260894-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung der Weihnachtsbeleuchtung sowie der verkehrstechnischen Absperrungen für den Nikolausmarkt in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 260894-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260894-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung der Weihnachtsbeleuchtung sowie der verkehrstechnischen Absperrungen für den Nikolausmarkt in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt Bonn schätzt das langjährige Engagement des Vereins „Bad Godesberg Stadtmarketing e.V.“ ausdrücklich. Der Nikolausmarkt stellt einen wichtigen Beitrag zur Belebung des Stadtbezirks dar und stärkt durch seine über fünf Wochenenden andauernde Durchführung insbesondere den örtlichen Einzelhandel sowie die Gastronomie. Darüber hinaus besitzt die Veranstaltung eine hohe Bedeutung für die Attraktivität und Aufenthaltsqualität im Stadtbezirk in der Advents- und Weihnachtszeit. Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten, unter welchen Voraussetzungen die durch die Stadt Bonn angeschafften Zufahrtsschutzsperren künftig auch bei nicht städtischen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt beziehungsweise entsprechende Kosten übernommen werden können. Maßgebliche Kriterien hierbei können insbesondere das öffentliche Interesse an der jeweiligen Veranstaltung sowie die Frage, ob und in welchem Umfang entsprechende Maßnahmen bereits im Rahmen des Sicherheitskonzeptes vorgesehen bzw. behördlich empfohlen werden, sein. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch keine verbindliche Zusage hinsichtlich einer Kostenübernahme für den Zufahrtsschutz oder der Bereitstellung städtischer Sperren einschließlich der Aufstellungskosten erfolgen, da zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen sowie einheitliche Kriterien für vergleichbare Veranstaltungen festgelegt werden müssen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat mit Beschluss vom 27. August 2025 (vgl. DS 253508) dem Verein „Stadtmarketing Bad Godesberg e.V.“ für die Weihnachtsbeleuchtung der Bad Godesberg Innenstadt 2025 aus dem Stadtbezirksbudget (ehem. „Feuerwehrtopf“) EUR 7.500,- zur Verfügung gestellt und zugleich die Verwaltung gebeten, beim nächsten Haushalt Mittel für den Nikolausmarktes Bad Godesberg einzuplanen. Die Verwaltung wird Mittel für die Weihnachtsbeleuchtung in Höhe von jährlich EUR 7.500,- für den kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 anmelden. Die Deckung erfolgt überSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) das Budget von Dez I/Amt 37. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 72.1000 Auszahlung für Sach- und Dienstleistungen Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen EUR 15.000,- 110770131 2027/2028 EUR 7.500,- EUR 7.500,- Dez I/Amt 37 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich EUR 15.000,- Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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