260908-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Leerstand und Sanierungsmaßnahmen bei der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld
Kerndaten
- Nummer
- 260908-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Muffendorf
- Pennenfeld
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260908-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V CDU-Große Anfrage: Leerstand und Sanierungsmaßnahmen bei der Hicog-Siedlung Muffendorf/Pennenfeld Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde gebeten nach Rücksprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) fünf Fragen zu beantworten. Die BImA hat der Verwaltung auf Anfrage daher das beigefügte Antwort- schreiben vom 2. Juni 2026 übersandt. Zur Frage Nummer 5 ergänzt die Verwaltung folgende Informationen: Das Gesundheitsamt überwacht die Sanierungsmaßnahmen engma- schig und fordert regelmäßige Sachstandsberichte von der BImA. Der Zeitraum der Arbeiten hängt laut der BImA von einer Vielzahl von Fakto- ren wie z.B. dem Nutzungsstatus von Wohnungen und der Priorisierung einzelner Bauabschnitte ab. Von Seiten des Gesundheitsamtes wird die schnellstmögliche Umsetzung der Ausbau- bzw. Stilllegungspflicht von Bleileitungen gefordert. Anlage/n 1 Anlage ST 260908 Antwort BiMA 2.6.2026 (öffentlich)Seite 1 von 4 Seite 2 von 4 Seite 2/3 Antwort: Eine Aufgabe der BImA ist es, Bundesbediensteten im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes deutschlandweit bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihres Dienstortes zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgesetzt werden auch die betreffenden Wohneinheiten der HICOG-Siedlung in Bonn- Pennefeld nach erfolgreicher Sanierung vorranging an Bundesbedienstete vermietet. Hierfür werden sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge zunächst über das entsprechende Immobilienportal des Bundes dem wohnungsfürsorgeberechtigten Personenkreis zur Anmietung angeboten. Sollten sich hierüber keine Mietinteressenten finden, werden die Wohnung auf den gängigen Portalen auf dem freien Wohnungsmarkt zur Vermietung angeboten. Frage 3: Wie viele der nicht bewohnten Wohnungen können in absehbarer Zeit nicht vermietet werden, da zuerst dringende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen? Antwort: In der betreffenden HICOG Siedlung ist für den Juni 2026 der Beginn einer umfänglichen Strangsanierung anberaumt. Vorgesehen ist hierbei zeitgleich in 5 Gebäuden zu starten, welche jeweils 4 Wohneinheiten umfassen. Von diesen 20 Wohnungen befinden sich derzeit 9 Wohneinheiten im Leerstand, welche jedoch nach der abgeschlossenen Sanierung und somit in absehbarer Zeit wieder vermietet werden können. In absehbarer Zeit nicht vermietbar sind somit die übrigen, aktuell leerstehenden Wohnungen und in Summe 105 Einheiten. Der derzeitige Leerstand der Wohneinheiten ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass vor einer Wiedervermietung umfassende bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Hier ist insbesondere die notwendige Entfernung aller bleihaltigen Wasserleitungen zu nennen. Frage 4: Stehen auch in den bereits vermieteten Wohnungen Sanierungsmaßnahmen an und wie sieht das gesamte Sanierungskonzept für die Wohnblöcke in der Hicog-Siedlung aus, d.h. welche Sanierungsmaßnahmen müssen in den einzelnen Wohnblöcken durchgeführt werden und wie ist der Zeitplan für diese Maßnahmen? Antwort: Die Sanierungsmaßnahmen umfassen sowohl die Stränge als auch die Badezimmer der Wohneinheiten. Diese werden auch in derzeit bewohnten Einheiten durchgeführt, da dies der Umfang der Sanierungsmaßnahmen zulässt. Ein weitreichender Sanierungsfahrplan zu den im Anschluss zu sanierenden Wohnungen wird gegenwärtig erstellt und nach Fertigstellung unmittelbar dem Gesundheitsamt zur Abstimmung des weiteren Vorgehens vorgestellt. Frage 5: Kann man davon ausgehen, dass angesichts der neuen Trinkwasserverordnung die noch vorhandenen alten Bleileitungen so schnell wie möglich ausgetauscht werden und wie sehen diesbezüglich die KontrollmechanismenSeite 3 von 4 Seite 4 von 4
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