260917-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Kleine Anfrage Zuschuss an das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V. Drucksachengruppe 260917
Kerndaten
- Nummer
- 260917-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Brüdergasse Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260917-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB BBB-Kleine Anfrage Zuschuss an das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V. Drucksachengruppe 260917 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie groß sind die abrechnungsrelevanten von der BIM e.V. genutzten Flächen in der Brüdergasse 16-18 insgesamt und wie hoch waren die in 2024 und 2025 dafür angefallenen Kosten (Miet-, Betriebskosten etc.)? Laut Mietvertrag beträgt die Miet- und Nutzfläche 333,69 Quadratmeter (EG, 1. OG, 2. OG). Die Kosten für 2024 beliefen sich gem. Verwendungsnachweis auf 87.463,11 €. Zum Zeitpunkt der Anfrage lag der Verwendungsnachweis für das Jahr 2025 noch nicht vor. 2. Welche Größe und Ausstattung hat der als MSO-Büro bezeichnete Büro- und Besprechungsraum in der o.g. Liegenschaft und wie hoch waren die in 2024 und 2025 dafür angefallenen anteiligen Kosten (Miet-, Betriebskosten etc.)? Die institutionelle Förderung ist ein Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten für die Einrichtung MIGRApolis – Haus der Vielfalt. Die anteiligen Kosten für das MSO-Büro im 2. OG sind der beigefügten Aufstellung „Berechnung Mietkosten 2025“ zu entnehmen.Seite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Wurde ein Mietvertrag zwischen den sieben das MSO-Büro nutzenden Organisationen und dem BIM e.V. über die Räumlichkeiten abgeschlossen oder möglicherweise verlängert und wenn ja, welche Inhalte hat dieser? Der Verein BIM e.V. und die Migrantenselbstorganisationen im MSO-Büro schließen eine Nutzungsvereinbarung ab, die für ein Jahr gilt und ggfs. verlängert werden kann. Die Vereinbarung regelt die gemeinschaftliche Nutzung des Büros und weiterer Räume im MIGRApolis. Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. 4. Wie lautet die - zwischen dem BIM e.V. und den das MSO-Büro nutzenden Organisationen- getroffene Nutzungsvereinbarung im Einzelnen? Die Vereinbarung nennt die Voraussetzungen und den Gegenstand der Raumnutzung sowie die Gültigkeit der Vereinbarung. Geregelt sind die Zeiten der Nutzung, die zusätzliche Nutzung weiterer Räume und Haftungsfragen sowie die Regeln des Miteinanders. Detailinformationen sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. 5. Wurde der als MSO-Büro bezeichnete Raum auch vom BIM e.V. oder Dritten genutzt und wenn ja, zu welchem zeitlichen Anteil in 2024, 2025, im ersten Halbjahr 2026 und zu welchem Anteil soll der Raum in Zukunft vom BIM e.V. oder Dritten genutzt werden? Das MSO-Büro wird ausschließlich von den zurzeit sieben Migrantenselbstorganisationen genutzt, mit denen BIM e.V. eine Nutzungsvereinbarung geschlossen hat. 6. Wie und wann hat die Verwaltung geprüft, ob der Festbetragszuschuss nicht über den Gegenwert der vom BIM e.V. zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeit zu Gunsten der sieben Organisationen hinausgeht? Der Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten ist für die Einrichtung MIGRApolis – Haus der Vielfalt und nicht ausschließlich für das MSO-Büro gedacht. Die Förderung unterstützt alle Angebote der Einrichtung im Bereich Integration.Seite 2 von 9 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2024 wurde von der Verwaltung geprüft. Zum Zeitpunkt der Anfrage lag der Verwendungsnachweis für das Jahr 2025 noch nicht vor. Anlage/n 1 Berechnung Mietkosten MSO Büro 2025 (öffentlich) 2 2026 Nutzungsvereinbarung MSO-Büro (öffentlich)Seite 3 von 9 Berechnung Mietkosten 2025 Gesamtfläche Haus in m² 420,14 Gesamtfläche 2. OG in m² 92,25 Jährliche Reinigungskosten 12.733,00 € Jährliche Nebenkosten 13.800,00 € Jährliche Stromkosten 2. OG 440,00 € MSO Büro 15,03m² zzgl. 25% Gemeinflächen 5,19m² Fläche in m² Kaltmiete pro m² Nebenkosten Strom Putzkosten anteilig Gesamtkosten pro Monat 20,22 13,38 € 50,66 € 8,03 € 51,05 € 380,12 €Seite 4 von 9 Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Nutzung des MSO-Büros durch Migrantenselbstorganisationen im MIGRApolis - Haus der Vielfalt für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2026 Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V. Brüdergasse 16-18, 53111 Bonn vertreten durch: Christian van den Kerckhoff (Geschäftsführer BIM e.V.) und Verein XY Adresse vertreten durch: schließen folgende Vereinbarung. 1. Voraussetzungen Ziel dieser Vereinbarung ist es, die ehrenamtliche Arbeit von Migrantenselbstorganisationen und ihre interkulturelle Öffnung zu unterstützen. Diese Vereinbarung wird nur mit Migrantenselbstorganisationen geschlossen, die ihren Sitz in Bonn haben und über eine ehrenamtliche Struktur verfügen, die keine eigenen Räume haben und die nicht vorwiegend religiös geprägt sind. Voraussetzungen für die Büronutzung sind, dass der Fokus der ehrenamtlichen Vereinsarbeit auf Bonn gerichtet ist und gesellschaftliche Relevanz hat. Angebote und Projekte sollen von Bonner*innen für Bonner*innen entwickelt und umgesetzt werden. Ein wichtiges Kriterium zur Nutzung des MSO-Büros sind regelmäßige und kontinuierliche Vereinsaktivitäten in der Integrationsarbeit in Bonn. Vereine, die bereits Förderungen erhalten und sich auch außerhalb von Bonn engagieren, müssen die Raumnutzung im MIGRApolis mit ihrer Integrationsarbeit in Bonn begründen und dies auch nachweisen. Allgemein müssen die Vereine sich interkulturell öffnen und mit anderen Vereinen zusammen-arbeiten. In diesem Sinne sollten Angebote und Projekte der Vereine, wie zum Beispiel Beratungsangebote oder Informationsveranstaltungen, offen sein und sich nicht nur an die eigenen Vereinsmitglieder und die eigene Community richten. Sie sollen konstant in der Integrationsarbeit in Bonn tätig sein und konkrete Angebote für Bonnerinnen und Bonner durchführen. Wichtig ist eine diversitäts-sensible Ausrichtung derSeite 5 von 9 Seite 2 von 5 Arbeit. Das heißt, dass die Aktivitäten dieser Migrantenselbstorganisationen über eine bestimmte Herkunftsgruppe bzw. Ethnie hinausgehen, dass sie mit anderen Migrantenselbstorganisationen oder mit anderen Akteur*innen der Integrationsarbeit kooperieren und dass sie öffentliche Angebote in Form von Beratung und/oder von Informationsveranstaltungen machen. Wesentliche Grundlagen dieser Arbeit, die von den unterzeichnenden Beteiligten anerkannt werden, sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Bonner Erklärung gegen Rassismus und die Vereinbarung zum Kinderschutz der Stadt Bonn. 2. Gegenstand der Vereinbarung Das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) stellt Verein XY für seine Vereinsarbeit das MSO-Büro auf der zweiten Etage im MIGRApolis - Haus der Vielfalt, Brüdergasse 16-18, 53111 Bonn, kostenlos zur Verfügung. Das Gemeinschaftsbüro wird seit 2011 vom Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn gefördert. Verwaltet wird das MSO-Büro durch das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V. Der Ansprechpartner ist Dr. Philip Gondecki-Safari (Tel. 929 776 03, mobil 01520 86438 04, E-Mail: gondecki@bimev.de). Verein XY nutzt das MSO-Büro nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen Migrantenselbstorganisationen, die vom BIM in Abstimmung mit dem Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn ausgewählt werden. Vom BIM wird ein Computer mit Internetanschluss für die gemeinsame Nutzung zur Verfügung gestellt. Dieser Computer ist ebenso wie ein Multifunktionsdrucker für alle Nutzer*innen des MSO-Büros frei zugänglich. Bei allen technischen Problemen, die den PC- Arbeitsplatz betreffen, muss der Administrator des BIM informiert werden. Dies ist Herr Christian van den Kerckhoff (Tel. 92977601, E-Mail: vdkerckhoff@bimev.de). Ein Beamer, eine Stativ-Drehtafel, eine Webcam und ein Headset können ebenfalls von allen Vereinen im MSO-Büro nach Absprache kostenlos genutzt werden. Damit es beim Einsatz des Beamers nicht zu Überschneidungen kommt, muss jede gewünschte Nutzung in die Reservierungsliste eingetragen werden, die vom BIM geführt wird. 3. Zeiten der Nutzung Verein XY steht das MSO-Büro im Sinne einer möglichst flexiblen, selbstbestimmten und bedarfsangepassten Nutzungsregelung frei zur Verfügung. Alle Vereine (MSO), die eine gültige Nutzungsvereinbarung mit dem BIM abgeschlossen haben, können das MSO-Büro einzeln und in Absprache auch gemeinsam nutzen. Die Nutzungszeiten sollen fair aufgeteilt, nach Bedarf und in wechselseitiger Rücksichtnahme aufgeteilt werden. Bei Unstimmigkeiten, Problemen und Konflikten vermittelt das BIM.Seite 6 von 9 Seite 3 von 5 Die Nutzungszeiten des MSO-Büros werden über einen digitalen Kalender von Microsoft Outlook geregelt und durch das BIM verwaltet und koordiniert. Über die Mail: mso@migrapolis.de und das Passwort: Buero2026Nutzung! erfolgt der Zugang zum Kalender über Anmeldung bei Microsoft Outlook über https://www.office.com/ mit der Mail und dem Passwort. Geplante Nutzungen des MSO-Büros sind im Kalender über „Neue Termine“ einzutragen. Bei Raumreservierungen sind konkrete Uhrzeiten von wann bis wann möglichst genau zu kalkulieren und einzutragen. Jede Raumreservierung ist über „Kategorien“ (Rote Fahne im Menü) der eigenen Organisation zuzuordnen, farblich zu markieren und zu kategorisieren. Jede Raumreservierung ist kurz inhaltlich zu begründen mit Bezug zur lokalen Integrationsarbeit in Bonn. Bitte angeben, ob es sich um eine offene (inklusive) oder geschlossene (exklusive) Raumnutzung handelt, so können Organisationen den Raum ggf. als Co-Working- Space auch zusammen bzw. zeitgleich nutzen. 4. Nutzung von Seminarraum und Café Zusätzliche Raumnutzungen im MIGRApolis können bei Bedarf mit dem BIM vereinbart werden und müssen durch das BIM in den zentralen Termin- und Belegungsplan eingetragen werden. Ein Seminar- und Besprechungsraum auf der zweiten Etage kann ebenfalls kostenlos genutzt werden, wenn er nicht durch andere Gruppen oder Vereine belegt ist. In jedem Einzelfall ist eine vorherige Terminabstimmung mit dem BIM unbedingt notwendig. Eine Nutzung des Raums durch zahlende Mieter*innen hat grundsätzlich Vorrang. Aus diesem Grund ist eine verbindliche Zusage durch das BIM bei jeder kostenlosen Nutzung erst eine Woche vor dem gewünschten Termin möglich. Verein XY hat zudem einmal pro Kalenderjahr die Möglichkeit, den Cafébereich im Erdgeschoss des MIGRApolis - Haus der Vielfalt mietkostenfrei für eine eigene Veranstaltung zu nutzen. Auch hier ist eine vorherige Abstimmung mit dem BIM unerlässlich. Die Bewirtschaftung des Cafébereichs (Verkauf von Getränken, Speisen) steht grundsätzlich nur dem BIM zu. 5. Regeln des Miteinanders Verein XY verpflichtet sich zur Rücksichtnahme bei der Nutzung des MSO-Büros und der Gemeinschaftsräume. Dazu gehört, das MSO-Büro sauber und in einem aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Abfall wird eigenhändig über die dafür vorgesehenen Sammel- behälter entsorgt. Änderungen am Computer oder an der dort installierten Software sind nur nach Rücksprache mit dem Administrator erlaubt.Seite 7 von 9 Seite 4 von 5 Es werden nur die eigenen und dafür vorgesehenen Ablageflächen verwendet. Vom Lagern von Gegenständen in Fächern anderer Vereine oder an nicht dafür vorgesehenen Orten ist abzusehen. 6. Haftung Für die Sicherheit der aufbewahrten Gegenstände und der auf dem Computer eventuell gespeicherten Daten ist immer die Organisation verantwortlich, der diese Gegenstände und Daten gehören. Das BIM übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Unterlagen, Arbeitsmaterialien oder Daten. Verein XY verpflichtet sich, für Sachschäden aufzukommen, die von Mitgliedern oder Gästen verursacht werden. 7. Sonstige Absprachen Verein XY informiert das BIM von sich aus über Änderungen des Vorstands oder der Satzung des Vereins. Verein XY benennt gegenüber dem BIM eine verantwortliche Person und eine zweite Ansprechperson mit Telefonnummern und E-Mail Adressen. Mit der verantwortlichen Person werden alle notwendigen Absprachen (z.B. über Nutzungszeiten und Abläufe im Haus) verbindlich getroffen. Diese ist auch für die ausgehändigten Chips der Schließanlage verantwortlich und trägt bei Verlust die Kosten. Bei großen Teamsitzungen im MIGRApolis - Haus der Vielfalt nimmt ein Vereinsmitglied von Verein XY teil. Bei den Sitzungen werden wesentliche Informationen ausgetauscht und Absprachen für die nächste Zeit getroffen. Die Teamsitzung bietet eine gute Gelegenheit, organisatorische und inhaltliche Fragen zu klären. Eine Teilnahme aller Organisationen, die das MIGRApolis - Haus der Vielfalt nutzen, dient einer guten Zusammenarbeit und liegt im gemeinsamen Interesse. Gemeinsame Veranstaltungen oder Aktivitäten aller im MIGRApolis Haus der Vielfalt tätigen Organisationen sollen durch Verein XY mitgetragen und durch- geführt werden. Die Teilnahme am jährlichen Vielfaltfest der Stadt Bonn wird erwartet. Ein Vereinsmitglied von Verein XY nimmt ebenfalls an Veranstaltungen für Migrantenselbst- organisationen des Amtes für Integration und Vielfalt teil. Die Öffentlichkeitsarbeit von Verein XY (Flyer, Plakate, Pressemeldungen) muss immer dann, wenn das MIGRApolis - Haus der Vielfalt betroffen ist, vorher mit dem BIM abgestimmt werden. Es muss durch einen Hinweis ersichtlich sein, dass die Organisation das von der Stadt Bonn über das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn geförderte MSO-Büro nutzt. Im Haus stattfindende Veranstaltungen werden, so möglich, ebenfalls über die Internetseite und sozialen Medien Kanäle des BIM sowie über den Veranstaltungskalender des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn auf dem Integrationsportal www.integration-in- bonn.de verbreitet.Seite 8 von 9 Seite 5 von 5 8. Gültigkeit dieser Vereinbarung Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2026, wird aber einmal im Quartal, d.h. alle drei Monate und insgesamt vier Mal im laufenden Jahr (Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember) evaluiert und geprüft. Die Zwischenprüfungen entscheiden dann über eine jeweilige Verlängerung. Im Rahmen der Prüfungen wird es Treffen aller beteiligten Organisationen mit dem BIM geben, bei der die bis dahin umgesetzten Aktivitäten, Raumnutzungen und gemachten Erfahrungen besprochen und ausgewertet werden. Die Vereinbarung kann von Verein XY sowie vom BIM vorzeitig widerrufen werden, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Der Widerruf muss der anderen Vertragspartei schriftlich mitgeteilt werden. Er wird frühestens zum Ende des Monats, der auf den Widerruf folgt, wirksam. Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten, die sich aus der Zusammenarbeit der Organisationen im MIGRApolis - Haus der Vielfalt ergeben, sollte zuerst in einem Gespräch aller Beteiligten nach Lösungen gesucht werden. Bonn, Januar 2026 _______________________________________________ Verein XY _______________________________________________ Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V. Büro für Migrant*innenselbstorganisationen im MIGRApolis Haus der Vielfalt Verwaltet durch: Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V. Gefördert durch: Amt für Integration und Vielfalt der Stadt BonnSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de