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260894-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung der Weihnachtsbeleuchtung sowie der verkehrstechnischen Absperrungen für den Nikolausmarkt in Bad Godesberg

Nummer
260894-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260894 Bürgerantrag: Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung der Weihnachtsbeleuchtung sowie der verkehrstechnischen Absperrungen für den Nikolausmarkt in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260894-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Sicherstellung der Finanzierung und
Durchführung der Weihnachtsbeleuchtung sowie
der verkehrstechnischen Absperrungen für den
Nikolausmarkt in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt Bonn schätzt das langjährige Engagement des Vereins „Bad
Godesberg Stadtmarketing e.V.“ ausdrücklich. Der Nikolausmarkt stellt einen
wichtigen Beitrag zur Belebung des Stadtbezirks dar und stärkt durch seine
über fünf Wochenenden andauernde Durchführung insbesondere den örtlichen
Einzelhandel sowie die Gastronomie. Darüber hinaus besitzt die Veranstaltung
eine hohe Bedeutung für die Attraktivität und Aufenthaltsqualität im Stadtbezirk
in der Advents- und Weihnachtszeit.
Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten, unter welchen Voraussetzungen
die durch die Stadt Bonn angeschafften Zufahrtsschutzsperren künftig auch bei
nicht städtischen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt beziehungsweise
entsprechende Kosten übernommen werden können. Maßgebliche Kriterien
hierbei können insbesondere das öffentliche Interesse an der jeweiligen
Veranstaltung sowie die Frage, ob und in welchem Umfang entsprechende
Maßnahmen bereits im Rahmen des Sicherheitskonzeptes vorgesehen bzw.
behördlich empfohlen werden, sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch keine verbindliche Zusage hinsichtlich
einer Kostenübernahme für den Zufahrtsschutz oder der Bereitstellung
städtischer Sperren einschließlich der Aufstellungskosten erfolgen, da zunächst
die grundsätzlichen Voraussetzungen sowie einheitliche Kriterien für
vergleichbare Veranstaltungen festgelegt werden müssen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat mit Beschluss vom 27. August 2025
(vgl. DS 253508) dem Verein „Stadtmarketing Bad Godesberg e.V.“ für die
Weihnachtsbeleuchtung der Bad Godesberg Innenstadt 2025 aus dem
Stadtbezirksbudget (ehem. „Feuerwehrtopf“) EUR 7.500,- zur Verfügung
gestellt und zugleich die Verwaltung gebeten, beim nächsten Haushalt Mittel für
den Nikolausmarktes Bad Godesberg einzuplanen. Die Verwaltung wird Mittel
für die Weihnachtsbeleuchtung in Höhe von jährlich EUR 7.500,- für den
kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 anmelden. Die Deckung erfolgt überSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
das Budget von Dez I/Amt 37.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
72.1000 Auszahlung für Sach- und
Dienstleistungen
Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
EUR 15.000,- 110770131 2027/2028
EUR 7.500,-
EUR 7.500,- Dez I/Amt 37
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
EUR 15.000,-
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de