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260923 · Beschlussvorlage

Verzicht auf Ticketautomaten in Bussen und Bahnen der SWBV

Nummer
260923
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260923-02 AA BBB-Änderungsantrag: Verzicht auf Ticketautomaten in Bussen und Bahnen der SWBV Drucksachenfolge 260923
  2. 260923-01 ST Verzicht auf Ticketautomaten in Bussen und Bahnen der SWBV

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Beschlussvorlage
öffentlich
260923
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verzicht auf Ticketautomaten in Bussen und
Bahnen der SWBV
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die SWBV wird seitens der Verwaltung damit beauftragt, künftig in allen
Bussen und Bahnen auf Ticketautomaten zu verzichten. Für die Fahrgäste, die
ein Ticket in den Fahrzeugen erwerben möchten, werden Validatoren in allen
Fahrzeugen zur Verfügung gestellt, an denen per Bankkarte, Guthabenkarte
oder digitalen Geräten wie Smartphones gezahlt werden kann. Der Erwerb von
Tickets mit Bargeld ist weiter im SWB ServiceCenter und in privaten
Vorverkaufsstellen möglich.
Dem entsprechenden Änderungsvorschlag im ÖDA bezüglich des
Ticketverkaufs wird zugestimmt.
Begründung
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13.2.2025 beschlossen (DS 240864-02), die
Stadtwerke Bus und Bahn GmbH (SWBV) seitens der Verwaltung damit zu
beauftragen, in den neu zu beschaffenden Stadtbahnwagen bargeldlose
Ticketautomaten einzubauen.
Aufgrund der Fortführung des Deutschlandtickets geht die Nutzung des
sogenannten „Bartarifs“ (z. B. Einzelfahrscheine, Vierertickets oder 24-h-
Tickets) bei öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) sowohl in der Stadt
Bonn als auch in der Region immer weiter zurück.
Im Zuge der Zusammenführung der Tarife des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg
(VRS) und des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) zum neuen
„Rheinlandtarif“ ab 1. Juni 2026 ist eine weitere Reduzierung dieses
Ticketsegments zu erwarten. Der VRS sieht auch vor, dass die Fahrgäste ohne
Abonnement (wie z.B. Deutschlandticket) von dem Bartarif auf den
"eezy.NRW"-Tarif (also das Ticket, das nur über Handy zu erwerben ist und
dessen Preis für jede ÖPNV-Fahrt auf Basis der Luftlinie zwischen Start und
Ziel berechnet wird) sukzessiv wechseln werden.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gleichzeitig haben die SWB ihre digitalen Vertriebswege (wie z.B. das
HandyTicket über die eigene App und den Online-Shop; das Check-in/Check-
out-System „BonnSmart“ über Validatoren) erfolgreich etabliert. Diese digitalen
Kanäle bieten den Fahrgästen eine einfache und bequeme Alternative zum
physischen Ticketkauf im Fahrzeug.
Angesichts der veränderten Ticketverkaufswege und der anstehenden
Haushaltkonsolidierung der Stadt Bonn schlagen die SWBV vor, künftig
komplett auf Ticketautomaten in Fahrzeugen zu verzichten. Das heißt konkret:
1. Tickets in allen Formen in allen Fahrzeugen sind NICHT mehr mit
Bargeld zu erwerben
2. Tickets werden NICHT mehr auf Papier gedruckt
Der Erwerb von Tickets im Bartarif kann dann entweder mit digitalen Geräten
im Internet oder mit Bankkarten über einen Validator an Bord erfolgen. Da die
bestehenden Ticketautomaten in den kommenden Jahren aufgrund ihrer
Funktionsfähigkeit ausgetauscht werden müssen, ist mit Blick auf die
Haushalskonsolidierung der Umstieg auf deutlich günstigere Validatoren
sinnvoll.
Dennoch ist der Erwerb von Tickets mit Bargeld weiter an mehreren Stellen
möglich, wie z.B. im SWB ServiceCenter, in privaten Vorverkaufsstellen wie
Kiosken und an Ticketautomaten an Bahnhaltepunkten.
Bundesweit geht die Entwicklung weg von Papierfahrscheinen und hin zu im
Ausland längst bewährten Check-in/Check-out- oder Check-in/Be-out-
Systemen. In Nordrhein-Westfalen wird mit Unterstützung des
Verkehrsministeriums ein Hintergrundsystem aufgebaut, das es ermöglicht, das
Check-in bei einem Verkehrsunternehmen bei allen anderen
Verkehrsunternehmen zu prüfen und so die Fahrtberechtigung anzuerkennen.
Dementsprechend wird der Abschnitt in dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag
(ÖDA) bezüglich des Ticketverkaufs angepasst, wie in der Anlage dieser
Vorlage ausgeführt.
Anlage/n
1 Anlage - Änderungsvorschlag von öDA (öffentlich)Seite 2 von 3
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage – Änderungsvorschlag von öDA
Anlage 1 „ Leistungsbeschreibung und Qualität“
3.10.1 Vertrieb von Fahrausweisen
Das Verkehrsunternehmen vertreibt, neben dem Vertrieb von Fahrausweisen in Fahrzeugen
sowie an ausgewählten Haltestellen über Fahrausweisautomaten, Fahrausweise über
eigene und private Vorverkaufsstellen sowie elektronisch sowohl im Internet als auch über
eine verkehrsunternehmenseigene Mobilitätsapp.
Der Vertrieb umfasst an allen Stellen mindestens alle Barfahrausweise des VRS.
In Fahrzeugen können Fahrausweisen entsprechend des aktuellen Stands der Technik im
Verkehrsverbund/im Land erworben werden.
Fahrschein- und Fahrgeldsysteme sind nach dem jeweils aktuellen Stand der Vorgaben des
Verkehrsverbundes zu betreiben.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de