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260947-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage: Weitere Unterbringung der Geflüchteten in der ehem. Landwirtschaftskammer Roleber

Nummer
260947-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Siebengebirgsstraße Straße· Holtorf, Beuel
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260947 Große Anfrage: Weitere Unterbringung der Geflüchteten in der ehem. Landwirtschaftskammer Roleber

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260947-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Große Anfrage: Weitere Unterbringung der
Geflüchteten in der ehem. Landwirtschaftskammer
Roleber
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Familien, Minderjährige und Senior*innen sind aktuell dort unterge-
bracht?
Zu Frage 1)
Mit Stand zum 15.05.2026 sind in der Unterkunft für Geflüchtete in der Sieben-
gebirgsstr. 200 (ehem. Landwirtschaftskammer Standort Roleber) 264 Geflüch-
tete untergebracht. 65 der untergebrachten Haushalte sind Familien, also
Haushalte mit mindestens zwei Mitgliedern. 65 Bewohner sind minderjährig, 37
älter als 65 Jahre.
2. Wie steht es um die aktuelle Betreuungssituation in Bezug auf Sozialarbeit
vor Ort? Wie kann diese bei einer potenziellen Schließung des Standorts auf-
rechterhalten werden?
Zu Frage 2)
Die sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner ist durch einen beauftragten
Dritten gewährleistet. Im Fall eines erforderlichen Umzuges der Bewohner wer-
den diese Betreuungsleistungen in anderen Unterkünften entweder durch die
Verwaltung selbst oder einen Auftragnehmer erbracht.
3. Wurde seitens der Eigentümer ein Enddatum kommuniziert, bis zu dem der
Mietvertrag maximal verlängert werden könnte?
Zu Frage 3)
Die derzeitige Festlaufzeit endet am 31.10.2030. Diese verlängert sich um je-
weils 6 Monate, sofern keine der Vertragsparteien einer Fortsetzung wider-
spricht.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Falls eine Schließung absehbar ist: Welches Konzept verfolgt die Stadt, um
die aktuell 400 untergebrachten Personen zukünftig unterzubringen?
Zu Frage 4)
Grundsätzlich erfolgt die Verlegung der Bewohner bei Schließung einer Unter-
kunft in zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden anderweitigen Kapa-
zitäten. Soweit möglich, wird dabei auf die Bedarfe und Belange der Bewohner
Rücksicht genommen.
5. Plant die Stadt, die Bewohner*innen im Falle einer Schließung weiter in Beu-
el unterzubringen?
Zu Frage 5)
Diese Frage kann für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt nicht verlässlich
beantwortet werden.
6. Wie soll sichergestellt werden, dass Minderjährige weiterhin auf dieselbe
Schule gehen können und die Bewohner*innen ihren Alltag annähernd wie bis-
her gestalten können?
Zu Frage 6)
Die Verwaltung muss für die Unterbringung geflüchteter Menschen auch auf
befristete Lösungen zurückgreifen, um ausreichende Kapazitäten zu schaffen.
Müssen Unterkünfte zum Beispiel wegen der Beendigung von Mietverhältnis-
sen geschlossen werden, sind Umzüge nicht zu vermeiden. Bewohner, die von
einem Umzug betroffen sind, werden durch die sozialarbeiterische Betreuung in
den Unterkünften unterstützt. Soweit möglich, wird dabei auf die Bedarfe und
Belange der Bewohner, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, Rücksicht
genommen.
Anlage/n
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