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260932-06 · Beschlussvorlage

16. Änderung der Parkgebührenordnung Ergänzende Beschlussvolage

Nummer
260932-06
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.09.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Siegfried-Leopold-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Kaiser-Konrad-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Kreuzstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Combahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Herbert-Rabius-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hans-Böckler-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rathausstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Agnesstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Gustav-Kessler-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Limpericher Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Johann-Link-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Goetheallee Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Gottfried-Claren-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hermannstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Steinerstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Anhörung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260932 16. Änderung der Parkgebührenordnung

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Beschlussvorlage
öffentlich
260932-06
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
16. Änderung der Parkgebührenordnung
Ergänzende Beschlussvolage
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Anhörung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beschluss des Rates vom 09.07.2026 zur 16. Änderung der
Parkgebührenordnung wird vor deren Ausfertigung und Verkündung wie folgt
geändert:
§ 3 Ziffer 9 erhält folgende Fassung:
§ 3 Ziffer 9
An allen Parkscheinautomaten im gesamten Stadtgebiet wird die sog.
„Brötchentaste“ (kostenfreies Parken für 15 Minuten) eingeführt.
Für den Stadtbezirk Beuel gilt abweichend hiervon:
Die Brötchentaste wird ausschließlich an den Parkscheinautomaten in
folgenden Straßen und Straßenabschnitten eingeführt:
· Sankt Augustiner Straße, Hausnummern 11–67 (ungerade), zwischen Kaiser-
Konrad-Straße und Rheindorfer Straße;
· Konrad-Adenauer-Platz, Hausnummern 1–27;
· Kreuzstraße, Hausnummern 1–27 (ungerade) sowie 2–20 (gerade), zwischen
Friedrich-Breuer-Straße und Combahnstraße/Herbert-Rabius-Straße;
· Hans-Böckler-Straße, Hausnummern 1–44;
· Rathausstraße, Hausnummern 1–7 (ungerade) sowie 2–30 (gerade),
zwischen Siegfried-Leopold-Straße und Sankt Augustiner Straße;
· Friedrich-Breuer-Straße, Hausnummern 11–125 (ungerade) sowie 10–124
(gerade), zwischen Agnesstraße und Gustav-Kessler-Straße;Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
· Obere Wilhelmstraße, Hausnummern 1–36;
· Siegfried-Leopold-Straße, Hausnummern 1–75;
· Limpericher Straße, Hausnummern 1–13 (ungerade) sowie 4–22 (gerade),
zwischen Friedrich-Breuer-Straße und Johann-Link-Straße/Goetheallee;
· Gottfried-Claren-Straße, Hausnummern 2–38;
· Hermannstraße, Hausnummern 2–68 (gerade) sowie 9–37 (ungerade),
zwischen B 56 und Steinerstraße.
Begründung
Die 16. Änderung der Parkgebührenordnung wurde vom Rat der Bundesstadt
Bonn am 09.07.2026 beschlossen, ist jedoch bislang weder ausgefertigt noch
im Amtsblatt bekannt gemacht worden. Sie ist daher noch nicht in Kraft
getreten.
Der Rat hat zugleich beschlossen, dass die Aktivierung der sogenannten
Brötchentaste im Stadtbezirk Beuel einem gesonderten Beschluss der
Bezirksvertretung Beuel vorbehalten bleibt. Der Beschluss enthält jedoch keine
räumliche Festlegung, für welche Straßen oder Straßenabschnitte dieser
Vorbehalt gelten soll. Ohne diese Konkretisierung fehlt eine hinreichend
bestimmte Grundlage für die Umsetzung durch die Verwaltung.
Da die Verordnung noch nicht verkündet wurde, kann der Rat den
beschlossenen Verordnungstext vor ihrem Inkrafttreten anpassen. Mit der
vorliegenden Änderung wird § 3 Ziffer 9 um eine Sonderregelung für den
Stadtbezirk Beuel ergänzt. Die allgemeine Regelung für das übrige Stadtgebiet
bleibt unverändert bestehen. Zugleich wird für den Stadtbezirk Beuel der
räumliche Geltungsbereich unmittelbar im Verordnungstext festgelegt. Dadurch
entsteht eine eindeutige, rechtssichere und unmittelbar vollziehbare Regelung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de