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260942-01 AA · Änderungsantrag

Grüner Änderungsantrag: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt Antrag zur Vorlage 260942

Nummer
260942-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Hein-Moeller-Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Herwarthstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Viktoriaunterführung Straße· Weststadt, Bonn
  • Karlstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Gerhard-Domagk-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Am Propsthof Straße· Endenich, Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 260942 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt

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Änderungsantrag
öffentlich
260942-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Ursula Bach
Rolf Beu
08.09.2026, gez. Bonnie
Grüner Änderungsantrag: Stellungnahmen sowie
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr.
6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Weststadt
Antrag zur Vorlage 260942
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem ansonsten unveränderten Beschlussvorschlag wird folgender Punkt
angefügt.
I Beschlüsse:
9. Die vom Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des
Bebauungsplans mitgegebenen ‚Maßgaben‘‘, von der Verwaltung selbst auch
als ‚konkrete Vorgaben’ bezeichnet, sind unabhängig vom
Satzungsbeschluss unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere
a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße
über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im
Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken
Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der
2030er Jahre wahrscheinlich ist,
b) die unverzügliche Anlage einer provisorischen Fuß-/Radwegverbindung
von der existierenden Immenburgstraße über die vorhandene Hein-
Moeller-Straße, unterhalb der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur
existierenden Einmündung Endenicher Straße/Herwarthstraße (die
endgültige Herstellung kann im Zusammenhang mit dem eigentlich
bereits seit Jahren anstehenden Bau der Viktoriaunterführung als Ersatz
für die P…rinne erfolgen),
c) die prioritäre Errichtung einer verlängerten, ausreichend
dimensionierten Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung desSeite 1 von 3
Seite 2
sogenannten Endenicher Ei (A565/B56) in die Karlstraße, ohne
Reduzierung der Spurigkeit der Endenicher Straße, um den Verkehr
zum ‚Innovationsdreieck’ frühstmöglich aus den Wohngebieten
herauszuhalten und auf die Karlstraße zu bündeln.
Darüber hinaus sind die weiteren Maßgaben ebenfalls abzuarbeiten:
d) Die von Vertretern der SWB gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
versprochene und im VSU-‚Gutachten’ enthaltene optimierte ÖPNV-
Anbindung des ‚Innovationsdreiecks‘ ist im Arbeitskreis zur
Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit möglichen Routen und
Kosten zu besprechen,
e) der fehlende westliche Lückenschluss der Fuß-/Radverbindung vom
Meßdorfer Feld zur Immenburgstraße, durch den Uni-Campus Endenich
und über die Autobahn (sh. DS 222051) ist auch vor dem erfolgten
Neubau der A565 bereits planerisch so vorzubereiten, dass eine
Realisierung unmittelbar im Anschluss erfolgen kann,
f) Vorstellung der Planung des nördlichen Knotenpunkts Gerhard-
Domagk-Straße/Am Propsthof/Luise-Straus-Ernst-Allee als
Kreisverkehrsplatz (‚Minikreisel‘) oder als versetzte höhengleiche
Kreuzung.
Im weiteren Verfahren ist außerdem zu berücksichtigen:
g) Entlang der Bahntrasse ist eine durchgängige, ökologisch wirksame
Grün- und Biotopverbundstruktur planerisch zu sichern. Dabei ist
insbesondere der im Beteiligungsverfahren geforderte 30–40 m breite
Grünstreifen zu prüfen. Die zusätzliche Versiegelung ist auf das
notwendige Minimum zu begrenzen und die weitere Planung nach dem
Schwammstadtprinzip auszurichten. Die erforderlichen vertiefenden
Artenschutzuntersuchungen sind vor irreversiblen Eingriffen
abzuschließen und bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
h) Die von den beteiligten Fachbehörden aufgeworfenen und bislang nicht
abschließend geklärten Fragen insbesondere zu Gewerbelärm,
bestehenden Vorbelastungen sowie weiteren Immissionen sind im
weiteren Planungsverfahren nachvollziehbar abzuarbeiten. Dabei ist
konkret darzustellen, welche Konflikte bereits auf Ebene der
Bauleitplanung zu lösen sind und welche sachgerecht in nachfolgenden
Genehmigungsverfahren bewältigt werden können.
Begründung
Ergibt sich u.a. aus dem von der Verwaltung selbst zitierten
Maßgabenbeschluss, den Verwaltungsstellungnahmen und dem VSU-
,Gutachten'. Die ergänzenden Maßgaben zu Klima-, Natur- undSeite 2 von 3
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Immissionsschutz greifen darüber hinaus die im laufenden Bauleitplanverfahren
vorgebrachten fachlichen Stellungnahmen auf.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de