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260890-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026

Nummer
260890-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260890 Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260890-07 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung des Nahverkehrsplans -
Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 30.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Zuge der bisherigen politischen Beratungen zur Einführung der Linie SB85
gab es mehrere Änderungsanträge zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Die Verwaltung geht mit dieser Stellungnahme auf die dort gemachten Aspekte
ein und ordnet die Einführung des Angebotes in den aktuellen Kontext der
Nordbrückensperrung ein.
Der SB85 erfüllt alle Anforderungen der Förderrichtlinie „Regionale
Schnellbusse“ von go.Rheinland und ist in die Förderung ab Dezember 2026
aufgenommen. Die Förderung beläuft sich auf 75 Cent je gefahrenem
Fahrplankilometer. Die Förderung liegt damit unter den Betriebskosten der
Verkehrsunternehmen, sodass eine Einführung der Linie zu zusätzlichen
Kosten im städtischen Haushalt führen würde. Durch die Verwaltung wurden
daher Kompensationsmaßnahmen auf anderen Linien vorgeschlagen. Bei
einem Beschluss dieser Kompensationsmaßnahmen wäre eine kostenneutrale
Einführung des SB85 möglich. Ein Beschluss dieser
Kompensationsmaßnahmen wurde in der politischen Beratung bisher
abgelehnt. Eine Einführung des SB85 soll jedoch weiterhin nur erfolgen, wenn
diese nicht mit Mehrkosten für den städtischen Haushalt verbunden ist.
Neben der bereits erwähnten Förderrichtlinie gibt es keine Möglichkeit, dass die
Stadt Bonn zusätzliche Förderungen für das Angebot erhält. Der Status quo in
dem die Einführung des SB85 keine Mehrkosten verursachen darf,
Kompensationsmaßnahmen jedoch abgelehnt werden, führt dazu, dass es
keine Möglichkeit gibt die Linie einzuführen.
Dies widerspricht dem gemeinsamen, regionalen Bekenntnis zur Einführung
der Linie, auf dessen Basis die Planungen der letzten Jahre stattgefundenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
haben. Bereits 2023 wurde ein gemeinsames Schreiben der Stadt Bonn, des
Rhein-Sieg-Kreises, der Gemeinde Wachtberg, der Stadt Meckenheim sowie
go.Rheinland an die zuständigen Landtagsabgeordneten versendet. Im Rhein-
Sieg-Kreis liegt seit letztem Jahr ein Umsetzungsbeschluss für eine
Linienführung bis Ramersdorf vor. Auf dieser Basis finden in Wachtberg und
Meckenheim bereits die notwendigen infrastrukturellen Arbeiten für z.B. neue
Haltestellen statt, um eine Einführung der Linie im Dezember zu ermöglichen.
In Bonn wurde in den vergangenen Jahren immer wieder die Einführung einer
ÖPNV-Direktverbindung der beiden Stadtbezirke Beuel und Bad Godesberg
über die Südbrücke politisch gefordert und durch die Verwaltung geprüft. Zu
nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem DS 221471 sowie DS
231000. Mit einer Einführung des SB85 wäre eine Umsetzung dieser Anträge
möglich.
Durch die Sperrung der Bonner Nordbrücke gewinnt die Linie SB85 nach
Einschätzung der Verwaltung weiter an Bedeutung. Der SB85 ist eine regionale
Linie und stellt eine neue Querverbindung über den Rhein her. Dabei ist er an
großen ÖPNV-Knoten wie Meckenheim Bf. und Bad Godesberg Bf. in den
SPNV eingetaktet, bietet auch an anderen Haltestellen vielfältige
Verknüpfungen zum bestehenden ÖPNV-Netz und erschließt dabei wichtige
Pendlerziele in Bonn. Aufgrund dieser sehr guten Integration in das bestehende
Netz und der Schaffung einer neuen Direktverbindung über den Rhein, hat der
SB85 große Potenziale um regionale, nach Bonn einbrechende Verkehre, die
das städtische Verkehrsnetz aktuell sehr stark belasten, auf den ÖPNV zu
verlagern. Auch die in der BV Bonn am 23.06. beschlossenen Änderungen der
Beschlussvorlage heben die Bedeutung einer Schnellbusverbindung über die
Südbrücke hervor:
„Einrichtung einer Schnellbusverbindung über die Südbrücke zur direkten
Anbindung wichtiger Pendlerziele, insbesondere zwischen den
rechtsrheinischen Stadtteilen (Villich, Ramersdorf, Oberkassel u.a.) und dem
Bundesviertel, dem UN-Campus sowie dem Universitätsklinikum auf dem
Venusberg.“
Durch die bereits beschriebene Verknüpfung des SB85 in das bestehende
Liniennetz würde die Linie dazu beitragen die im Änderungsantrag benannten
Ziele innerhalb Bonns deutlich besser miteinander zu verbinden und
gleichzeitig neue regionale Anbindungen herzustellen. Aus Sicht der
Verwaltung stellt die Linie SB85 daher bereits die effektivste Option dar, um die
im Änderungsantrag geforderten Verbesserungen umzusetzen. Die Einführung
des SB85 sollte daher aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen neu
bewertet werden.
Neben der grundsätzlichen Einführung des Angebotes zum Fahrplanwechsel
im Dezember 2026 sollte außerdem bereits über eine kurzfristige Einführung
der Linie diskutiert werden, um die beschriebenen Entlastungen
herbeizuführen. Eine solche Lösung wird im Rhein-Sieg-Kreis bereits
ausdrücklich unterstützt, wie die Resolution, die im Ausschuss für Planung und
Verkehr am 23.06.2026 einstimmig beschlossen wurde, zeigt.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Grundsätzliches Problem bei einer Einführung bleibt weiterhin die Finanzierung
der Linie unter der Vorgabe, dass hierdurch keine Mehrkosten für den
städtischen Haushalt entstehen dürfen. Die Verwaltung verweist daher erneut
auf die, in der Beschlussvorlage dargestellten, Einsparvorschläge. In Anlage 3
der Beschlussvorlage wird die Auswahl der Maßnahmen erläutert. Diese
basieren auf den niedrigen Fahrgastzahlen auf den zur Kürzung
vorgeschlagenen Linienabschnitten. Eine Umsetzung der Einsparmaßnahmen
würde damit im Rahmen der grundsätzlichen Bestrebungen zur Steigerung der
Effizienz des ÖPNV erfolgen. Die Umsetzung anderer
Kompensationsmaßnahmen ist aktuell nicht möglich und würde aus Sicht der
Verwaltung zu deutlich negativeren Auswirkungen für die Fahrgäste führen. Bei
der Berechnung der Mehrkosten ist auch der Angebotsumfang des SB85
entscheidend. Um mögliche Mehrkosten zu reduzieren, wurde durch die
Verwaltung bereits ein stark eingekürztes Angebotskonzept zur
Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Beschlusspunkt 2). Durch das aktuell
vorgeschlagene Konzept entstünde auf Bonner Stadtgebiet eine Mehrleistung
von ca. 130.000 km/a. Dieses Angebot ist jedoch ausweitbar. Wie durch die BV
Bad Godesberg beschlossen, werden daher die Mehrkilometer für zwei weitere
Szenarien dargestellt:
Wenn auch sonntags ein Fahrplanangebot erfolgen soll (9 – 21 Uhr im 60-
Minuten-Takt) würde dies eine Mehrleistung von insgesamt ca. 147.000 km/a
erzeugen.
Ein ursprünglich geplanter Vollausbau der Linie enthält folgende Parameter:
• Montag-Freitag: 5 - 20 Uhr (30-Minuten-Takt) / 20 - 23 Uhr (60-Minuten-
Takt)
• Samstag: 6 - 9 Uhr (60-Minuten-Takt) / 9 - 20 Uhr (30-Minuten-Takt) /
20 - 23 Uhr (60-Minuten-Takt)
• Sonn- und Feiertag: 7 - 23 Uhr (60-Minuten-Takt)
Dieses Konzept würde eine Mehrleistung von ca. 245.000km/a in Bonn
verursachen.
Eine Einführung des SB85 ist unter der Maßgabe, keine Mehrkosten
auszulösen, nur in der ursprünglich vorgeschlagenen Variante und mit
entsprechender Kompensation umsetzbar.
Mit dieser Stellungnahme möchte die Verwaltung nochmals auf die
Planungshistorie, die Beweggründe für die Umsetzung sowie die aktuelle
Relevanz des Projektes hinweisen, um eine offene und informierte Diskussion
in den politischen Gremien zu ermöglichen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de