← Vorlagen

260892 · Beschlussvorlage

Verschiebung der Einführung von Szenario 1 des neuen Stadtbahnzielkonzeptes

Nummer
260892
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
  7. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.355 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
260892
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verschiebung der Einführung von Szenario 1 des
neuen Stadtbahnzielkonzeptes
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.06.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 30.06.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen (insbesondere unter
Berücksichtigung der Einsparvorgaben im städtischen Haushalt) und des
daraus resultierenden Abstimmungsbedarfes zwischen der Verwaltung, dem
Rhein-Sieg-Kreis und den SWB war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht
möglich.
Um eine Umsetzung der Beschlusspunkte zum Fahrplanwechsel im Dezember
zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien vor
der Sommerpause notwendig, damit den betroffenen Verkehrsunternehmen
ausreichend Zeit zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen bleibt.
Beschlussvorschlag
1. Die Einführung von Szenario 1 des Stadtbahnzielkonzeptes findet nicht
wie in DS 253165 beschlossen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2026 statt, sondern wird um ein Jahr verschoben. Eine Umsetzung er-
folgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027.
2. Um die Anbindung in Richtung Bad Godesberg weiterhin sicherzustel-
len, bleibt das aktuelle Übergangskonzept mit einer Verdichtung der Li-
nie 63 bis zu einer Umsetzung von Szenario 1 bestehen.
Begründung
1. Verschiebung von Szenario 1 des StadtbahnzielkonzeptesSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und die SWBV haben in den letzten
Jahren gemeinsam ein neues Stadtbahnkonzept entwickelt (vgl. DS 241684).
Eine Umsetzung des neuen Konzeptes sollte in drei Szenarien stattfinden,
wodurch eine Umstellung des Netzes und stufenweise Taktverdichtungen auf
der neuen Linie 67 möglich sind (vgl. DS 241684-08). Mit dem Beschluss zum
Fahrplanwechsel im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass eine
Umsetzung von Szenario 1, die eigentliche Umstellung des Liniennetzes, zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2026 erfolgen sollte (vgl. DS 253165).
Zentrale Ziele der Netzumstellung sind und bleiben die Herstellung von
möglichst geraden Takten auf allen Streckenästen und im
Stammstreckentunnel, sowie die Verbesserung der Betriebsstabilität.
Gleichzeitig müssen bestehende Umsteigebeziehungen und Verknüpfungen
beibehalten werden, um die Integration des Stadtbahnnetzes in den Stadt- und
Regionalverkehr sicherzustellen. Dabei sind Einschränkungen wie die
Eingleisigkeit der Strecke nach Bad Honnef sowie die vorgegebenen Taktlagen
der aus Köln kommenden Linien 16 und 18 zu berücksichtigen. Zudem ist
sicherzustellen, dass Szenario 1 aufwärtskompatibel zu den weiteren
Ausbaustufen 2 und 3 ist. Leider hat die Verwaltung erst sehr kurzfristig der
Wunsch des Rhein-Sieg-Kreises erreicht, die derzeitige Taktlage in Siegburg
beizubehalten, um die heutigen Übergangszeiten zu den S-Bahnen und Bussen
beizubehalten. Ein ursprünglicher Fahrplanentwurf, der zu einer Verschiebung
der Taktlage in Siegburg führen würde, war seit April 2025 bekannt. Die
Information, dass eine solche Verschiebung nicht umsetzbar ist, wurde der
Stadt Bonn in einem gemeinsamen Abstimmungstermin Ende Januar 2026
mitgeteilt.
Hieraus ergibt sich eine sehr komplexe Gemengelage, in der die
Anforderungen aller Beteiligten – einschließlich der nachgelagerten Busnetze –
berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig haben andere Projekte, wie die
Sperrung der Bonner Nordbrücke für den Schwerverkehr und die dadurch
notwendigen Ersatzkonzepte für den ÖPNV, kurzfristig umfassende
Planungsressourcen bei allen Beteiligten gebunden.
Seit dem Beschluss über das Stadtbahnzielkonzept haben die Stadt Bonn, der
Rhein-Sieg-Kreis und die SWBV gemeinsam intensiv und konstruktiv an den
Detailplanungen für die Umsetzung gearbeitet. Im Rahmen der Abstimmungen
hat sich gezeigt, dass bislang noch nicht alle Anforderungen in einem
abgestimmten Fahrplankonzept zufriedenstellend gelöst werden konnten, da
insbesondere betriebliche Gesichtspunkte (Einhaltung von Wendezeiten,
Vermeidung von Standzeiten) berücksichtigt werden müssen.
Gleichzeitig haben sich im Zuge der Detailplanung die Rahmenbedingungen
durch die Einsparvorgaben im Bonner Haushalt verändert. Diese sind bei der
Weiterentwicklung des Stadtbahnkonzeptes zu berücksichtigen und in den
Gesamtkontext der Angebotsplanung einzuordnen. Auch auf das Gesamtnetz
haben diese Maßnahmen Auswirkungen. Daher sollte die Anpassung des
Stadtbahnkonzeptes in den Gesamtkontext der Einsparmaßnahmen
eingeordnet werden.
Vor den genannten Hintergründen sind weitere Abstimmungen zum
Stadtbahnzielkonzept erforderlich, um eine tragfähige Lösung für alle
Beteiligten zu entwickeln. Dies ist durch eine Verschiebung um ein Jahr
möglich und wird seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet.
Die Verwaltung muss daher mitteilen, dass eine Umsetzung von Szenario 1 desSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Stadtbahnzielkonzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 nicht
möglich ist und eine Verschiebung auf den Fahrplanwechsel im Dezember
2027 erfolgen muss.
Trotz dieser notwendigen Verschiebung bleibt das Ziel bestehen, das
Stadtbahnzielkonzept als wesentliche Verbesserung für Bonn und die Region
umzusetzen und es als Ausgangspunkt im Zuge der Neuaufstellung des
Nahverkehrsplans zu nutzen. Sobald eine abgestimmte Detailplanung für die
Umsetzung im nächsten Jahr vorliegt, wird die Verwaltung die
politischen Gremien beteiligen.
2. Verlängerung des Übergangsangebotes auf der Linie 63
Da die Anbindung des Bad Godesberger Streckenastes aufgrund der
Unzuverlässigkeit der Linie 16 nicht zufriedenstellend sichergestellt werden
konnte, wurde im vergangenen Jahr ebenfalls eine Ausweitung des Angebotes
auf der Linie 63 beschlossen (vgl. DS 253165). Diese Maßnahme sollte als
Übergangsangebot dienen, bis eine Einführung von Szenario 1 des
Stadtbahnzielkonzeptes erfolgt. Da sich die Umsetzung von Szenario 1 um ein
Jahr verzögert, wird das aktuelle Angebot auf der Linie 63 entsprechend um ein
Jahr verlängert, um den Status quo der Angebotsqualität nach Bad Godesberg
sicherzustellen. Aus Sicht der Verwaltung hat sich durch die Linie 63 das
Angebot in Richtung Bad Godesberg stabilisiert, sodass eine Fortführung um
ein Jahr vertretbar ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung von Szenario 1 fallen die zur
ursprünglichen Beschlussfassung kalkulierten Mehrkosten entsprechend
zeitlich versetzt an. Daraus ergeben sich für das Jahr 2027 gegenüber dem
bisherigen Beschlussstand rechnerische Entlastungen in Höhe von ca.
1.800.000 Euro, wie bereits in der Vorlage DS 253165 dargestellt.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass im Zuge der erforderlichen erneuten
Prüfung und Weiterentwicklung des Stadtbahnkonzeptes derzeit noch keine
belastbare Aussage zu den tatsächlich entstehenden Kostenreduzierungen
getroffen werden kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf mögliche
Anpassungen der Planung sowie deren Auswirkungen auf die weiteren
Ausbaustufen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de