← Vorlagen

260939-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Zustand des Parkplatzes an der Margaretenstraße

Nummer
260939-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Margaretenstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260939 FDP-Große Anfrage: Zustand des Parkplatzes an der Margaretenstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.827 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260939-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
FDP-Große Anfrage: Zustand des Parkplatzes an
der Margaretenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Die Parkfläche ist in drei Teilen bilanziert und fällt in die Zuständigkeit des
Sport- und Bäderamtes, des Tiefbauamtes und des Städtischen
Gebäudemanagements. Der Teil des Parkplatzes, der in der Zuständigkeit des
Tiefbauamtes liegt, befindet sich in einem verkehrssicheren und annehmbaren
Zustand. Es finden turnusmäßige Kontrollen und bei Bedarf Instandsetzungen
statt. Weitergehende Maßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.
Der überwiegende Teil des Parkplatzes befindet sich in der Zuständigkeit des
Sport- und Bäderamtes. Hier finden bei Bedarf behelfsmäßige Ausbesserungen
statt.
Zu 2. und 3.:
Es ist noch in diesem Jahr geplant, den Fußweg der zwischen Parkplatz und
Mehrzweckhalle zum Sportplatz führt, instand zu setzen. Dieser Weg weist
mehrere Stolperfallen auf und steht nach Regenfällen regelmäßig unter
Wasser. Die Finanzierung hierfür soll aus dem laufenden Unterhaltsbudget
bestritten werden.
Zu 4.:
Um eine umfassende Sanierung des Parkplatzes zu ermöglichen, müsste ein
Planungsbüro mit einer Entwurfsplanung und Kostenberechnung beauftraget
werden. Planungsleistungen sind auch deshalb erforderlich, da die ehemalige
öffentliche Toilette im Untergrund der Fläche zurückgebaut werden müsste.
Weder für die Beauftragung der Planung noch für die erforderlichen
Sanierungsarbeiten stehen aktuell Haushaltsmittel zur Verfügung. Sobald der
Verwaltung hierfür Mittel bereitgestellt werden, kann die Angelegenheit
weiterverfolgt werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de