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260917-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Kleine Anfrage Zuschuss an das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V. Drucksachengruppe 260917

Nummer
260917-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Brüdergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 260917 Zuschuss an das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260917-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Kleine Anfrage Zuschuss an das Bonner
Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles
Lernen (BIM) e.V.
Drucksachengruppe 260917
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie groß sind die abrechnungsrelevanten von der BIM e.V.
genutzten Flächen in der Brüdergasse 16-18 insgesamt und wie hoch
waren die in 2024 und 2025 dafür angefallenen Kosten (Miet-,
Betriebskosten etc.)?
Laut Mietvertrag beträgt die Miet- und Nutzfläche 333,69 Quadratmeter (EG, 1.
OG, 2. OG).
Die Kosten für 2024 beliefen sich gem. Verwendungsnachweis auf 87.463,11 €.
Zum Zeitpunkt der Anfrage lag der Verwendungsnachweis für das Jahr 2025
noch nicht vor.
2. Welche Größe und Ausstattung hat der als MSO-Büro bezeichnete
Büro- und Besprechungsraum in der o.g. Liegenschaft und wie hoch
waren die in 2024 und 2025 dafür angefallenen anteiligen Kosten (Miet-,
Betriebskosten etc.)?
Die institutionelle Förderung ist ein Zuschuss zu den Miet- und
Mietnebenkosten für die Einrichtung MIGRApolis – Haus der Vielfalt.
Die anteiligen Kosten für das MSO-Büro im 2. OG sind der beigefügten
Aufstellung „Berechnung Mietkosten 2025“ zu entnehmen.Seite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Wurde ein Mietvertrag zwischen den sieben das MSO-Büro nutzenden
Organisationen und dem BIM e.V. über die Räumlichkeiten abgeschlossen
oder möglicherweise verlängert und wenn ja, welche Inhalte hat dieser?
Der Verein BIM e.V. und die Migrantenselbstorganisationen im MSO-Büro
schließen eine Nutzungsvereinbarung ab, die für ein Jahr gilt und ggfs.
verlängert werden kann.
Die Vereinbarung regelt die gemeinschaftliche Nutzung des Büros und weiterer
Räume im MIGRApolis.
Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
4. Wie lautet die - zwischen dem BIM e.V. und den das MSO-Büro
nutzenden Organisationen- getroffene Nutzungsvereinbarung im
Einzelnen?
Die Vereinbarung nennt die Voraussetzungen und den Gegenstand der
Raumnutzung sowie die Gültigkeit der Vereinbarung. Geregelt sind die Zeiten
der Nutzung, die zusätzliche Nutzung weiterer Räume und Haftungsfragen
sowie die Regeln des Miteinanders.
Detailinformationen sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen.
5. Wurde der als MSO-Büro bezeichnete Raum auch vom BIM e.V. oder
Dritten genutzt und wenn ja, zu welchem zeitlichen Anteil in 2024, 2025,
im ersten Halbjahr 2026 und zu welchem Anteil soll der Raum in Zukunft
vom BIM e.V. oder Dritten genutzt werden?
Das MSO-Büro wird ausschließlich von den zurzeit sieben
Migrantenselbstorganisationen genutzt, mit denen BIM e.V. eine
Nutzungsvereinbarung geschlossen hat.
6. Wie und wann hat die Verwaltung geprüft, ob der Festbetragszuschuss
nicht über den Gegenwert der vom BIM e.V. zur Verfügung gestellten
Nutzungsmöglichkeit zu Gunsten der sieben Organisationen hinausgeht?
Der Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten ist für die Einrichtung
MIGRApolis – Haus der Vielfalt und nicht ausschließlich für das MSO-Büro
gedacht. Die Förderung unterstützt alle Angebote der Einrichtung im Bereich
Integration.Seite 2 von 9
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2024 wurde von der Verwaltung
geprüft. Zum Zeitpunkt der Anfrage lag der Verwendungsnachweis für das Jahr
2025 noch nicht vor.
Anlage/n
1 Berechnung Mietkosten MSO Büro 2025 (öffentlich)
2 2026 Nutzungsvereinbarung MSO-Büro (öffentlich)Seite 3 von 9
Berechnung Mietkosten 2025
Gesamtfläche Haus in m² 420,14
Gesamtfläche 2. OG in m² 92,25
Jährliche Reinigungskosten 12.733,00 €
Jährliche Nebenkosten 13.800,00 €
Jährliche Stromkosten 2. OG 440,00 €
MSO Büro 15,03m² zzgl. 25%
Gemeinflächen 5,19m²
Fläche in m² Kaltmiete pro
m²
Nebenkosten Strom Putzkosten
anteilig
Gesamtkosten
pro Monat
20,22 13,38 € 50,66 € 8,03 € 51,05 € 380,12 €Seite 4 von 9
Seite 1 von 5
Vereinbarung
zur Nutzung des MSO-Büros
durch Migrantenselbstorganisationen
im MIGRApolis - Haus der Vielfalt
für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2026
Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V.
Brüdergasse 16-18, 53111 Bonn
vertreten durch: Christian van den Kerckhoff (Geschäftsführer BIM e.V.)
und
Verein XY
Adresse
vertreten durch:
schließen folgende Vereinbarung.
1. Voraussetzungen
Ziel dieser Vereinbarung ist es, die ehrenamtliche Arbeit von Migrantenselbstorganisationen
und ihre interkulturelle Öffnung zu unterstützen.
Diese Vereinbarung wird nur mit Migrantenselbstorganisationen geschlossen, die ihren Sitz
in Bonn haben und über eine ehrenamtliche Struktur verfügen, die keine eigenen Räume
haben und die nicht vorwiegend religiös geprägt sind.
Voraussetzungen für die Büronutzung sind, dass der Fokus der ehrenamtlichen Vereinsarbeit
auf Bonn gerichtet ist und gesellschaftliche Relevanz hat. Angebote und Projekte sollen von
Bonner*innen für Bonner*innen entwickelt und umgesetzt werden.
Ein wichtiges Kriterium zur Nutzung des MSO-Büros sind regelmäßige und kontinuierliche
Vereinsaktivitäten in der Integrationsarbeit in Bonn. Vereine, die bereits Förderungen
erhalten und sich auch außerhalb von Bonn engagieren, müssen die Raumnutzung im
MIGRApolis mit ihrer Integrationsarbeit in Bonn begründen und dies auch nachweisen.
Allgemein müssen die Vereine sich interkulturell öffnen und mit anderen Vereinen
zusammen-arbeiten. In diesem Sinne sollten Angebote und Projekte der Vereine, wie zum
Beispiel Beratungsangebote oder Informationsveranstaltungen, offen sein und sich nicht nur
an die eigenen Vereinsmitglieder und die eigene Community richten.
Sie sollen konstant in der Integrationsarbeit in Bonn tätig sein und konkrete Angebote für
Bonnerinnen und Bonner durchführen. Wichtig ist eine diversitäts-sensible Ausrichtung derSeite 5 von 9
Seite 2 von 5
Arbeit. Das heißt, dass die Aktivitäten dieser Migrantenselbstorganisationen über eine
bestimmte Herkunftsgruppe bzw. Ethnie hinausgehen, dass sie mit anderen
Migrantenselbstorganisationen oder mit anderen Akteur*innen der Integrationsarbeit
kooperieren und dass sie öffentliche Angebote in Form von Beratung und/oder von
Informationsveranstaltungen machen.
Wesentliche Grundlagen dieser Arbeit, die von den unterzeichnenden Beteiligten anerkannt
werden, sind
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland,
die Bonner Erklärung gegen Rassismus
und die Vereinbarung zum Kinderschutz der Stadt Bonn.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) stellt Verein
XY für seine Vereinsarbeit das MSO-Büro auf der zweiten Etage im MIGRApolis - Haus der
Vielfalt, Brüdergasse 16-18, 53111 Bonn, kostenlos zur Verfügung. Das Gemeinschaftsbüro
wird seit 2011 vom Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn gefördert. Verwaltet wird
das MSO-Büro durch das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen
(BIM) e.V. Der Ansprechpartner ist Dr. Philip Gondecki-Safari (Tel. 929 776 03, mobil 01520
86438 04, E-Mail: gondecki@bimev.de).
Verein XY nutzt das MSO-Büro nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen
Migrantenselbstorganisationen, die vom BIM in Abstimmung mit dem Amt für Integration
und Vielfalt der Stadt Bonn ausgewählt werden.
Vom BIM wird ein Computer mit Internetanschluss für die gemeinsame Nutzung zur
Verfügung gestellt. Dieser Computer ist ebenso wie ein Multifunktionsdrucker für alle
Nutzer*innen des MSO-Büros frei zugänglich. Bei allen technischen Problemen, die den PC-
Arbeitsplatz betreffen, muss der Administrator des BIM informiert werden. Dies ist Herr
Christian van den Kerckhoff (Tel. 92977601, E-Mail: vdkerckhoff@bimev.de).
Ein Beamer, eine Stativ-Drehtafel, eine Webcam und ein Headset können ebenfalls von allen
Vereinen im MSO-Büro nach Absprache kostenlos genutzt werden. Damit es beim Einsatz
des Beamers nicht zu Überschneidungen kommt, muss jede gewünschte Nutzung in die
Reservierungsliste eingetragen werden, die vom BIM geführt wird.
3. Zeiten der Nutzung
Verein XY steht das MSO-Büro im Sinne einer möglichst flexiblen, selbstbestimmten und
bedarfsangepassten Nutzungsregelung frei zur Verfügung. Alle Vereine (MSO), die eine
gültige Nutzungsvereinbarung mit dem BIM abgeschlossen haben, können das MSO-Büro
einzeln und in Absprache auch gemeinsam nutzen. Die Nutzungszeiten sollen fair aufgeteilt,
nach Bedarf und in wechselseitiger Rücksichtnahme aufgeteilt werden. Bei Unstimmigkeiten,
Problemen und Konflikten vermittelt das BIM.Seite 6 von 9
Seite 3 von 5
Die Nutzungszeiten des MSO-Büros werden über einen digitalen Kalender von Microsoft
Outlook geregelt und durch das BIM verwaltet und koordiniert.
Über die Mail: mso@migrapolis.de
und das Passwort: Buero2026Nutzung!
erfolgt der Zugang zum Kalender über Anmeldung bei Microsoft Outlook über
https://www.office.com/ mit der Mail und dem Passwort.
 Geplante Nutzungen des MSO-Büros sind im Kalender über „Neue Termine“
einzutragen.
 Bei Raumreservierungen sind konkrete Uhrzeiten von wann bis wann möglichst genau
zu kalkulieren und einzutragen.
 Jede Raumreservierung ist über „Kategorien“ (Rote Fahne im Menü) der eigenen
Organisation zuzuordnen, farblich zu markieren und zu kategorisieren.
 Jede Raumreservierung ist kurz inhaltlich zu begründen mit Bezug zur lokalen
Integrationsarbeit in Bonn.
 Bitte angeben, ob es sich um eine offene (inklusive) oder geschlossene (exklusive)
Raumnutzung handelt, so können Organisationen den Raum ggf. als Co-Working-
Space auch zusammen bzw. zeitgleich nutzen.
4. Nutzung von Seminarraum und Café
Zusätzliche Raumnutzungen im MIGRApolis können bei Bedarf mit dem BIM vereinbart
werden und müssen durch das BIM in den zentralen Termin- und Belegungsplan eingetragen
werden.
Ein Seminar- und Besprechungsraum auf der zweiten Etage kann ebenfalls kostenlos genutzt
werden, wenn er nicht durch andere Gruppen oder Vereine belegt ist. In jedem Einzelfall ist
eine vorherige Terminabstimmung mit dem BIM unbedingt notwendig. Eine Nutzung des
Raums durch zahlende Mieter*innen hat grundsätzlich Vorrang. Aus diesem Grund ist eine
verbindliche Zusage durch das BIM bei jeder kostenlosen Nutzung erst eine Woche vor dem
gewünschten Termin möglich.
Verein XY hat zudem einmal pro Kalenderjahr die Möglichkeit, den Cafébereich im
Erdgeschoss des MIGRApolis - Haus der Vielfalt mietkostenfrei für eine eigene Veranstaltung
zu nutzen. Auch hier ist eine vorherige Abstimmung mit dem BIM unerlässlich. Die
Bewirtschaftung des Cafébereichs (Verkauf von Getränken, Speisen) steht grundsätzlich nur
dem BIM zu.
5. Regeln des Miteinanders
Verein XY verpflichtet sich zur Rücksichtnahme bei der Nutzung des MSO-Büros und der
Gemeinschaftsräume. Dazu gehört, das MSO-Büro sauber und in einem aufgeräumten
Zustand zu hinterlassen. Abfall wird eigenhändig über die dafür vorgesehenen Sammel-
behälter entsorgt. Änderungen am Computer oder an der dort installierten Software sind
nur nach Rücksprache mit dem Administrator erlaubt.Seite 7 von 9
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Es werden nur die eigenen und dafür vorgesehenen Ablageflächen verwendet. Vom Lagern
von Gegenständen in Fächern anderer Vereine oder an nicht dafür vorgesehenen Orten ist
abzusehen.
6. Haftung
Für die Sicherheit der aufbewahrten Gegenstände und der auf dem Computer eventuell
gespeicherten Daten ist immer die Organisation verantwortlich, der diese Gegenstände und
Daten gehören. Das BIM übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Unterlagen,
Arbeitsmaterialien oder Daten.
Verein XY verpflichtet sich, für Sachschäden aufzukommen, die von Mitgliedern oder Gästen
verursacht werden.
7. Sonstige Absprachen
Verein XY informiert das BIM von sich aus über Änderungen des Vorstands oder der Satzung
des Vereins. Verein XY benennt gegenüber dem BIM eine verantwortliche Person und eine
zweite Ansprechperson mit Telefonnummern und E-Mail Adressen. Mit der verantwortlichen
Person werden alle notwendigen Absprachen (z.B. über Nutzungszeiten und Abläufe im
Haus) verbindlich getroffen. Diese ist auch für die ausgehändigten Chips der Schließanlage
verantwortlich und trägt bei Verlust die Kosten.
Bei großen Teamsitzungen im MIGRApolis - Haus der Vielfalt nimmt ein Vereinsmitglied von
Verein XY teil. Bei den Sitzungen werden wesentliche Informationen ausgetauscht und
Absprachen für die nächste Zeit getroffen. Die Teamsitzung bietet eine gute Gelegenheit,
organisatorische und inhaltliche Fragen zu klären. Eine Teilnahme aller Organisationen, die
das MIGRApolis - Haus der Vielfalt nutzen, dient einer guten Zusammenarbeit und liegt im
gemeinsamen Interesse. Gemeinsame Veranstaltungen oder Aktivitäten aller im MIGRApolis
Haus der Vielfalt tätigen Organisationen sollen durch Verein XY mitgetragen und durch-
geführt werden. Die Teilnahme am jährlichen Vielfaltfest der Stadt Bonn wird erwartet. Ein
Vereinsmitglied von Verein XY nimmt ebenfalls an Veranstaltungen für Migrantenselbst-
organisationen des Amtes für Integration und Vielfalt teil.
Die Öffentlichkeitsarbeit von Verein XY (Flyer, Plakate, Pressemeldungen) muss immer dann,
wenn das MIGRApolis - Haus der Vielfalt betroffen ist, vorher mit dem BIM abgestimmt
werden. Es muss durch einen Hinweis ersichtlich sein, dass die Organisation das von der
Stadt Bonn über das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn geförderte MSO-Büro
nutzt.
Im Haus stattfindende Veranstaltungen werden, so möglich, ebenfalls über die Internetseite
und sozialen Medien Kanäle des BIM sowie über den Veranstaltungskalender des Amtes für
Integration und Vielfalt der Stadt Bonn auf dem Integrationsportal www.integration-in-
bonn.de verbreitet.Seite 8 von 9
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8. Gültigkeit dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2026, wird aber einmal im Quartal, d.h. alle
drei Monate und insgesamt vier Mal im laufenden Jahr (Ende März, Ende Juni, Ende
September und Ende Dezember) evaluiert und geprüft. Die Zwischenprüfungen entscheiden
dann über eine jeweilige Verlängerung.
Im Rahmen der Prüfungen wird es Treffen aller beteiligten Organisationen mit dem BIM
geben, bei der die bis dahin umgesetzten Aktivitäten, Raumnutzungen und gemachten
Erfahrungen besprochen und ausgewertet werden.
Die Vereinbarung kann von Verein XY sowie vom BIM vorzeitig widerrufen werden, wenn es
dafür einen wichtigen Grund gibt. Der Widerruf muss der anderen Vertragspartei schriftlich
mitgeteilt werden. Er wird frühestens zum Ende des Monats, der auf den Widerruf folgt,
wirksam. Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten, die sich aus der Zusammenarbeit der
Organisationen im MIGRApolis - Haus der Vielfalt ergeben, sollte zuerst in einem Gespräch
aller Beteiligten nach Lösungen gesucht werden.
Bonn, Januar 2026
_______________________________________________
Verein XY
_______________________________________________
Bonner Institut für Migrationsforschung
und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V.
Büro für Migrant*innenselbstorganisationen
im MIGRApolis Haus der Vielfalt
Verwaltet durch:
Bonner Institut für Migrationsforschung
und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V.
Gefördert durch:
Amt für Integration und Vielfalt der Stadt BonnSeite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de