260923 · Beschlussvorlage
Verzicht auf Ticketautomaten in Bussen und Bahnen der SWBV
Kerndaten
- Nummer
- 260923
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260923 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verzicht auf Ticketautomaten in Bussen und Bahnen der SWBV Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die SWBV wird seitens der Verwaltung damit beauftragt, künftig in allen Bussen und Bahnen auf Ticketautomaten zu verzichten. Für die Fahrgäste, die ein Ticket in den Fahrzeugen erwerben möchten, werden Validatoren in allen Fahrzeugen zur Verfügung gestellt, an denen per Bankkarte, Guthabenkarte oder digitalen Geräten wie Smartphones gezahlt werden kann. Der Erwerb von Tickets mit Bargeld ist weiter im SWB ServiceCenter und in privaten Vorverkaufsstellen möglich. Dem entsprechenden Änderungsvorschlag im ÖDA bezüglich des Ticketverkaufs wird zugestimmt. Begründung Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13.2.2025 beschlossen (DS 240864-02), die Stadtwerke Bus und Bahn GmbH (SWBV) seitens der Verwaltung damit zu beauftragen, in den neu zu beschaffenden Stadtbahnwagen bargeldlose Ticketautomaten einzubauen. Aufgrund der Fortführung des Deutschlandtickets geht die Nutzung des sogenannten „Bartarifs“ (z. B. Einzelfahrscheine, Vierertickets oder 24-h- Tickets) bei öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) sowohl in der Stadt Bonn als auch in der Region immer weiter zurück. Im Zuge der Zusammenführung der Tarife des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) und des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) zum neuen „Rheinlandtarif“ ab 1. Juni 2026 ist eine weitere Reduzierung dieses Ticketsegments zu erwarten. Der VRS sieht auch vor, dass die Fahrgäste ohne Abonnement (wie z.B. Deutschlandticket) von dem Bartarif auf den "eezy.NRW"-Tarif (also das Ticket, das nur über Handy zu erwerben ist und dessen Preis für jede ÖPNV-Fahrt auf Basis der Luftlinie zwischen Start und Ziel berechnet wird) sukzessiv wechseln werden.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gleichzeitig haben die SWB ihre digitalen Vertriebswege (wie z.B. das HandyTicket über die eigene App und den Online-Shop; das Check-in/Check- out-System „BonnSmart“ über Validatoren) erfolgreich etabliert. Diese digitalen Kanäle bieten den Fahrgästen eine einfache und bequeme Alternative zum physischen Ticketkauf im Fahrzeug. Angesichts der veränderten Ticketverkaufswege und der anstehenden Haushaltkonsolidierung der Stadt Bonn schlagen die SWBV vor, künftig komplett auf Ticketautomaten in Fahrzeugen zu verzichten. Das heißt konkret: 1. Tickets in allen Formen in allen Fahrzeugen sind NICHT mehr mit Bargeld zu erwerben 2. Tickets werden NICHT mehr auf Papier gedruckt Der Erwerb von Tickets im Bartarif kann dann entweder mit digitalen Geräten im Internet oder mit Bankkarten über einen Validator an Bord erfolgen. Da die bestehenden Ticketautomaten in den kommenden Jahren aufgrund ihrer Funktionsfähigkeit ausgetauscht werden müssen, ist mit Blick auf die Haushalskonsolidierung der Umstieg auf deutlich günstigere Validatoren sinnvoll. Dennoch ist der Erwerb von Tickets mit Bargeld weiter an mehreren Stellen möglich, wie z.B. im SWB ServiceCenter, in privaten Vorverkaufsstellen wie Kiosken und an Ticketautomaten an Bahnhaltepunkten. Bundesweit geht die Entwicklung weg von Papierfahrscheinen und hin zu im Ausland längst bewährten Check-in/Check-out- oder Check-in/Be-out- Systemen. In Nordrhein-Westfalen wird mit Unterstützung des Verkehrsministeriums ein Hintergrundsystem aufgebaut, das es ermöglicht, das Check-in bei einem Verkehrsunternehmen bei allen anderen Verkehrsunternehmen zu prüfen und so die Fahrtberechtigung anzuerkennen. Dementsprechend wird der Abschnitt in dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) bezüglich des Ticketverkaufs angepasst, wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt. Anlage/n 1 Anlage - Änderungsvorschlag von öDA (öffentlich)Seite 2 von 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage – Änderungsvorschlag von öDA Anlage 1 „ Leistungsbeschreibung und Qualität“ 3.10.1 Vertrieb von Fahrausweisen Das Verkehrsunternehmen vertreibt, neben dem Vertrieb von Fahrausweisen in Fahrzeugen sowie an ausgewählten Haltestellen über Fahrausweisautomaten, Fahrausweise über eigene und private Vorverkaufsstellen sowie elektronisch sowohl im Internet als auch über eine verkehrsunternehmenseigene Mobilitätsapp. Der Vertrieb umfasst an allen Stellen mindestens alle Barfahrausweise des VRS. In Fahrzeugen können Fahrausweisen entsprechend des aktuellen Stands der Technik im Verkehrsverbund/im Land erworben werden. Fahrschein- und Fahrgeldsysteme sind nach dem jeweils aktuellen Stand der Vorgaben des Verkehrsverbundes zu betreiben.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de