkmalbereichssatzung der
Sensibilisierung aller Beteiligten für einen denkmalgerechten Umgang mit den
besonderen historischen Qualitäten Muffendorfs. Es zeigt Möglichkeiten auf,
wie die Bebauung und die Freiräume in Abstimmung mit dem historischen
Ortsbild weiterentwickelt werden können und legt dabei einen besonderen
Fokus auf das Weiterdenken des baulichen Bestands hinsichtlich aktueller und
zukünftiger Anforderungen.
Das Handbuch enthält Verweise auf die gesamtstädtischen Leitfäden „LeitlinienSeite 3 von 295
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Solaranlagen und Denkmalschutz“ und „Energetische Sanierung und
Heizungsaustausch im Denkmal“.
Das Handbuch ist nachrichtlich als Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt.
Zu 3.
Gem. § 10 DSchG NRW ist der Entwurf der Denkmalbereichssatzung einschl.
des entscheidungserheblichen Gutachtens des LVR-ADR sowie der erhobenen
Einwendungen der Oberen Denkmalbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Sobald die Genehmigung vorliegt, muss diese durch die Stadt Bonn ortsüblich
bekannt gemacht werden. Die Denkmalbereichssatzung, die Begründung und
das zugrundeliegende entscheidungserhebliche Gutachten des LVR-ADR sind
zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
Mit der Bekanntmachung tritt die Denkmalbereichssatzung „Historischer
Ortskern Bon-Muffendorf“ in Kraft und löst den vorläufigen Schutz des Gebietes
nach § 10 Absatz 3 DSchG ab.
Anlage/n
1 Anlage 1 Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf"
(öffentlich)
2 Anlage 2 Fotodokumentation (öffentlich)
3 Anlage 3 Bewertung der Einwendungen (öffentlich)
4 Anlage 4 Einwendungen (öffentlich)
5 Anlage 5 Handbuch (denkmalpflegerische Erläuterungen zum Umgang mit
der Denkmalbereichssatzung) (öffentlich)Seite 4 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
1
DENKMALBEREICHSSATZUNG
„HISTORISCHER ORTSKERN BONN-MUFFENDORF“
Auf Grund von § 2 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW vom 13. April 2022 (GV. NRW S.
662, SGV NW S. 224) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 NRW, zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am
xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen:
§ 1 ANORDNUNG DER UNTERSCHUTZSTELLUNG
Der im beigefügten Lageplan (Anlage 1) ausgewiesene Bereich „Historischer Ortskern Bonn-
Muffendorf“ wird als Denkmalbereich gemäß § 10 DSchG NRW festgesetzt und unter Schutz
gestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 ZIEL DER DENKMALBEREICHSSATZUNG
Die Unterschutzstellung des ausgewiesenen Bereichs „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“
durch diese Denkmalbereichssatzung erfolgt, um den Ortskern in seinem historischen, strukturellen
und gestalterischen Zusammenhang über die Denkmaleigenschaft von Einzelgebäuden und den
historischen Wert weiterer baulicher Anlagen hinaus zu schützen. Ziel der
Denkmalbereichssatzung ist es, die kontinuierliche Entwicklung während der vergangenen
Jahrhunderte aufzuzeigen und das Ortsgefüge in seiner städtebaulichen Gestalt, seiner baulichen
Typologie, der straßen- und platzräumlichen Ausprägung sowie der Einbindung in den
landschaftlichen Raum als historisches Zeugnis zu erhalten und in Zukunft zu schützen und zu
bewahren.
Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist ein gut erhaltenes Beispiel der
über Jahrhunderte bestehenden Besiedlung des westlichen Hangufers der Rheinaue. In seiner
heutigen Gestalt dokumentiert und veranschaulicht er besonders anschaulich historische
Siedlungs- sowie Bebauungsstrukturen und zeigt sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche
Verhältnisse unter sich im Laufe der Jahrhunderte ändernden Bedingungen in der Funktion als
Kirchort, als Burgort, als Winzerort, als Ausflugsort sowie als Wohnort auf.
Der „Historische Ortskern Bonn Muffendorf“ besitzt aus städtebaulicher, volkskundlicher und
wissenschaftlicher, insbesondere ortsgeschichtlicher Perspektive, einen herausragenden
Zeugniswert in Stadt- und Siedlungs-, Kunst- und Kultur-, Arbeits- und Produktions- sowie
Menschheitsgeschichtlichen Belangen. Die Satzung beschreibt die zu schützenden Bestandteile
des historischen Ortskerns: Ortsgrundriss (mit Straßen- und Wegeraster, Parzellierung und
Bauweise, öffentlichen sowie privaten Freiflächen einschließlich sonstiger baulicher Anlagen),
Gebäudebestand sowie Silhouette und Sichtbezüge.
Der gesetzlichen Verpflichtung zur Bewahrung des historischen Erbes wird mit der Festsetzung
des Denkmalbereichs zum Schutz der historischen Bausubstanz sowie des spezifischen
Erscheinungsbildes nachgekommen. Die Satzung erklärt die geschichtliche Bedeutung des
Ortskerns und zeigt auf, wo in überlieferter Substanz der historische Wert als ein Ganzes bis heute
anschaulich wird.
Um den Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ als geschichtliches Zeugnis zu erhalten
und zu nutzen, werden im Geltungsbereich der Satzung bei Maßnahmen und Veränderungen an
baulichen Anlagen, Frei- sowie Verkehrsflächen besondere Anforderungen nach Maßgabe dieser
Satzung gestellt. Die Vorstellungen der Eigentümer*innen sowie Nutzungsberechtigten bei
derartigen Vorhaben sollen durch Beratung der Denkmalbehörden mit den historischen
Schutzgütern des Denkmalbereichs in Einklang gebracht werden.Seite 5 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
2
ß 3 RƒUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Der Denkmalbereich umfasst den historischen Ortskern Muffendorfs in seiner kleinteiligen Struktur
sowie dˆrflichen Charakteristik. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Satzung wird im
beigef¸gten Lageplan (Anlage 1) dargestellt.
ß 4 SACHLICHER GELTUNGSBEREICH
Schutzgegenstand ist der historische Ortskern in seinen charakteristischen Merkmalen innerhalb
des Geltungsbereiches der Satzung. Die folgenden Merkmale ¸berliefern den historischen Wert
des Denkmalbereiches:
1. Ortsgrundriss
2. Geb‰udebestand
3. Silhouette und Sichtbez¸ge
Anlage 2 hebt Bereiche und Merkmale hervor, die den Denkmalbereich in besonderem Mafle
pr‰gen. Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung.
(1) ORTSGRUNDRISS
Der Ortsgrundriss setzt sich aus dem Verlauf der Straflen und Wege, der Parzellierung und
Bauweise sowie den ˆffentlichen und privaten Freifl‰chen mit den dazugehˆrigen
Bepflanzungen und sonstigen baulichen Anlagen zusammen.
Straflen- und Wegeraster
Der heutige Ortsgrundriss Muffendorfs l‰sst sich in seinen Grundz¸gen auf mittelalterliche
Strukturen zur¸ckf¸hren und hat sich, anhand von maflstabsgetreuen Karten nachweisbar, ab
dem 19. Jahrhundert nur unwesentlich ver‰ndert. Er zeichnet sich insbesondere durch ein klar
hierarchisches Straflen- und Wegeraster aus, welches sich stark an der Topografie orientiert.
Die Muffendorfer Hauptstrafle und die Klosterbergstrafle fungieren ¸berwiegend parallel zu
den Hˆhenlinien als st‰dtebauliches R¸ckgrat des Ortes. Drei Querverbindungen
(B¸rvigstrafle, Am Helpert, Am G‰flchen) schaffen ein rechteckiges Erschlieflungsnetz von
den sich kreuzenden Hauptwegef¸hrungen. Als vierte Strafle f¸hrt im S¸den die Martinstrafle
¸ber den Kirchh¸gel, am Lyngsberg vorbei. Richtung Nordosten zweigen von der Muffendorfer
Hauptstrafle rechtwinklig die Gringsstrafle und die Strafle An der Kommende ab, wobei sich
der Ursprung der Strafle An der Kommende auf einen Abschnitt der rˆmischen
Verbindungsstrafle von den Eifelhˆhen an den Rhein zur¸ckf¸hren l‰sst. Dar¸ber hinaus ist
ein engmaschiges Netz aus ortstypischen „Fußpättchen“ zur Erschließung der (ehemals)
bewirtschafteten Hangfl‰chen bis heute erhalten. Auffallende ‹berformungen im Straflen- und
Wegenetz beschr‰nken sich auf die Hopmannstrafle, welche im Zuge der Ausbauarbeiten
einer Verbindungsstrafle nach Lannesdorf in den 1970er Jahren vom „Fußpättchen“ zur
befahrbaren Strafle erweitert wurde. Die Hopmannstrafle ist daher kein Schutzgegenstand im
Sinne dieser Satzung.
Parzellierung und Bauweise
Entlang der Muffendorfer Hauptstrafle, der Klosterbergstrafle sowie der Martinstrafle
entstanden im Mittelalter schmale und tiefe Grundst¸cksparzellen, die bis heute weitgehend
erhalten sind und der Bebauung ihre Maflst‰blichkeit verleihen. Diese f¸hrten zu einer
kleinteiligen Bebauung mit Wohn- und Wirtschaftsgeb‰uden auf weitgehend ebener
Hangstufe entlang der Strafle und ermˆglichten die Bewirtschaftung der dahinterliegenden
Hangfl‰chen. Insbesondere entlang der Muffendorfer Hauptstrafle wurde die Bebauung im
Laufe der Zeit stark verdichtet und zeichnet sich heute ¸berwiegend durch eine geschlossene
Bauweise aus. Durch unregelm‰flige, versetzte Baufluchten und leicht vor- und
zur¸ckspringende Geb‰ude ergibt sich ein wechselhaftes und dennoch aufeinander
abgestimmtes Straflenbild.Seite 6 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
3
Auch die groflfl‰chigen Parzellen in den R¸ckbereichen der Muffendorfer Hauptstrafle zeugen
von der (ehemals) landwirtschaftlichen Nutzung. J¸ngere Geb‰ude auf kleineren
Grundst¸cken hingegen verdeutlichen den Zuzug b¸rgerlicher Bevˆlkerungsgruppen Ende
des 19. Jahrhunderts und den zunehmenden Bedeutungsverlust der Landwirtschaft als
Wirtschaftssektor. Eine Ausnahme bilden die b¸rgerlichen Landh‰user und Villen,
insbesondere entlang der B¸rvig- sowie Elfstrafle, die ¸berwiegend freistehend auf
groflz¸gigen Grundst¸cken mit Gartenfl‰chen angelegt wurden. Dar¸ber hinaus weisen
Geb‰ude, die ˆffentliche Funktionen ¸bernahmen oder einer wohlhabenden
Bevˆlkerungsschicht zuzuordnen sind, groflfl‰chige Parzellen auf. Dazu z‰hlen unter
anderem die beiden Kirchen in Verbindung mit dem Friedhof, der Siegburger Hof
(Martinstrafle 12) und die Kommende (Muffendorfer Hauptstrafle 65 - 73, 83 - 89).
÷ffentliche Freifl‰chen
Zu den historisch bedeutsamen ˆffentlichen Freifl‰chen z‰hlen sowohl Platzstrukturen als
auch der ÷ffentlichkeit zug‰ngliche Gr¸nfl‰chen. Der Remi-Baert-Platz ist heute der zentrale
ˆffentliche Raum des historischen Ortskerns. Sein Ursprung l‰sst sich ins Mittelalter auf eine
ehemalige Pferdetr‰nke zur¸ckf¸hren. Die Namensgebung des Platzes, nach einem
ehemaligen belgischen Botschafter, verweist auf die ehemalige Nutzung der angrenzenden
Kommende als Botschaftsresidenz. Heute wird der Platz ¸berwiegend als Parkplatz genutzt,
stellt in seiner Struktur jedoch ein wichtiges Zeitzeugnis im Ortsgrundriss dar. Weitere
historisch bedeutsame und f¸r das Ortsbild pr‰gende Platzsituationen sind der ehemalige
Schulhof an der Klosterbergstrafle, der Vorplatz der Kirche St. Martin sowie das Muffendorfer
Weineck. Ortsbildpr‰gend sind neben den Platzstrukturen dar¸ber hinaus der Friedhof Alt St.
Martin, welcher 1897 um die ehemalige Fl‰che des Kirchweingartens erweitert wurde und sich
heute besonders durch historische Grabm‰ler und seinen alten Baumbestand auszeichnet,
sowie eine ˆffentliche Gr¸nfl‰che zwischen den Straflen Am Helpert und Am G‰flchen,
welche in der Entwicklung Muffendorfs stets von Bebauung freigehalten wurde.
Private Freifl‰chen
Neben den ˆffentlichen Freifl‰chen tragen die privaten Freifl‰chen wesentlich zum l‰ndlichen
Charakter des historischen Ortskerns bei und sind somit schutzw¸rdig. Der einst pr‰gende
Weinanbau wird heute noch symbolisch auf kleinen Fl‰chen am Siegburger Hof (Martinstrafle
12) und im hinteren Bereich der alten Kelterei (Gringsstrafle 5) fortgef¸hrt. Weiterhin sind die
Grünflächen in den Gebäuderückbereichen in Hanglage von den ortstypischen „Fußpättchen“
einsehbar und bezeugen die landwirtschaftliche Entwicklung Muffendorfs. Unabh‰ngig der
den Geb‰uden direkt zugeordneten Terrassen- und Gartenfl‰chen zeichnen sich diese
Fl‰chen durch einen dichten Vegetationsbestand und eine gr¸ne Pr‰gung aus. Dabei werden
einzelne Parzellen noch im kleinen Maflstab landwirtschaftlich bzw. zur Selbstversorgung
genutzt.
Strukturell pr‰gend und bedeutend f¸r das Straflenbild sind dar¸ber hinaus die Vorbereiche
und G‰rten freistehender Geb‰ude entlang der B¸rvigstrafle sowie der Elfstrafle. Weiterhin
zeichnen sich die Gartenanlagen der ehemaligen iranischen Konsulatsresidenz (Elfstrafle 40),
des Alten Pastorats (Martinstrafle 9) und der Park an der Kommende (Muffendorfer
Hauptstrafle 65 - 73, 83 - 89) durch ihre Groflz¸gigkeit und den ¸ppigen Baumbestand
besonders aus.
Sonstige bauliche Anlagen
Im Denkmalbereich befinden sich weiterhin zahlreiche bauliche Anlagen, welche die
Geschichte des Ortskerns, insbesondere dessen religiˆse Pr‰gung, widerspiegeln. Dazu
gehˆren unter anderem vier religiˆse Bildstˆcke, die als Teil eines Prozessionsweges mit
sieben Stationen den Sieben-Schmerzen-Marias gewidmet sind, sowie drei christliche
Wegekreuze. In der Muffendorfer Hauptstrafle befindet sich dar¸ber hinaus eine von
urspr¸nglich drei Brunnenanlagen, die bis ins 20. Jahrhundert die gesamte Wasserversorgung
des Ortes sicherten. Oberhalb des Remi-Baert-Platzes befindet sich zudem ein um 1960
errichtetes Kriegerdenkmal. Als pr‰gend f¸r das Erscheinungsbild sind dar¸ber hinaus dieSeite 7 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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historischen Natur- und Backsteinmauern in Form von St¸tz- und Umfassungsmauern,
Einfriedungsmauern und Gartenmauern einzuordnen.
Schutzziel: Ortsgrundriss
Schutzziel ist der Erhalt des Ortsgrundrisses in der hierarchischen Struktur des Straflen- und
Wegerasters, in der klaren Raumabfolge aus unterschiedlich ausgepr‰gten Freifl‰chen, im
Verh‰ltnis von unbebauten und bebauten Fl‰chen und in der Maflst‰blichkeit der
Parzellengliederung sowie im Rhythmus der Bauten in der Straflenflucht.
Weiteres Schutzziel ist der Erhalt der auf historische Entwicklungen sowie topografische
Gegebenheiten verweisenden baulichen Anlagen wie Bildstˆcke, Wegekreuze,
Brunnenanlagen, dem Kriegerdenkmal oberhalb des Remi-Baert-Platzes sowie den Natur-
und Backsteinsteinmauern.
(2) GEBƒUDEBESTAND
Der historische, den Denkmalbereich pr‰gende Geb‰udebestand, wird in die Zeit ab dem 18.
bis in das fr¸he 20. Jahrhundert datiert. Er vermittelt insgesamt in der Stellung der Baukˆrper,
in der Zuordnung der Objekte zueinander, in der Staffelung der Volumina, seiner Kleinteiligkeit
und seiner Baukˆrperabfolge, seinen Proportionen, Hˆhenentwicklungen, Dachformen,
Dachneigungen, Firstrichtungen, Materialien und Farben ein geschichtlich gewachsenes
Gef¸ge, das als Ganzes einen geschlossenen Gesamteindruck aufweist und die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Ortes widerspiegelt.
Charakteristisch f¸r den Denkmalbereich ist eine kleinteilige, ¸berwiegend zweigeschossige
Bebauung mit verspringenden Traufkanten, die h‰ufig durch niedrigere Nebengeb‰ude im
r¸ckw‰rtigen Bereich erg‰nzt wird. Im j¸ngeren Geb‰udebestand ab dem sp‰ten 19.
Jahrhundert sind auch einige Objekte mit einem grˆfleren Bauvolumen vorhanden. Dar¸ber
hinaus entfalten einzelne Solit‰re durch ihre Maflst‰blichkeit eine besondere st‰dtebauliche
Wirkung. So stellen unter anderem die zwei Kircht¸rme bedeutsame Hochpunkte im Ortsbild
dar. Die pr‰gende Dachform im Denkmalbereich ist das Satteldach im Wechselspiel
traufst‰ndiger und giebelst‰ndiger Ausrichtung. Vereinzelt lassen sich dar¸ber hinaus
historische Geb‰ude mit Walm-, Mansard-, Kr¸ppelwalm- und Kr¸ppelwalmmansardd‰chern
identifizieren. Die Dachfl‰chen sind in dunklen Tˆnen (dunkelbraun, grau-anthrazit) gehalten
und weitgehend mit kleinstrukturierten Pfannen oder Schiefer gedeckt. Nur einzelne
Geb‰udebest‰nde ab dem sp‰ten 19. Jahrhundert verf¸gen ¸ber eine rˆtliche Dachhaut.
Nebenanlagen sind mit Sattel- oder Flachdach ausgestaltet.
Korrespondierend zur Entwicklungsgeschichte Muffendorfs weist der historische
Geb‰udebestand in seinem geschlossenen Gesamteindruck dennoch unterschiedliche
Merkmale auf. Die Objekte lassen sich durch gemeinsame Gestaltungsmerkmale sowie einen
gemeinsamen funktionalen und bauzeitlichen Hintergrund den folgenden vier Haustypen
zuordnen:
• Haustyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgeb‰ude in Fachwerkbauweise
• Haustyp 2: B¸rgerliche Wohnh‰user
• Haustyp 3: Gr¸nderzeitliche Landh‰user
• Haustyp 4: Repr‰sentative Einfamilienh‰user und Villen
Daneben sind verschiedene besondere Bauten pr‰gend, die sich durch eigenst‰ndige Merk-
male auszeichnen und keinem dieser Haustypen zuzuordnen sind.
Haustyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgeb‰ude in Fachwerkbauweise
Die ‰lteste Bebauung Muffendorfs pr‰gt wesentlich das Erscheinungsbild des mittelalterlichen
Kernes der Ortschaft bestehend aus Muffendorfer Hauptstrafle, Martinstrafle und
Klosterbergstrafle. Die Wohn- und Wirtschaftsgeb‰ude aus dem 18. und 19. Jahrhundert, oft
in der ortstypischen Bauweise als Winzerhof umgesetzt, zeichnen sich durch eine
geschlossene und versetzte Bauflucht aus. Die Fachwerkgeb‰ude in Stockwerks- bzw.Seite 8 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
5
einfacher Geschossbauweise stehen auf einem Sockelbereich aus Naturstein, welcher meist
in neutralen Farben verputzt ist. Die Gefache sind in weifl oder hellen Gelb- und Rottˆnen
gestaltet. In Einzelf‰llen wurden sie mit Ziegeln ausgemauert und sichtbar belassen oder
geschlemmt. Die Fassaden weisen keine Fassadenvorbauten auf und sind ¸berwiegend sehr
schlicht ohne Verzierungen gestaltet. Ausnahme bilden einzelne Geb‰ude, in denen die
Br¸stungsfelder mit abgerundeten Streben, oder die Balkenkˆpfe mit farbig abgesetzten
Zierformen gestaltet sind. Die Satteld‰cher sind mit kleinteiligen Dachziegeln in dunklen
Grautˆnen gedeckt und weisen keine bis wenige Aufbauten oder Einschnitte auf. Fenster sind
meist in kleinen und stehenden Formaten als Sprossenfenster ausgef¸hrt. Breite farbige
Rahmungen, gestalterisch betonte Faschen und Fensterl‰den setzen die Fenster von der
Fassade ab. Eingangst¸ren sind typischerweise aus Holz und weisen keine oder nur kleine
Lichteinschnitte auf. Besonders ortsbildpr‰gend sind dar¸ber hinaus grofle, hˆlzerne
Toreinfahrten, die auf die vormals landwirtschaftliche Nutzung verweisen.
Haustyp 1 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Am Gäßchen 2, 42, …
Klosterbergstraße 39, 51, 53, …
Martinstraße 3, 5, 11, …
Muffendorfer Hauptstraße 5, 8, 9, 17, 18, 19, …
Haustyp 2: B¸rgerliche Wohnh‰user
Einzelne Objekte in Massivbauweise entlang der Muffendorfer Hauptstrafle sowie den
Hanglagen zeugen von der zunehmenden Ansiedlung einer b¸rgerlichen Bevˆlkerungsschicht
im sp‰ten 19. und fr¸hen 20. Jahrhundert. Innerhalb der besonders dicht bebauten Bereiche
passen sich diese Geb‰ude in Geschossigkeit und Maflst‰blichkeit an die zweigeschossigen
Fachwerkbauten an. Durch hˆhere Deckenhˆhen ¸berschreiten die meisten Geb‰ude
allerdings die umliegenden Traufhˆhen. Entlang der weniger dicht bebauten Straflen und
entlang der Hangbereiche finden sich auch einige freistehende Bauten sowie Doppelh‰user
oder Hausgruppen mit meist drei aneinandergrenzenden Objekten. Weiterhin zeichnen sich
die Geb‰ude durch ¸berwiegend klar strukturierte Lochfassaden mit regelm‰fligen vertikalen
Fensterachsen aus. Fassadenvorbauten oder vorkragende Fassadenelemente treten abseits
der plastischen Gliederungselemente nur in Ausnahmef‰llen auf. Die Fassaden sind verputzt
und in weifler Farbe oder gedeckten Tˆnen gestrichen. Einzelne Geb‰ude weisen
Ziegelfassaden aus roten oder gelben Backsteinen auf. Die Unterkante der Fassaden wird,
wie bei den Fachwerkbauten, durch einen farblich abgesetzten Sockel gefasst. Bei einzelnen
Geb‰uden weist das Erdgeschoss eine abweichende Materialit‰t oder Farbe zu den
Obergeschossen auf. Die einzelnen Geschosse sind dar¸ber hinaus teilweise durch
hervorstehende horizontale Gesimse und/oder Stuckornamentik optisch voneinander
abgesetzt. Fenster sind meist rechteckig oder mit Segmentbogen, im stehenden Format,
zweifl¸gelig sowie mit Sprossen und Oberlicht ausgestaltet und durch Faschen sowie breite
Fensterb‰nke von der Fassade abgesetzt. Vereinzelt sind bauzeitliche Holzt¸ren mit
Verzierungen und Oberlicht erhalten. Lichteinschnitte sind klein oder verf¸gen ¸ber
Sprossenunterteilungen.
Haustyp 2 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Am Helpert 1, 7, 9, 11, …
Bürvigstraße 4, 6, 6a, …
Klosterbergstraße 16, 20, 32, …
Muffendorfer Hauptstraße 24, 26, 36, …
Haustyp 3: Gr¸nderzeitliche Landh‰user
Neben den schlichten b¸rgerlichen Wohnbauten im Siedlungskern entstanden um die
Jahrhundertwende (19./20. Jahrhundert) gr¸nderzeitliche Landh‰user f¸r die gut situierte
Bonner Bevˆlkerung auf den ehemaligen Weinbaufl‰chen am Siedlungsrand, insbesondere
entlang der heutigen B¸rvigstrafle. Dort profitierten sie von der Aussicht auf das Rheintal. Auf
den groflfl‰chigen Grundst¸cken entstanden freistehende Wohnh‰user mit umgebenden
Gartenfl‰chen. Die zwei- bis dreigeschossigen Geb‰ude weisen meist giebelst‰ndigeSeite 9 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
6
Mansardd‰cher oder Mansardkr¸ppelwalmd‰cher auf. Weiterhin wird die Dachlandschaft
durch Zwerchh‰user, Risalite sowie einzelne Schleppgauben aufgelockert. Die Dachfl‰chen
sind mit kleinteiligen Dachziegeln gedeckt, die sich teilweise durch ihre rote Farbgebung von
den anderen Geb‰uden in Muffendorf abheben. Die Fassaden sind ¸berwiegend schlicht
gestaltet, in hellen Farben verputzt und werden durch unterschiedliche Fassadenvorbauten
wie Erker, Risalite und Balkone untergliedert. Einzelne Objekte weisen reichhaltige
Verzierungen und Fachwerkstrukturen als Gestaltungselemente auf. Die Fensterˆffnungen
haben stehende Formate und sind rechteckig oder als Segmentbogenfenster ausgef¸hrt. Die
meist zweigliedrigen Fensterfl¸gel werden durch ein Oberlicht erg‰nzt. Die urspr¸ngliche
Sprossenteilung ist nur noch in Einzelf‰llen vorhanden. Pr‰gend f¸r den Geb‰udetyp sind
weiterhin das Grundst¸ck umfassende Einfriedungen, die entweder gemauert und in der
Fassadenfarbe verputzt und/oder als schmiedeeiserne Z‰une ausgef¸hrt sind.
Haustyp 3 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Am Gäßchen 24, 28, 29, …
Bürvigstraße 14, 20, 26, …
Haustyp 4: Repr‰sentative Einfamilienh‰user und Villen
Ab Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte Muffendorf zunehmend einen b¸rgerlichen
Charakter, der im Zuge der Ernennung von Bonn zur Bundeshauptstadt nach dem Zweiten
Weltkrieg zus‰tzlich an Bedeutung gewann. Dies zeigte sich in der Entstehung weiterer
freistehender Einfamilienh‰user und Villen aus den 1920er bis 1950er Jahren. Diese machen
verh‰ltnism‰flig nur einen kleinen Teil der Bebauung aus, sind jedoch durch eigenst‰ndige
und pr‰gende Gestaltungsmerkmale gekennzeichnet. Wie auch die gr¸nderzeitlichen
Landh‰user profitieren die Geb‰ude von der Hanglage entlang der Elf- und B¸rvigstrafle
sowie von den groflz¸gigen, direkt angrenzenden Gr¸nfl‰chen. Die Wohnbauten sind
¸berwiegend eingeschossig und verf¸gen ¸ber giebelst‰ndige wie auch traufst‰ndige
Geb‰udeteile, sodass sich eine kleinteilige, versetzte Geb‰udestruktur ergibt. Die
Dachfl‰chen sind mit kleinteiligen anthrazit-grauen Ziegeln oder Schieferplatten gedeckt und
weisen einzelne Spitzgauben und gegen¸ber ‰lteren Bauten auch zunehmend
Mehrfachgauben auf. Mit Ausnahme einzelner Fenster- und T¸reinfassungen aus Naturstein,
verf¸gen die schlicht weiflen Putzfassaden ¸ber keine Verzierungen. Die Fensterˆffnungen
sind ¸berwiegend zweigliedrig und teilweise mit Sprossenunterteilung ausgef¸hrt. Die
Fensterrahmen und -fl¸gel sind weifl, dunkelgr¸n oder braun gestrichen. In den meisten F‰llen
sind die Geb‰ude von groflz¸gigen, intensiv begr¸nten Gartenanlagen umgeben. Diese
werden entweder durch Hecken, verputzte Mauern und/oder schmiedeeiserne Z‰une
eingefasst.
Haustyp 4 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Bürvigstraße 41, 43, 49, …
Elfstraße 28, 34, 40, …
Besondere Bauten
Einzelne bauliche Anlagen setzen aufgrund ihrer abweichenden Maflst‰blichkeit, ihrer
Bauweise oder besonderen Funktion als Solit‰re r‰umliche und gestalterische Schwerpunkte
im Ortsbild. Dazu gehˆren insbesondere die Kirchenbauten Alt St. Martin (Martinstrafle 7) und
St. Martin (Klosterbergstrafle 12), die ehemalige Kommende (Muffendorfer Hauptstrafle 65 -
73, 83 - 89), die Alte Grundschule Muffendorfs (Klosterbergstrafle 36) sowie die Kleine
Beethovenhalle (Muffendorfer Hauptstrafle 22).
Schutzziel Geb‰udebestand
Schutzziel ist es, die historische Pr‰gung des Ortes als Ganzes in Hinblick auf sein
Erscheinungsbild und seine Struktur durch die Erhaltung der historisch besonders
bedeutsamen Bausubstanz (siehe Anlage 2 - Karte sachlicher Geltungsbereich: Haustyp 1-
4) sowie durch die Erhaltung der pr‰genden Merkmale von Geb‰uden mit besondererSeite 10 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
7
Bedeutung f¸r den historischen Ortsgrundriss (siehe Anlage 2 - Karte sachlicher
Geltungsbereich) zu bewahren.
(3) SILHOUETTE UND SICHTBEZ‹GE
Im Zusammenspiel der Topografie mit dem Ortsgrundriss sowie der Kubatur der Geb‰ude
ergibt sich eine einzigartige Ortssilhouette. Durch die Hanglage ist diese sowohl von erhˆhten
Blickpunkten innerhalb des Untersuchungsbereiches als auch von auflen wahrnehmbar und
pr‰gt die Identit‰t und Fernwirkung der Ortschaft. So sind beispielsweise der Kirchturm von
St. Martin, die Dachlandschaft, aber auch die gr¸ne Pr‰gung des Ortes bei der Betrachtung
von auflen wahrnehmbar. Gleichzeitig bieten einzelne Standorte innerhalb des Ortsgef¸ges
besondere Sichtpunkte auf das gegen¸berliegende Siebengebirge.
Dar¸ber hinaus zeichnet sich der historische Ortskern von Muffendorf durch markante
Sichtbez¸ge innerhalb des Ortes aus. Folgende Sichtbeziehungen sind besonders pr‰gnant
und somit erhaltenswert:
• Von der Kreuzung Martinstrafle/Muffendorfer Hauptstrafle auf die Geb‰ude Martin-
strafle 3 (ehemalige Dorfschule) und 5 sowie die Kirche Alt St. Martin (Martinstrafle 7)
• Von der Martinstrafle auf den Kirchenbau Alt St. Martin (Martinstrafle 7)
• Von der Klosterbergstrafle auf die Kirche St. Martin
• Von der Elftstrafle auf die Kirche St. Martin (Klosterbergstrafle 12) und das Siebenge-
birge im Hintergrund
• Entlang der Strafle Am Helpert auf die Muffendorfer Hauptstrafle
• Von der Kreuzung Am G‰flchen/Muffendorfer Hauptstrafle beidseitig auf die kleinteilige
Bebauung entlang der Muffendorfer Hauptstrafle
• Von der Kreuzung An der Kommende/Muffendorfer Hauptstrafle auf die Bebauung
beidseitig entlang der Hauptstrafle
• Auf die Bebauung entlang der B¸rvigstrafle sowie das Siebengebirge im Hintergrund
Die im Denkmalbereich freizuhaltenden Sichtbez¸ge sind im beiliegenden Plan (Anlage 2)
gekennzeichnet.
Schutzziel Silhouette und Sichtbez¸ge
Schutzziel ist es, die historische Pr‰gung des Ortes durch die Erhaltung seiner
charakteristischen Ansichten und Sichtbez¸ge sowohl innerhalb des Ortes als auch nach
auflen zu bewahren.
ß 5 BEGR‹NDUNG UND UNTERSCHUTZSTELLUNG DES DENKMALBEREICHES
Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ dokumentiert in seinen Merkmalen
die Geschichte eines rheinischen Dorfes, welches sich durch die r‰umlichen, klimatischen und
gesellschaftlichen Bedingungen ¸ber die Jahre hinweg vom Burgort, zum Kirchort, zum Winzerort
und schliefllich zum b¸rgerlichen Wohnort und beliebten Ausflugsziel entwickelte. Im Folgenden
wird der besonderen Zeugniswert des Denkmalbereiches entsprechend der Bedeutungs- und
Erhaltungskategorien gem‰fl ß 2 Abs. 1 S. 2 DSchG NRW begr¸ndet und aus der historischen
Entwicklung des Ortskerns abgeleitet.
Dem Denkmalbereich wird ein bedeutender Aussagewert f¸r die Geschichte der Menschen und
f¸r die allgemeinen, kulturellen, sozialen, religiˆsen sowie wirtschaftlichen Verh‰ltnisse und
Geschehensabl‰ufe im Ort ¸ber Jahrhunderte zugesprochen. Dabei sind insbesondere die
historische Substanz, die Verteilung der Bauten, die Zuordnung von Nutzungen und Baukˆrpern,
die Bildung von Hof- und Straflenr‰umen, sowie die Lage und Strukturen der Pl‰tze und Freir‰ume
von Belang. Sie lassen die Entwicklung von Funktionen, das Zusammenspiel der Nutzungen
untereinander, sowie nutzungsbedingte Ver‰nderungen ¸ber Jahrhunderte anschaulich
nachvollziehen.Seite 11 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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Ausgehend von ersten punktuellen Ansiedlungen seit der Antike, belegt durch Funde von
‹berresten einer befestigen Rˆmerstrafle sowie eines Weihesteins aus dem 2 Jh. mit rˆmischer
Inschrift (Dianastein), weisen einzelne Urkunden ab dem fr¸hen Mittelalter kˆniglichen,
erzbischˆflichen und klˆsterlichen Besitz in der Ortschaft nach. Im 13. Jahrhundert wird in
Muffendorf ein Rittersitz belegt und der Standort einer Burg zwischen Elfstrafle und
Klosterbergstrafle vermutet. Die zweiteilige Anlage mit erg‰nzender Befestigung spielte vermutlich
f¸r die ‹berwachung einer wichtigen Altstrafle von den Eifelhˆhen an den Rhein, die u.a. als
Ursprung der Strafle An der Kommende gilt, eine zentrale Rolle. Etwas unterhalb der Muffendorfer
Burg wurde an der Altstrafle um 1281 durch die Deutschordensritter die Kommende (Muffendorfer
Hauptstrafle 65 - 73, 83 - 89) als Hospiz und Wohnanlage f¸r Kreuzfahrer gebaut. Das Geb‰ude
wurde zun‰chst der Abtei Siegburg zugesprochen und anschlieflend mehrfach ver‰uflert, baulich
angepasst und erweitert. In Muffendorf profitierte die Kommende von der strategisch g¸nstigen und
gut gesch¸tzten Lage zwischen Godesburg, Tomburg und Burg Drachenfels. Die Muffendorfer
Burg wurde sp‰testens 1830 niedergelegt. Die religiˆsen Verh‰ltnisse in der Ortschaft bezeugt
neben dem Fund des Dianasteins, der auf einen heidnischen Weiheplatz hinweist, insbesondere
die Kirche Alt St. Martin (Martinstrafle 7). Diese l‰sst sich auf eine romanische Fiskalkirche
zur¸ckf¸hren, deren Standort fr¸hestens um 913 nachgewiesen ist.
Im 17. Jahrhundert sorgten in Muffendorf umfangreiche kriegerische Aktivit‰ten wie der Pf‰lzische
Krieg (1689) und mehrere Erdbeben f¸r die Zerstˆrung eines Groflteils der mittelalterlichen
Bausubstanz. Der Wiederaufbau erfolgte jedoch in den meisten F‰llen auf den bestehenden
Kellern und Fundamenten, sodass der gewachsene Ortsgrundriss mit dem Verlauf der Straflen
und der kleinteiligen Parzellenstruktur bestehen blieb und somit R¸ckschl¸sse auf die
gesellschaftlichen Bedingungen erlaubt.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich Muffendorf zu einem bekannten Ausflugsziel.
Entlang der Muffendorfer Hauptstrafle entstanden mehrere Gastst‰tten und Veranstaltungsr‰ume,
in denen zahlreiche traditionelle Fest gefeiert wurden. Beispielhaft daf¸r stehen die ehemalige
Dorfgastst‰tte Zur Post (Muffendorfer Hauptstrafle 29) und die sogenannte Kaiserhalle (heute:
Kleine Beethovenhalle, Muffendorfer Hauptstrafle 22). Parallel zur touristischen Bekanntheit wurde
Muffendorf auch als Wohnstandort beliebter, sodass zunehmend eine b¸rgerliche Schicht aus der
Umgebung nach Muffendorf zog und sich in prunkvollen Landh‰usern und Villen auf den ehemals
landwirtschaftlich genutzten Fl‰chen niederlies. Mit dem Bevˆlkerungswachstum einher ging
dar¸ber hinaus ein wachsender Bedarf nach neuen Infrastrukturen, der sich im Bau der Alten
Schulen Muffendorf mit ihrem angrenzen Schulkomplex (Klosterbergstrafle 36) widerspiegelt. Mit
der Errichtung der Kirche St. Martin an der Klosterbergstrafle im neogotischen Stil wurde
schliefllich auch die bestehende Kirche Alt St. Martin als Fiskalkirche ersetzt.
In seinem Zusammenwirken erhaltener, historischer Strukturen ist der Ortskern Muffendorfs, auch
im Bezug zu den umliegenden Orten, ein gut erhaltenes Beispiel der ¸ber Jahrhunderte
bestehenden Besiedlungsform am westlichen Hangufer des Rheins und somit bedeutend f¸r die
Geschichte von Siedlungen. Der Denkmalbereich dokumentiert und veranschaulicht in seiner
heutigen Gestalt fr¸here Siedlungsformen und Bauweisen sowie gesellschaftliche als auch
wirtschaftliche Verh‰ltnisse unter den sich im Laufe der Jahrhunderte ‰ndernden Bedingungen und
zeigt die geschichtliche Siedlungsentwicklung auf. Der gewachsene Ortsgrundriss ist Ausdruck der
topografischen, r‰umlichen und klimatischen Voraussetzungen am Hang des Lyngsbergs. Das
Zusammenspiel aus Wohnh‰usern, zugehˆrigen Nebengeb‰uden und Wirtschaftsbauten entlang
der Muffendorfer Hauptstrafle, der Klosterbergstrafle sowie der Martinstrafle ist ein besonderes
bauliches Zeugnis der gewerblichen, insbesondere vom Weinanbau landwirtschaftlich gepr‰gten
Entwicklung Muffendorfs bis ins 19. Jahrhundert. Die Herausbildung der Muffendorfer Hauptstrafle
als zentrale Ortsachse durch kontinuierliche Nachverdichtung mit Gesch‰ften, Gasth‰usern sowie
Wohngeb‰uden bezeugt den Aufschwung der Ortschaft zu einem begehrten Ausflugs- und
Kulturort. Groflz¸gige Wohnh‰user in den Hanglagen vermitteln den Wandel hin zu einem
b¸rgerlich gepr‰gten Wohnort im sp‰ten 19. bzw. fr¸hen 20. Jahrhundert, der sich u.a. entlang der
B¸rvigstrafle einschliefllich des gegen¸ber dem urspr¸nglichen Gutachten des LVR-ADR
erg‰nzten Bereiches der Hausnummern 28 bis einschliefllich 54 sowie der Klosterbergstrafle 105
ablesen l‰sst. Weiterhin stehen die in ß 4 Abs. 2 der Satzung beschriebenen Solit‰rbauten f¸r
wichtige ˆrtliche und ¸berˆrtliche Funktionen und definieren den siedlungsstrukturellen Rahmen.Seite 12 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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Die Bedeutung des „Historischen Ortskern Bonn-Muffendorf“ für die Arbeits- und
Produktionsverh‰ltnisse wird vorwiegend im Zusammenwirken landwirtschaftlicher und
gewerblicher Nutzungen in Gestalt historischer Winzerhˆfe sowie der Struktur der Freifl‰chen
deutlich. Punktuell betriebener Weinanbau, einzelne Pfirsichb‰ume sowie die einst zum Acker-
bzw. Obst- und Gem¸seanbau genutzten Hangfl‰chen legen noch heute Zeugnis ab von der
einstigen Existenzgrundlage, vom Anbau und der Nutzung des Bodens als zentraler
Wirtschaftsfaktor und von touristisch-wirtschaftlichen Faktoren der Region.
Die Lage im Rheintal und die vulkanisch bedingten Lˆflbˆden waren aufgrund der Feuchtigkeit und
guten W‰rmespeicherf‰higkeit die ideale Voraussetzung f¸r den umfangreichen Acker-, Obst- und
Gem¸seanbau und pr‰gte ¸ber mehrere Jahrhunderte die Lebensweise der Bevˆlkerung. Unter
anderem wurde auf den Hangfl‰chen des Lyngsberges schon im Mittelalter Weinanbau betrieben.
Ein pr‰gnantes Beispiel der ortstypischen Winzerhˆfe war der Hof Muffendorf, welcher erstmals im
Jahre 888 erw‰hnt wurde. Die landwirtschaftliche Bl¸tezeit Muffendorfs im 18. und fr¸hen 19.
Jahrhundert spiegelte sich bis heute baulich insbesondere in Form der zahlreichen
regionaltypischen Winzerhˆfe entlang der Muffendorfer Hauptstrafle sowie Klosterbergstrafle
wider. Nach R¸ckgang des Weinanbaus Ende des 19. Jahrhunderts trug der Anbau der
Muffendorfer Pfirsiche zu einer zweiten landwirtschaftlichen Bl¸te des Ortes bei. Etwa zeitgleich
entwickelte sich Muffendorf zunehmend zu einem bekannten Ausflugsziel. Entlang der
Muffendorfer Hauptstrafle entstanden mehrere Gastst‰tten und Veranstaltungsr‰ume in denen
zahlreiche traditionelle Fest (u.a. zur j‰hrlichen Pfirsichbl¸te) gefeiert wurden.
Der Denkmalbereich leistet sowohl durch den bau- und kunstgeschichtlichen Wert zentraler
Einzelobjekte als auch im Miteinander und der Verteilung der historischen Strukturen einen
wichtigen Beitrag zur Untersuchung lokaler Kunst- und Kulturgeschichte. Insbesondere die in ß
4 Abs. 2 aufgef¸hrten Solit‰re sowie die regional- und ortstypischen Winzerhˆfe inklusive ihrer
gewerblich genutzten R‰ume und Baukˆrper und die markanten Wohnh‰user an der B¸rvigstrafle
sind qualitative Beispiele der Bauweise und Architektur ihrer jeweiligen Zeitschicht und lassen
gleichzeitig R¸ckschl¸sse auf die gesellschaftlichen und kulturellen Hintergr¸nde ihrer
Entstehungszeit zu.
F¸r den besonderen Erhaltungswert des historischen Ortskerns von Muffendorf liegen unter
anderem st‰dtebauliche Gr¸nde vor. Der Ortsgrundriss rˆmischen bzw. mittelalterlichen
Ursprungs mit seinem stark an der Topografie orientierten und klar hierarchischen Straflen- und
Wegenetz sowie den Wechsel- und Sichtbeziehungen zwischen Bauten und Freiraum weist
besondere stadtr‰umliche Qualit‰ten auf. Die Muffendorfer Hauptstrafle als eine der ‰ltesten
Straflen und st‰dtebauliches R¸ckgrat des Ortes sowie die baulichen und funktionalen Solit‰re
setzen r‰umliche Schwerpunkte im Ortsgef¸ge. Insbesondere entlang der B¸rvigstrafle
einschliefllich des gegen¸ber dem urspr¸nglichen Gutachten des LVR-ADR erg‰nzten Bereiches
der Hausnummern 28 bis einschliefllich 54 sowie der Klosterbergstrafle 105 ist die sp‰tere
Entwicklung zum b¸rgerlichen Wohnstandort im Zusammenspiel der meist freistehenden
Einfamilienh‰user und Villen mit den dazugehˆrigen G‰rten st‰dtebaulich bis heute gut
nachvollziehbar. Durch Verteilung und Miteinander der Bauten aus unterschiedlichen Zeitschichten
entsteht ein geschlossenes st‰dtebauliches Gesamtbild als dˆrfliche Einheit.
Die aufgehende Bausubstanz spiegelt die gesellschaftlichen Verh‰ltnisse w‰hrend ihrer jeweiligen
Entstehungszeit wider. Die ortsbildpr‰genden Geb‰udetypen, reichend von einfachen Wohn- und
Wirtschaftsgeb‰uden in Fachwerkbauweise und b¸rgerlichen Wohnh‰usern bis hin zu
gr¸nderzeitlichen Landh‰usern sowie repr‰sentativen Einfamilienh‰usern und Villen,
dokumentieren die Wohn- und Lebensverh‰ltnisse unterschiedlicher gesellschaftlicher Schichten
und Zeitr‰ume. Gleichzeitig verdeutlicht das Zusammenwirken von Bebauung und Freifl‰chen die
enge Verflechtung landwirtschaftlicher und gewerblicher Funktionen in der Entwicklung des
Winzerdorfes. Der Erhalt des Denkmalbereichs sichert die Ablesbarkeit und Erlebbarkeit
historischer Entwicklungen und ist somit auch aus volkskundlichen Gr¸nden von Bedeutung.
Der „Historische Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist in seiner historischen Gesamtaussage ein
bedetendes Geschichtsdokument. Anhand der Gesamtstruktur sowie der erhaltenen Substanz
kˆnnen vertiefende wissenschaftliche, insbesondere orts-, siedlungs- und architekturgeschichtliche
sowie hauskundliche und arch‰ologische Untersuchungen durchgef¸hrt werden. Insbesondere die
unterschiedlichen Bebauungstypen und Solit‰re, einschliefllich ihrer meist ‰lteren Keller, stellenSeite 13 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
10
einen potenziellen Untersuchungsgegenstand dar. Daher sprechen f¸r den Erhalt des
Denkmalbereiches insbesondere auch wissenschaftliche Gr¸nde.
F¸r die Festsetzung eines Denkmalbereiches gem‰fl ß 10 DSchG NRW liegen somit die
denkmalrechtlichen Voraussetzungen vor: Der Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist
entsprechend des ß 2 Abs. 1 S. 2 DSchG NRW bedeutend f¸r die Geschichte des Menschen, die
Kunst- und Kulturgeschichte, die Geschichte von St‰dten und Siedlungen sowie die Entwicklung
der Arbeits- und Produktionsverh‰ltnisse. F¸r den Erhalt und die Nutzung liegen sowohl
st‰dtebauliche, volkskundliche, als auch wissenschaftliche, insbesondere ortsgeschichtliche,
Gr¸nde vor. Die Unterschutzstellung erfolgt somit im Interesse der Allgemeinheit.
ß 6 ERLAUBNISPFLICHT
Mit der Unterschutzstellung unterliegt der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-
Muffendorf“ (zur räumlichen Abgrenzung siehe § 3 dieser Satzung) den Vorschriften des DSchG
NRW. In diesem Gebiet sind Maflnahmen nach ß 9 DSchG NRW, ß 13 DSchG NRW oder ß 15
DSchG NRW erlaubnispflichtig. Bei baulichen Anlagen, die nicht unter ß 2 (Abs‰tze 1 und 2)
DSchG NRW fallen, gilt dies nur f¸r ƒnderungen, die das ‰uflere Erscheinungsbild betreffen. Die
Erlaubnis ist vor Beginn der Maflnahme in der vom DSchG NRW vorgesehenen Form zu
beantragen.
Die Festsetzungen dieser Satzung ber¸hren nicht die Pflicht zur Ber¸cksichtigung anderweitiger
Rechtsvorschriften im r‰umlichen Satzungsbereich. Dies gilt insbesondere f¸r die Pflicht zur
Einholung einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung.
ß 7 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Ordnungswidrig im Sinne des ß 41 DSchG NRW handelt, wer vors‰tzlich oder fahrl‰ssig eine
Maflnahme, die nach ß 6 dieser Satzung einer Erlaubnis bedarf, ohne die erforderliche Erlaubnis
oder abweichend von ihr durchf¸hrt oder durchf¸hren l‰sst.
Ordnungswidrigkeiten kˆnnen mit Geldbufle im durch das DSchG NRW festgelegten Rahmen
geahndet werden.
ß 8 INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
ANLAGEN
Anlage 1: Karte des r‰umlichen Geltungsbereiches
Anlage 2: Karte des sachlichen Geltungsbereiches
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile der Satzung.
Nachrichtlich zur Satzung: Gutachten des LVR-Amts f¸r Denkmalpflege im Rheinland gem‰fl ß 22
Abs. 4 DSchG NRW ist der Satzung gem‰fl ß 10 Abs. 2 S. 3 DSchG
NRW nachrichtlich beigef¸gt einschl. Best‰tigung des LVR-ADR zur
ƒnderung des r‰umlichen Geltungsbereichs
Analyseprofil „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“
Fotodokumentation des Denkmalbereiches mit ausgew‰hlten
Sichtbez¸gen
Handbuch mit denkmalpflegerischen Erl‰uterungen zum Umgang mit
der Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“Seite 14 von 295
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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Anlage 1: Karte des r‰umlichen Geltungsbereiches, verkleinerte DarstellungSeite 15 von 295
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Anlage 2: Karte des sachlichen Geltungsbereiches, verkleinerte DarstellungSeite 16 von 295
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HISTORISCHER ORTSKERN
BONN-MUFFENDORF
ANALYSEPROFILSeite 44 von 295
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Seite 3
1. ANLASS UND ZIELSETZUNG 4
2. EINORDNUNG 6
Gesamtstadt 6
Denkmalschutz 8
Bauleitplanung 10
Weitere Planungen 12
2. ORTSGESCHICHTE 14
Ortsbildprägende Zeitschichten 14
Zeitschicht 1 (bis zum 18. Jh.) Muffendorf als mittelalterliche Ansiedlung 16
Zeitschicht 2 (18. und 19. Jh.) Muffendorf als Winzerdorf 18
Zeitschicht 3 (20. Jh.) Muffendorf als Ausflugsziel und bürgerlicher Wohnort 20
Zeitschicht 4 (1945 - heute) Muffendorf als ruhiges Straßendorf 22
3. ORTSGRUNDRISS 24
Straßen- und Wegeraster 24
Parzellierung und Bauweise 26
Öffentliche Räume 28
Private Freiflächen 32
4. SILHOUETTE UND SICHTBEZIEHUNGEN 34
Dachlandschaft 34
Gebäudehöhen 36
Sichtbezüge 38
5. BAUSUBSTANZ 42
Gebäudetypen 42
Sonderbauten 44
Bebauungstyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in Fachwerkbauweise 48
Bebauungstyp 2: Bürgerliche Wohngebäude 50
Bebauungstyp 3: Gründerzeitliche Landhäuser 52
Bebauungstyp 4: Repräsentative Einfamilienhäuser und Villen 54
Bebauungstyp 5: Neue Wohnungsbauten ab der Nachkriegszeit 56
Weitere ortstypische Gestaltungsmerkmale 58
ZUSAMMENFASSUNG 60
VERZEICHNISSE 62
INHALTSeite 46 von 295
1. ANLASS UND ZIELSETZUNG
Seite 4
Der historische Ortskern von Muffendorf dokumen-
tiert in seinem heutigen Erscheinungsbild den bau-
lichen und gesellschaftlichen Werdegang eines
landwirtschaftlich geprägten Dorfes im Bonner
Rheintal. Das Zusammenspiel vom historisch ge-
wachsenen Ortsgrundriss, der gut erhaltenen, ho-
mogenen Gebäudesubstanz und der landschaft-
lich gestalteten Freiräume macht dabei das typi-
sche Ortsbild aus.
Um diese historischen und ortsbildprägenden
Merkmale zu identifizieren und für die Zukunft zu
sichern, hat die Bundesstadt Bonn auf der Grund-
lage des Gutachtens des LVR - Amt für Denkmal-
pflege im Rheinland (LVR-ADR) aus dem Jahr
2014 (inhaltlich nochmals bestätigt in 2022) die
Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den
Ortskern von Muffendorf beschlossen (DS-Nr.
231158). Diese hat das Ziel, die besonderen Qua-
litäten des Ortsgrundrisses, der aufgehenden Bau-
substanz und der Freiräume im Zusammenhang
mit der historischen Entwicklung zu betrachten und
daraus Schutzgegenstände abzuleiten. Dabei soll
insbesondere ein Fokus auf ortsbildprägende
Merkmale gelegt werden, die beispielsweise aus
der Topographie oder der langjährigen Prägung als
Winzerdorf resultieren.
Ergänzend wird ein Handbuch mit Erläuterungen
zum Umgang mit der Denkmalbereichssatzung er-
arbeitet. Dieses zeigt Möglichkeiten auf, wie die
Bebauung in Abstimmung mit dem historischen
Ortsbild weiterentwickelt werden kann. Dafür wer-
den ortsbildprägende Merkmale identifiziert und
diese in Empfehlungen für die Gestaltung der Ge-
bäude und Freiräume übersetzt. Das Handbuch
legt dabei einen besonderen Fokus auf die nach-
haltige Weiterentwicklung des baulichen Bestands.
Grundlage für die Erstellung der beiden Instrumen-
te ist dieses Analyseprofil, welches sowohl orts-
strukturelle, wie auch baukulturelle Merkmale von
Muffendorf untersucht und im Kontext der lokalen
Ortsgeschichte betrachtet. Die Bestandsaufnah-
men und Analysen werden textlich zusammenge-
fasst, in Kartendarstellungen visualisiert und durch
Referenzfotos belegt.
Als Einstieg werden im Sinne einer räumlichen Ein-
ordnung die prägenden Lagemerkmale von Muffen-
dorf sowie die kulturlandschaftlichen Einflüsse er-
fasst. Anschließend erfolgt eine planungsrechtliche
Einordnung unter Berücksichtigung relevanter kom-
munaler Instrumente. Als Grundlage für die städte-
bauliche und gestalterische Analyse wird die histori-
sche Entwicklung des Ortes betrachtet. Dafür wer-
den vier Zeitschichten abgeleitet, welche prägende
Einflüsse auf das heutige Ortsbild entfaltet haben.
Aufbauend auf der historischen Betrachtung erfolgt
eine themenspezifische Analyse mit Fokus auf den
Ortsgrundriss, die Silhouette und Sichtbeziehungen
sowie die aufgehende Bausubstanz.
Der Untersuchungsbereich der Analyse (schwarze
Linie) basiert auf dem Geltungsbereich des Gut-
achtens des LVR-ADR (rote Linie). Nach einer ers-
ten Betrachtung wurde dieser an einigen Stellen
nach sachlichen Gesichtspunkten erweitert, um
den siedlungsstrukturellen Kontext angemessen
einzubeziehen. Der Untersuchungsbereich bezieht
sich auf den historischen Kernbereich aus Muffen-
dorfer Hauptstraße, Martinstraße, Klosterbergstra-
ße. Darüber hinaus wird die beidseitige Bebauung
entlang der Bürvigstraße sowie der talseitige Be-
reich der Elfstraße eingeschlossen. Die Freiflä-
chen des Friedhofs und der Parkanlage der Kom-
mende markieren den östlichen Abschluss.Seite 47 von 295
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2. EINORDNUNG
Seite 6
Muffendorf ist ein Ortsteil des Stadtbezirks Bad Go-
desberg und liegt somit im Süden der Stadt Bonn.
Eingebettet in den nördlichen Hang des Lyngs-
bergs eröffnet sich von hier der Blick über den
Rhein sowie das gegenüberliegende Siebengebir-
ge. Mit 3.856 Einwohner*innen (Stand 2022) gehört
Muffendorf zu den eher dörflich geprägten Wohn-
gegenden Bonns.
Das ca. 1,5 km entfernte Stadtzentrum Bad Go-
desbergs ist zu Fuß in ca. 20 Minuten erreichbar.
Darüber hinaus ist sowohl das Zentrum als auch
der Bahnhof von Bad Godesberg mit dem Bus in
ca. 15 Minuten angebunden. Dort bestehen Ver-
bindungen in das Bonner Stadtzentrum sowie
nach Köln und Koblenz.
Obwohl große Teile der ursprünglich für den Wein-
und Pfirsichanbau genutzten Flächen zwischen-
zeitlich bebaut sind, vermittelt Muffendorf noch
heute den Gesamteindruck eines historischen
Winzerortes am Rhein. Die Muffendorfer Haupt-
straße bildet dabei gleichzeitig das Zentrum sowie
die Hauptverkehrsachse des Ortes. Ansonsten
sind die Straßen durch die Topografie und ihre his-
torische Prägung meist eng und teilweise steil. Die
Bebauung besteht zum Großteil aus Wohnhäusern
sowie ihren zugehörigen Nebengebäuden und
Wirtschaftsbauten.
Im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan
der Stadt Köln wird Muffendorf als eigener Kultur-
landschaftsbereich (Nr. 434) ausgewiesen, was
seine besondere Bedeutung als zusammenhän-
gende historische Raumstruktur hervorhebt. Als
bedeutsames Element des Ortes wird das Ensem-
ble aus der alten romanischen Kirche Alt St. Martin
auf ihrem ummauerten Kirchhof, der neuen Kirche
St. Martin (19. Jahrhundert), den Fachwerkhofan-
lagen des 17. und 18. Jahrhundert sowie der ehe-
maligen Deutschordenskommende mit Bauten von
1761 und dem Ende des 19. Jahrhunderts be-
schrieben.
Darüber hinaus wird Muffendorf auf Ebene der
Landesplanung der Kulturlandschaft „Rheinschie-
ne“ zugeordnet. Die räumliche Nähe zum Rhein
mit seiner zentralen Verkehrs- und Versorgungs-
funktion sowie das Auftreten besonders fruchtba-
rer Böden scheinen ausschlaggebend für die Ent-
wicklung Muffendorfs. Die Einflüsse der Kultur-
landschaft zeichnen sich darüber hinaus in der
Funktion Muffendorfs als Wohn- und Naherho-
lungsort für den Ballungsraum Köln-Bonn ab. Ab
Mitte des 19. Jahrhunderts übte die Lage im
Rheintal eine besondere Anziehung als Wohnort
aus, wobei erst die Menschen zunächst in die in-
nerstädtischen Gebiete zogen. Mit dem Anfang
des 20. Jahrhunderts wurden gezielt an den Rän-
dern der Großstädte kleine Orte mit Panoramabli-
cken ins Rheintal gesucht und mit Landhäusern als
Sommersitze wohlhabender Bürger*innen bebaut.
Neben der Rheinschiene wird Muffendorf aufgrund
seiner Lage jedoch auch durch die angrenzenden
Kulturlandschaften „Ville“ und „Mittelrheinische
Pforte“ stark beeinflusst. Als südwestlicher Ausläu-
fer der Ville grenzt der Kottenforst nördlich an Muf-
fendorf. Sein Eichenholz findet sich bis heute in
den Balkenkonstruktionen der historischen Fach-
werkhäuser. Einflüsse der Mittelrheinischen Pforte
zeigen sich in der touristischen Vergangenheit
Muffendorfs, in der Bedeutung des Weinanbaus
sowie in Materialien wie dem Drachenfelser Tra-
chyt, dessen Spuren beispielsweise in der Mauer
der Kommende erkennbar sind.
GesamtstadtSeite 49 von 295
Seite 7
ohne Maßstab
N
Räumliche Einordnung
Siedlungsbereich
Waldflächen
Landwirtschaft
Bahnhof
Bahntrasse
Kulturlandschaften
HSeite 50 von 295
Denkmalschutz
Seite 8
Im Untersuchungsbereich sind insgesamt 43 Ein-
zeldenkmale verzeichnet (Stand August 2024).
Diese verdichten sich entlang der Muffendorfer
Hauptstraße und der Martinstraße. Abseits dieser
zwei Straßenzüge sind hingegen nur vereinzelt
denkmalgeschützte Objekte vorzufinden.
In den Denkmalbeschreibungen einzelner Objekte
werden neben der Gebäudesubstanz auch Mau-
ern und Tore sowie angrenzende Freiflächen auf-
geführt und unter Schutz gestellt. Neben der Kir-
che Alt St. Martin ist auch der sie umgebende
Kirchhof sowie die bis zu vier Meter hohen Mauern
einschließlich eines Rundbogentors datiert auf
1697 geschützt. Der Denkmalumfang des Alten
Pastorats in der Martinstraße 9 umfasst neben den
Gebäuden auch das Gartengrundstück sowie die
Einfriedung und treppenartige Zuwegung aus
Bruchstein- und Ziegelmauerwerk. Weiterhin sind
in der Denkmalbeschreibung der Kommende das
Gartengrundstück und die Umfassungsmauer aus
Bruchstein entlang der Muffendorfer Hauptstraße
mit Toranlage inklusive schmiedeeisernem Gitter
und seitlicher Schlupftür aus dem Jahr 1912 er-
fasst.
Neben den Gebäuden stehen sieben steinerne
Bilderstöcke aus dem 18. Jahrhundert unter
Denkmalschutz. Diese Bet- und Andachtsstationen
stellen die sieben Schmerzen Marias dar und sind
räumlich in der Ortschaft verteilt. Drei der Bilder-
stöcke befinden sich entlang der Deutschherren-
straße und somit außerhalb des Untersuchungsbe-
reiches. Darüber hinaus veranschaulichen mehre-
re Wegekreuze die religiöse Prägung Muffendorfs.
Lediglich jenes auf Höhe des Gebäudes Muffen-
dorfer Hauptstraße 39 steht bisher unter Denkmal-
schutz.
Unabhängig von der objektspezifischen Denkmal-
würdigkeit ist ein Großteil der Bebauung aufgrund
der architektonischen Qualität oder ihrer Bedeu-
tung im städtebaulichen Zusammenhang als his-
torisch besonders bedeutsam einzustufen. Die-
se wurden daher im Gutachten zum Denkmalbe-
reich (2014) des LVR-ADR bereits als historisch er-
haltenswerte Bausubstanz ausgewiesen und im
Rahmen der Analyse durch weitere Objekte er-
gänzt.
Darüber hinaus ist die Ortslage Muffendorf Gegen-
stand des Denkmalpflegeplans Bad Godesberg
aus dem Jahr 1990. Dieser beschreibt u.a. die er-
haltens- und schützenswerten, stadträumlichen
Strukturen Muffendorfs. Darauf aufbauend äußert
der Plan die Gefahr einer „schleichenden Zerstö-
rung“ der Dörfer Bad Godesbergs, darunter Muf-
fendorf, durch eine Vielzahl kleinerer und größerer
Veränderungen an historischen Gebäuden, im
Straßenraum sowie in rückwärtigen Garten- und
Hofbereichen. Er weist darauf hin, dass durch
Überformungen die Authentizität und Ablesbarkeit
der Dorfkerne als bedeutsame Zeugen der Sied-
lungsentwicklung verloren gehen könnten und be-
wertet die bis heute rechtskräftige Gestaltungssat-
zung an der Hauptstraße als unzureichend.
Schließlich empfiehlt der Denkmalpflegeplan für
Muffendorf die Ausweisung einer Denkmalbe-
reichssatzung sowie die Erweiterung des Gel-
tungsbereichs der Gestaltungssatzung auf den
des Denkmalbereichs.Seite 51 von 295
Seite 9Seite 52 von 295
Bauleitplanung
Seite 10
Der Untersuchungsbereich ist größtenteils von Be-
bauungsplänen erfasst. Diese stammen überwie-
gend aus den 1970/80er- Jahren und wurden nur
vereinzelt in den Jahren 2015/16 aktualisiert. Ledig-
lich für die Bebauung im Bereich der Martinstraße
liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor.
Die Bebauungspläne weisen für die verdichteten
Bebauungsstrukturen entlang der Muffendorfer
Hauptstraße sowie der Klosterstraße überwiegend
Allgemeine Wohngebiete (WA) aus. Dies ergibt
sich aus der (historischen) Nutzungsstruktur, die ne-
ben Wohnnutzungen auch die Integration von Obst-
baubetrieben, der Versorgung des Gebiets dienen-
der Läden sowie Gaststätten vorsieht. Abseits der
zwei Straßenzüge wurden überwiegend Reine
Wohngebiete (WR) festgesetzt und somit der
wohnbauliche Charakter Muffendorfs planerisch be-
tont. Die Grundstücke der Kirche St. Martin, des an-
grenzendes Pfarrhauses und Kindergartens sowie
der ehemaligen Schule an der Klosterbergstraße
sind für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Die Geschossigkeiten der Gebäude sind auf ein
bis zwei Vollgeschosse festgesetzt und orientieren
sich an der Topografie der Ortschaft. So sind talsei-
tig meist zwei Vollgeschosse, bergseitig nur ein Voll-
geschoss zulässig. Zentrale Straßenzüge und Eck-
situationen werden ebenfalls mit zwei Vollgeschos-
sen betont.
Mit Blick auf die Dachlandschaft sind in großen
Teilen sowohl Satteldächer als auch Walmdächer
zulässig. Die Dachneigung ist dabei in einer Spann-
breite von 25 bis 38 Grad definiert. In Einzelfällen,
wie u.a. für die Villenbebauung an der Elfstraße so-
wie der Bürvigstraße sind Abweichungen zulässig,
insofern keine städtebaulichen Bedenken bestehen.
Zu Dachaufbauten werden keine einheitlichen Aus-
sagen getroffen. Teilweise werden überhaupt keine
Festsetzungen getroffen, andernorts sind Dachauf-
bauten gänzlich ausgeschlossen oder ihre Zulässig-
keit ist auf Einzelgauben begrenzt.
Im Allgemeinen legen die Bebauungspläne sehr ho-
hen Wert auf den Erhalt historischer Bebauungs-
strukturen. Neben Denkmälern werden auch erhal-
tenswerte Gebäude ausgewiesen und mit besonde-
ren Auflagen versehen. So sind erhaltenswerten
Fassaden „unter Berücksichtigung des vorhande-
nen Baustils zu gestalten“. Angrenzende, nicht er-
haltenswerte Objekte sind hingegen „an Maßstab
und Gestalt der Umgebung anzupassen und mit
den erhaltenswerten Gebäuden in Einklang zu brin-
gen“. Entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie
der Klosterstraße sichern darüber hinaus enge Bau-
felder und Baulinien sowie die Ausweisung nicht
überbaubarer Grundstücksflächen die historische
hofartige Bebauungsstruktur. In einzelnen Bebau-
ungsplänen wird darüber hinaus die Festsetzung
„Atriumhaus“ verwendet. Lediglich die Bebauungs-
pläne 8115-95 und 8215-95 sehen mit der Erweite-
rung der Hopmannstraße sowie die Nachverdich-
tung der Blockstrukturen eine Weiterentwicklung
bzw. Überformung der historischen Strukturen vor.
Vorgärten werden in allen Bebauungsplänen glei-
chermaßen festgesetzt. Diese sind als Ziergärten
zu gestalten und in ortsüblicher Weise zu bepflan-
zen. Einfriedungen sind auf Hecken, Spriegelzäu-
ne oder Mauern begrenzt. Die zulässige Höhe vari-
iert je nach Bebauungsplan zwischen 0,8 und 1,4m
straßenseitig bzw. bis zu max. 2,5m innerhalb der
Hofflächen.Seite 53 von 295
Seite 11Seite 54 von 295
Weitere Planungen
Seite 12
GESTALTUNGSSATZUNG
Zum Schutz des charakteristischen Ortsbildes
Muffendorfs wurde am 2. Oktober 1972 von der
Stadt Bonn eine Satzung über Anforderungen
an die Baugestaltung zum Schutz der bauli-
chen Eigenart beschlossen. Der Geltungsbereich
umfasst im wesentlichen die Bebauung beidseitig
der Muffendorfer Hauptstraße, einschließlich Tei-
len der Kommende, sowie die Gebäude beidseitig
der Martinstraße (siehe Seite 9). Neben Aussagen
zu Maßstab und Gestalt baulicher Anlagen werden
Festsetzungen zu Baumaterialien, der Gestaltung
von Fassaden und Dächern, Fassadenöffnungen
sowie Einfriedungen und Werbeanlagen getroffen.
Als Richtlinie für die Satzung gelten dabei stets die
im Satzungstext gelisteten „denkmalwerten Ge-
bäude“. Diese sind aber unabhängig vom Status
der eingetragenen Denkmäler in der Denkmalliste
zu betrachten, da es das DSchG NRW zum Zeit-
punkt der Satzungserstellung noch nicht gab.
Die zentrale Inhalte der Satzung werden im Kasten
auf der rechten Seite zusammengefasst.
LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG
In einem partizipativen Prozess wurde 2018 bis
2020 gemeinsam mit der interessierten Bevölke-
rung sowie Interessengruppen eine gemeinsame
Vision in Form eines Leitbildes für den Stadtbezirk
Bad Godesberg erarbeitet. Der Fokus lag hierbei
zwar insbesondere auf der Entwicklung des Stadt-
bezirkszentrums, dennoch sollten im Sinne einer
integrierten Betrachtung auch die 13 Ortsteile, dar-
unter Muffendorf, mit ihren Bezügen zum Bezirks-
zentrum Berücksichtigung finden.
Ziel war es, mit dem Leitbild ein langfristiges Profil
zu erarbeiten und Bad Godesberg zukunftsfähig zu
gestalten. Im Rahmen des Leitbildprozesses wur-
de für Muffendorf ein Ortsteilsteckbrief erarbeitet.
Dieser enthält neben einer räumlichen und sozio-
demografischen Einordnung auch Informationen
zur Historie sowie eine Analyse der Themenfelder
Städtebau, Anbindung, soziale Infrastruktur, Nah-
versorgung, Sehenswürdigkeiten und Naherho-
lung. Abschließend werden Herausforderungen
und Handlungsbedarfe aufgezeigt. Mit Bezug
zum Untersuchungsbereich wurden folgende The-
men aufgeführt:
➔ Sanierung renovierungsbedürftiger Gebäude
➔ Vernachlässigtes Ortszentrum aufwerten und
attraktiver gestalten, inkl. Neuordnung der Ver-
kehrsräume
➔ Aufwertung öffentlicher Räume
➔ Informelle sowie nicht kommerzielle
Treffpunkte schaffen
➔ Segregation im Ortsteil abbauen
➔ Förderung des sozialen Miteinanders und der
Identität Im OrtsteilSeite 55 von 295
Seite 13
„Bauliche Anlagen sollten sich in Maßstab
und Gestalt an die Umgebung anpassen“
Baumaterialien
➔ Verblendet mit ortsüblichem Naturstein,
in Fachwerk ausgeführt, mit Schiefer ver-
kleidet oder glatt verputzt
➔ Sichtbeton als Ausnahme
➔ Putz, Schlämme, Farbe
➔ Naturstein, schiefersichtig, verputzt, ge-
schlämmt oder gestrichen
➔ Putzstruktur mit glatter Oberfläche
➔ Farbgebung orientiert an örtlicher Farbtradi-
tion, bevorzugt Kalk- und Mineralfarben
Dachform, Dachdeckung, Dachgauben
➔ Grundsätzlich Satteldach, ausnahms-
weise Walm- oder Mansarddach
➔ Neigungsflächen im gleichen Winkel
➔ Deckung in Schiefer, altfarbenen Holzzie-
geln oder Falzziegeln
➔ Ausschließlich Einzelgauben bis zu 1,2m
Außenbreite und 2m Abstand zu Giebel
➔ Gaubenbreite max. 1/3 der Firstlänge
➔ Gaubendeckung ist an Dach anzupassen
Fassadenöffnungen
➔ Hochrechteckig bis quadratisch
➔ Flächigkeit der Fassade je Geschoss min-
destens durch massive Brüstungen und
Pfeiler erhalten, ausgenommen Schau-
fenster
➔ Summe der Öffnungen im Erdgeschoss
max. 2/3 der Frontlänge
➔ Farbgebung auf Fassade abgestimmt
➔ Eloxierte Rahmen unzulässig
Einfriedungen
➔ Holzzäune, lebende Hecken aus heimi-
schen Sträuchern zulässig
➔ Abhängig von engerer Umgebung auch
Mauern aus ortsüblichem Bruchstein oder
schmiedeeiserne Gitter zulässig
Werbeanlagen
➔ Lichtwerbung bis max. Fensterbank 1. OG
➔ Wechsellicht und das Erscheinungsbild stö-
rende Farben unzulässig
➔ Werbeanlagen auf Schornsteinen und Dä-
chern unzulässig
ZENTRALE AUSSAGE DER GESTALTUNGSSATZUNGSeite 56 von 295
2. ORTSGESCHICHTE
Seite 14
ÜBERSICHT DER ZEITSCHICHTEN
Für das bessere Verständnis des heutigen Ortsbil-
des bedarf es einer Analyse der Entwicklungsge-
schichte von Muffendorf. Dabei geht es nicht dar-
um, alle historischen Ereignisse wiederzugeben,
sondern zentrale Veränderungen im Stadtgrund-
riss und -bild sichtbar zu machen sowie auf die ge-
sellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen der jeweiligen Zeit zurückzuführen.
Dahingehend werden vier Zeitschichten gebildet,
welche unterschiedlichen Einfluss auf das heutige
Stadtbild entfalten und besondere bauliche Zeit-
zeugen hervorgebracht haben.
Zeitschicht 1 beschreibt die Entwicklung von Muf-
fendorf als mittelalterliche Ansiedlung, in der sich
der heutige Stadtgrundriss entwickelt und die land-
wirtschaftliche Prägung und religiöse Bedeutung in
Form einzelner Bauten manifestiert hat.
Zeitschicht 2 dokumentiert Muffendorf im 18. und
19. Jahrhundert, in der ein Großteil der heutigen
Bebauung im Zusammenhang mit dem ortsbildprä-
genden Weinanbau entstanden ist.
Zeitschicht 3 spiegelt das 20. Jahrhundert in Muf-
fendorf wider, in der das Dorf aufgrund seiner land-
schaftlichen Merkmale und seines malerischen
Ortsbildes ein beliebtes Ausflugsziel und bürgerli-
cher Wohnort geworden ist.
Zeitschicht 4 beschreibt die Nachkriegszeit, in der
der historische Kern trotz größerer Veränderungen
im räumlichen Umfeld baulich-strukturell größten-
teils unverändert geblieben ist und sich das heuti-
ge Bild eines ruhigen Wohndorfes entwickelt hat.
ERSTE SIEDLUNGSTÄTIGKEITEN
Auch wenn die städtebaulichen Merkmale und Ge-
bäude, die das heutige Ortsbild von Muffendorf
ausmachen, erst im Mittelalter entstanden sind
deuten einzelne Fundstücke auf frühere Sied-
lungstätigkeiten an dem Standort in der Altsteinzeit
und später in der Antike hin. Diese lassen sich auf-
grund fehlender archäologischer Ausgrabungen
sowie einer schlechten Quellenlage nicht wissen-
schaftlich belegen und entfalten nur indirekten Ein-
fluss auf das heutige Ortsbild.
Das Rheingebiet erfuhr nach Julius Cäsars Erobe-
rung einen wirtschaftlichen Aufschwung, sodass
ein dichtes Straßennetz entstand. Groetken er-
wähnt den Fund von Überresten einer befestigen
Römerstraße bei Ausschachtungen. Diese lassen
eine Wegeführung parallel zum Rhein am heutigen
Standort von Muffendorf vermuten. Darüber hinaus
ist eine überregionale Wegeverbindung von der
bekannten Krönungsstraße zum Rhein über Muf-
fendorf spätestens in der Tranchotkarte (1803) ein-
deutig nachzuvollziehen. Ein genauer Verlauf die-
ser Straßen ist nicht belegt.
Am heutigen Standort von Alt St. Martin wird dar-
über hinaus eine römische Siedlungsstelle vermu-
tet, welche von dem erhöhten felsigen Grund als
sicherer Standort profitierte. Da das Rheintal ur-
sprünglich wenig bewaldet war, bot dieser Standort
darüber hinaus einen freien Blick auf das Rheintal
und das gegenüberliegende Siebengebirge. Der
Fund eines Weihesteins aus dem 2 Jh. mit römi-
scher Inschrift (Dianastein) lässt an dieser Stelle
einen heidnischen Weiheplatz vermuten.
Ortsbildprägende
ZeitschichtenSeite 57 von 295
Zeitschicht 3:
Die Postkarte aus Muffendorf (um
1915) spiegelt die Bedeutung als
Ausflugsziel und bürgerlichen
Wohnort wieder
Zeitschicht 1:
Die Vogelschau (um 1759) zeigt die
mittelalterliche Ansiedlung im Zu-
sammenspiel von Stadtgrundriss
und baulichen Fixpunkten
Zeitschicht 2:
Das Rheinpanorama (um 1840) zeigt
das gewachsene Dorf Muffendorf und
die Prägung durch den Weinanbau
Zeitschicht 4:
Die Fotografie zeigt Muffendorf als
ruhiges und durch Grünflächen
geprägtes Wohndorf im Rheintal
Alle Darstellungen wiedergegeben nach
Pia Heckes: Muffendorf. Geschichte und Geschichten von der Steinzeit bis heute. Bonn. 2014Seite 58 von 295
Zeitschicht 1 (bis zum 18. Jh.)
Muffendorf als mittelalterliche Ansiedlung
Seite 16
Ausgehend von den ersten punktuellen Ansiedlun-
gen in der Antike entwickelten sich die stadtstruk-
turellen Merkmale Muffendorfs insbesondere ab
dem Mittelalter. Die Lage im Rheintal und die vul-
kanisch bedingten Lößböden waren aufgrund der
Feuchtigkeit und guten Wärmespeicherfähigkeit
ideale Voraussetzungen für den umfangreichen
Acker-, Obst- und Gemüseanbau. So wurde auf
den Hangflächen des Lyngsberges bereits ab dem
frühen Mittelalter der ortstypische Weinanbau be-
trieben. Die Siedlungsstruktur ergab sich im Zu-
sammenspiel aus der Topografie am Hang und der
Erschließung der wirtschaftlich genutzten Hangflä-
chen.
Die Muffendorfer Hauptstraße entstand am
Fuß der Mittelterrasse des Lyngsberges und folgte
damit dem Verlauf der Höhenlinien. Mit der Kloster-
bergstraße entstand ein weiter hangparalleler Weg
mit mehreren kleinen und schlicht gestalteten Hof-
stellen. Die Straße band in Form eines leicht ge-
schwungenen Straßenverlaufs an das Waldgebiet
Heiderhof an. Dieses fungierte, als Ausläufer des
Waldgebietes Kottenforst, schon frühzeitig als
Holzabbaugebiet und Jagdgrund.
Zur Erschließung der rückwärtigen landwirt-
schaftlich genutzten Hangflächen entstanden
rechtwinklig abgehende Verbindungswege. Das
viereckige Erschließungsnetz aus Hauptstraße,
Klosterbergstraße und Am Helpert war dabei der
Kernbereich der historischen Entwicklung.
Neben dem gewachsenen Stadtgrundriss sind ins-
besondere einzelne Gebäude Ausdruck der Ent-
wicklung im Mittelalter und bilden daher Fixpunkte
im städtebaulichen Gefüge:
Die heute noch erhaltene Kirche Alt St. Martin
lässt sich auf eine romanische Fiskalkirche zurück-
führen, deren Standort frühestens um 913 nachge-
wiesen ist. Die ursprüngliche Saalkirche mit flacher
Decke wurde 1154 zur Pfarrkirche umgebaut. Um
1200 entstand die Grundlage für die heutige Form
mit einschiffigen Putzbau und vorgelagertem quer-
rechteckigen Westturm. Ortstypisch wurde Tuff-
stein und Trachyt verwendet. Ein zentraler Teil ist
auch heute noch der mauerbewehrte Friedhof.
Neben der Kirche als Repräsentant der religiö-
sen Macht, wird in Muffendorf ab dem 13. Jahr-
hundert ein Rittersitz vermutet. Die zweiteilige An-
lage mit ergänzender Befestigung spielte vermut-
lich für die Überwachung einer wichtigen Altstraße
eine Rolle. Teil der Burg war ein öffentlicher Was-
serbrunnen, ein „Schellenpütz“, welcher bis heute
erhalten, aber nicht öffentlich zugänglich ist.
Ungefähr zur gleichen Zeit um 1281 wurde die
Kommende durch die Deutschordensritter ur-
sprünglich als Hospiz und Wohnanlage für Kreuz-
fahrer gebaut. Das Gebäude wurde zunächst der
Abtei Siegburg zugesprochen und anschließend
mehrfach veräußert. In Muffendorf profitierte die
Kommende von der strategisch günstigen und gut
geschützten Lage zwischen der Godesburg, der
Tomburg in Rheinbach und Burg Drachenfels.
Ein prägnantes Beispiel der ortstypischen Win-
zerhöfe war der Hof Muffendorf, welcher erstmal
888 erwähnt wurde. Zum Hof gehörten großflächi-
ge Acker- und Weinanbauflächen sowie Nutzungs-
rechte am Kottenforst. Nach der Privatisierung An-
fang des 19. Jahrhunderts wurde der Hof zu seiner
heutigen Form neu- und umgebaut und ist heute
als Siegburger Hof bekannt.
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Seite 17
Hauptstraßen parallel zu den Höhenlinien
rechtwinklig abgehende Erschließung der
landwirtschaftlich genutzten Hangflächen
Kirche Alt St. Martin
ehemalige Burg (nicht erhalten)
Deutschritterorden-Kommende
Winzerhof (heute Siegburger Hof)
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Plangrundlage: Tranchot/von MüfÒing
1801/1809 (Quelle: Geobasis NRW)
aktuelle BebauungSeite 60 von 295
Zeitschicht 2 (18. und 19. Jh.)
Muffendorf als Winzerdorf
Seite 18
Aufbauend auf den mittelalterlichen Ortsgrundriss
hat sich ein Großteil der heutigen Bebauung im
Muffendorf erst ab Ende des 17. Jahrhunderts ent-
wickelt. Dies lässt sich insbesondere auf umfang-
reiche kriegerische Aktivitäten wie dem Pfälzi-
schen Krieg (1689) und mehrere Erdbeben zu die-
ser Zeit zurückführen. Der Wiederaufbau erfolgte
in den meisten Fällen auf den bestehenden Kellern
und Fundamenten, sodass der gewachsene Orts-
grundriss mit dem Verlauf der Straßen, der kleintei-
ligen Struktur und Bauweise bestehen blieb.
Der großflächige Weinanbau auf den Hangflä-
chen wurde nach dem Mittelalter weitergeführt und
bestimmte für viele Jahre die landwirtschaftliche
Prägung des Dorfes. Im späten 19. Jahrhundert
wurde die Weinproduktion aus klimatischen Grün-
den sowie den Schäden eines Reblausbefalls zu-
nehmend durch Pfirsichanbau ersetzt. Die wirt-
schaftliche Prägung des Dorfes spiegelte sich
auch baulich in Form von regionaltypischen Win-
zerhöfen wider. Diese bestanden in den meisten
Fällen aus einem bewohnten Hauptgebäude und
mehreren Nebengebäuden, welche sich zusam-
men um einen geschlossenen Wirtschaftshof grup-
pieren. Durch den Rückgriff auf die bekannten
Bautechniken und durch die gute Verfügbarkeit
von Bauholz entstanden die meisten der Gebäude
im 18. und 19. Jahrhundert als schlicht gestaltete
Fachwerkbauten.
Entlang der Hauptstraße reihen sich die ortsty-
pischen Wohn- und Wirtschaftshäuser geschlos-
sen aneinander. Sie zeichnen sich durch ihre ver-
springende Bauweise und wechselhafte Trauf- und
Giebelständigkeit aus. Die geschlossene Bebau-
ung prägt hier das Bild des kleinteiligen Straßen-
dorfes mit schmalem Straßenquerschnitt.
Weitere Gebäude entstanden insbesondere
entlang der Klosterbergstraße in Form von ortstypi-
schen Winzerhöfen. Im Gegensatz zum zentralen
Bereich entlang der Muffendorfer Hauptstraße ent-
standen hier überwiegend freistehende Gebäude
und Hofgruppen.
Die Kirche und die Kommende blieben als
städtebauliche Fixpunkte bestehen, wurden aber
im Rahmen der Säkularisation privatisiert. An der
Kommende wurde von den neuen Eigentümer*in-
nen ein neues neogotisches Haupthaus gebaut,
welches bis heute als Mittelteil der Anlage erhalten
ist. Zusammen mit mehreren niedrigeren Gebäu-
deteilen ergibt sich eine rechteckige Hofstruktur.
Später wurde durch die Familie von Fürstenberg
der angrenzende Park nach dem Vorbild engli-
scher Gärten umgestaltet. Die Burg war bereits an-
fangs des 19. Jahrhunderts in einem sehr maroden
Zustand, sodass sie spätestens 1830 zur Wieder-
verwendung der Materialien niedergelegt wurde.
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Plangrundlage: Preußische Uraufnahme 1848
(Quelle: Geobasis NRW)
aktuelle Bebauung
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landwirtschaftliche Nutzung der Hänge für
den Wein- und Pfirsichanbau
geschlossene Bebauung/Winzerhöfe als
Kernbereich des Straßendorfs
offene Bebauung/Winzerhöfe
Kommende
Kirche Alt St. Martin
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Zeitschicht 3 (20. Jh.)
Muffendorf als Ausflugsziel
und bürgerlicher Wohnort
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Durch die landwirtschaftliche Prägung von Muffen-
dorf blieben im 20. Jahrhundert weitreichende Ver-
änderungen des Ortes durch die Industrialisierung
aus. Im Jahr 1915 wurde die bisherige Gemeinde
Muffendorf ein Stadtteil von Godesberg und erhielt
gleichzeitig Anschluss an das Frisch- und Abwas-
sernetz. Dieses ersetzte damit das bestehende
Wassersystem, welches sich seit dem Mittelalter
etabliert hatte. Der gesamte Ort wurde bis dahin
durch drei Brunnenanlagen versorgt, welche über
das Dorf verteilt lagen.
Durch die attraktive Lage mit Blick in das
Rheintal, die grüne und landschaftliche Prägung
des Umfeldes sowie das gut erhaltene historische
Ortsbild entwickelte sich Muffendorf zunehmend
zu einem bekannten Ausflugsziel. Es entstanden
mehrere Gaststätten und Veranstaltungsräume, in
denen zahlreiche traditionelle Feste gefeiert wur-
den. Beispielhaft dafür stehen die Dorfgaststätte
Zur Post und die sogenannte Kaiserhalle (heute:
Kleine Beethovenhalle), welche sich durch ihr ho-
hes Mittelschiff und die aufwendige hölzerne De-
ckenkonstruktion auszeichnet.
Parallel zur touristischen Bekanntheit wurde
Muffendorf aus denselben Gründen auch als
Wohnstandort beliebter, sodass zunehmend eine
bürgerliche Schicht aus der Umgebung nach Muf-
fendorf zog. An den vorher landwirtschaftlich ge-
nutzten Hangbereichen und insbesondere an der
Bürvig- und Waasemstraße entstanden prunkvolle
Landhäuser und Villen mit großflächigen Garten-
flächen. Im Umfeld der bestehenden Bebauung
entstanden darüber hinaus einzelne bürgerliche
Wohnhäuser als Massivbauten mit gründerzeitli-
chen Gestaltungselementen.
Damit ging ein wachsender Bedarf nach neuer
Infrastruktur einher, der sich beispielsweise im Bau
der Alten Schule Muffendorf mit ihrem angrenzen
Schulkomplex widerspiegelt.
Mit dem Bau der Kirche St. Martin an der Klos-
terbergstraße im neogotischen Stil wurde schließ-
lich auch die bestehende Kirche Alt St. Martin als
Fiskalkirche ersetzt.
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Seite 21
Gaststätte „Zur Post“ (heute Wohngebäude)
Veranstaltungsraum „Kaiserhalle“
Ansiedlung von Landhäusern, Villen und
freistehenden Einfamilienhäusern
Alte Schule Muffendorf
Kirche St. Martin
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Plangrundlage: Preußische Neuaufnahme 1893
(Quelle: Geobasis NRW)
aktuelle BebauungSeite 64 von 295
Zeitschicht 4 (1945 - heute)
Muffendorf als ruhiges Straßendorf
Seite 22
Der zweite Weltkrieg hinterließ nur wenige Schä-
den an der Bausubstanz von Muffendorf. Auch
wenn die gewerbliche Landwirtschaft im 20. Jahr-
hundert parallel zum zunehmenden Wohnungsbau
zum Erliegen gekommen war, half die funktionie-
rende kleinbäuerliche Landwirtschaft bei der Ver-
sorgung im Zuge des Wiederaufbaus von Bad Go-
desberg. Die dafür genutzten rückwärtigen Garten-
flächen sind in ihrer Struktur, ihrer grünen Prägung
und ihrem rechtwinkligen Fußwegenetz bis heute
weitgehend erhalten, werden jedoch nur noch ver-
einzelt landwirtschaftlich genutzt.
Nachdem Bonn 1949 Bundeshauptstadt und
Muffendorf 1969 als Bestandteil von Bad Godes-
berg eingemeindet wurde, stieg das Bevölkerungs-
wachstum rasant an. Im gesamten Stadtgebiet ent-
standen punktuell höhere Wohngebäude und
großflächige neue Siedlungen, wodurch die einzel-
nen Dörfer zunehmend zusammenwuchsen. In
Muffendorf wurden dabei die meisten Wohnungen
von Bad Godesberg geschaffen, die aber fast aus-
schließlich außerhalb des Geltungsbereiches ent-
standen. Größere Ansiedlungen waren die HI-
COG-Siedlung nord-östlich der Muffendorfer
Hauptstraße sowie das neue Viertel Heiderhof
süd-westlich von Muffendorf. Trotz der dynami-
schen Bevölkerungsentwicklung blieb der Ortskern
von Muffendorf bis auf punktuelle neue Wohnge-
bäude unverändert.
Die einzige größere Veränderung in der Struk-
tur des Ortskernes war Ende der 1970er Jahre der
Bau der Hopmannstraße. Durch den großflächigen
Abriss mehrerer Gebäude und der rückwärtigen
Gartenflächen sollte eine schnellere und breitere
Verbindung nach Lannesdorf über die Lyngsberg-
straße geschaffen werden. Die ursprüngliche Pla-
nung wurde nur zu einem kleinen Teil bis zur Stra-
ße Am Gäßchen umgesetzt. Der breitere, autoge-
rechte Querschnitt und die angrenzende Bebau-
ung in Form von freistehenden Einfamilienhäusern
mit breiten Vorgärten zeugt von den Planungsidea-
len der 1960er Jahre.
Im Veranstaltungssaal der Gaststätte Zur Post
etablierte sich 1969 der Rockclub Underground.
Dieser entwickelte sich in den Folgejahren zu einer
national bedeutenden Konzertbühne, musste aber
1975 aufgrund von zunehmenden Lärmkonflikten
wieder geschlossen werden. In der jüngeren Ver-
gangenheit kam es zu einem schleichenden Rück-
gang der touristischen Angebote. Mit Ausnahme
der kleinen Beethovenhalle mussten die meisten
Gaststätten im Laufe der Jahre schließen und wur-
den überwiegend zu Wohngebäuden umgebaut.
In der Zeit, in der Bonn Bundeshauptstadt
Deutschlands war, siedelten sich einzelne Konsu-
late und Botschaftsresidenzen in besonders reprä-
sentativen Gebäuden von Muffendorf an, von de-
nen sich zwei im Untersuchungsbereich befinden.
Dazu gehören die Kommende, in der zwischen
1953 und 1999 der belgische Botschafter residier-
te sowie die iranische Konsulatsresidenz in der Elf-
straße 40.
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4 5Seite 65 von 295
Seite 23
punktueller Neubau und Schließung von
Baulücken (dargestellte Auswahl nicht
abschließend)
Ausbau der Hopmannstraße mit mehreren
Einfamilienhäusern
Rockclub Underground (1969-1975)
Belgische Konsulatsresidenz
Iranische Kosulatsresidenz
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Plangrundlage 2016 (Quelle: Geobasis NRW)
aktuelle BebauungSeite 66 von 295
3. ORTSGRUNDRISS
Seite 24
Der heutige Ortsgrundriss Muffendorfs lässt sich in
seinen Grundzügen bis auf mittelalterliche Struktu-
ren zurückführen und hat sich seitdem nur unwe-
sentlich verändert. Er zeichnet sich insbesondere
durch ein klar hierarchisches Straßen- und Wege-
netz aus, welches sich stark an der Topografie ori-
entiert. Die Muffendorfer Hauptstraße sowie die
Klosterbergstraße fungieren parallel zu den Hö-
henlinien als Hauptstraßen und städtebauliches
Rückgrat des Ortes. Drei Querverbindungen (Bür-
vigstraße, Am Helpert, Am Gäßchen) schaffen ein
rechteckiges Erschließungsnetz von den sich
kreuzenden Hauptwegeführungen. Als vierte Stra-
ße führt im Süden die Martinstraße über den Kirch-
hügel, am Lyngsberg vorbei. Richtung Nordosten
zweigen von der Muffendorfer Hauptstraße recht-
winklig die Gringsstraße und die Straße An der
Kommende ab, wobei sich der Ursprung der Stra-
ße an der Kommende auf einen Abschnitt der Ver-
bindungsstraße von den Eifelhöhen an den Rhein
zurückführen lässt. Darüber hinaus ist ein engma-
schiges Netz aus ortstypischen, schmalen Fußwe-
gen (sogenannte „Fußpättchen“) zur Erschlie-
ßung der Hangflächen bis heute erhalten.
Die Muffendorfer Hauptstraße ist eine der ältes-
ten Straßen des Ortes und zugleich Hauptdurch-
gangsstraße. Sie zeichnet sich durch den schma-
len Straßenquerschnitt und die geschlossene,
aber verspringende Straßenflucht aus. Diese
Merkmale in Verbindung mit der räumlichen Kon-
zentration historischer Fachwerkgebäude prägen
hier das Bild des Straßendorfes. Aufgrund der ge-
ringen Flächenverfügbarkeit ist die Straße als Ein-
bahnstraße organisiert und weist eine asphaltierte
Fahrbahn und keine oder sehr schmale Gehsteige
auf. Durchgehendes Merkmal ist ein schmaler
Streifen Natursteinpflaster auf beiden Seiten ent-
lang der Gebäudefluchten.
Durch ihren frühhistorischen Ursprung verfügen
auch die Martinstraße, Klosterbergstraße sowie
die Straßen Am Helpert, Am Gäßchen, An der
Kommende, die Gringsstraße sowie der westliche
Abschnitt der Bürvigstraße in weiten Teilen über ei-
nen schmalen Straßenquerschnitt. Sie weisen ei-
nen schmalen Fahrstreifen auf, welcher in einigen
Bereichen direkt an die Bebauung grenzt. In Ein-
zelfällen gibt es einen abgesetzten Randbereich
aus Natur- oder Betonstein.
Die übrigen Straßenräume sind als verkehrliche
Nebenstraßen ausgebaut. Sie haben eine breite,
beidseitig befahrbare, asphaltierte Fahrbahn, wel-
che durch einen Randbereich aus Naturstein be-
grenzt wird. Die Gehsteige sind ebenfalls asphal-
tiert und teilweise als Hochbord oder ebenerdig an-
gelegt.
Auffallende Überformungen im Straßen- und We-
genetz beschränken sich auf die Hopmannstraße,
welche im Zuge der Ausbauarbeiten einer Verbin-
dungsstraße nach Lannesdorf vom Fußpättchen
zur befahrbaren Straße erweitert wurde.
Straßen- und
WegerasterSeite 67 von 295
Seite 25Seite 68 von 295
Parzellierung
und Bauweise
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Ausgehend von dem hierarchisch aufgebauten
Straßensystem hat sich in Muffendorf seit dem Mit-
telalter eine Parzellenstruktur entwickelt, die in ih-
rer Grundstruktur unverändert geblieben ist. Ent-
lang der Muffendorfer Hauptstraße und der dichter
besiedelten Bereiche entlang der Klosterbergstra-
ße und Martinstraße entstanden im Mittelalter sehr
schmale und tiefe Parzellen. Diese ermöglichten
eine kleinteilige Bebauung mit Wohn- und Wirt-
schaftsgebäuden auf weitgehend ebener Hangstu-
fe entlang der Straße sowie die Bewirtschaftung
der dahinterliegenden Hangflächen. Auch die
großflächigen Parzellen in den heutigen Innenbe-
reichen im Straßenrasters zeugen von der land-
wirtschaftlichen Nutzung. Jüngere Gebäude, bei
denen die Gartenflächen nicht mehr als Nutzflä-
chen angedacht waren, wurden hingegen auf klei-
neren Grundstücken errichtet. Diese entstanden
verteilt über den gesamten Ortskern. Ausnahme
bilden die bürgerlicheren Landhäuser und Villen,
die mit großzügigen Gartenflächen angelegt wur-
den. Darüber hinaus weisen einige besondere Ge-
bäude, die öffentliche Funktionen übernahmen
oder einer wohlhabenden Bevölkerungsschicht zu-
zuordnen sind, großflächige Parzellen auf. Dazu
zählen unter anderem die beiden Kirchen in Ver-
bindung mit dem Friedhof, der Siegburger Hof und
die Kommende.
Die Bebauung entlang der Muffendorfer Hauptstra-
ße hat sich im Laufe der Zeit besonders stark ver-
dichtet und weist heute überwiegend eine ge-
schlossene Bauweise auf. Durch unregelmäßige,
versetzte Baufluchten und leicht vor- und zurück-
springende Gebäude ergibt sich ein wechselhaftes
und dennoch stimmiges Straßenbild. Spätestens
seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert ist sie die
zentrale Ortsachse, die wesentlich die Struktur des
heutigen Ortes bestimmt und trägt.
Die Bebauung abseits der Muffendorfer Hauptstra-
ße ist überwiegend freistehend errichtet, oder
weist aufgrund von verspringenden Gebäudeteilen
oder Hofaufweitungen eine offene Bauweise auf.Seite 69 von 295
Seite 27Seite 70 von 295
Öffentliche Räume
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Muffendorf verfügt mit Ausnahme einzelner Vor-
platzsituationen nur über wenige Plätze. Der Re-
mi-Baert Platz ist heute der größte im öffentlichen
Raum. Sein Ursprung lässt sich ins Mittelalter auf
eine ehemalige Pferdetränke an demselbigen
Standort zurückführen. Heute wird der Platz über-
wiegend als Parkplatz genutzt. Besonders prä-
gend ist der Vegetationsrahmen auf zwei Seiten,
der aufgrund seiner erhöhten Topographie und
dem alten Baumbestand das Bild des Platzes be-
stimmt. Darüber hinaus bündeln sich in diesem Be-
reich mehrere künstlerische Objekte und Monu-
mente. Dazu zählen eine Brunnenanlage mit Kas-
kadenüberlauf, eine Nachbildung des Dianasteins
sowie das Gefallenendenkmal. Die Namensge-
bung des Platzes, nach einem ehemaligen belgi-
schen Botschafter, verweist auf die Nutzung der
angrenzenden Kommende als Botschaftssitz. Wei-
tere Platzsituationen sind der ehemalige Schulhof
an der Klosterbergstraße, der Vorplatz der Kirche
St. Martin sowie das Muffendorfer Weineck im
Kreuzungsbereich Muffendorfer Hauptstraße/Bür-
vigstraße.
Aufgrund der ehemaligen landwirtschaftlichen Nut-
zung der Hangflächen kennzeichnen sich diese
Bereiche auch heute noch durch ihren grünen, ve-
getationsreichen Charakter aus. Ein Großteil die-
ser Grünflächen in den Rückbereichen der Ge-
bäude ist privatisiert und nicht öffentlich zugäng-
lich. Die landschaftliche Prägung ist aber durch
Baulücken oder anhand des engen Netzes aus
„Fußpättchen“ einseh- beziehungsweise erlebbar.
Die einzigen öffentlichen Grünflächen sind der
Friedhof Alt St. Martin, welcher 1897 um die ehe-
malige Fläche des Kirchweingartens erweitert wur-
de und sich heute besonders durch historische
Grabmäler und seinen alten Baumbestand aus-
zeichnet, sowie eine öffentliche Grünfläche mit
Spielplatz zwischen den Straßen Am Helpert und
Am Gäßchen.
Teil des öffentlichen Raums sind darüber hinaus
mehrere Ausstattungselemente, die insbesonde-
re die religiöse Prägung des Ortes widerspiegeln.
Dazu gehören unter anderem die vier religiösen
Bildstöcke, die Teil eines Prozessionsweges mit
sieben Station und den sieben Schmerzen Marias
gewidmet sind. Neben den Bilderstöcken befinden
sich zudem mehrere christliche Wegekreuze im öf-
fentlichen Raum. In der Muffendorfer Hauptstraße
befindet sich darüber hinaus eine von ursprünglich
drei Brunnenanlagen, die bis ins 20. Jahrhundert
die gesamte Wasserversorgung des Ortes sicher-
ten. Als prägend für die Atmosphäre sind die histo-
risch anmutenden Laternen entlang der Muffendor-
fer Hauptstraße einzuordnen, welche in zwei unter-
schiedlichen Ausführungen vorhanden sind.Seite 71 von 295
Seite 29Seite 72 von 295
Der schmale Straßenquerschnitt
der Muffendorfer Hauptstraße mit
Natursteinfassung
Nebenstraßen mit breiter Fahrbahn
und beidseitigem Gehsteig.
Bei schmalen Straßen grenzt
die Verkehrsfläche direkt an die
BebauungSeite 73 von 295
Der Remi-Baert-Platz wird durch ei-
nen erhöhten, grünen Streifen und
große Bäumen gerahmt.
Der Juco-Spielplatz als öffentlicher
Freiraum am Standort ehemals land-
wirtschaftlich genutzter Hangflächen
Der Friedhof an der Kirche Alt St. Martin
mit historischen Grabmälern und ortsbild-
prägenden Baumbeständen.Seite 74 von 295
Private Freiflächen
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Neben den öffentlichen Räumen tragen auch die
privaten Freiflächen wesentlich zum grünen und
landwirtschaftlichen Charakter des ehemaligen
Winzerdorfes bei. Der einst prägende Weinanbau
wird heute noch symbolisch auf kleinen Grünflä-
chen am Siegburger Hof und im hinteren Bereich
der alten Kelterei fortgeführt. Darüber hinaus sind
viele Einfriedungen in Erweiterung der Fassaden
mit Weinreben begrünt.
Als charakteristische Struktur stechen weiterhin
die Grünflächen in den Gebäuderückbereichen
in Hanglage hervor. Unabhängig der, den Gebäu-
den direkt zugeordneten Terassen- und Gartenflä-
chen, zeichnen sich diese Flächen durch einen
dichten Vegetationsbestand und einer intensiven
grünen Prägung aus. Dabei werden einzelne Flä-
chen noch im kleinen Maßstab landwirtschaftlich
bzw. zur Selbstversorgung genutzt. Die rückwärti-
gen Grünflächen sind von den ortstypischen „Fuß-
pättchen“ einsehbar und bezeugen den landwirt-
schaftlichen Hintergrund Muffendorfs.
Darüber hinaus prägen Vorbereiche und Gärten
freistehender Gebäude die Grün- und Freiraum-
struktur Muffendorfs. Strukturell prägend und be-
deutend für das Straßenbild sind diese insbeson-
dere entlang der Bürvigstraße sowie der Elfstraße.
Viele Vorgärten in Muffendorf weisen eine vegeta-
tionsreiche und naturnahe Gestaltung auf. In ein-
zelnen Fällen geben Obstbäume und weitere Nutz-
pflanzen Hinweise auf die ehemalig landwirtschaft-
liche Nutzung. Die Vorbereiche sind häufig durch
Holzzäune mit vertikaler Lattung, oder durch nied-
rige Mauern aus Beton oder Naturstein, mit auflie-
genden Betonsteinplatten eingefriedet. Diese sind
teilweise in der Fassadenfarbe oder in der Farbe
der Sockels verputzt.
Durch ihre Großzügigkeit und den üppigen Baum-
bestand zeichnen sich die Gartenanlagen der
ehemaligen iranischen Konsulatsresidenz, des Al-
ten Pastorats und der Park an der Kommende be-
sonders aus. Obwohl sie nicht öffentlich zugäng-
lich sind, tragen sie wesentlich zur grünen Erschei-
nung des Ortskerns bei und sind wesentliche
Merkmale des Ortsgrundrisses.
Die Innenhöfe der ehemaligen (Winzer-)Höfe sind
in einzelnen Fällen komplett versiegelt und spie-
geln somit die ehemalige gewerbliche Nutzung
dieser Flächen wider. In anderen Fällen sind die In-
nenhöfe intensiv begrünt und dienen als kühler Rü-
ckzugsort von den stark versiegelten Straßenbe-
reichen.Seite 75 von 295
Überreste der ehemaligen landwirtschaftlichen
Prägung in Form von urbaner Landwirtschaft
und kleinflächigem Weinanbau.
Die vegetationsreiche Ge-
staltung der privaten Gärten
und Vorbereiche greifen die
urspüngliche Prägung des
Winzerdorfes auf.Seite 76 von 295
4. SILHOUETTE UND
SICHTBEZIEHUNGEN
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Die Dachlandschaft Muffendorfs ist ein zentrales
Merkmal des Ortsbildes. Durch die Hanglage der
Ortschaft ist sie von erhöhten Standorten im Unter-
suchungsbereich gut einsehbar. Die Kleinteilig-
keit und Vielseitigkeit der Bebauungsstruktur er-
laubt außerdem auch im ebenen Straßenraum Bli-
cke auf die Dächer des Ortes.
Innerhalb des Untersuchungsbereiches finden sich
fast ausschließlich geneigte Dächer. Ausnahmen
bilden mit Flachdach versehene Nebenanlagen
sowie einzelne jüngere Wohngebäude. Die prä-
gende Dachform ist das Satteldach in sowohl
traufständiger als auch giebelständiger Ausrich-
tung. Vereinzelt lassen sich darüber hinaus Walm-,
Krüppelwalm- und Krüppelmansarddächer identi-
fizieren. Diese befinden sich meist auf Gebäuden,
die ab dem Ende des 19. Jahrhunderts errichtet
wurden. Als einziges Gebäude im Untersuchungs-
bereich weist die Kommende ein Mansarddach
auf, was ihre Sonderstellung im Ortsgefüge betont.
Die Dachflächen sind in dunklen Tönen (dunkel-
braun, grau-anthrazit) gehalten und weitgehend
mit kleinstrukturierten Pfannen oder Schiefer ge-
deckt. Nur einzelne Gebäude, wozu überwiegend
die gründerzeitlichen Villen entlang der Bürvigstra-
ße zählen, verfügen über eine rötliche Dachhaut.
Darüber hinaus ergänzen meist kleinteilige Ein-
zelgauben - überwiegend auf jüngeren Gebäu-
den- die Dachlandschaft. Bei einzelnen Gebäuden
finden sich außerdem Zwerchhäuser sowie kleine
Ecktürme mit Glocken- oder Spitzdach.
Dacheinsschnitte sind nur vereinzelt auf rückwär-
tigen Dachflächen vorhanden und aus dem Stra-
ßenraum meist nicht einsehbar. Auch Solar- bzw.
Photovoltaikanlagen befinden sich bisher nur an
wenigen Einzelgebäuden und sind nur selten aus
dem öffentlichen Raum zu erblicken.
DachlandschaftSeite 77 von 295
Seite 35Seite 78 von 295
Gebäudehöhen
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Der Untersuchungsbereich zeichnet sich vorwie-
gend durch eine zweigeschossige Bebauung
aus, die durch niedrigere Nebengebäude meist
im rückwärtigen Bereich ergänzt wird. Im jüngeren
Gebäudebestand sind auch einige dreigeschossi-
ge Bauten zu finden.
Charakteristisch sind die hohen Sattel- und Walm-
dächer, von denen einige bis zu zwei ausgebaute
Dachgeschosse aufweisen. Die Kleinteiligkeit und
Vielfalt der Bebauung sowie die lebendige Dach-
landschaft führen trotz einer einheitlichen Ge-
schossanzahl zu einer Varianz in der tatsächlichen
Gebäudehöhe. Dies zeigt sich in teils starken Ver-
sprüngen in den Traufkanten der Gebäude. Den-
noch ergibt sich ein stimmiger Gesamteindruck,
der durch die rhythmische Reihung der Bauwerke
erreicht wird. In einigen Bebauungsabschnitten,
insbesondere dort, wo eine geschlossene gründer-
zeitliche Bauweise oder Fachwerkbauweise vor-
herrscht, gibt es Ausnahmen mit einheitlicher
Traufkante.
Die Türme der Kirchengebäude Alt St. Martin und
St. Martin stellen Hochpunkte im sonst ein- bis
zweigeschossigen Ortsgefüge dar und fungieren
als zentrale Identifikations- und Orientierungs-
punkte. Durch die topographische Lage Muffen-
dorfs sind sie von mehreren Standorten im Unter-
suchungsgebiet sowie von außerhalb einsehbar
und somit zentrale Elemente des Ortsbildes und
der Silhouette.Seite 79 von 295
Seite 37Seite 80 von 295
Sichtbezüge
Seite 38
Im Zusammenspiel der Topografie mit dem Orts-
grundriss sowie der Kubatur der Gebäude ergibt
sich eine einzigartige Ortssilhouette. Aufgrund
der Hanglage und dem Rheintal ist diese sowohl
von Blickpunkten innerhalb des Untersuchungsbe-
reiches als auch von außen wahrnehmbar und
prägt die Identität und Fernwirkung der Ortschaft.
So sind beispielsweise der Kirchturm von St. Mar-
tin, die Dachlandschaft, aber auch die grüne Prä-
gung bei der Betrachtung von Außen erkennbar.
Gleichzeitig bieten einzelne Standorte innerhalb
des Ortsgefüges besondere Sichtpunkte auf das
gegenüberliegende Siebengebirge.
Darüber hinaus zeichnet sich der historische Orts-
kern von Muffendorf durch markante Sichtbezüge
innerhalb des Ortes aus. Folgende Sichtbeziehun-
gen sind besonders prägnant und somit erhaltens-
wert:
➔ Von der Kreuzung Martinstraße/Muffendorfer
Hauptstraße auf die historischen Schulgebäu-
de sowie die Kirche Alt St. Martin
➔ Von der Martinstraße auf den Kirchenbau Alt
St. Martin
➔ Von der Klosterstraße auf die Kirche St. Martin
➔ Von der Elftstraße auf die Kirche St. Martin so-
wie das Siebengebirge im Hintergrund
➔ Entlang der Straße Am Helpert auf die Muffen-
dorfer Hauptstraße
➔ Von der Kreuzung Am Gäßchen/Muffendorfer
Hauptstraße beidseitig auf die kleinteilige Be-
bauung entlang der Muffendorfer Hauptstraße
➔ Von der Kreuzung An der Kommende/Muffen-
dorfer Hauptstraße auf die Bebauung beidsei-
tig entlang der Hauptstraße
➔ Auf die Bebauung entlang der Bürvigstraße
sowie das Siebengebirge im Hintergrund
➔ Von den Grünflächen An der Elfgasse hügel-
abwärts auf den Ortskern und das Siebenge-
birge im Hintergrund
St. Martin
Kleine BeethovenhalleSeite 81 von 295
Seite 39Seite 82 von 295
Blick auf die kleinteilige und
lebendige Dachlandschaft
Bebauung des frühen 20. Jahrhunderts
mit Krüppelwalmdach und Ecktürmchen
Jüngere, eher ortsuntypische
Bebauung mit drei Geschossen
und Flachdach
Varianz der Gebäudehöhe bei
gleicher Geschosszahl entlang
der Muffendorfer StraßeSeite 83 von 295
Prägende Sichtbeziehung:
Auf die Kirche Alt St. Martin sowie die
historischen Schulgebäude
(Quelle: Archiv der Stadt Bonn)
Prägende Sichtbeziehung:
Auf die Bebauung entlang der
Muffendorfer Hauptstraße
Prägende Sichtbeziehung:
Von der Klosterbergstraße
auf die Kirche St. Martin
Prägende Sichtbeziehung:
Von der Straße Am Helpert in
die Muffendorfer HauptstraßeSeite 84 von 295
5. BAUSUBSTANZ
Seite 42
Die Gebäude in Muffendorf spiegeln durch ihre Ty-
pologie und Gestaltung die wirtschaftliche und ge-
sellschaftliche Entwicklung des Ortes wider. Korre-
spondierend zu der historischen Analyse anhand
der Zeitschichten lassen sich verschiedene Ge-
bäudetypen unterscheiden, die sich durch gemein-
same Merkmale und Entstehungshintergründe
auszeichnen:
Aus dem Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert (Zeit-
schicht 1) sind nur noch einzelne Sonderbauten
wie Alt St. Martin und die Kommende erhalten.
Im 18. und 19. Jahrhundert (Zeitschicht 2) entstand
der größte Teil der heutigen Gebäude. Die Wohn-
und Geschäftshäuser

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de