260921-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
GRÜNE-Fraktion/Linke-Fraktion/Volt-Gruppe-Große Anfrage: Sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen - Tempo 30 ausbauen
Kerndaten
- Nummer
- 260921-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Robert-Koch-Straße Hauptort
- Löwenburgstraße
- Ungartenstraße
- Hauptstraße
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260921-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I GRÜNE-Fraktion/Linke-Fraktion/Volt-Gruppe- Große Anfrage: Sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen - Tempo 30 ausbauen Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Straßenverkehrsbehörde prüft unabhängig von einzelnen politischen Anträgen fortlaufend im Rahmen regelmäßiger Rundfahrten sowie aufgrund eingehender Hinweise die jeweilige Sach- und Rechtslage hinsichtlich möglicher Tempo-30-Anordnungen im Stadtgebiet. Grundlage der Prüfungen sind die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die hierzu erlassene Verwaltungsvorschrift zur StVO in der jeweils geltenden Fassung. Die durch die Novellierung der Verwaltungsvorschrift erweiterten Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30, insbesondere hinsichtlich möglicher Lückenschlüsse oder im Umfeld sensibler Einrichtungen, werden hierbei berücksichtigt. Die Prüfung erfolgt jedoch stets einzelfallbezogen unter Würdigung der konkreten örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind insbesondere die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße, die bestehende Verkehrsführung, die Belange des ÖPNV, die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sowie die Auswirkungen auf angrenzende Straßenräume. Darüber hinaus sind auch Fragen der Verständlichkeit und Akzeptanz straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zu berücksichtigen. Die erweiterten Möglichkeiten der Verwaltungsvorschrift führen daher nicht dazu, dass jeder theoretisch mögliche Lückenschluss oder jede rechtlich grundsätzlich zulässige Tempo-30-Regelung automatisch umzusetzen ist. Vielmehr verbleibt der Straßenverkehrsbehörde ein pflichtgemäßer Ermessensspielraum, innerhalb dessen die jeweiligen örtlichen und verkehrlichen Belange gegeneinander abzuwägen sind. Die Entscheidungen erfolgen regelmäßig unter Beteiligung der Polizei sowie weiterer betroffener Fachstellen. Zu 1. Seit Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift wurden bereits verschiedene Straßenabschnitte hinsichtlich möglicher Tempo-30-Regelungen beziehungsweise Lückenschlüsse geprüft oder vorbereitet. Angeordnet wurdeSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) es bereits auf der Löwenburgstraße, Teilen der Ungartenstraße, der Hauptstraße, der Robert-Koch-Straße, des Haager Wegs sowie der Gerhard- Hauptmann-Straße. Weitere Örtlichkeiten befinden sich derzeit noch in der laufenden Prüfung. Zu 2. Die erweiterten Möglichkeiten der Verwaltungsvorschrift, insbesondere hinsichtlich möglicher Lückenschlüsse sowie der Anordnung von Tempo 30 im Umfeld sensibler Einrichtungen, werden im Rahmen der laufenden Prüfungen berücksichtigt. Maßgeblich bleibt jedoch stets die konkrete örtliche Situation. Nicht jeder theoretisch denkbare Lückenschluss ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht erforderlich oder zweckmäßig. Im Hinblick auf hochfrequentierte Schulwege erfolgen derzeit noch weitergehende Abstimmungen mit dem beauftragten Planungsbüro sowie der Polizei, um die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und verkehrlichen Auswirkungen fachlich belastbar bewerten zu können. Zu 3. Konkrete Umsetzungen erfolgen sukzessive nach Abschluss der jeweiligen fachlichen und rechtlichen Bewertungen sowie der erforderlichen Abstimmungen. Aufgrund der Vielzahl der zu prüfenden Einzelfälle und der notwendigen Beteiligungen kann derzeit kein allgemeingültiger Zeitrahmen für weitere Maßnahmen benannt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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