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260890-03 AA · Änderungsantrag

Grüne-Änderungsantrag: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890

Nummer
260890-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Josephinum Straße· Castell, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonner Logsweg Straße· Meßdorf, Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Beuel-Mitte Ortsteil· Beuel
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 260890 Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026

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Änderungsantrag
öffentlich
260890-03 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Benedikt Arno Bastin
22.06.2026, gez. BBM Bonnie
Grüne-Änderungsantrag: Fortschreibung des
Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2026
Antrag zur Vorlage 260890
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
1.1. Mit Inbetriebname des S13-Vorlaufbetriebs und des Verknüpfungs-Turmbahnhofs zwischen
Stadtbahn und RB-/S-Bahn „Bonn-Vilich“ - voraussichtlich im Dezember 2026 - wird die Linie
SB60 eingestellt.
1.2. Die Linie SB85, als Wunsch des Rhein-Sieg-Kreises dritte Linie neben der S23 als
Verbindung zwischen Meckenheim Bahnhof und Bonn, wird zum Dezember 2026 nur vorab
eingerichtet, wenn sie die Förderkriterien Regionale Schnellbusse mit Förderbescheid von
go.Rheinland erfüllt und sie mit keinen Mehrkosten für die Stadt Bonn verbunden sein wird.
Hilfsweise wäre sie zur weitgehenden Vermeidung von Mehrkosten für die Stadt Bonn zunächst
auf den Abschnitt Meckenheim Bf - Bad Godesberg-Mitte zu begrenzen, ggf. mit einem Endhalt
im weiteren Bereich vor oder hinter dem Bad Godesberger Bahnhof. Die zur finanziellen
Kompensation vorgesehenen Verschlechterungen der Linien 843, T843, 855, T883 und 884 im
Bonner Stadtgebiet erfolgen nicht.
1.3. Die Linie 550 verkehrt während der gewichtsmäßigen Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke
nicht über diese und die Nordstadt sondern über die Kennedybrücke und Beuel-Mitte.
1.4. Die ursprünglich über die Friedrich-Ebert-Brücke verkehrende Linie 552 wird während der
gewichtsmäßigen Sperrung der Brücke eingestellt. Alle Schulbezogenen Fahrten dieser Linie und
der Linie 595 die bisher zum Collegium Josephinum bzw. zur Ursulinenschule gefahren sind,
werden während dieser Zeit in das reguläre Fahrplan. Angebot der Linien 117, 550 und 551
integriert.
1.5. Die Einführung eines gesonderten ÖPNV-Konzeptes für die Silvesternacht wird zugestimmt.
Das Konzept umfasst folgende drei Eckpunkte:
- Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23:30 h und 0:30 h aus Sicherheitsgründen,
- Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den Fahrplänen der betroffenen Linien,
- Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten-Takt von 0:35 h bis 3:35 h.
1.6. Der Umstellung auf Gelenkbusse an Sonn- und Feiertagen auf den Linien 600, 601, 602,
603, 608, 609 und 610 wird zugestimmt. Zur Umstellung der Linien 606 und 607 auf
Gelenkbusbetrieb sind die Voraussetzungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu untersuchen und
zu berichten.
2. Zur Begleitung des Nahverkehrplans beginnend mit den Vorbereitungen zumSeite 1 von 2
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Fahrplanwechsel Dezember 2027 wird eine Arbeitsrunde aus Vertretern der Fachverwaltung, der
kommunalen Verkehrsunternehmen und der politischen Fraktionen eingerichtet, der sich
vorberatend u.a. den folgenden Themen widmet:
Realisierung von finanziellen Einsparpotenzialen,
ZOB und Umleitungskonzepte für dessen Bauzeit und die der Straße Am Hauptbahnhof,
Seilbahn, Westbahn, Stadtbahn Buschdorf-Nordbf, Rechtsrheinische Rheinuferbahn und deren
Auswirkungen jeweils auch auf das betriebliche Ergebnis,
Optimierung einzelner Verkehrsanbindungen, z.B. Röttgen - Ückesdorf, Endenich-Nord -
Dransdorf - Bf Roisdorf, Lessenich/Bonner Logsweg - Duisdorf usw.
3. Über die Umsetzung der Barrierefreiheit sowohl im Bahn- wie im Busnetz und der Fortschritte
bei der Ausstattung mit Wetterschutz und Sitzmöglichkeiten wird dem Ausschuss für Mobilität
und Verkehr in jedem Halbjahr berichtet. Gleiches gilt für die Erhöhung der Zuverlässigkeit,
Pünktlichkeit und die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse.
Begründung
zu 1.1.: Synergieeffekte mit der Aufnahme des S13-Vorlaufsbetriebs und der Umsteigestation
Vilich.
zu 1.2.: Wunsch des Rhein-Sieg-Kreises nach einer weiteren Linie zwischen Meckenheim und
Bonn, die aber nicht zu diversen Verschlechterungenen im innerstädtischen Angebot der
Stadtbezirke Bonn und Hardtberg führen darf.
zu 1.3.: Wie Verwaltungsvorschlag, aber nicht auf ewig sondern lediglich während der Sperrung
der Friedrich-Ebert-Brücke.
zu 1.4.: Wie 1.3.
zu 1.5.: Auch Verwaltungsvorschlag.
zu 1.6.: Nachfragegemäße Optimierung des Fahrzeugeinsatzes.
zu 2.: Um nicht mehr von Tischvorlagen einerseits und überraschenden
Abstimmungsergebnissen andererseits überrascht zu werden, wäre der Meinungsaustausch
zwischen den professionellen Fachkräften und den politischen Entscheidern, die nach der GO
NRW auch Teil der Verwaltung sind, wieder wie in der vorletzten Wahlperiode vorzuziehen.
zu 3.: Fortschritte bei der Barrierefreiheit, der Haltestellenqualität und der
Zuverlässigkeit/Pünktlichkeit sind Kernbereiche, über die der Ausschuss zweimal im Jahr
unterrichtet werden möchte.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de