260909-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg — Transparenz und Weiterentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 260909-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260909-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Volt-Anfrage: Mitmachbudget Bad Godesberg — Transparenz und Weiterentwicklung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie gestaltet die Verwaltung die Kommunikationmit den Antragsteller*innen und der Bezirksvertretung im Rahmen des Mitmachbudgets 2025/26 — von der Beschlussfassung bis zum Abschluss der Umsetzung? a. Wurden alle Antragsteller*innen — sowohl der beschlossenen als auch der nicht berücksichtigten Projekte — über das Ergebnis der Abstimmung und den Beschluss der Bezirksvertretung vom 28. Januar 2026 informiert? Falls ja: in welcher Form und mit welchem Inhalt? Falls nein: aus welchem Grund nicht? Im Rahmen des Verfahrens wurden alle Antragsteller*innen – sowohl der bewilligten als auch der nicht berücksichtigten Projekte – nach Beschlussfassung durch die jeweiligen Bezirksvertretungen per E-Mail über die getroffenen Entscheidungen informiert. Zur Herstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde der E-Mail jeweils ein entsprechender Beschlussauszug als Anlage beigefügt. Damit wurde sichergestellt, dass alle Beteiligten zeitnah und in gleicher Weise über die Entscheidungsgrundlagen in Kenntnis gesetzt wurden. b. Wird standardmäßig Kontaktzu den Antragsteller*innen aufgenommen, wenn sich abzeichnet, dass ein Projekt nicht oder nicht wie beschlossen durchgeführt werden kann? Falls nein: aus welchem Grund nicht? Stellt sich nach Beschlussfassung heraus, dass ein Projekt nicht umgesetzt werden kann, werden die Antragsteller*innen sowohl von der Fachverwaltung als auch von der Abteilung Bürgerbeteiligung kontaktiert, um gemeinsam zu prüfen, ob alternative Lösungswege im Rahmen der Beschlusslage möglich sind. Im Fall des Projekts „Discgolf in Bad Godesberg“ hat die Verwaltung zunächst die Entscheidung der Bezirksvertretung Bad Godesberg abgewartet, bevor der Antragsteller informiert wurde. Rückblickend wäre es möglich gewesen, bereits früher in den Austausch mit dem Antragsteller zu treten. Zwischenzeitlich steht die Fachverwaltung im direkten Kontakt mit dem Antragsteller.Seite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) c. Werden die Bezirksvertretung und die Antragsteller*innen nach Abschluss der Umsetzung standardmäßig über die Ergebnisse informiert? Falls ja: in welcher Form und mit welchem Inhalt? Falls nein: aus welchem Grund nicht? Die Bezirksvertretung wird im Rahmen von Mitteilungsvorlagen über die abgeschlossenen Projekte informiert. Diese Mitteilungsvorlagen werden auch den Antragsteller*innen zur Verfügung gestellt. d. Wie bewertet die Verwaltung die Einführung eines Status-Dashboards auf bonn-macht-mit.de, das den Umsetzungsstand beschlossener Projekte für alle Beteiligten transparent macht? Die Verwaltung steht der Einrichtung eines Status-Dashboards grundsätzlich positiv gegenüber, da hierdurch die Transparenz des Beteiligungsverfahrens erhöht werden kann. Bürgerinnen und Bürger sowie politische Gremien erhalten einen nachvollziehbaren Überblick über den Bearbeitungs- und Umsetzungsstand eingereichter Vorschläge. Dadurch werden Prozesse verständlicher dargestellt und die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns gestärkt. Die Verwaltung wird diesen Ansatz in die weiteren Überlegungen zum Mitmachbudget einbeziehen. Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung sind jedoch die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen sowie der erforderliche Pflegeaufwand zu berücksichtigen. Diese Aspekte werden in die weiteren konzeptionellen Überlegungen einbezogen. 2. Die Verfahrensregeln sehen vor, dass Antragsteller*innen, die im letzten Zyklus nicht berücksichtigt wurden, im nächsten Zyklus erneut einreichenkönnen (Quelle:bonn-macht-mit.de). a. Ist darüber hinaus eine automatische Übernahme nicht berücksichtigter Projekte in den nächsten Zyklus denkbar und möglich? Davon ist aus Sicht der Verwaltung abzuraten. Jede Durchführung des Mitmachbudgets sollte als eigenständiges und abgeschlossenes Beteiligungsverfahren betrachtet werden, in dem Vorschläge grundsätzlich neu eingereicht werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle eingereichten Ideen unter den jeweils gleichen Rahmenbedingungen und mit den gleichen Chancen am Verfahren teilnehmen. Zudem können sich im Zeitverlauf Prioritäten, Bedarfe und Rahmenbedingungen verändern. Eine erneute Einreichung ermöglicht es den Vorschlagenden, ihre Ideen gegebenenfalls zu aktualisieren, weiterzuentwickeln oder an veränderte Gegebenheiten anzupassen. b. Falls nicht: Gibt es Überlegungen, diese dauerhaft auf bonn-macht- mit.de zu archivieren, damit die Ideen sichtbar bleiben? Die im Rahmen des Mitmachbudgets 2025/2026 eingereichten Vorschläge bleiben auf Bonn-macht-mit.de weiterhin einsehbar. Dadurch wirdSeite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sichergestellt, dass die eingebrachten Ideen auch über das konkrete Verfahren hinaus sichtbar bleiben und künftig als Inspiration für Bürgerinnen und Bürger sowie für weitere Beteiligungsprozesse dienen können. c. Wie bewertet die Verwaltung den Mehrwert eines solchen Transparenz- Archivs für die Akzeptanz des Mitmachbudgets? Die Verwaltung sieht in einem Transparenz-Archiv einen grundsätzlichen Mehrwert für die Akzeptanz des Mitmachbudgets. Durch die dauerhafte Bereitstellung bereits eingereichter Vorschläge wird eine hohe Nachvollziehbarkeit des Verfahrens gewährleistet und die Sichtbarkeit der Bürgerideen über den jeweiligen Durchführungszeitraum hinaus sichergestellt. Darüber hinaus können frühere Vorschläge als Orientierung und Inspiration für neue Beiträge dienen. Ebenso ermöglichen die zugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung eine bessere Einordnung vergleichbarer Ideen und können dazu beitragen, die Erfolgsaussichten neuer Vorschläge mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung realistischer einzuschätzen. In der Gesamtbetrachtung kann ein solches Archiv somit zur Transparenz, zur Qualität der Beteiligung und letztlich auch zur Akzeptanz des Mitmachbudgets beitragen. 3. Wie geht die Verwaltung mit Abweichungen zwischen dem zugesprochenen Förderbetrag und den tatsächlichen Projektkosten um? a. Wie verfährt die Verwaltung, wenn bei einem beschlossenen Projekt der zugesprochene Förderbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wird — und was geschieht in der Regel mit den nicht verwendeten Mitteln? Im Falle, dass ein im Rahmen des Mitmachbudgets beschlussmäßig vorgesehenes Projekt nicht zur Umsetzung gelangt oder die hierfür bereitgestellten Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft werden, verbleiben die nicht verausgabten Mittel im jeweiligen Haushaltsansatz und fließen in den gesamtstädtischen Haushalt zurück. Eine Übertragung nicht verausgabter Mittel in nachfolgende Verfahren des Mitmachbudgets ist bislang nicht vorgesehen, da das Mitmachbudget als zweijähriges Verfahren jeweils in die reguläre Haushaltsplanung der Stadt Bonn eingebettet ist und die Mittel entsprechend für den jeweiligen Haushaltszeitraum veranschlagt werden. Nach Abschluss des jeweiligen Förderzyklus wird in einer abschließenden Mitteilungsvorlage dargestellt, welche Projekte umgesetzt werden konnten. Eine gesonderte Berichterstattung über den vollständigen Mittelabfluss bzw. die Inanspruchnahme der insgesamt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt derzeit nicht. b. Wie wird verfahren, wenn die Projektkosten den zugesprochenen Betrag übersteigen? Wer trägt die Mehrkosten und wer wird in welcherSeite 3 von 8 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Form darüber informiert? Die Fachverwaltung sowie die Antragsteller*innen – sofern das Projekt eigenständig durchgeführt wird – stellen sicher, dass die Umsetzung im Rahmen der bewilligten Mittel erfolgt. Die für die Projekte bewilligten Mittel sind verbindlich festgelegt und können nachträglich nicht erhöht werden. Weitere Mittel stehen nicht zur Verfügung. 4. Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage DS253944zu den Projekten des Mitmachbudgets 2025/26 Stellung genommen – u. a. zur Umsetzbarkeit und zum Finanzaufwand, einschließlich konkreter Handlungsoptionen (Aufstockung, reduzierter Umsetzungsumfang, Planung mit Umsetzung im Doppelhaushalt 2027/28). Welchen rechtlichen Status haben die Stellungnahmen der Verwaltung zu Umsetzbarkeit und Finanzierung nach Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung — insbesondere: Werden sie automatisch Bestandteil desBeschlusses, oder bedarf es einer ausdrücklichen Mitbeschlussfassung? Gilt dies entsprechend, wenn die Verwaltung mehrere Handlungsoptionen benennt? Die Stellungnahmen der Verwaltung zu Umsetzbarkeit, Finanzierung und möglichen Handlungsoptionen stellen fachliche Einschätzungen der Verwaltung dar. Sie beruhen auf Prüfungen der Fachverwaltung sowie auf Erfahrungswerten und dienen der Bezirksvertretung als Entscheidungsgrundlage. Die Kostenprognosen und Hinweise der Verwaltung werden nicht automatisch Bestandteil des Beschlusses. Maßgeblich ist der konkret gefasste Beschluss der Bezirksvertretung. Sollen bestimmte Handlungsoptionen verbindlich gelten, bedarf es einer ausdrücklichen Beschlussfassung. 5. Am 30. August 2025 wurde erstmals in Bonn ein Gemeinwohlcheck mit rund 60 zufällig ausgewählten Bürger*innen im HausVielinbuschdurchgeführt (Quelle: bonn-macht-mit.de). a. Wie bewertet die Verwaltung die Erfahrungen mit diesem Format? Welche Erkenntnisse für das Verfahren des Gemeinwohlchecks wurden gewonnen und evaluiert? Die Verwaltung bewertet die erstmalige Durchführung des Gemeinwohlchecks insgesamt positiv. Das Format wurde von den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen und ermöglichte einen konstruktiven und sachorientierten Austausch zwischen zufällig ausgewählten Teilnehmenden und der Verwaltung. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass durch die zufällige Auswahl der Bürgerinnen und Bürger ein breites gesellschaftliches Spektrum abgebildet werden konnte. Dies hat zu vielfältigen Perspektiven und einer differenzierten Auseinandersetzung mit den zur Diskussion stehenden Vorschlägen beigetragen. Gleichzeitig zeigte sich, dass die strukturierte Moderation und die klare inhaltliche Vorbereitung wesentlich zumSeite 4 von 8 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gelingen des Formats beigetragen haben. Als zentrale Erkenntnis für die Weiterentwicklung des Gemeinwohlchecks hat sich gezeigt, dass eine frühzeitige und verständliche Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen für die Teilnehmenden von besonderer Bedeutung ist. Zudem hat sich das Format als geeignet erwiesen, komplexe Abwägungsprozesse nachvollziehbar zu vermitteln und die Perspektiven der Bürgerschaft systematisch in das Verfahren einzubeziehen. Die Verwaltung wird die Erfahrungen aus der erstmaligen Durchführung in die Weiterentwicklung des Formats einfließen lassen und insbesondere die Abläufe, die Informationsaufbereitung sowie die Einbindung der Teilnehmenden weiter optimieren. b. Hält die Verwaltung dessen dauerhafte Fortführung für sinnvoll — und wenn ja, wie kann die Finanzierung im Rahmen des bestehenden Budgets für Bürgerbeteiligung sichergestellt werden? Die Verwaltung hält eine dauerhafte Fortführung des Gemeinwohlchecks aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen für sinnvoll. Das Format hat sich als geeignet erwiesen, um Bürgerinnen und Bürger strukturiert in Abwägungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und kann daher auch künftig erneut im Rahmen des Mitmachbudgets Anwendung finden. Grundsätzlich ist der Einsatz dieses Formats auch in anderen Beteiligungsverfahren denkbar. Voraussetzung ist jeweils eine angemessene konzeptionelle und organisatorische Einbindung in das jeweilige Verfahren. Die im Zusammenhang mit der Durchführung entstehenden Kosten (insbesondere für Moderation, Raummieten, Verpflegung sowie sonstige Sach- und Veranstaltungskosten) sind dabei grundsätzlich als Bestandteil des jeweiligen Beteiligungsformats zu berücksichtigen. Im Kontext des Mitmachbudgets sind solche Aufwendungen regelhaft aus dem hierfür vorgesehenen Gesamtbudget zu decken und bei der Planung entsprechend mit zu berücksichtigen. Dies umfasst sowohl die Durchführung einzelner Beteiligungsformate als auch flankierende Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit oder begleitende Aktivitäten. Im Mitmachbudget 2025/2026 wurden diese Kostenbestandteile bereits entsprechend eingeplant und im Gesamtbudget berücksichtigt. Eine vergleichbare Veranschlagung ist auch bei künftigen Durchführungen sicherzustellen. 6. Die Abstimmung setzt bereits eine Registrierung voraus, um Mehrfachabstimmungen zu verhindern und den Budgetrahmen pro Person einzuhalten (Quelle: bonn-macht-mit.de). a. Wurde darüber hinaus geprüft, ob eine Anbindung an das Servicekonto NRW / die BundID oder vergleichbare Portale möglich ist, um zusätzlich sicherzustellen, dass ausschließlich in Bonn gemeldete Personen abstimmen — und damit Zweifeln an der Legitimität des Verfahrens strukturell zu begegnen?Seite 5 von 8 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Eine konkrete Prüfung einer Anbindung von Bonn-macht-mit.de an das Servicekonto NRW, die BundID oder vergleichbare Identitäts- und Authentifizierungsverfahren hat bislang noch nicht im Detail stattgefunden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass im Bereich der Onlinebeteiligung grundsätzlich ein Spannungsfeld zwischen einer möglichst hohen Verfahrenssicherheit und niedrigen Zugangshürden besteht. b. Falls ja: Wie bewertet die Verwaltung den damit verbundenen Aufwand im Verhältnis zum Gewinn an Legitimität? Aus Sicht der Verwaltung ist bei einer möglichen Einführung entsprechender Verifikationsverfahren der damit verbundene zusätzliche Aufwand sowohl technischer als auch organisatorischer Natur im Verhältnis zum erwartbaren Gewinn an Legitimität sorgfältig abzuwägen. Zwar können Authentifizierungsverfahren grundsätzlich zur weiteren Absicherung der Abstimmung beitragen, gleichzeitig besteht jedoch das Risiko, dass höhere Zugangshürden die Beteiligungsbereitschaft insgesamt verringern. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Bürgerbeteiligung von einer möglichst niedrigschwelligen, einfachen und breiten Zugänglichkeit lebt. Zusätzliche verpflichtende Identitätsnachweise im Vorfeld der Teilnahme können potenziell abschreckend wirken und damit die Beteiligungsquote reduzieren. Zudem besteht das Risiko, dass bestimmte Nutzergruppen, insbesondere weniger digital affine Personen oder solche, die entsprechende Authentifizierungsverfahren nicht nutzen möchten, faktisch von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass im Rahmen von Beteiligungsformaten mit Kindern und Jugendlichen besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gelten. Eine verpflichtende Identitätsverifikation über externe Systeme wie die BundID würde in diesem Kontext dazu führen, dass eine Teilnahme dieser Zielgruppe im Mitmachbudget faktisch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich wäre, da die dafür erforderliche datenschutzkonforme Einbindung und Nutzung solcher Verfahren nicht ohne Weiteres gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung den Nutzen einer solchen Maßnahme derzeit als nicht eindeutig überwiegend gegenüber den möglichen Einschränkungen der Zugänglichkeit und der Beteiligung bestimmter Zielgruppen. Eine vertiefte Prüfung kann im Rahmen der weiteren konzeptionellen Weiterentwicklung von Bonn-macht-mit.de erfolgen. c. Welche alternativen und niederschwelligen Maßnahmen hält die Verwaltung für geeignet, um die Teilnahme auf in Bonn gemeldete Personen zu beschränken? Das Bonner Mitmachbudget ist bereits konzeptionell so ausgestaltet, dass die geförderten Projekte unmittelbar den Bonner Bürgerinnen undSeite 6 von 8 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bürgern zugutekommen. Die Vorhaben sind grundsätzlich räumlich in Bonn verortet und dienen dem Gemeinwohl vor Ort. Eine Umsetzung erfolgt ausschließlich im Stadtgebiet, wodurch eine klare lokale Bindung des Verfahrens gewährleistet ist. Darüber hinaus ist bereits vorgesehen, dass Projektvorschläge nur von in Bonn gemeldeten Personen sowie von lokalen Initiativen eingereicht werden können. Im Fall von schulischen oder vergleichbaren Gruppen können beispielsweise Lerngruppen als Einreicher auftreten, wobei eine Lehrkraft oder eine andere geeignete Kontaktperson benannt wird. Auf diese Weise kann insbesondere bei minderjährigen Beteiligten sichergestellt werden, dass keine weitergehende Erhebung personenbezogener Daten der einzelnen Teilnehmenden erforderlich wird. 7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um das Mitmachbudget künftig bekannter zu machen und eine breitere Beteiligung der Bonner Bürger*innen zu erreichen — insbesondere in Stadtteilen und bei Bevölkerungsgruppen, die bisher weniger vertreten waren? Beim letzten Mitmachbudget wurde umfassend für das Verfahren geworben. Neben der Bewerbung im öffentlichen Personennahverkehr wurden die städtischen Werbemöglichkeiten, wie beispielsweise City- Light-Poster (CLP) und Mega-Lights (MLP), genutzt. Darüber hinaus informierte die Verwaltung regelmäßig durch Pressemitteilungen sowie über die städtischen Kommunikationskanäle, insbesondere die Social- Media-Kanäle der Stadt Bonn, über die verschiedenen Phasen des Mitmachbudgets. Junge Menschen wurden insbesondere durch die aufsuchende Ansprache in Schulen erreicht. Darüber hinaus wurden in früheren Durchgängen während der Einreichungsphase Informations- und Unterstützungsveranstaltungen in den Stadtbezirken angeboten. Diese Angebote wurden jedoch nur in geringem Umfang wahrgenommen, weshalb die Verwaltung bei der letzten Durchführung zunächst davon Abstand genommen hat. Für zukünftige Mitmachbudgets wird geprüft, ob insbesondere in der Phase der Projekteinreichung erneut dezentrale Informations- und Beratungsangebote in den Stadtbezirken angeboten werden können. Darüber hinaus sollte verstärkt die direkte Ansprache von Vereinen, Verbänden, Initiativen und weiteren Multiplikator*innen erfolgen. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen und Organisationen, die Bevölkerungsgruppen erreichen, die sich bislang nur selten an Beteiligungsverfahren beteiligen. Weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Reichweite könnten die verstärkte Zusammenarbeit mit Jugendzentren, Senioreneinrichtungen, Migrant*innenselbstorganisationen, Nachbarschaftstreffs, Quartiersmanagements und sozialen Einrichtungen sein. Ebenso könnten Informationsangebote in einfacher Sprache, mehrsprachige Materialien dazu beitragen, weitere Zielgruppen zu erreichen.Seite 7 von 8 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ziel der Verwaltung ist es, die Bekanntheit des Mitmachbudgets kontinuierlich zu steigern und die Beteiligung möglichst vielfältiger Bevölkerungsgruppen aus allen Stadtteilen Bonns zu fördern. Hinweis: Die zukünftige Ausgestaltung des Mitmachbudgets wird zudem im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Aufgabenkritik betrachtet und diskutiert. Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de