260912 · Große Anfrage
Große Anfrage der Linke-Fraktion: Schülerspezialverkehr: Schutz, Qualität und Teilhabe
Kerndaten
- Nummer
- 260912
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260912 Fragesteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Lilly König 06.05.2026 Große Anfrage der Linke-Fraktion: Schülerspezialverkehr: Schutz, Qualität und Teilhabe Beratungsfolge Schulausschuss 03.06.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1) Wie viele Schüler*innen, die den Schülerspezialverkehr nutzen, werden im Gemeinsamen Lernen unterrichtet und wie viele in Förderschulen? 2) Wie viele Anträge auf Schülerspezialverkehr wurden im letzten Schuljahr abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen und in Förderschulen? 3) Was ist der zeitliche Bearbeitungsrahmen der Anträge? 4) Welche Voraussetzungen müssen die Fahrpersonen zur Ausübung der Tätigkeit in diesen Fällen erfüllen? 5) Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen Fahrpersonen Schüler*innen gegenüber übergriffig geworden sind? Wenn ja: Wie ist mit den Fällen umgegangen worden? 6) Welche Unterstützung können Fahrdienste von der Stadt bekommen, wenn sie ihre Fahrpersonen schulen möchten? Begründung Der Schülerspezialverkehr ist für viele Schüler*innen die grundlegende Voraussetzung, dass sie an der Schule teilhaben können und auch für die Vereinbarkeit von Beruf und pflegender Elternschaft. Die Fahrten zur Schule und nach Hause, ggf. zu Therapien und Freizeitangeboten, stellen einen wichtigen Teil der Tagesstruktur der Kinder und Jugendlichen dar. Während der Fahrt sind Schüler*innen im Auto in einem abgeschlossenen Raum mit einer erwachsenen Person. Die Fahrperson leistet ggf. körperliche Unterstützung beim An- und Abschnallen und dem Ein- und Ausstieg. Bei Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen muss sie sich neben dem Straßenverkehr auch auf das Verhalten und Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen im Auto konzentrieren. Sie führt eine verantwortungsvolle Aufgabe unter anstrengenden Bedingungen durch und leistet damit einenSeite 1 von 2 Seite 2 unabdingbaren Anteil an der Realisierung des Rechts auf Mobilität und Teilhabe am Bildungssystem von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Unter den Kindern und Jugendlichen sind auch solche, die sich aufgrund von körperlichen und/oder sog. kognitiven Behinderungen nicht oder nur eingeschränkt verbal äußern können. Dazu sind sie es häufig gewohnt, dass ihre Tagesstruktur fremdbestimmt wird und pflegerische/unterstützende Maßnahmen an ihrem Körper durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass bei diesen Kindern und Jugendlichen eine erhöhte Vulnerabilität vorliegt. Diesen Umständen wird in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe durch Schutzkonzepte und Schulungen für das Personal Rechnung getragen (§37a SGB IX, §11 LKSG NRW). Für Schüler*innen, die den Schülerspezialverkehr für LVR-Schulen nutzen, hat der LVR in ihrem Mustervertrag mit den Beförderungsunternehmen bereits Anforderungen an das Fahrpersonal formuliert, unter anderem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie die Einhaltung eines Verhaltenskodex. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de