260907-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Hochwasserschutz Godesberger- und Mehlemer Bach und Katastrophenvorsorge
Kerndaten
- Nummer
- 260907-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Paul-Kemp-Straße Hauptort
- Mainzer Straße
- Domhofstraße
- Bürgerstraße
- Augustastraße
- Königsplatz
- Dürenstraße
- Mirbachstraße
- Fontanestraße
- Brunnenallee
- Moltkeplatz
- Im Äuelchen
- F
- Godesberg-Villenviertel
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260907-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Hochwasserschutz Godesberger- und Mehlemer Bach und Katastrophenvorsorge Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der letzten Sitzung am 22.04.2026 wurde ein Sachstandsbericht zu den Planungen des Hochwasserschutzes am Mehlemer Bach und am Godesberger Bach erbeten und von der Verwaltung zugesagt. Im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage berichtet die Verwaltung einleitend über die aktuellen Planungsschritte: HWS Mehlemer Bach, Verrohrung Mainzer Str. bis Rheinmündung Die bisherige Planung sah eine Erneuerung des Durchlasses unter der Mainzer Straße in Stahlbetonbauweise sowie die Sanierung des etwa 300m langen Bachkanals mit Sonderprofilen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) unter Beibehaltung der Berme vor. Im Zuge der Ausführungsplanung für die Erneuerung des Durchlasses zeigten sich erhebliche Risiken für die unmittelbar angrenzende Bebauung. Die erforderliche Baugrube würde bei einem Neubau des Durchlasses teilweise bis an die Gebäude und unter Kellerniveau reichen. Dies hat zu einer Umplanung geführt. Anfang des Jahres 2026 wurde die Planung an ein Planungsbüro für den spezialisierten Tiefbau vergeben. Der Durchlass soll nun ohne Straßenaufbruch von Innen eingetieft und zusammen mit dem Einbau von GFK-Rohren strömungsgünstiger gestaltet werden. Die übrige Verrohrung wird mit GFK-Rohren DN 2000 vorgenommen. Die hydraulische Leistungsfähigkeit entspricht dem bisherigen Planungsziel mit mindestens 15 m³/s Abflussleistung. Das Planungsbüro stellt zurzeit die Entwurfsplanung auf. Diese wird etwa im 3. Quartal des Jahres mit der Unteren Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde und der Bezirksregierung als Fördergeber abgestimmt werden können. Für Ende 2026 ist die ausführungsreife Planung und Ausschreibung vorgesehen. Der Baubeginn ist für die erste Jahreshälfte 2027 vorgesehen. Die Bauzeit ist grob mit einem Jahr anzunehmen. Dies hängt vor allem von den Rheinwasserständen und den straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Die geplanten HWS-Maßnahmen am Gewässerlauf zwischen Domhofstraße und Mainzer Straße werden im Anschluss umgesetzt.Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) HWS Godesberger Bach Im Hochwasserschutzkonzept für Bad Godesberg wurden für einen möglichen Entlastungskanal zum Hochwasserschutz sieben mögliche Kreuzungen des Straßentunnels, Bahntunnels und der Deutschen Bahn geprüft. Im Ergebnis wurde deutlich, dass aufgrund der Enge der im Untergrund zum Teil ineinandergreifenden Bauwerke und des nicht vorhandenen freien Gefälles, keine der untersuchten Querungen infrage kommt (DS 221713). Im Anschluss wurde eine weitere Kreuzungsmöglichkeit im Bereich der Bürgerstraße geprüft (DS 242181). Die Abstimmungen mit der Bauleitung und der Deutschen Bahn Ende 2025 haben ergeben, dass auch die Realisierung dieser Trasse technisch fraglich ist und sich nicht wirtschaftlich umsetzen lässt, da ein ausreichend groß dimensionierter Kanal tiefgreifend in die Fundamente der Bahnbrücke eingreifen würde. Im Anschluss wurde die Möglichkeit untersucht, den vorhandenen Bachkanal zur Ableitung des Wassers bis auf die Rheinseite der Gleise der DB zu nutzen und ab dort über einen Entlastungskanal bis zum Rhein zu führen. Für diese Möglichkeit wurde nach alternativen Ableitungstrassen gesucht und diese intern vorgeprüft. Es wurden zwei potenzielle Trassen identifiziert: eine mit einer Ableitung in der Augustastraße und eine in der Paul-Kemp-Straße. Die potenziellen Trassen führen über die Straßen Königsplatz, Dürenstraße, Mirbachstraße und Fontanestraße und münden über ein Einlaufbauwerk unterhalb des Panoramaparks in den Rhein. Die Vorplanung dieser beiden Ableitungsmöglichkeiten mit den dazugehörigen Trassen Richtung Rhein wurde Ende April 2026 an ein Ingenieurbüro vergeben. Parallel dazu wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, die die Ausuferungen an der Brunnenallee eindämmen und das Wasser bei Hochwasser in den Bachkanal ohne Überflutungen einleiten können. Diese Maßnahmen können allerdings nur umgesetzt werden, wenn eine Lösung für den Bereich unterhalb der Innenstadt gefunden wurde, das Hochwasser schadlos durch das Godesberger Villenviertel in den Rhein abzuleiten. Ausschließlich Hochwasserschutz für den Bereich Brunnenallee umzusetzen, würde zwar eine Verbesserung für den Innenstadtbereich bringen, aber die Hochwassersituation für die Anwohner*innen im Villenviertel deutlich verschlechtern. Ende 2025 wurde eine Untersuchung der vorhandenen Ufermauern auf ihren baulichen Zustand in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden geprüft, um notwendige Sanierungsmaßnahmen planen zu können. Auch der bauliche Zustand des Bachkanals in der Innenstadt wird überprüft. Aktuell werden Angebote bei Fachfirmen angefragt. Zur vorliegenden Großen Anfrage teilt die Verwaltung Folgendes mit: 1. a) Wie sieht zurzeit der Stand der Planungen im Hinblick auf realistisch umsetzbare Maßnahmen zur Hochwasserentlastung des Godesberger Baches unter Berücksichtigung eines tragfähigen Kosten-Nutzen Verhältnisses aus, s. DS 242330-02 ST? Für die Planung eines neuen Entlastungskanals ab dem Moltkeplatz unter der Bürgerstraße Richtung Rhein wurde die Querung der Bahntrasse in der Bürgerstraße geprüft. Ein ausreichend groß dimensionierter Kanal würdeSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) tiefgreifend in die Fundamente der Gleisbrücke eingreifen. Die Gleisbrücke müsste abgerissen und neu gebaut werden. Dies ist nach Abstimmungen mit der Deutschen Bahn nicht wirtschaftlich realisierbar. Aktuell werden weitere Trassenverläufe überprüft. Möglicherweise kann der vorhandene Bachkanal zur Ableitung des Wassers bis auf die Rheinseite der Gleise der DB genutzt werden und ab dort ein Entlastungskanal bis zum Rhein abzweigen. Nach interner Vorprüfung konnten zwei mögliche Trassen für einen Entlastungskanal identifiziert werden, die sich aktuell in der Vorplanung befinden. Sollten beide Varianten realisierbar sein, werden sie im Anschluss unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Parallel wurde ein Ingenieurbüro beauftragt Maßnahmen zu entwickeln, die die Ausuferungen oberhalb der Godesberger Innenstadt an der Brunnenallee eindämmen und das Wasser bei Hochwasser in den Bachkanal einleiten können. Diese Maßnahmen können allerdings nur umgesetzt werden, wenn eine Lösung für den Bereich unterhalb der Innenstadt gefunden wurde, das Hochwasser schadlos durch das Godesberger Villenviertel in den Rhein abzuleiten. Ausschließlich Hochwasserschutz für den Bereich Brunnenallee umzusetzen, würde zwar eine Verbesserung für den Innenstadtbereich bedeuten, die Hochwassersituation für die Anwohner*innen im Villenviertel allerdings deutlich verschlechtern. Ende 2025 wurde eine Untersuchung der vorhandenen Ufermauern auf ihren baulichen Zustand in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden geprüft, um notwendige Sanierungsmaßnahmen planen zu können. Auch der bauliche Zustand des Bachkanals in der Innenstadt wird überprüft. Dazu werden aktuell Angebote von Fachfirmen angefragt. b) Sind bereits Absprachen mit der Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde erfolgt auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Beantragung von Fördergeldern oder stehen diese nur für größere Renaturierungsmaßnahmen zur Verfügung? Wie hoch war die Summe, die im Doppelhaushalt 2025/2026 für den Hochwasserschutz am Godesberger und am Mehlemer Bach eingesetzt wurde und welche Summen müssen voraussichtlich im Doppelhaushalt 2027/2028 für Hochwasserschutz am Godesberger und Mehlemer Bach zur Verfügung gestellt werden? Fördergelder gibt es auch für Hochwasserschutzmaßnahmen. Diese können erst mit erteilter Genehmigung eines Bauvorhabens beantragt werden, daher sind für den Hochwasserschutz in Bad Godesberg noch keine Absprachen erfolgt. Im Doppelhaushalt 2025/2026 wurden für den Godesberger Bach 1.000.000 € und für den Mehlemer Bach 3.950.000 € eingestellt. Im Doppelhaushalt 2027/2028 werden voraussichtlich 3.720.000 € für den Mehlemer Bach und 2.700.000 € für den Godesberger Bach (inklusive Wiederherstellung der Ufermauern) eingestellt werden. c) Zu welchen Ergebnissen kommt das nach DS 242181 beauftragte Ingenieurbüro für die Anlage eines ausreichend dimensionierten Entlastungskanals mit Sonderprofil zum Schutz für einen 100-jährlichen Hochwasserabfluss? Siehe Antwort zu 1.aSeite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Gibt es bereits konkrete Vorstellungen zum Hochwasserschutz im Bereich der Brunnenallee bis zur Straße im Äuelchen? Siehe Antwort zu 1.a 3. Wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Wachtberg Möglichkeiten zur Verbesserung des Starkregenschutzes im Oberlauf des Bad Godesberger- und Mehlemer Baches ausgeschöpft wie a) an der Quelle beginnend: Berücksichtigung aller potenziellen Rückhalteszenarien in den Oberläufen des Bad Godesberger und des Mehlemer Baches wie z.B. zwischen Fritzdorf und Arzdorf? An den Oberläufen der Bäche wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Überflutungssituation betrachtet. Im Oberlauf werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt, wie Aufweitungen des Bachbetts, des Brückenquerschnitts „Im Bruch“, oder wie beispielsweise zwischen Fritzdorf und Arzdorf, die Rückhaltung von wild abfließendem Oberflächenwasser in der Fläche. Die zuvor genannten Maßnahmen haben allerdings ausschließlich lokale Auswirkung auf die Reduzierung des Abflusses. b) Erweiterungs- und Arrondierungsmaßnahmen bei den Retentionsräumen aller Zuflüsse für den Godesberger und Mehlemer Bach im Wachtberger Gebiet sowie Dammmaßnahmen? Siehe Antwort zu 3. a) c) Aufforstungen und die Anlage landwirtschaftlicher Entwässerungssysteme wie z.B. optimale Linienabflüsse mit Durchlässen bei Grabensystemen? Aufforstungen und die Anlage landwirtschaftlicher Entwässerungssysteme stellen keine wirksame Reduzierung auf Abflussmengen bei Hochwasser dar. Wie beispielsweise im Hochwasserschutzkonzept Godesberger Bach (DS221713) vorgestellt wurde, lassen sich die Abflussmengen bei einem HQ100 in Bad Godesberg durch Landnutzungsänderungen maximal um 5 % senken. d) die Sicherung von Gewässerabläufen im Bereich von Brücken? Siehe Antwort zu 3. a) e) die Aktualisierung von Starkregengefahrenkarten? Eine Aktualisierung der Starkregengefahrenkarten soll in diesem Jahr beauftragt werden. 4. a) Erfolgte in der jüngsten Vergangenheit eine Aktualisierung grenzüberschreitender Alarmsysteme im Hinblick auf eine optimale Vorwarnmöglichkeit der Bevölkerung? Das Alarmpegelsystem besteht seit 2016 und wird kontinuierlichSeite 4 von 6 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) weiterentwickelt und überprüft. An Godesberger Bach und Mehlemer Bach befinden sich jeweils vier Messstellen, die am Ober- und Mittellauf der Bäche verteilt installiert wurden, um einen erhöhten Wasserabfluss möglichst früh erkennen zu können. Die Vorwarnzeiten für das Alarmpegelsystem betragen zwischen etwa 75 - 120 Minuten, bis eine Hochwasserwelle aus dem Oberlauf an der Rheinmündung angekommen ist. Die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr überwacht die Alarmpegel, v. a. bei angesagten Starkregenvorhersagen, kontinuierlich. Die Warnzeiten zwischen Starkregenereignis und Regenwasserzulauf in die Fließgewässer sind abhängig von der Präzision der Wettervorhersagen der Wetterdienste. b) Werden in Zukunft auch KI gestützte Systeme eingesetzt? Der Einsatz von KI gestützten Systemen ist nicht geplant. c) Wie zuverlässig werden Frühwarnsysteme wie die Warn-App NINA, Warn-Kanal „Cell-Broadcast“ eingeschätzt? Beide Systeme werden seitens der Verwaltung als sehr zuverlässig eingeschätzt. d) Sind die verwendeten Frühwarnsysteme kompatibel? Sind sie Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Ländergrenzen überschreitend einsetzbar? Grundsätzlich sind die Systeme kompatibel. So kann Cell Broadcast über MoWaS, zu welchem die Warn-App Nina gehört, angesteuert werden. Diese sind auch, je nach Berechtigungsstufe der Verwaltungsebenen, Kreis- und Ländergrenzen überschreitend einsetzbar. e) Mit welchen Vorwarnzeiten ist zurzeit zu rechnen? Die Zeit, bis Wasser aus dem Oberlauf an der Rheinmündung angekommen ist beträgt am Godesberger Bach und am Mehlemer Bach zwischen etwa 75-120 Minuten. Die Vorwarnzeit kann davon deutlich reduziert sein, da sich ein Ereignis zunächst über einen Zeitraum aufbaut. Je später eine Warnung erfolgt, je zuverlässiger wird sie. Erfolgen Warnungen zu früh mit einer hohen Fehlalarmwahrscheinlichkeit, führt dies ebenfalls zu einem Vertrauensverlust in die Warnungen. f) Werden neben kommunalen und staatlichen Stellen auch potenziell Betroffene unmittelbar gewarnt und entwarnt? Potenziell Betroffene müssen zunächst die öffentlichen Warnungen des DWD beachten. Das Alarmpegelsystem ist ein zusätzliches Instrument zur Beobachtung und Überwachung der Bachläufe. Je nach Lagebewertung kann dies zum Auslösen von Warnmitteln führen (Sirenen, Warn-App, Cell- Broadcast). Hier ist ebenfalls abzuwägen zwischen zu vielen Fehlalarmierungen und einer weiteren Warnung vor einer möglichen Gefahr. g) Sind die jeweils vier installierten Alarmpegel für den Godesberger und den Mehlemer Bach für die Vorwarnzeiten ausreichend?Seite 5 von 6 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ja, die jeweils 4 Standorte sind ausreichend. 5. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Stadt Bonn zur Eigenvorsorge der Bevölkerung an? Gehören dazu auch neuere webbasierte Anwendungsmöglichkeiten? Die Stadt Bonn stellt vielfältige Informationsmöglichkeiten für die Bonner Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Starkregen und Hochwasser und der Eigenvorsorge bereit. www.bonn.de/Hochwasser und www.bonn.de/starkregen, Inkl. weiterführender Links zur privaten Eigenvorsorge und Elementarschadensversicherung sowie Broschüren-Download Veröffentlichung von Starkregen- und Hochwasserkarten im Bonner Stadtplan. In den Karten können sich alle Bürgerinnen und Bürger über die Gefährdung durch Überflutungen an den Bächen, aber auch abseits davon inmitten der Bebauung, im Stadtgebiet informieren. Die Kampagne „Bonn unterstützt“ (bonn-unter.info) beinhaltet Informationen zum Hochwasserrisiko am Wohnort, zum baulichen HW-Schutz und Versicherungsmöglichkeiten, sowie weiterführenden Informationen rund um die Themen Hochwasser und Starkregen. Hier können Bonner Bürgerinnen und Bürger ihre Adresse eingeben und bekommen eine Risikoabschätzung zum Hochwasserrisiko am Wohnort. Weitere Angebote: Persönliche und telefonische technische Beratung zur Grundstücksentwässerung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts. Regelmäßige Pressemitteilungen zur Informations- und Eigenvorsorge, zuletzt im April 2026 zu Beginn der Starkregensaison. Infostände zum Thema Überflutungsschutz gemeinsam mit dem Info-Mobil des HochwasserKompetenzCentrum e.V. auf Veranstaltungen, mind. 1-2x im Jahr (zum Beispiel Bonner Energietage, Godesberger Sommerfest, Katastrophenschutztag, Hochwassertag Rhein-Sieg-Kreis, sonstige Stadtteilveranstaltungen). VHS-Vorträge, Exkursionen im Rahmen von Veranstaltungen oder der Klimaanpassungswoche. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de