← Vorlagen

260912 · Große Anfrage

Große Anfrage der Linke-Fraktion: Schülerspezialverkehr: Schutz, Qualität und Teilhabe

Nummer
260912
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Schulausschusses 03.06.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260912-01 ST Stellungnahme zur Großen Anfrage: Schülerspezialverkehr: Schutz, Qualität und Teilhabe

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.995 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
260912
Fragesteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Lilly König
06.05.2026
Große Anfrage der Linke-Fraktion:
Schülerspezialverkehr: Schutz, Qualität und
Teilhabe
Beratungsfolge
Schulausschuss 03.06.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1) Wie viele Schüler*innen, die den Schülerspezialverkehr nutzen, werden im
Gemeinsamen Lernen unterrichtet und wie viele in Förderschulen?
2) Wie viele Anträge auf Schülerspezialverkehr wurden im letzten Schuljahr
abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen und in
Förderschulen?
3) Was ist der zeitliche Bearbeitungsrahmen der Anträge?
4) Welche Voraussetzungen müssen die Fahrpersonen zur Ausübung der
Tätigkeit in diesen Fällen erfüllen?
5) Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen Fahrpersonen Schüler*innen
gegenüber übergriffig geworden sind? Wenn ja: Wie ist mit den Fällen
umgegangen worden?
6) Welche Unterstützung können Fahrdienste von der Stadt bekommen, wenn
sie ihre Fahrpersonen schulen möchten?
Begründung
Der Schülerspezialverkehr ist für viele Schüler*innen die grundlegende
Voraussetzung, dass sie an der Schule teilhaben können und auch für die
Vereinbarkeit von Beruf und pflegender Elternschaft. Die Fahrten zur Schule
und nach Hause, ggf. zu Therapien und Freizeitangeboten, stellen einen
wichtigen Teil der Tagesstruktur der Kinder und Jugendlichen dar.
Während der Fahrt sind Schüler*innen im Auto in einem abgeschlossenen
Raum mit einer erwachsenen Person. Die Fahrperson leistet ggf. körperliche
Unterstützung beim An- und Abschnallen und dem Ein- und Ausstieg. Bei
Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen muss sie sich neben dem
Straßenverkehr auch auf das Verhalten und Wohlergehen aller Kinder und
Jugendlichen im Auto konzentrieren. Sie führt eine verantwortungsvolle
Aufgabe unter anstrengenden Bedingungen durch und leistet damit einenSeite 1 von 2
Seite 2
unabdingbaren Anteil an der Realisierung des Rechts auf Mobilität und
Teilhabe am Bildungssystem von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Unter den Kindern und Jugendlichen sind auch solche, die sich aufgrund von
körperlichen und/oder sog. kognitiven Behinderungen nicht oder nur
eingeschränkt verbal äußern können. Dazu sind sie es häufig gewohnt, dass
ihre Tagesstruktur fremdbestimmt wird und pflegerische/unterstützende
Maßnahmen an ihrem Körper durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass bei
diesen Kindern und Jugendlichen eine erhöhte Vulnerabilität vorliegt.
Diesen Umständen wird in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe durch Schutzkonzepte und
Schulungen für das Personal Rechnung getragen (§37a SGB IX, §11 LKSG
NRW). Für Schüler*innen, die den Schülerspezialverkehr für LVR-Schulen
nutzen, hat der LVR in ihrem Mustervertrag mit den Beförderungsunternehmen
bereits Anforderungen an das Fahrpersonal formuliert, unter anderem die
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie die Einhaltung eines
Verhaltenskodex.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de