260947-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage: Weitere Unterbringung der Geflüchteten in der ehem. Landwirtschaftskammer Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 260947-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Siebengebirgsstraße
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260947-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Große Anfrage: Weitere Unterbringung der Geflüchteten in der ehem. Landwirtschaftskammer Roleber Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Familien, Minderjährige und Senior*innen sind aktuell dort unterge- bracht? Zu Frage 1) Mit Stand zum 15.05.2026 sind in der Unterkunft für Geflüchtete in der Sieben- gebirgsstr. 200 (ehem. Landwirtschaftskammer Standort Roleber) 264 Geflüch- tete untergebracht. 65 der untergebrachten Haushalte sind Familien, also Haushalte mit mindestens zwei Mitgliedern. 65 Bewohner sind minderjährig, 37 älter als 65 Jahre. 2. Wie steht es um die aktuelle Betreuungssituation in Bezug auf Sozialarbeit vor Ort? Wie kann diese bei einer potenziellen Schließung des Standorts auf- rechterhalten werden? Zu Frage 2) Die sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner ist durch einen beauftragten Dritten gewährleistet. Im Fall eines erforderlichen Umzuges der Bewohner wer- den diese Betreuungsleistungen in anderen Unterkünften entweder durch die Verwaltung selbst oder einen Auftragnehmer erbracht. 3. Wurde seitens der Eigentümer ein Enddatum kommuniziert, bis zu dem der Mietvertrag maximal verlängert werden könnte? Zu Frage 3) Die derzeitige Festlaufzeit endet am 31.10.2030. Diese verlängert sich um je- weils 6 Monate, sofern keine der Vertragsparteien einer Fortsetzung wider- spricht.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Falls eine Schließung absehbar ist: Welches Konzept verfolgt die Stadt, um die aktuell 400 untergebrachten Personen zukünftig unterzubringen? Zu Frage 4) Grundsätzlich erfolgt die Verlegung der Bewohner bei Schließung einer Unter- kunft in zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden anderweitigen Kapa- zitäten. Soweit möglich, wird dabei auf die Bedarfe und Belange der Bewohner Rücksicht genommen. 5. Plant die Stadt, die Bewohner*innen im Falle einer Schließung weiter in Beu- el unterzubringen? Zu Frage 5) Diese Frage kann für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt nicht verlässlich beantwortet werden. 6. Wie soll sichergestellt werden, dass Minderjährige weiterhin auf dieselbe Schule gehen können und die Bewohner*innen ihren Alltag annähernd wie bis- her gestalten können? Zu Frage 6) Die Verwaltung muss für die Unterbringung geflüchteter Menschen auch auf befristete Lösungen zurückgreifen, um ausreichende Kapazitäten zu schaffen. Müssen Unterkünfte zum Beispiel wegen der Beendigung von Mietverhältnis- sen geschlossen werden, sind Umzüge nicht zu vermeiden. Bewohner, die von einem Umzug betroffen sind, werden durch die sozialarbeiterische Betreuung in den Unterkünften unterstützt. Soweit möglich, wird dabei auf die Bedarfe und Belange der Bewohner, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, Rücksicht genommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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