← zurück zu 260931

260931-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Mittelbewilligung aus bezirklichen Mitteln anlässlich der Veranstaltung Musik im Park in Bad Godesberg

Nummer
260931-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260931 Bürgerantrag: Antrag auf Mittelbewilligung aus bezirklichen Mitteln anlässlich der Veranstaltung Musik im Park in Bad Godesberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.405 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260931-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag auf Mittelbewilligung aus
bezirklichen Mitteln anlässlich der Veranstaltung
Musik im Park in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrages und Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung
Bad Godesberg wird die Verwaltung dem Verein „Bürger.Bad.Godesberg e.V.“
für die Veranstaltungsreihe „Musik im Park 2026“ Mittel aus
dem Stadtbezirksbudget Bad Godesberg (ehem. "Feuerwehrtopf") in Höhe von
bis zu EUR 2.000,- für die nicht durch Spendeneinnahmen gedeckten Mittel für
die Gagen der auftretenden Bands und ggfl. benötigte Tontechnik für die Auftrit-
te bereitstellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass lediglich tatsächlich anfallende Kosten
für die oben aufgeführten Zwecke bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt
EUR 2.000,- bewilligt und erstattet werden. Da der Antrag für die Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 27. Mai 2026 verfristet war, kann eine
Beratung erst frühestens in der Sitzung am 24. Juni 2026 erfolgen.
Die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung der Mittel ist der Be-
zirksverwaltungsstelle Bad Godesberg vom Antragsteller durch Vorlage eines
Verwendungsnachweises zu belegen.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
EUR 2.000,- 110770131/
72.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de