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260927 · Mitteilungsvorlage

Jahresabschluss 2025 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH

Nummer
260927
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260927
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss 2025 der Müllverwertungsanlage
Bonn GmbH
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.06.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der von der MVA GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2025 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH,
Düsseldorf geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2025 und dem Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2025 der MVA GmbH einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der MVA GmbH hat am 22.05.2026 den Prüfungsbericht
beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 in
der vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der
Geschäftsführung gefasst.
Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen gefolgt, hat den Bericht
des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen, dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt und hat den Bericht mit
Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der
Bundesstadt Bonn genehmigt.
Der Aufsichtsrat der MVA ist der Empfehlung des Aufsichtsrats der SWB
gefolgt, wonach die EversheimStuible Treuberater, Düsseldorf für die
Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2026 der SWB GmbH und des
Konzernabschlusses beauftragt wurde und gleichermaßen auch mit der
Prüfung der gesetzlichen, freiwilligen und satzungsgemäß vorgeschriebenen
Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte der SWB-
Tochtergesellschaften beauftragt werden soll. Die
Wirtschaftsprüfunggesellschaft EversheimStuible Treuberater, Düsseldorf
wurde beginnend mit der Prüfung zum Jahresabschluss 2023 im SWB-Konzern
beauftragt.
Im EinzelnenSeite 1 von 35
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Gesamtleistung stieg auf 48.188 T€ (Vorjahr: 51.027 T€) und liegt mit 1.006
T€ unter der im Vorjahr getätigten Prognose (49.194 T€). Die Dampferlöse
liegen im Jahr 2025 mit insgesamt 300 T€ unter dem Planwert. Die Erlöse aus
der Abfallverbrennung (inkl. BEHG-Erlöse aus der CO² Abgabe) liegen um
1.056 T€ niedriger als geplant.
Das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) liegt im Berichtsjahr mit 1.475 T€
um 285 T€ über dem prognostizierten Ergebnis für 2025 und entspricht damit
weitestgehend der Prognose.
Die Zeitverfügbarkeit der Anlage lag im Jahr 2025 mit 94,1 % um 4,3 %-Punkte
sowohl unter dem Vorjahreniveau, als auch unter dem Vorjahr. Die im Vergleich
niedriegere Verfügbarkeit wurde zum einen verursacht durch einen
Müllbunkerbrand als auch durch unzulässige Störstoffe in den angelieferten
Abfällen. Aufgrund dieser Abfälle mussten die Linien teilweise außer Betrieb
genommen werden oder die Durchsatzmengen gedrosselt werden.
Die Umsatzerlöse sind von 50,9 Mio.€ auf 47,7 Mio.€ gesunken. Der Umsatz
aus Abfallverbrennung (inkl. BEHG-Erlöse) aufgrund der höheren BEHG-
Einnahmen durch gestiegene Zertifikatspreise sowie eines höheren
Kontingententgeltes gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Demgegenüber sind
die Dampferlöse um 4,8 Mio.€ gesunken. Rund 72,2% der Umsätze entfallen
somit auf die Abfallverbrennung.
Das Ergebnis 2025 beläuft sich auf rd. 1,5 Mio. EUR. Der nach
Berücksichtigung des außenstehenden Gesellschafters verbleibende Gewinn in
Höhe von rd. 1,3 Mio. EUR wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH abgeführt. Der außenstehende
Gesellschafter, die Bundesstadt Bonn, erhält gemäß Gewinnabführungsvertrag
sowie dem zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der
bonnorange AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR.
Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn,
(SWBB) mit 93,5 %, die Bundesstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und
die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit 2,0 %.
Anlage/n
1 Veröffentlichung MVA JA 2025 (öffentlich)Seite 2 von 35
Anlage 4 / 1
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2025
1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
Geschäftsmodell der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn (MVA)
Primärer Unternehmenszweck ist die sichere und umweltgerechte Entsorgung und energetische Ver-
wertung der Siedlungsabfälle von Mitgliedern des Zweckverbands Rheinische Entsorgungskooperati-
on, Bonn, (REK). Mitglieder der REK sind die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Neu-
wied, der Rhein-Lahn-Kreis und der Kreis Ahrweiler. In die MVA gelangen die Siedlungsabfälle der
Bundesstadt Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises sowie des Kreises Ahrweiler. Die bei der Verbrennung der
Abfälle freigesetzte Energie wird zur Wasserdampfproduktion genutzt. Der Wasserdampf wird zum
benachbarten Heizkraftwerk der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn, (EnW)
weitergeleitet, um dort bedarfsgerecht in Strom und Fernwärme umgewandelt zu werden. Die Energie,
die aus dem Abfall gewonnen wird, reduziert somit den Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Emissi-
on von Treibhausgasen.
Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn, (SWBB) mit 93,5 %, die
Bundesstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit
2,0 %.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 wurde gemeinsam von der AVEA GmbH & Co. KG,
Leverkusen, (AVEA) (50,0 %), der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) (25,0 %) und der MVA
(25,0 %) die Gesellschaft refer GmbH, Leverkusen, (refer) gegründet. Aufgabe der refer ist das Ma-
nagement aller Reststoffe aus den Abfallentsorgungsanlagen der Gesellschafter. Im ersten Schritt wur-
den der refer der Abtransport und die Aufbereitung der Schlacke aus der MVA Bonn und dem Müll-
heizkraftwerk Leverkusen übertragen. Mit zunehmender Rohstoffknappheit gewinnt die Schlacke für
die Rückgewinnung und Vermarktung von Metallen an zunehmender Bedeutung. Am Standort Depo-
nie Leppe ist im Auftrag der refer eine neue, innovative Rostaschenaufbereitungsanlage in Betrieb
genommen worden, die den Zielen der Gesellschafter im Hinblick auf einen verbesserten Ressourcen-
und Klimaschutz Rechnung tragen soll.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
In Deutschland sind rund 100 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) im Jahr 2025 in Betrieb.
Das gesamte Mengenaufkommen der TAB in Deutschland ist insgesamt noch stabil. Der Anteil der in
den TAB entsorgten Siedlungsabfälle gegenüber vorbehandelten Abfällen geht laut Statistiken der
Interessensgemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) kontinuier-
lich langsam zurück. Die thermische Gesamtleistung der TAB in Deutschland erhöht sich dagegen auf-
grund moderat steigender Heizwerte. Die Thermische Abfallbehandlung entsorgt zuverlässig nicht
recycelbare Abfälle und erzeugt damit verlässliche und bezahlbare Energie für Strom- und Fernwärme-
kunden. Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz nehmen dabei einen zunehmenden Stellenwert in der
Kreislaufwirtschaft ein und stellen TABs mit der Lieferung für hochwertige Sekundärrohstoffe, der Er-
schließung neuer Mineralik-Ressourcen sowie der Zielsetzung von CO2-Minderungszielen vor neueSeite 3 von 35
Anlage 4 / 2
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Herausforderungen. Nach Einschätzung der Geschäftsführung muss sich die thermische Abfallverwer-
tung langfristig – d.h. mit Blick auf die kommenden 4 bis 5 Jahrzehnte- zu einer Übergangstechnologie
entwickeln, die auf das Ziel einer abfallarmen und recyclingorientierten Gesellschaft einzahlt, an der
Erreichung dieses Ziels proaktiv beteiligt ist und gleichzeitig die von ihr erwarteten Energielieferungen
sicherstellt.
Die Nutzung der bei der thermischen Verwertung entstehenden – als erneuerbare sowie unvermeidbar
eingestufte – Abwärme hat einen hohen Stellenwert. Sie trägt zur Energieeffizienz, Ressourcenscho-
nung, zum Klimaschutz sowie Wirtschaftlichkeit bei. Strom- und Fernwärme wird als bezahlbare Ener-
gie erzeugt, fossile Energieträger wie Kohle und Gas werden substituiert, Treibhausgasemissionen wer-
den durch nachhaltige Energieversorgung gesenkt, Kommunen werden bei der Umsetzung des Wäm-
eplanungsgesetzes (WPG) unterstützt und profitieren durch Einsparungen bei der Wärmeversorgung.
Seit dem 01. Januar 2024 ist die gesamte Abfallverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz
(BEHG) aufgenommen worden. Abfälle unterliegen somit der CO2-Bepreisung und TAB-Betreiber müs-
sen für die Freisetzung fossilen CO2 entsprechende Emissionszertifikate erwerben. Gleichzeitig sind sie
bei der Deutschen Emissonshandelsstelle (DEHST) überwachungs- und prüfpflichtig.
Der in Deutschland eingeführten „BEHG-Aufschlag“ auf fossile Brennstoffe hat sich – entgegen Be-
fürchtungen - nicht auf die zu verwertenden Abfallmengen in Deutschland ausgewirkt. Auch flossen
die Abfallströme nicht wie befürchtet ins benachbarte EU-Ausland ab. Eine Lenkungswirkung ist damit
bislang noch nicht feststellbar.
2.2 Geschäftsverlauf
Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung sowie das Jah-
resergebnis (vor Ergebnisabführung).
Die Gesamtleistung beläuft sich auf 48.188 T€ (inkl. BEHG-Zuschläge) und liegt mit 1.006 T€ unter der
im Vorjahr getätigten Prognose (49.194 T€). Die Dampferlöse liegen im Jahr 2025 mit insgesamt
300 T€ unter dem Planwert. Die Erlöse aus der Abfallverbrennung (inkl. BEHG-Erlöse aus der CO₂-
Abgabe) liegen um 1.056 T€ niedriger als geplant.
Das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) liegt im Berichtsjahr mit 1.475 T€ um 285 T€ über dem
prognostizierten Ergebnis für 2025 in Höhe von 1.189 T€ und entspricht damit weitgehend der Prog-
nose.
2.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung
Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewähr-
leisten zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vor-
handenen Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2025 mit
94,1 % um 4,3%-Punkte sowohl unter dem Vorjahresniveau, als auch unter dem Planwert. Die diesmal
relativ niedrige Verfügbarkeit wurde zum einen verursacht durch einen Müllbunkerbrand als auch
durch unzulässige Störstoffe in den angelieferten Abfällen. Aufgrund dieser Abfälle mussten die Linien
teilweise außer Betrieb genommen oder die Durchsatzmengen gedrosselt werden.Seite 4 von 35
Anlage 4 / 3
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Aufgrund der reduzierten Verfügbarkeit sowie geringerer Abfallmengen des REK und der returo lag die
Durchsatzleistung der thermisch entsorgten Abfallmengen im Geschäftsjahr mit 248.251 Mg unter dem
Planwert in Höhe von 252.000 Mg und mit 9.453 Mg oder 3,7 % unter dem Vorjahreswert.
Die Anlieferungsmengen stellten sich wie folgt dar: Die REK hat aus dem Gebiet der Bundesstadt Bonn
rund 65.780 Mg Siedlungsabfälle zur MVA geliefert, rd.1.466 Mg weniger als im Vorjahr. Aus dem
Rhein-Sieg-Kreis wurden insgesamt 85.693 Mg Abfälle angeliefert, 2.962 Mg weniger als im Vorjahr.
Aus dem Kreis Ahrweiler wurden 11.548 Mg angeliefert und damit 670 Mg weniger als im Vorjahr.
Somit summierten sich die kommunalen Abfälle aus dem Zweckverbandsgebiet auf rd. 163.021 Mg,
gegenüber dem Vorjahr rd. 5.097 Mg weniger. Weitere 79.361 Mg an siedlungsabfallähnlichen Gewer-
beabfällen wurden über die RETURO im Gewerbeabfallmarkt akquiriert und über die SWB in die MVA
geliefert. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich hier eine Reduzierung um 15.229 Mg. Zusätzlich wurden
auch 3.191 Mg Schlacke als unverbrannter Müll von refer zurückgenommen
Abweichungen der Durchsatzmengen einerseits und den Anlieferungsmengen andererseits stehen im
Zusammenhang zu unterschiedlichen Bunkerbestandsmengen jeweils zum 01. Januar bzw. zum
31. Dezember.
Der Umsatz aus Abfallverbrennung (inkl. BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe) in Höhe von 34.457 T€ ist
insgesamt um 1.266 T€ aufgrund der höheren BEHG-Einnahmen durch gestiegene Zertifikatspreise
sowie eines höheren Kontingententgeltes gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
2.2.2 Produktion
Aus der Verbrennung der Abfälle konnte im Jahr 2025 eine abrechnungsrelevante Dampfmenge von
440.782 MWh an das benachbarte Heizkraftwerk-Nord der EnW geliefert werden. Diese ebenfalls im
SWB-Konzern angesiedelte Schwestergesellschaft der MVA nutzt den Dampf überwiegend in Kraft-
Wärme-Kopplung zur Erzeugung von Strom und Fernwärme.
Gegenüber der Vorjahreslieferung von rd. 460.844 MWh bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 4,4 %.
Seit Juli 2014 praktiziert die MVA die sogenannte Lohnverstromung, bei der die MVA aus dem eigenen
Dampf auf einer beim HKW gepachteten „Kraftwerksscheibe“ den selbst benötigten Strom produzieren
lässt. Die aus diesem Modell resultierende Strommenge betrug im Jahr 2025 16,27 Mio. kWh und re-
duzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,33 Mio. kWh.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 25,19 Mio. kWh Strom verbraucht, etwa 1,08 Mio. kWh weniger als im
Vorjahr. Die Aufwendungen für den Strombezug und Netznutzungsentgelte sind gegenüber dem Vor-
jahr um 240 T€ auf 1.999 T€ gestiegen.Seite 5 von 35
Anlage 4 / 4
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der MVA im Ver-
gleich zum Vorjahr:
2025
in T€
2024
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Umsatzerlöse 47.733 50.891 -3.159 -6,2
Andere aktivierte Eigenleistungen 26 16 10 62,1
Sonstige betriebliche Erträge 430 120 310 >100
Gesamtleistung 48.188 51.027 -2.839 -5,6
Materialaufwand 27.538 27.666 -128 -0,5
Personalaufwand 8.997 8.666 331 3,8
Abschreibungen 3.369 3.646 -278 -7,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.747 7.823 -1.076 -13,8
Sonstige Steuern 130 177 -47 26,6
Gesamtaufwand 46.781 47.978 -1.197 -2,5
Betriebsergebnis (ohne Steuern) 1.407 3.050 -1.642 -74,0
Finanzergebnis 104 127 -23 18,3
Ordentliches Unternehmensergebnis 1.511 3.177 -1.666 52,4
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37 37 0 0,0
Jahresergebnis (vor Ergebnisübernahme) 1.475 3.140 -1.666 53,0
Kennzahlen
2025 2024
Materialaufwandsquote in % 57,7 54,4
Personalaufwandsquote in % 18,7 17,0
Anzahl Mitarbeiter im Ø inkl. Auszubildende 99 98
Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€ 107 99
Eigenkapitalrentabilität 3,4 7,3
Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern unter betriebswirtschaftli-
chen Gesichtspunkten vor dem Betriebsergebnis gezeigt.
Die Gesamtleistung ist mit 48.188 T€ (Vorjahr 51.027 T€) um 2.839 T€ gesunken.
Die Umsatzerlöse sind von 50.891 T€ im Vorjahr auf 47.733 T€ um 3.159 T€ gesunken und sind im We-
sentlichen auf die um 4.818 T€ geringeren Erlöse aus Dampflieferungen aufgrund stark gesunkener
Preise zurückzuführen. Die BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe erhöhten sich um 663 T€. Die Erlöse aus
Abfallverbrennung (inkl. BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe) sind vor allem aufgrund der höheren CO₂-
Abgabe um 386 T€ gestiegen. Rund 72,2 % (Vorjahr 65,2 %) der Umsätze entfallen dabei auf die Ab-
fallverbrennung.Seite 6 von 35
Anlage 4 / 5
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 120 T€ im Vorjahr um 310 T€ auf 430 T€ im Berichtsjahr
gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die um 303 T€ höheren Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen zurückzuführen.
Der Gesamtaufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 46.781 T€ (Vorjahr 47.978 T€).
Der Materialaufwand liegt mit einem Rückgang von 128 T€ weitgehend auf Vorjahresniveau. Die auf
die Gesamtleistung (abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote
beträgt 57,7 % (Vorjahr 54,4 %).
Der Personalaufwand ist mit 8.997 T€ im Berichtsjahr um 331 T€ aufgrund der Tariferhöhungen ab
dem 01. Juni 2025 sowie höherer Personalrückstellungen gestiegen. Bezogen auf die Gesamtleistung
beläuft sich die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 18,7 % (Vorjahr 17,0 %).
Die Netto-Abschreibungen (gemindert um die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zu-
wendungen zum Anlagevermögen) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind
von 3.646 T€ im Vorjahr um 278 T€ auf 3.369 T€ im Berichtsjahr gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 7.823 T€ im Vorjahr um 1.076 T€ auf 6.747 T€
gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf um 1.015 T€ geringere sonstige Aufwendungen zurückzufüh-
ren.
Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der MVA und der SWBB ergibt sich ein Körperschaft-
steueraufwand nur für den Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem positiven Ergebnis (vor Ergebnisabführung) in Höhe von 1.475 T€
ab und liegt damit um 1.666 T€ unter dem Ergebnis des Vorjahres (3.140 T€). Dies ist insbesondere auf
den Rückgang der Umsatzerlöse um 3.159 T€ zurückzuführen, der im Wesentlichen aus geringeren
Erlösen aus Dampflieferungen resultiert. Gegenläufig sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
um 1.076 T€, die Abschreibungen um 278 T€ sowie der Materialaufwand um 128 T€ gesunken. Die
Eigenkapitalrentabilität beträgt 3,4 % (Vorjahr 7,3 %).
2.3.2 Finanzlage
Die Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden.
Zum Geschäftsjahresende beträgt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.976 T€ (Vor-
jahr 11.177 T€) und ist im Wesentlichen auf das niedrigere Periodenergebnis vor Ergebnisabführung,
die Abnahme der Rückstellungen sowie geringere Abschreibungen zurückzuführen.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -834 T€ (Vorjahr -599 T€) resultiert im We-
sentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -3.272 T€ (Vorjahr -3.647 T€) ist insbe-
sondere auf die Tilgung von Krediten zurückzuführen.Seite 7 von 35
Anlage 4 / 6
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
2025
in T€
2024
in T€
Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit* 1.976 11.177
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit* -834 -599
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -3.272 -3.647
Veränderung des Finanzmittelfonds -2.130 6.931
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 8.921 1.990
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6.790 8.921
* Die Vorjahreswerte wurden korrigiert.
Die Cashflow-Marge lag bei 4,1 % (Vorjahr 22,0 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash-
Flows der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen.
2.3.2.1 Kapitalstruktur
Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 77,5 % (Vorjahr 72,4 %) aus. Die Finanzierung der
Gesellschaft erfolgt über Eigenmittel sowie langfristige Darlehen.
Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 113,0 %
(Vorjahr 106,0 %) gedeckt und ist somit im Wesentlichen langfristig finanziert.
Aufgrund der Eigenkapitalquote und aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash-Pool des
SWB-Konzerns sowie vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages, der bei Bedarf auch eine
Verlustübernahme durch die SWBB vorsieht, sind Finanzierungsprobleme derzeit nicht zu erwarten.
2.3.2.2 Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 953 T€ (Vorjahr 737 T€) in immaterielle Vermögensgegenstän-
de und Sachanlagen investiert.
Bei den Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 838 T€ (Vorjahr 668 T€) wurde im Wesentlichen in
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (453 T€) sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung
(311 T€) investiert.
2.3.2.3 Liquidität
Es besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft
einbezogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzbedarf deckt. Per 31. De-
zember 2025 liegt der positive Finanzmittelfonds bei 6.790 T€ (Vorjahr 8.921 T€).
Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2025 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.Seite 8 von 35
Anlage 4 / 7
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
2.3.3 Vermögenslage
2025
in T€
2024
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Bilanzsumme 55.199 59.087 -3.887 -6,6
Anlagevermögen 40.124 42.645 -2.521 -5,9
Umlaufvermögen 15.076 16.442 -1.367 -8,3
Eigenkapital 42.799 42.799 0 0,0
Eigenkapitalquote in % 77,5 72,4
Sonderposten für Investitonszulage 531 620 -89 -14,4
Rückstellungen 5.898 7.617 -1.719 -22,6
Verbindlichkeiten 5.971 8.052 -2.080 -25,8
Fremdkapitalquote in % 22,5 27,6
Anlagendeckungsgrad II in % 113,0 106,0
Die Bilanzsumme der MVA ist von 59.087 T€ im Vorjahr um 3.887 T€ auf 55.199 T€ im Berichtsjahr
gesunken.
Das Anlagevermögen beträgt 40.124 T€ (Vorjahr 42.645 T€) und stellt mit einem Anteil von 72,7 %
(Vorjahr 72,2 %) nach wie vor den bedeutendsten Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz dar.
Das Umlaufvermögen ist von 16.442 T€ im Vorjahr um 1.367 T€ auf 15.076 T€ gesunken. Ursache hier-
für sind insbesondere die um 1.403 T€ geringeren Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die
im Wesentlichen aus dem Konzern-Cash-Pool der SWB resultieren.
Die Rückstellungen sind von 7.617 T€ im Vorjahr auf 5.898 T€ im Berichtsjahr gesunken. Dies ist im
Wesentlichen auf den Verbrauch der Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu-
rückzuführen.
Die Verbindlichkeiten sind von 8.052 T€ im Vorjahr um 2.080 T€ auf 5.971 T€ gesunken. Hauptgrund
hierfür ist die um 1.666 T€ niedrigere Ergebnisabführung an die SWBB. Die Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten verringerten sich aufgrund planmäßiger Tilgung um 132 T€.
2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Gemessen am Alter der Anlage und im Hinblick auf die hohen realisierten ökologischen Standards
sowie das für den SWB-Konzern erzielte Gesamtergebnis ist die Geschäftsführung mit dem Geschäfts-
verlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr zufrieden.Seite 9 von 35
Anlage 4 / 8
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
Branchenentwicklung
Für 2026 wird mit einem leichten Rückgang bei den Siedlungsabfallmengen im Zweckverbandsgebiet
gerechnet. Zur weiteren Entwicklung der Abfallmengen wurde eine Prognose-Studie für verschiedene
Szenarien in Auftrag gegeben. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass auch mittel- bis langfristig Bedarf an
MVA-Kapazitäten besteht und die Auslastung der MVA Bonn bei Fortbestand der REK als sicher be-
trachtet werden kann. Die Kosten für die ökologisch hochwertige Abfallverwertung werden sich in-
standhaltungs- und reinvestitionsbedingt, vor allem aber auch wegen steigender Beschaffungskosten
insbesondere für Betriebsstoffe und Energieerzeugnisse erhöhen. Zusätzlich muss seit 2024 der im
Brennstoffemissionshandelsgesetz verankerte „BEHG-Aufschlag“ mit abgerechnet werden, der sich
voraussichtlich in der Zukunft marktbasiert und volatil darstellen wird.
Kostensenkungsmaßnahmen in adäquatem Umfang sind aufgrund des Alters der Anlage nicht identifi-
zierbar. Zudem muss die MVA für die Zukunft technisch „fit“ gemacht werden, um die notwendige
Entsorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Nach dem Beschluss, das Neubau-Projekt „bonNo-
va“ nicht weiterzuverfolgen, wurde ein technisches Gutachten beauftragt, das aufzeigen sollte, welche
Investitionen notwendig sind, um die Anlage auf technisch hohem Niveau noch mindestens bis 2060
weiterbetreiben zu können. Die Umsetzung der in dem Gutachten ermittelten notwendigen Maßnah-
men wird zu moderat höheren Kosten führen.
Den REK-Mitgliedern wurde diese Entwicklung frühzeitig kommuniziert.
Am 27. Februar 2026 kam es am Kessel der Linie 2 zu einem Feuer. Die Ursache für die Entstehung des
Feuers konnte bislang noch nicht final festgestellt werden, es wird aber von einem technischen Grund
ausgegangen. In Folge der Brandausbreitung kam es zu einer Verpuffung. Der Kessel der Linie 1 wurde
durch den Brand auch in Mitleidenschaft gezogen.
Dies hat zur Folge, dass nach jetziger Erkenntnislage die MVA bis zum Sommer nur mit einer Linie
gefahren werden kann. Voraussichtlich Anfang Juli kann Linie 1 wieder in Betrieb genommen werden,
während der Ausfall der Linie 2 aufgrund der starken Schäden bis Ende 2026/Anfang 2027 dauern
könnte. Eine Redundanz für weitere Störung ist damit bis auf Weiteres nicht gegeben.
Obwohl ein großer Teil des vorhandenen Sachschadens genau wie der Betriebsunterbrechungsscha-
den durch die hier abgeschlossenen Versicherungen grundsätzlich gedeckt sein wird, geht die Ge-
schäftsführung von deutlichen Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des geplanten Ergebnisses in Höhe
von 1.700 T€ aus.
Unternehmensentwicklung
Für das Folgejahr wird mit einer Erhöhung der Gesamtleistung auf 51.017 T€ gerechnet. Die MVA plant
für das Wirtschaftsjahr 2026 ein positives Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) in einer Größenord-
nung von 1.688 T€.Seite 10 von 35
Anlage 4 / 9
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Probleme könnten die reduzierte Verfügbarkeit von notwendigen Betriebsstoffen (u.a. zur Rauchgas-
reinigung) sowie die Beschaffungszeiten von Materialien für die Instandhaltung darstellen. Als Auswir-
kungen wären Kostensteigerungen und Einschränkungen der Anlagenverfügbarkeit zu erwarten.
Insgesamt rechnet die Geschäftsführung der MVA mit einem etwas höherem Ergebnis für 2026 und in
den darauffolgenden Jahren mit gleichbleibenden bzw. leicht sinkenden Jahresergebnissen und stei-
genden Verbrennungspreisen für Siedlungsabfälle in den nächsten Jahren.
Die aktuelle militärische Eskalation im Iran und im Nahen Osten führt insgesamt zu vielfältigen negati-
ven Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch im Umfeld der unternehmeri-
schen Tätigkeit als MVA. Die durch diesen Konflikt ausgelösten Marktverwerfungen lösen große Preis-
sprünge beispielsweise auf Mineralölerzeugnisse aus, die die MVA für die Stützfeuerung benötigt. Aber
auch die Lieferketten für andere notwendige Betriebsstoffe wie z.B. Ammoniak werden durch die glo-
balen wirtschaftlichen Turbulenzen gestört. Dies kann sich deutlich nachteilig auf die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen im laufenden Jahr auswirken.
Die möglichen Auswirkungen des Krieges im Iran und im Nahen Osten auf die Umsatzerlöse und die
Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan nicht berücksichtigt. Die weitere Entwicklung bleibt daher ab-
zuwarten.
3.2 Risikobericht
3.2.1 Risikomanagementsystem
Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsys-
tem zur Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unter-
nehmensbereich (KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das
Potenzial haben, den Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden sowie die Erarbeitung von
notwendigen Steuerungsmaßnahmen.
Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers
des Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken in einer Risikomanagementsoftware erfassen, bewerten
und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren. Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Scha-
denshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risi-
ken mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise
Bericht erstattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die Gesellschafter.
In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft
sowie Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen
und externen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind.
Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch dar-
gestellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauer-
haften und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Der ProzessSeite 11 von 35
Anlage 4 / 10
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
wird mit einer Datenbank unterstützt. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Kon-
zernrevision.
3.2.2 Risiken
Als Bestandsrisiko entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. Die Anlage ist mitt-
lerweile mehr als 30 Jahre alt, liegt damit aber auch im Durchschnittsalter der TAB in Deutschland. Die
MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes sowie der
Anpassung der Instandhaltungsphilosophie. Abgeleitet wurden umfassende Retrofit-Maßnahmen, die
über einen Zeitraum von 5 Jahren umgesetzt werden.
Marktrisiko
Immer noch besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies
hätte zur Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant entsorgt werden
müsste. Die Entwicklung wird über die Verbände ITAD und Confederation of European Waste-to-
Energy Plants (CEWEP) intensiv begleitet, sodass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen.
Lieferantenrisiko
Es besteht das Risiko, dass die Abfallmengen in nicht ausreichender Höhe geliefert werden und damit
die Auslastung der Anlage geringer als geplant ist. Dies hätte unmittelbare kommerzielle Folgen. Die-
ses Risiko betrifft sowohl den Siedlungs- als auch den Gewerbeabfall.
Betriebsrisiken
Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord
der EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entspre-
chende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche
längere Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anla-
genteilen (u. a. Wäscher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord o. ä.) resultieren.
Mit dem Brand zweier von drei Verbrennungslinien ist ein Betriebsrisiko eingetreten, das im Planjahr
2026 erhebliche Auswirkungen auf die MVA hat. Während eine Linie im Regelbetrieb verbleibt, muss
bei den beschädigten Linien von ungefähr vier bis fünf sowie zehn Monaten Stillstand und umfassen-
der Reparatur ausgegangen werden. Die Revision einer beschädigten Linie wird sich dadurch deutlich
verschieben. Dem Risiko wurde zuvor mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert.
Rechtlich-politische Rahmenbedingungen
Mehr als sonstige Unternehmen ist die MVA als 100%-kommunales Unternehmen und als Abfallwirt-
schaftsbetrieb zahlreichen politischen und gesetzlichen Auflagen und teils kurzfristigen Änderungen
der Rahmenbedingungen unterworfen. Als aktuelles Beispiel gilt die gegenüber der EU-Planung um
mehrere Jahre vorgezogene Einbeziehung deutscher Abfallverbrennungsanlagen in den CO2-
Emissionshandel (BEHG-Aufschlag). Auch kann bei der Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)
nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass eine nachträgliche preisrechtliche Prüfung durch die Be-
zirksregierung zu anderen Ergebnissen kommt.Seite 12 von 35
Anlage 4 / 11
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Der am 24. Februar 2022 ausgebrochene Krieg in der Ukraine hat nach wie vor weitreichende Auswir-
kungen auf die Weltwirtschaft. Dazu zählen hohe Inflationsraten, gestörte Lieferketten und hohe Vola-
tilitäten auf dem Energiemarkt. Die Beobachtung der geopolitischen Lage ist zu einem festen Bestand-
teil nationaler und internationaler Unternehmen im Rahmen des Risikomanagements geworden und
stellt durch die herr-schende Volatilität der Märkte eine große Herausforderung für Unternehmen so-
wie Politik dar. Auch in der SWB-Konzerngesellschaft MVA haben sich diese Auswirkungen niederge-
schlagen und insbesondere die Kostenstruktur nachhaltig geändert. Unabhängig von der Größe oder
Art der Konflikte, können diese binnen kürzester Zeit weltweit zu politischen oder wirtschaftlichen
Spannungen führen. Diese Risiken zeigten sich in der MVA z. B. bei deutlich erhöhten Preisen für Be-
triebsstoffe und bestehen auch weiterhin.
Die Vereinigten Staaten von Amerika und der Staat Israel stehen gegenüber der Islamischen Republik
Iran in einer kriegerischen Auseinandersetzung, die seit dem 28. Februar 2026 zu umfassenden Auswir-
kungen auf die Weltwirtschaft führt. Die militärische Konfrontation sorgte insbesondere in der Straße
von Hormus zu Zusammenbrüchen von Lieferketten. Durch diese Störungen, die sich vor allem auf die
Lieferketten von Energieträgern auswirken, kam es international zu schwerwiegenden Reaktionen auf
Beschaffungs- und Finanzmärkten. Aussagen über eine Dauer und Verlauf des Konflikts sind zurzeit
nicht möglich. Für die MVA kann sich dies in Form eines inflationsbedingten Anstiegs des Beschaf-
fungsaufwands auswirken.
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert.
3.3 Chancenbericht
Bereits in den 1980er Jahren hat die Umweltpolitik der Kreislaufwirtschaft als Weiterentwicklung der
Abfallwirtschaft höchste Priorität eingeräumt. Auch künftig wird es weiter darum gehen, möglichst
umfassend die im Abfall enthaltenen Rohstoffe und Energieträger der Wirtschaft wieder zur Verfügung
zu stellen. Kreislaufwirtschaft ist eine internationale Aufgabe, zu der deutsche Unternehmen, wissen-
schaftliche Einrichtungen und kommunale wie private Einrichtungen mit ihrem Know-how, mit Service-
leistungen und mit modernen Technologien beitragen können.
Die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe aus den unterschiedlichsten Abfällen bis zur energetischen
Verwertung von Restabfällen erfordert hochwertige Technologien, gut vernetzte Abläufe im Einklang
mit Mensch und Natur sowie den Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist gelungen, aus den Möglichkeiten
der Abfallverwertung vielschichtige, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen.
Wie schwere Umweltkatastrophen der jüngeren Vergangenheit leider zunehmend aufgezeigt haben,
ist auch und gerade die schnelle, hygienische Entsorgung von Abfällen eine wichtige Aufgabe der Da-
seinsvorsorge, die von thermischen Abfallbehandlungsanlagen zu leisten ist. Der Ausbau unserer Ent-
sorgungskooperation REK bietet auch unter diesem Aspekt Existenz-sichernde Perspektiven.
Mit einer effizienten Auskoppelung von Strom, Prozess- und Fernwärme, der Rückgewinnung von Me-
tallen aus den Verbrennungsrückständen sowie der Verwertung von Schlacken als mineralische Ersatz-
baustoffe liefern die thermischen Abfallverwertungsanlagen wichtige Beiträge zum Klima- und Res-
sourcenschutz, die über die ursprüngliche Aufgabe der Entsorgung von Abfällen im Rahmen der Da-Seite 13 von 35
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MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
seinsvorsorge hinaus gehen. Durch die Weitergabe unseres Prozessdampfes an das HKW leisten wir
konkret in Bonn einen zunehmend wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Energiewende.
Vor dem Hintergrund weiter zunehmender Anstrengungen zum Recycling, die sich u. a. aus den recht-
lichen Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz, der Gewerbeabfallverordnung, der Pflicht zur Getrenn-
terfassung von Bio- und Grünabfällen aus Haushalten sowie den Recyclingzielen aus dem Kreislaufwirt-
schaftsgesetz und dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket ergeben, wird das Aufkommen traditioneller Ab-
fallarten, die thermisch zu behandeln sind, sinken. Gleichzeitig sind jedoch auch Entwicklungen zu be-
rücksichtigen, die potenziell zu einem Anstieg der thermisch zu behandelnden Abfälle aus Gründen
des Umweltschutzes führen. Hierzu zählen beispielsweise die Umsetzung der Verordnung über persis-
tente organische Schadstoffe (POP-Verordnung), die Anforderungen an die Ablagerung der Feinfrakti-
on aus der Aufbereitung von Bau- und Abbruchabfällen in Bezug auf die Ablagerungskriterien für die
Deponieklassen I und II, die Umsetzung der Klärschlammverordnung und Sortierreste aus Recycling-
maßnahmen. Die TAB übernehmen hier eine wichtige Funktion als Schadstoff- und Störstoffsenke,
ohne die ein effizientes Recycling nicht möglich ist.
Das Ziel der Klimaneutralilität bzw. der deutlichen Minimierung des CO₂-Ausstoßes bleibt ein Kernan-
liegen der kommunalen Unternehmen nicht nur in Bonn. Im Rahmen des technischen Gutachtens wur-
den die zukünftigen Möglichkeiten einer CO2-Abscheidung an der MVA Bonn auch untersucht, um für
zukünftige Projektoptionen im Sinne der Dekarbonisierung vorbereitet zu sein. Die in diesem Prozess
angestrebten Transformationsziele sind weiterhin zu verfolgen.
4 Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt
Bonn
Die Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung am 21. November 2025 mit folgendem
Wortlaut unterschrieben: „Aufsichtsrat und Geschäftsführung erklären hiermit gemeinschaftlich, dass
dem PCGK der Bundesstadt Bonn im Geschäftsjahr 2025 mit den folgend aufgeführten Abweichungen
entsprochen wurde und wird.“
1. Der Punkt 3.4.4* gilt mittelbar durch die individualvertragliche Verpflichtung sowohl der Ge-
schäftsführung als auch der leitenden Angestellten die Regelung des PCGKs einzuhalten und
zu wahren. In den Gesellschaftsverträgen ist der Zustimmungstatbestand hinsichtlich der we-
sentlichen nahestehenden Geschäfte zwischen Unternehmen und (ehemaligen) Geschäftsfüh-
rungsmitgliedern sowie deren Angehörigen nicht ausdrücklich aufgeführt.
2. Da die CSRD-Richtlinie bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, wird abweichend von
Punkt 6.5* kein CSR-Bericht für das Geschäftsjahr 2025 erstellt. Allerdings berichten die SWB
jährlich im Lagebericht über verschiedene nichtfinanzielle Aspekte, die auch CSR-Themen tan-
gieren. Ab dem Geschäftsjahr 2027 soll ein Nachhaltigkeitsbericht nach dem EU-Standard er-
stellt werden.
*Die Punkte beziehen sich auf die Nummerierung aus dem Public Corporate Governance Kodex der
Bundesstadt Bonn.Seite 14 von 35
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MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Die Gesellschafterversammlung hat mit Umlaufbeschluss vom 28. Mai 2021 beschlossen, die Regelun-
gen des PCGK der Bundesstadt Bonn freiwillig anzuwenden.
5 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
5.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
Die MVA ist eine Tochtergesellschaft der SWBB, die wiederum im Mehrheitseigentum der SWB, einer
100 %igen Tochtergesellschaft der Bundesstadt Bonn, steht. Gesellschafter der MVA sind ferner die
bonnorange AöR, eine Anstalt öffentlichen Rechts in vollständiger Trägerschaft der Bundesstadt Bonn,
und die als Zweckverband agierende kommunale Entsorgungskooperation REK.
Gegenstand der MVA ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsor-
gung von Hausmüll und sonstigen Abfällen. Diese Funktion erfüllt die MVA über die REK für die Kreise
Rhein-Sieg und Ahrweiler sowie für die Bundesstadt Bonn. Sie übernimmt für die REK die aus der Da-
seinsvorsorge erwachsende Aufgabe der Beseitigung der Siedlungsabfälle. Bereits mit Gründung des
REK im Jahre 2009 haben Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis diese Aufgabe der REK übertragen.
Diese wiederum nutzt mit Wirkung zum 1. Januar 2016 dafür die Dienstleistung der MVA. Der Kreis
Ahrweiler ist mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gefolgt.
5.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung
Aufgrund des Deponierungsverbotes für unbehandelte Siedlungsabfälle ist und bleibt die Abfallver-
wertungsanlage ein wichtiger Eckpfeiler sowohl des Bonner Abfallwirtschaftskonzeptes als auch des
Rhein-Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und ggfs. weiterer Mitglieder des Zweckverbands.
Die Entsorgung der kommunalen Siedlungsabfälle war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit
gesichert. Die öffentliche Zweckbestimmung war und ist auch zukünftig gesichert, da die Auslastung
der Anlage überwiegend durch Siedlungsabfälle kommunaler Herkunft gegeben und sich die MVA
Bonn durch Verwertung und Beseitigung der ihr angedienten Abfälle auch im Übrigen Aufgaben der
Abfallentsorgung als Teil des Umweltschutzes im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW widmet.
Der öffentliche Zweck wurde damit in 2025 erfüllt.
Bonn, den 17. April 2026
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Benedikt Stapper, LL.M.
GeschäftsführerSeite 15 von 35
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2025
A k t i v a
31.12.2025 31.12.2024
€ € € € € €
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 39.097.467,57 39.097.467,57
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Gewinnvortrag 3.701.420,20 3.701.420,20
Rechte und Werte sowie Lizenzen 42.798.887,77 42.798.887,77
an solchen Rechten und Werten 498.579,00 587.317,00
B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 531.161,00 619.689,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche C. Rückstellungen
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- Sonstige Rückstellungen 5.898.046,28 7.616.714,85
und anderen Bauten 31.840.929,00 33.813.518,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche D. Verbindlichkeiten
Rechte ohne Bauten 7.677,05 7.677,05 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 460.359,53 591.932,15
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.187.878,70 2.306.382,35
Bezugsanlagen 6.264.492,00 7.149.246,00 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.718.520,22 4.156.628,55
4. Verteilungsanlagen 64.332,00 69.565,00 – davon gegenüber Gesellschafter 1.278.479,31 € (i. Vj. 2.944.106,91 €) –
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 965.734,00 986.779,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
6. Geleistete Anzahlungen und mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 195.631,05 187.974,73
Anlagen im Bau 469.652,19 39.612.816,24 18.062,41 42.044.847,46 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 165.151,35
6. Sonstige Verbindlichkeiten 243.783,36 643.495,51
III. Finanzanlagen – davon aus Steuern 175.483,93 € (i. Vj. 614.279,34 €) –
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00 5.971.324,21 8.051.564,64
40.123.895,24 42.644.664,46
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 4.415.105,75 4.183.885,94
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 627.936,74 970.084,29
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.538.437,98 10.940.962,51
– davon gegen Gesellschafter 4.693,59 € (i. Vj. 10.340,78 €) –
3. Forderungen gegen Beteiligungen 22.723,05 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 471.070,50 10.660.168,27 346.759,06 12.257.805,86
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 250,00 500,00
15.075.524,02 16.442.191,80
55.199.419,26 59.086.856,26 55.199.419,26 59.086.856,26
P a s s i v a
31.12.2025 31.12.2024Seite 16 von 35
Anlage 2
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025
€ € € €
1. Umsatzerlöse 47.732.516,73 50.891.454,41
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 25.574,92 15.774,24
3. Sonstige betriebliche Erträge 429.808,58 48.187.900,23 119.993,47 51.027.222,12
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 11.198.703,46 10.024.420,42
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.339.277,11 27.537.980,57 17.641.117,22 27.665.537,64
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.118.243,80 6.871.063,34
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.878.870,71 8.997.114,51 1.794.564,15 8.665.627,49
– davon für Altersversorgung 492.742,38 € (i. Vj. 516.934,26 €) –
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.368.631,48 3.646.373,30
– davon Auflösung Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen -88.528,00 € (i. Vj. -88.528,00 €)
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.747.068,67 7.823.117,50
Betriebsergebnis 1.537.105,00 3.226.566,19
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 104.416,08 137.609,74
– davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 17.887,84 € (i. Vj. 26.837,39 €) –
– davon an verbundene Unternehmen 86.528,24 € (i. Vj. 110.772,35 €) –
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 509,44 10.484,69
Finanzergebnis 103.906,64 127.125,05
Ergebnis vor Steuern 1.641.011,64 3.353.691,24
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.527,26 36.527,26
11. Ergebnis nach Steuern 1.604.484,38 3.317.163,98
12. Sonstige Steuern 129.805,07 176.857,07
13. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter 196.200,00 196.200,00
14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 1.278.479,31 2.944.106,91
15. Jahresüberschuss 0,00 0,00
2025 2024Seite 17 von 35
Anlage 3 / 1
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anhang
für das Geschäftsjahr 2025
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), Amtsgericht Bonn,
HRB 3979 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach
den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Darüber
hinaus wurde die Gliederung der Bilanz im Sachanlagevermögen erweitert und auf der Passivseite ein
Sonderposten ausgewiesen.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sach-
anlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibun-
gen, bewertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-
Tabellen.
Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen beinhalten neben Einzelkosten angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung verursacht ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaf-
fung in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden ent-
sprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durch-
schnittlichen Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbe-
trag. Soweit geboten, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessene Einzel-
wertberichtigungen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden passivisch als Sonderposten für Zuwendungen
zum Anlagevermögen ausgewiesen. Der Ertrag aus der Auflösung, die parallel zu den Abschreibungen
der bezuschussten Anlagen erfolgt, wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Ab-
schreibungsaufwendungen saldiert.Seite 18 von 35
Anlage 3 / 2
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Hö-
he der allgemeinen Inflationsrate) angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins-
satz laufzeitadäquat abgezinst.
Die Bildung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 3 des Bundes-
Immisionsschutzgesetzes (BIMSchG). Die Rückstellung wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der
Anlage ratierlich aufgebaut.
Die zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben bestehende Rückdeckungsversicherungen wer-
den mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und mit ihren korrespondierenden Verpflichtungen sal-
diert. Die Saldierung erfolgte mit dem Deckungskapital, welches den fortgeführten Anschaffungskos-
ten und dem Zeitwert des Planvermögens entspricht.
Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinische Zusatzversorgungskassen, Köln,
(RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für
diese mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden
(Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
C.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Finanzanlagen
Die MVA hält eine 25-%ige Beteiligung an der refer GmbH, Leverkusen, (refer). Die refer wurde am
21. Dezember 2015 gegründet. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2024 ein Eigenkapital von
2.547 T€ und ein positives Jahresergebnis von 600 T€ aus. Der Abschluss 2025 lag zum Erstellungszeit-
punkt nicht vor.
C.2 Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 10.660 T€ (Vorjahr
12.258 T€) haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 9.538 T€ (Vorjahr 10.941 T€) und
beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn aus
dem Konzern-Cash-Pool in Höhe von 6.790 T€ (Vorjahr 8.920 T€) sowie Forderungen aus dem Liefe-
rungs- und Leistungsverkehr in Höhe von 2.615 T€ (Vorjahr 2.010 T€).Seite 19 von 35
Anlage 3 / 3
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
C.3 Eigenkapital
Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1985 in der Fassung vom 15. Oktober 2015 beträgt
das Stammkapital 39.097 T€. Das Stammkapital wurde in voller Höhe erbracht.
C.4 Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen
Der Ausweis betrifft den gemäß Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 1987
gewährten Zuschuss in Höhe von 531 T€ (Vorjahr 620 T€).
C.5 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 5.898 T€ (Vorjahr 7.617 T€) und setzen sich wie folgt
zusammen:
2025
in T€
2024
in T€
nicht erbrachte Verbrennungsleistungen 1.313 1.584
Unterlassene Instandhaltung 1.298 2.789
Personalrückstellungen 911 1.022
Rückbauverpflichtung 791 500
Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 688 975
ausstehende Lieferantenrechnungen 151 171
Übrige 746 576
Gesamt 5.898 7.617
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen in Höhe von 791 T€ ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 3 BIM-
SchG. Die Rückstellung wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlage ratierlich aufgebaut
und abgezinst.
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebens-
versicherungs AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der
Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen.
Sie wurden mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf
2.039 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen (1.351 T€), das dem Zeitwert und den
fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.
Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (12 T€) wurden mit den Erträgen aus dem
Deckungsvermögen (28 T€) saldiert.Seite 20 von 35
Anlage 3 / 4
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
C.6 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 in Höhe von 5.971 T€
(Vorjahr 8.052 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
Gesamtbetrag bis mehr als davon mehr als
31.12.2025 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre
in € in € in € in €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 460.359,53 131.686,81 328.672,72 0,00
Vorjahr 591.932,15 131.475,64 460.456,51 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 2.187.878,70 2.187.878,70 0,00 0,00
Vorjahr 2.306.382,35 2.306.382,35 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 2.718.520,22 2.718.520,22 0,00 0,00
Vorjahr 4.156.628,55 4.156.628,55 0,00 0,00
-davon gegenüber Gesellschafter 1.278.479,31 1.278.479,31 0,00 0,00
Vorjahr 2.944.106,91 2.944.106,91 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 195.631,05 195.631,05 0,00 0,00
Vorjahr 187.974,73 187.974,73 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 165.151,35 0,00 0,00
Vorjahr 165.151,35 165.151,35 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 243.783,36 243.783,36 0,00 0,00
Vorjahr 643.495,51 643.495,51 0,00 0,00
Gesamt 5.971.324,21 5.642.651,49 328.672,72 0,00
Vorjahr 8.051.564,64 7.591.108,13 460.456,51 0,00
Davon mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit 2.719 T€ (Vorjahr
4.157 T€) im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung gegenüber der Stadtwerke
Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, (SWBB) in Höhe von 1.278 T€ (Vorjahr 2.944 T€) sowie mit
1.440 T€ (Vorjahr 1.211 T€) Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resul-
tierten wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvor-
behalte.Seite 21 von 35
Anlage 3 / 5
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
C.7 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 47.733 T€ (Vorjahr 50.891 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:
2025
in T€
2024
in T€
Müllverbrennung 28.534 27.931
Dampflieferung 12.695 17.512
CO2-Abgabe 5.923 5.260
Mieterträge 124 165
Übrige 457 23
Gesamt 47.733 50.891
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.
C.8 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 430 T€ (Vorjahr 120 T€) beinhalten im Wesentlichen
mit 339 T€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, sowie mit 74 T€ sonstige Erträge aus Ne-
bengeschäften.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 354 T€ (Vorjahr
92 T€) enthalten.
C.9 Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen in Höhe von 27.538 T€ (Vorjahr 27.666 T€) beinhalten im Wesentlichen
Kosten für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (10.793 T€), Kosten für CO2-
Abgabe (5.853 T€) sowie Kosten für die Reststoffentsorgung (3.473 T€).
C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 6.747 T€ (Vorjahr 7.823 T€) und beinhal-
ten im Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (2.644 T€), Wartungs- und Inspektionskosten
(921 T€), Versicherungsbeiträge (831 T€), Miet- und Leasingaufwendungen (648 T€) sowie Prüfungs-,
Rechts- und Beratungskosten (647 T€).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 4 T€
(Vorjahr 549 T€) enthalten.
C.11 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn
Zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, besteht seit
dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft ihren gan-
zen Gewinn an die SWBB abzuführen. Abzuführen ist der ohne die Gewinnabführung entstehende
Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter Berück-Seite 22 von 35
Anlage 3 / 6
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
sichtigung der Gewinnanteile der Minderheitsgesellschafter. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWBB,
jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen.
Dementsprechend führt die Gesellschaft ihren um die Ausgleichszahlung an außenstehende Gesell-
schafter (196 T€) geminderten Jahresüberschuss in Höhe von 1.278 T€ an die SWBB ab.
D. Ergänzende Angaben
D.1 Latente Steuern
Die Gesellschaft ist Teil des ertragssteuerlichen Organkreises der SWBB. Entsprechende Erläuterungen
zu den latenten Steuern erfolgen im Anhang der SWBB.
D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, erge-
ben sich aus rechtsverbindlich erteilten Bestellungen.
Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 12.072 T€ und besteht ausschließlich ge-
genüber Dritten.
Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die
SWB. Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2025 auf 2.644 T€. Bis 2027 wird auf
vertraglicher Grundlage ein Entgelt in Höhe von kumuliert 5.393 T€ erwartet.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (exklusive des Bestellobligos) beläuft sich
zum 31. Dezember 2025 auf 5.393 T€.
Die MVA ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversor-
gungskasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine
zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzli-
che Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die
Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des
Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführ-
ten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab-
schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte,
die jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt.
Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt
die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet
worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Fi-
nanzbedarfs.Seite 23 von 35
Anlage 3 / 7
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen,
indem sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75 % orientiert. Unter Berücksichtigung der der-
zeit bekannten Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversiche-
rung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärti-
gen Gesamtfinanzierungssatz von 7,75 % steigen werden.
Im Jahr 2025 betrug der Umlagesatz 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozent-
satz für das Sanierungsgeld betrug 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.
Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der MVA belief sich im
Geschäftsjahr 2025 auf 6.979 T€ für 92 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer.
D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der MVA und nahestehenden
Unternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen sowie die der Bundesstadt Bonn und ihr naheste-
hende Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Verbundene
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Bundesstadt
Bonn sowie ihr
nahestehende
Unternehmen
Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
und sonstige Erträge 20.008 111 23.887
Aufwendungen für die
Geschäftsbesorgung 2.644
Übrige Empfangene Lieferungen und
Leistungen und sonstige Aufwendungen 3.347 1.740 216
Kreditbürgschaft (Bürgschaftsnehmer) 460
Zinsertrag Konzern-Cash-Pool 87
Verbundene Unternehmen sind: SWB, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW
Bonn/Rhein-Sieg), Bonn, (EnW), Bonn-Netz GmbH, Bonn, (Bonn-Netz) sowie Stadtwerke Bonn Ver-
kehrs-GmbH (SWBV), Bonn, (SWBV).
Assoziiertes Unternehmen ist: refer
Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Rheinische Entsorgungskooperation (REK),
Bonn und Städtisches Gebäudemanagement (SGB), Bonn.
Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zent-
rales Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnah-
men und Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert.Seite 24 von 35
Anlage 3 / 8
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D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen
Die MVA ist am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften ent-
sprechend der Cash-Pool Vereinbarung (S-Zentral Vertrag) gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inan-
spruchnahme wird im Rahmen des Konzern-Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Der
insbesondere durch die gestiegenen Energiebezugskosten temporär erhöhte Liquiditätsbedarf wird
durch eine Kreditlinie (100 Mio. €) der Bundesstadt Bonn an die Cash-Pool Führerin gedeckt, sodass
das Risiko einer Inanspruchnahme als gering einzustufen ist.
D.5 Belegschaft
Der durchschnittliche Personalbestand – getrennt nach Mitarbeitergruppen wird in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:
2025 2024
Vollzeitbeschäftigte 89 90
Teilzeitbeschäftigte 6 4
Zwischensumme 95 94
Auszubildende 4 4
Gesamt 99 98
D.6 Konzernabschluss
Das Unternehmen MVA wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten
und den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unter-
nehmensregister veröffentlicht.
D.7 Honorar Abschlussprüfer
Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unter-
nehmen einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2025 gemacht werden sol-
len.Seite 25 von 35
Anlage 3 / 9
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
D.8 Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Vorsitzender Dr. Nico Janicke
Dipl.-Wirtschaftsmathematiker,
Bundesbeamter, Bonn
Stellvertretende Vorsitzende Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Dipl.-Chemikerin im Ruhestand, Bonn
(bis 14.12.2025)
Mitglieder Helmut Wiesner
Beigeordneter, Bonn
Carsten Velewald
Dipl.-Kaufmann,
Verwaltungsangestellter Bundesstadt
Bonn, Troisdorf
Julia Polley
Volljuristin, Referentin, BM f. DuV, Bonn
(ab 20.03.2026)
Dr. Albert Weidmann
promovierter Chemiker im Ruhestand,
Bonn (bis 14. Dezember 2025)
Patrick Tollasz
M.A. Soziologie, Bonn
(ab 15. Dezember 2025)
Sven Sadewasser
Jurist, Vorstand der bonnorange AöR,
BonnSeite 26 von 35
Anlage 3 / 10
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An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden folgende Sitzungsgelder gezahlt:
in €
Bänsch-Baltruschat, Dr. Beate 1.200,00
Janicke, Dr. Nico 1.860,00
Polley, Julia 1.200,00
Weidmann, Dr. Albert 1.110,00
Wiesner, Helmut 1.110,00
Gesamt 6.480,00
Geschäftsführung
LL.M. Benedikt Stapper, Lüdinghausen
Der Geschäftsführer LL.M. Benedikt Stapper hat von der Gesellschaft erfolgsunabhängige Bezüge in
Höhe von 214.548,84 € und erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von 1.327,50 € erhalten. Das Brut-
togehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung.
Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 41.595,00 € gebildet.
D.9 Nachtragsbericht
Am 27. Februar 2026 kam es am Kessel der Linie 2 zu einem Feuer. Die Ursache für die Entstehung des
Feuers konnte bislang noch nicht final festgestellt werden, es wird aber von einem technischen Grund
ausgegangen. In Folge der Brandausbreitung kam es zu einer Verpuffung. Der Kessel der Linie 1 wurde
durch den Brand auch in Mitleidenschaft gezogen.
Dies hat zur Folge, dass nach jetziger Erkenntnislage die MVA bis zum Sommer nur mit einer Linie
gefahren werden kann. Voraussichtlich Anfang Juli kann Linie 1 wieder in Betrieb genommen werden,
während der Ausfall der Linie 2 aufgrund der starken Schäden bis Ende 2026/Anfang 2027 dauern
könnte. Eine Redundanz für weitere Störung ist damit bis auf Weiteres nicht gegeben.
Obwohl ein großer Teil des vorhandenen Sachschadens genau wie der Betriebsunterbrechungsscha-
den durch die hier abgeschlossenen Versicherungen grundsätzlich gedeckt sein wird, geht die Ge-
schäftsführung von deutlichen Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des geplanten Ergebnisses in Höhe
von 1.700 T€ aus.
Darüber hinaus führt die aktuelle militärische Eskalation im Iran und im Nahen Osten insgesamt zu
vielfältigen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch im Umfeld
unserer unternehmerischen Tätigkeit als MVA.
Die durch diesen Konflikt ausgelösten Marktverwerfungen lösen große Preissprünge beispielsweise auf
Mineralölerzeugnisses aus, die die MVA für die Stützfeuerung benötigt. Aber auch die Lieferketten für
andere notwendige Betriebsstoffe wie z.B. Ammoniak werden durch die globalen wirtschaftlichen Tur-Seite 27 von 35
Anlage 3 / 11
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
bulenzen gestört. Dies kann sich deutlich nachteilig auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
damit die Ergebniserreichung im laufenden Jahr auswirken.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu
verzeichnen.
Bonn, den 17. April 2026
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Benedikt Stapper, LL.M.
GeschäftsführerSeite 28 von 35
Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am
1.1.2025 2025 2025 31.12.2025 1.1.2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024
€ € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.497.594,37 114.736,39 0,00 1.612.330,76 910.277,37 203.474,39 0,00 1.113.751,76 498.579,00 587.317,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-,Betriebs-und anderen Bauten 81.061.858,63 0,00 0,00 81.061.858,63 47.248.340,63 1.972.589,00 0,00 49.220.929,63 31.840.929,00 33.813.518,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten 7.677,05 0,00 0,00 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 7.677,05
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 121.881.669,51 73.033,45 0,00 121.954.702,96 114.732.423,51 957.787,45 0,00 115.690.210,96 6.264.492,00 7.149.246,00
4. Verteilungsanlagen 10.559.599,19 0,00 0,00 10.559.599,19 10.490.034,19 5.233,00 0,00 10.495.267,19 64.332,00 69.565,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.283.528,90 311.454,64 49.807,60 4.545.175,94 3.296.749,90 318.075,64 35.383,60 3.579.441,94 965.734,00 986.779,00
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.062,41 453.378,18 1.788,40 469.652,19 0,00 0,00 0,00 0,00 469.652,19 18.062,41
217.812.395,69 837.866,27 51.596,00 218.598.665,96 175.767.548,23 3.253.685,09 35.383,60 178.985.849,72 39.612.816,24 42.044.847,46
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 12.500,00
Anlagevermögen gesamt 219.322.490,06 952.602,66 51.596,00 220.223.496,72 176.677.825,60 3.457.159,48 35.383,60 180.099.601,48 40.123.895,24 42.644.664,46
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Anlage
zum AnhangSeite 29 von 35
Bestätigungsvermerk / 1
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn - beste-
hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ un-
seres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang
mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut-
schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil
zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informati-
onen“ genannten weiteren Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen VorschriftenSeite 30 von 35
Bestätigungsvermerk / 2
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen In-
formationen umfassen:
• die in Abschnitt 4 des Lageberichts enthaltene Entsprechenserklärung gemäß Public
Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne
weitere Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresab-
schlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf
die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa-
tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Über-
einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.Seite 31 von 35
Bestätigungsvermerk / 3
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des
Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah-
men (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermögli-
chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen
zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Seite 32 von 35
Bestätigungsvermerk / 4
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla-
nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlan-
gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un-
sere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultie-
rende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko,
dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt
wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen
Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertre-
ter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Ver-
treter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we-
sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazuge-
hörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie-
ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstä-
tigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-
schaft vermittelt.Seite 33 von 35
Bestätigungsvermerk / 5
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An-
gaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus
diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Anga-
ben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu-
kunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ-
lich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Düsseldorf, den 17. April 2026
EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Engel Semelka
Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 34 von 35
Der Jahresabschluss wurde am 22. Mai 2026 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat folgenden Bericht in der Aufsichtsratssitzung am 22. Mai 2026 erstattet:
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist während des Geschäftsjahres 2025 in regelmäßigen Sitzungen
über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet worden. Anhand der
übergebenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der
Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag
obliegenden Entscheidungen getroffen. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte
öffentliche Zwecksetzung der Gesellschaft wurde erfüllt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Der
Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und keine Einwände erhoben.
Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2025 sowie den Lagebericht
zur Kenntnis und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung die
Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die
Gewinnverwendung erfolgt entsprechend der vereinbarten Ausgleichszahlung an den
außenstehenden Gesellschafter und dem Gewinnabführungsvertrag mit der
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH.
Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die im
Berichtsjahr geleistete Arbeit aus.
Bonn, im Mai 2026
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Dr. Nico JanickeSeite 35 von 35

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Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de