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260888 · Beschlussvorlage

Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2022

Nummer
260888
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Breite Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Baunscheidtstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 16.06.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260888
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das
Jahr 2022
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rech-
nungsprüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 zu
Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab:
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom damaligen Stadtdirektor in
Vertretung für die damalige Oberbürgermeisterin bestätigte Gesamt-
abschluss und Gesamtlagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW
vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen ge-
führt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Gesamtabschluss
und der Gesamtlagebericht mit Ausnahme der Einhaltung der in der
Gemeindeordnung vorgeschriebenen Fristen den gesetzlichen Vor-
schriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtli-
chen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns Bundesstadt Bonn.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen
gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S.1 GO NRW den Gesamtab-
schluss für das Jahr 2022 festzustellen.
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß
vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Gesamtabschluss für das Jahr
2022 festzustellen.Seite 1 von 224
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
Die Kommunen haben gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 50 ff. KomHVO NRW
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK) jedes Jahr für den Abschlussstichtag 31. De-
zember einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss vermittelt einen Gesamtüberblick über die kommunale
Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage, in dem er alle aus der Kern-
verwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche sowie weitere wirtschaftliche
Beteiligungen einbezieht. Hierzu hat die Gemeinde ihren Jahressabschluss und
die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche
(vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt-
bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapital-
spiegel. Er ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
In seiner Sitzung am 04.09.2025 nahm der Rat den Entwurf des jetzt zum Be-
schluss anstehenden Gesamtabschlusses 2022 nach § 116 i. V. m. § 95 GO
NRW zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs-
ausschuss.
Zu Ziff. 1.
Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü-
fungsausschuss den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht unter Ein-
beziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich entsprechend §
102 Abs. 2 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rech-
nungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und
einen Prüfungsbericht erstellt.
Der Gesamtabschluss ist gemäß § 102 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 3
GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Stadt Bonn vermittelt.
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen und die sie ergänzenden
ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden
sind.
Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergaben sich keine
relevanten Feststellungen.
Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss fest.
Zu Ziffer 2
In der Gremienfolge beschließt der Rat anschließend auf der Grundlage der
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.Seite 2 von 224
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Prüfbericht und Gesamtabschluss 2022 (öffentlich)Seite 3 von 224
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
RPA Bonn
Kommunale Prüfung und Beratung
Herausgegeben von: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Rechnungsprüfungsamt/Presseamt, Titelbild: @stockpics/fotolia.com, Stift: @by-studio/fotolia.comSeite 4 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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I
Inhaltsverzeichnis
Seite
A Prüfungsauftrag 1
B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung 2
I. Gegenstand der Prüfung 2
II. Art und Umfang der Prüfung 3
III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam 6
C Grundsätzliche Feststellungen 6
I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 6
II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt 7
D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des
Gesamtabschlusses 18
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 18
II. Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses 20
III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse 22
IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung 23
V. Konsolidierungsmaßnahmen 24
VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel 30
VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung 31
VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht 34
IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 36
X. Beteiligungsbericht 40
E Bestätigungsvermerk 42
Anlage Gesamtabschluss 2022Seite 5 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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II
Abkürzungsverzeichnis
Auf die Erläuterung allgemein gebräuchlicher Abkürzungen wurde verzichtet.
bonnorange
DRS
bonnorange AöR
Deutsche Rechnungslegungsstandards
EnW Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GPA Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
HGB Handelsgesetzbuch
IDR Institut der Rechnungsprüfer
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
KomHVO NRW Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
QBW Quartier.BonnWest GmbH
REK Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation
SAP Fa. SAP AG (Systeme, Anwendungen und Produkte in der
Datenverarbeitung)
SEM-BCS Strategic Enterprise Management Business Consolidation
System (Konsolidierungssoftware der Fa. SAP)
SGB Städtisches Gebäudemanagement
SWB
SWBB
SWBBad
SWBD
Stadtwerke Bonn GmbH
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH
Stadtwerke Bonn Bad GmbH
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH
SWBV Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
VEBOWAG Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
VV
WTV
Verwaltungsvorschrift(en)
WahnbachtalsperrenverbandSeite 6 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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1
A Prüfungsauftrag
Nach § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
sind der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht, vor Feststellung
durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (Gesamtab-
schlussprüfung). In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü-
fung des Gesamtabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetz-
lichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen
oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzu-
legen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Bestim-
mungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn wesentlich auswirken, bei gewissen-
hafter Berufsausübung erkannt werden.
Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamt-
abschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang
steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns
Bundesstadt Bonn vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung
des Lageberichts hat sich ebenfalls darauf zu erstrecken, ob die gesetzli-
chen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Über Art und Umfang der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der
Bundesstadt Bonn sowie über das Ergebnis der Prüfung des Gesamtab-
schlusses 2022 berichtet gemäß § 102 Abs. 11 in Verbindung mit § 102
Abs. 1 GO NRW dieser Prüfungsbericht, der in Anwendung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (vgl. IDW PS 450) sowie der Leitlinien zur Berichter-
stattung bei kommunalen Abschlussprüfungen des Instituts der Rechnungs-
prüfer (vgl. IDR Prüfungsleitlinie 260) erstellt wurde.
Daneben beachtet das Rechnungsprüfungsamt die Leitlinien zur Prüfung
von kommunalen Gesamtabschlüssen des IDR (vgl. IDR Prüfungsleitlinie
300).Seite 7 von 224
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2
B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung
I. Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2022
mit seinen in § 50 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
(KomHVO NRW) aufgeführten Bestandteilen.
Beim Gesamtabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus
einer Konzernbuchhaltung abgeleitetes Rechenwerk. Vielmehr wird das
Zahlenwerk aus den Einzelabschlüssen der Kommune und der einbezoge-
nen verselbstständigten Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung erfor-
derlicher Anpassungen erstellt.
Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung des Gesamtabschlusses und des Ge-
samtlageberichts nach den Vorschriften der GO NRW bzw. der KomHVO
NRW liegen in der Verantwortung der Oberbürgermeisterin der Bun-
desstadt Bonn.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es gemäß § 102 GO NRW, auf der
Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den
Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.
Dazu hat die Rechnungsprüfung den Gesamtabschluss bestehend aus Ge-
samtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang sowie den Ge-
samtlagebericht, die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2022 des Konzerns Bun-
desstadt Bonn geprüft.
Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurden die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften über den Gesamtabschluss und den Gesamtla-
gebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichenSeite 8 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Bestimmungen über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht ge-
prüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie
die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtli-
cher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Gesamtab-
schluss und Gesamtlagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prü-
fung.
II. Art und Umfang der Prüfung
Das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn hat die Prüfung nach
§ 102 GO NRW auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansat-
zes unter Beachtung der vom IDR und IDW festgestellten Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzufüh-
ren, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann,
ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten
oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlage-
bericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der
Stadt vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Unter Einsatz der Prüfsoftware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ und
dem risikoorientierten Prüfungsansatz führte die Prüfungsplanung zu den
folgenden Schwerpunkten:
- Prüfung des Konsolidierungskreises
- Einheitlichkeit der Bewertung im Konzern
- Kapitalkonsolidierung
- Entwicklung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des Konzerns Bun-
desstadt BonnSeite 9 von 224
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- Schuldenkonsolidierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Kapitalflussrechnung
- Gesamtanhang und Gesamtlagebericht
Innerhalb der Planung erfolgte unter Zuhilfenahme der Prüfsoftware auch
die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze, die für die Beurteilung der Aus-
wirkungen von festgestellten Unrichtigkeiten und Verstößen maßgeblich ist.
Für die Bearbeitung der Prüffelder enthält die Software einen vollständigen
Katalog an Arbeitsprogrammen, in denen die vorzunehmenden Prüfungs-
handlungen konkret und detailliert vorgegeben werden.
Eingeschlossen ist die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewer-
tungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Ein-
schätzungen der Oberbürgermeisterin und des Stadtkämmerers sowie eine
Beurteilung der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses und des Gesamt-
lageberichts.
Sofern Jahresabschlüsse von anderen Abschlussprüfern geprüft wurden,
hat die Rechnungsprüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in
den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse die Prüfungser-
gebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet (vgl. Abschnitt
Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse).
Der Gesamtanhang wurde darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten An-
gaben vollständig und zutreffend sind.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamt-
lageberichts waren die Vollständigkeit, Richtigkeit und Darstellung der im
Gesamtlagebericht anzugebenden Sachverhalte. Die Angaben im Gesamt-
lagebericht wurden unter Berücksichtigung der während der Abschlussprü-
fung gewonnenen Erkenntnisse dahingehend beurteilt, ob sie in EinklangSeite 10 von 224
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mit dem Gesamtabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften entspre-
chen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun-
desstadt Bonn vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellen.
Im Weiteren haben wir die Überleitung der Jahresabschlüsse der Tochter-
unternehmen auf die für den Konzern der Bundesstadt Bonn geltenden Vor-
schriften (sog. Kommunalbilanzen II) geprüft.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie
der Einsatz der Prüfenden wurden im Hinblick auf die Prüfungsschwer-
punkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesent-
lichkeit bestimmt.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler
mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Die Prüfdoku-
mentation ist in ihrer Gesamtheit ausführlich in der eingesetzten Prüfsoft-
ware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ digital abgebildet und hinter-
legt. Die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse der Prüfung wurden in
diesem Bericht zusammengefasst.
Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte Gesamtabschluss zum
31. Dezember 2021. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung für das Jahr
2022 wurde darauf geachtet, dass die Eröffnungsbilanzwerte keine falschen
Angaben enthalten, die den zu prüfenden Gesamtabschluss wesentlich be-
einflussen und dass die zulässigen Ausweis-, Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Konsolidierungsmethoden stetig im Zeitablauf angewendet werden.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die
Verwaltungsleitung und die von ihr benannten Mitarbeitenden erteilt.Seite 11 von 224
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Der Kämmerer hat die Vollständigkeit des Gesamtabschlusses und des Ge-
samtlageberichts zum 31. Dezember 2022 am 27.03.2026 schriftlich bestä-
tigt.
III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam
An der von November 2025 bis März 2026 durchgeführten Prüfung des Ge-
samtabschlusses 2022 sowie der Abfassung und Erstellung des Berichtes
waren beteiligt: Dr. Daniel Pütz (Prüfungsleitung), Jürgen Suhr (stellv. Prü-
fungsleitung), Inge Wichterich (Prüfungskoordination), Tanja Veit und
Nicole Hausen.
C Grundsätzliche Feststellungen
I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2022 wurde seitens des Kämmerers
am 30.07.2025 aufgestellt und am 31.07.2025 in Vertretung für die Ober-
bürgermeisterin vom Stadtdirektor bestätigt. Er wurde dem Rat zu seiner
Sitzung am 04.09.2025 vorgelegt, der ihn nach Kenntnisnahme zur Prüfung
an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen hat (vgl. DS-Nr. 253606).
Der Gesamtabschluss 2022 wurde damit nicht gemäß § 116 Abs. 7 GO
NRW „innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag“ auf-
gestellt und die Frist somit um mehr als ein Jahr überschritten.
In der Folge konnte die gemäß § 116 Abs. 8 in Verbindung mit § 96 Abs. 1
GO NRW vorgesehene Frist bis spätestens 31.12.2023 für die Prüfung des
Gesamtabschlussentwurfs durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die
Feststellung desselben durch den Rat zwangsläufig nicht eingehalten wer-
den.
Diese seit Jahren bekannte Problemstellung erledigt sich perspektivisch,
wenn alle ausstehenden Gesamtabschlüsse aufgeholt wurden.Seite 12 von 224
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Der Gesamtabschluss setzt sich aus den in § 50 Abs. 1 KomHVO NRW
benannten Bestandteilen zusammen:
- Gesamtergebnisrechnung 2022
- Gesamtbilanz zum 31.12.2022
- Gesamtanhang
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Gesamtlagebericht
II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt
Die Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerer haben im Lagebericht und
im Gesamtabschluss die wirtschaftliche Lage des Konzerns Bundesstadt
Bonn beurteilt. Gemäß Ziff. 4.2.1 IDR Prüfungsleitlinie 260 hat das Rech-
nungsprüfungsamt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Stellung zu
nehmen.
Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind folgende wesentliche Aussagen zur
wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf hervorzuheben:
- Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Gesamtbilanz liegt mit rd.
91,6 % beim Anlagevermögen. Das Anlagevermögen besteht aus imma-
teriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen
und ist langfristig im Konzern gebunden. Dabei stellen die Sachanlagen
mit 5.542.625 TEUR (86,9 %) wertmäßig den größten Bilanzposten im
Konzern dar. Innerhalb dieses Postens fällt insbesondere das Infrastruk-
turvermögen mit 2.226.670 TEUR ins Gewicht. Diese Position umfasst
40,2 % der Sachanlagen und geht hauptsächlich auf den Bestand der
Kernverwaltung sowie auf Vermögensgegenstände der Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) und der Bonn-Netz
GmbH zurück.Seite 13 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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- Das Gesamteigenkapital zum Bilanzstichtag entspricht 17,1 % der Ge-
samtbilanzsumme. Auf Fremdkapital (einschließlich Sonderposten) ent-
fallen dementsprechend 82,9 %.
- Der Anteil an Sonderposten an der Gesamtbilanzsumme beträgt
19,2 %. Dabei werden die Sonderposten für den Gebührenausgleich
ausschließlich bei der Kernverwaltung ausgewiesen. Die Sonderposten
für Zuwendungen entfallen hauptsächlich auf die Bundesstadt Bonn
(80,0 %) und das Städtische Gebäudemanagement Bonn - SGB
(12,0 %).
- Die Rückstellungen zum 31.12.2022 betragen 1.102.088 TEUR und neh-
men einen Anteil von 17,2 % an der Gesamtbilanzsumme ein. Dabei ma-
chen die Pensionsrückstellungen mit 81,2 % und 895.213 TEUR den
Großteil der Position aus.
- Die Verbindlichkeiten werden mit 2.899.416 TEUR ausgewiesen, was ei-
ner Quote von 45,5 % entspricht. Aus dem Gesamtbestand der Verbind-
lichkeiten entfallen 64 % auf Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
und 23,1 % auf Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung.
Die Investitionskredite kommen neben der Bundesstadt Bonn haupt-
sächlich aus anlagenintensiven Gesellschaften (Stadtwerke Bonn GmbH
- SWB, EnW, SGB und Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
- VEBOWAG).
- Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Bundesstadt Bonn in
Höhe von 2.289.323 TEUR gehen größtenteils (29,9 %) auf die Steuern
und ähnlichen Abgaben der Bundesstadt Bonn sowie die privatrechtli-
chen Leistungsentgelte (31,6 %), die insbesondere die Umsatzerlöse der
vollkonsolidierten Einheiten mit Dritten widerspiegeln, zurück. Gemein-
sam mit den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen machen diese Po-
sitionen 78,1 % der ordentlichen Gesamterträge aus.Seite 14 von 224
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- Den ordentlichen Gesamterträgen stehen die ordentlichen Gesamtauf-
wendungen mit 2.288.225 TEUR gegenüber. Den größten Anteil haben
die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 32,2 %. Daneben
fallen die Personalaufwendungen mit 26,6 % und die Transferaufwen-
dungen mit 23,4 % ins Gewicht.
- Das Gesamtfinanzergebnis fällt mit 29.309 TEUR negativ aus. Der
Grund dafür liegt insbesondere in hohen Zinsbelastungen.
- Daraus ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis der laufenden Ge-
schäftstätigkeit in Höhe von 28.212 TEUR. Hinzu kommt ein außeror-
dentlicher Ertrag in Höhe von 38.019 TEUR, der im Wesentlichen auf
den Isolierungsbetrag der corona- sowie kriegsbedingten Haushaltbelas-
tung zurückzuführen ist.
- Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis beträgt
- 19.618 TEUR. Somit beläuft sich der Gesamtjahresfehlbetrag laut Bi-
lanz auf 9.811 TEUR.
Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf ver-
mitteln insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Konzerns Bun-
desstadt Bonn.
Im Gesamtlagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung fol-
gende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung sowie zu den
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns getroffen:
- Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen, dass für die Kernverwaltung die
allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern starken Schwankungen unter-
worfen und damit schlecht zu schätzen sind. Gleichermaßen steigen die
Aufwendungen durch nicht beeinflussbare Tatbestände.Seite 15 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Tarifabschlüsse und wachsende Sozialaufwendungen stellen enorme
Belastungen dar. Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für die
Beethovenhalle, steigende Energiekosten und Zinsen, die Gewerbe-
steuerentwicklung sowie der Sanierungsstau bei den städtischen Ge-
bäuden zu nennen.
Nachdem die beiden Jahre 2019 und 2020 mit einem negativen Jahres-
ergebnis abgeschlossen haben, musste die bestehende Ausgleichs-
rücklage der Kernverwaltung weiter abgebaut werden, so dass sich das
Eigenkapital vermindert hat. Für das Jahr 2021 konnte dagegen ein Jah-
resüberschuss ausgewiesen und die Ausgleichsrücklage wieder ent-
sprechend aufgestockt werden. Dies war jedoch nur dadurch möglich,
dass von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, die coronabeding-
ten Haushaltsbelastungen zu aktivieren. Diese Belastungen werden al-
lerdings auf die nachfolgenden Jahre verlagert. Für das Jahr 2022 wurde
nun wieder ein Jahresfehlbetrag erzielt, so dass die Ausgleichsrücklage
wiederholt in Anspruch genommen werden musste.
- In 2022 ist es zu einem deutlichen Anwachsen der Kreditverbindlichkei-
ten gekommen. Damit steigen auch die grundsätzlichen Risiken, die mit
einer höheren Verschuldung verbunden sind, wie das Zinsänderungs-
und Liquiditätsrisiko. Im Zuge des Ukraine-Krieges sind die Zinsen deut-
lich angestiegen, auch in Zukunft muss mit höheren Zinsaufwendungen
gerechnet werden. Auch vor diesem Hintergrund sind weitere Konsoli-
dierungsanstrengungen erforderlich, um die stetig steigende Verschul-
dung zu stoppen.
- Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für Baumaßnahmen wie
unter anderem die Sanierung von Theaterliegenschaften, der Stadthalle
Bad Godesberg, der Schulgebäude sowie Aufwendungen für die Moder-
nisierung der Bäderinfrastruktur aufzuführen. Neben möglichen Kosten-
steigerungen bei den Neubau- bzw. Sanierungsvorhaben durch höhereSeite 16 von 224
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Rohstoffkosten werden auch bei den Personalkosten deutliche Mehrauf-
wendungen zu erwarten sein, da die zahlreichen Bauprojekte zu einem
zusätzlichen Stellenbedarf führen. Darüber hinaus muss auch weiterhin
mit steigenden Sozialaufwendungen (z.B. für die Versorgung der Kriegs-
flüchtlinge aus der Ukraine, Erziehungshilfen für Kinder und Jugendli-
che, die Eingliederungshilfen und Integrationsassistenz) gerechnet wer-
den.
- Nach wie vor können die mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr
2025 verbundenen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht
konkret abgesehen werden.
- Die Steuereinnahmen der Stadt Bonn - und hier insbesondere die Ge-
werbesteuer - können kaum verlässlich prognostiziert werden. Auch die
Zahlungen aus den Steueranteilen (Beteiligung an der Einkommens-
und Umsatzsteuer) hängen maßgeblich von der konjunkturellen Ent-
wicklung, wie z.B. von der Arbeitslosenzahl, ab und können nicht direkt
von der Stadt beeinflusst werden. Neben der Schwankungsanfälligkeit
der Gewerbesteuer besteht zudem die Gefahr, dass Unternehmen bzw.
Betriebsteile die Stadt verlassen und damit als Gewerbesteuerzahler
wegfallen, ohne dass dies durch neue Zuzüge kompensiert werden
kann.
- Als Chance kann die große Stabilität des Wirtschaftsstandorts Bonn auf-
geführt werden. Neben den Schwierigkeiten in besonders von der
Corona-Pandemie belasteten Branchen, lässt sich gleichzeitig ein
Modernisierungsschub bei der Digitalisierung auf vielen wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Feldern feststellen. Die aktuell stabile Situation
am Standort Bonn basiert auf dem gelungenen Umbau der Stadt Bonn
und der Region zu einem international orientierten Standort.Seite 17 von 224
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- Die Hauptrisiken der SWB resultieren aus möglichen Steuernachforde-
rungen aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung sowie in den poten-
ziellen Bedrohungen im IT-Bereich. Diese können u. a. in der Zerstörung
des Rechenzentrums liegen oder auch im Verlust von Daten durch z. B.
Schadsoftware oder auch unerlaubten Fremdzugriffen auf interne Da-
ten.
- Zentrales Risiko für die SWB und die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-
GmbH (SWBB) ist nach wie vor die Gefahr, dass durch eine Änderung
im Körperschaftsteuergesetz der steuerliche Querverbund wegfällt.
- Aufgrund der Wirkung der Datenschutz-Grundverordnung und des Ur-
teils "Schrems II" des Europäischen Gerichtshofs könnte es durch un-
beabsichtigte Datenschutzverstöße zu hohen Bußgeldern kommen.
Durch vielfältige Maßnahmen organisatorischer, wie operativer Natur im
gesamten Konzern wird dem entgegengewirkt.
- Weitere Einzelrisiken, die sich durch größere Schadenshöhen oder
hohe Erwartungswerte hervorheben, liegen unter anderem in einer dro-
henden Rückzahlung der Hafenförderung, sofern die Auflagen des Zu-
wendungsbescheids nicht erfüllt werden.
- Weiterhin sind zu nennen: mögliche zukünftige Beteiligungsverluste an
der Trianel GmbH und der Trianel Gas Kraftwerk Hamm GmbH & Co.
KG, die mögliche Inanspruchnahme des Trianel-Kreditrisikopools und
eine mögliche Bürgschaftsinanspruchnahme durch die Kommunale Zu-
satzversorgung Westfalen-Lippe (KZVW).
- Der am 24. Februar 2022 initiierte Angriff russischer Truppen auf die
Ukraine hatte deutliche Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft
und drastische Auswirkungen auf den europäischen Energiesektor.Seite 18 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Ebenso sind seitdem Lieferketten unterschiedlichster Güter zusätzlich
zu den Auswirkungen aus der Corona-Pandemie gestört. Risiken, die
den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifi-
ziert.
- Für den SWB-Konzern bietet die Sektorenkopplung eine der zukunfts-
weisendsten Chancen. Die Sektorenkopplung verbindet dabei die Sek-
toren der Energieversorgung, der Mobilität und der Abfallverwertung und
bildet eine der Schlüsseltechnologien der Energie, Wärme und Mobili-
tätswende auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Darüber hinaus bietet die
Sektorenkopplung die Möglichkeit der Entwicklung vernetzter Produkte
und Dienstleistungen, wodurch neue Zielgruppen auf dem Markt er-
schlossen werden können. Die Sektorenkopplung bietet somit die Mög-
lichkeit der Entwicklung eines Alleinstellungsmerkmals gegenüber an-
deren Wettbewerbern.
- Bei der EnW GmbH war der Absatz von Energie im vergangenen Jahr
vor allem durch Energiesparappelle in der Öffentlichkeit im Rahmen des
Ukraine-Krieges vor dem Szenario einer drohenden Gasmangellage ge-
prägt. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass Einsparungen im Rahmen
von Preiserhöhungen bei Endkunden zunehmen werden. Risiken sieht
die EnW GmbH in Preisvolatilitäten in Strom und Gas in Verbindung mit
einer langfristigen Beschaffungsstrategie. Dies kann dazu führen, dass
Preise beim Endkunden aufgrund von Marktteilnehmern mit kurzfristige-
rer Beschaffungsstrategie nicht durchgesetzt werden können bzw. ne-
gative Handelsmargen beim Verkauf von Positionen entstehen.
- Die hohe Unbeständigkeit bei der Schaffung der gesetzlichen Rahmen-
bedingungen, insbesondere durch kurzfristige Änderungen der energie-
wirtschaftlichen Gesetzgebung sowie die Festlegungen der Bundes-
netzagentur, prägt nach wie vor in hohem Maß die Entwicklung derSeite 19 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Energiewirtschaft insgesamt und beeinflusst maßgebend die Risikolage
der Bonn-Netz GmbH. Die betriebenen Anlagen der vorhandenen Netze
unterliegen den Risiken von Betriebsstörungen und -unterbrechungen,
denen durch systematische Durchführung von Wartung und Instandhal-
tung sowie Entstörungsdiensten begegnet wird.
- Mit Blick auf die nächsten Jahre im Regulierungsgeschehen hat die
Bonn-Netz GmbH bereits im Jahr 2015 mit der zukünftigen Ausrichtung
und der damit verbundenen wirtschaftlich optimalen Positionierung des
Verteilnetzbetriebes begonnen. Die Neustrukturierung der Bonn-Netz
GmbH als große Netzgesellschaft, bei der seit dem 1. Januar 2015 die
Mitarbeitenden der technischen Betriebsführung und des Netzvertriebes
direkt beim Netzbetreiber angestellt sind, und der Übergang des Eigen-
tums der Strom- und Gasnetze von der EnW auf die Bonn-Netz GmbH
zum 1. Januar 2016, bieten auch zukünftig die Chance, Kostenvorteile
zu erzielen, Synergieeffekte zu schaffen und Kostenkürzungspotenzia-
len der Regulierungsbehörden entgegenzuwirken.
- Betriebliche Risiken der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) mit
vergleichbar sehr hohen Schadenswerten, jedoch meist mit kleinen Ein-
trittswahrscheinlichkeiten, sind u. a. mögliche Zerstörungen von Be-
triebshöfen durch Brände, Ausfälle von technischen Einrichtungen der
Betriebsführung sowie mögliche Serienfehler von Schienenfahrzeugen,
die sich aufgrund der Komplexität der eingesetzten Technik bisher noch
nicht bemerkbar gemacht haben könnten. Als größtes betriebliches Ri-
siko wird ein möglicher Terroranschlag im U-Bahn-Haltepunkt gesehen.
Wie der missglückte Anschlag am oberirdischen Hauptbahnhof Bonn im
Jahr 2012 zeigte, besteht eine potenzielle Bedrohung.Seite 20 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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- Die Corona-Pandemie hat sich vor allem im Rückgang der Fahrgeldein-
nahmen bemerkbar gemacht. Diese wurden durch den ÖPNV-Rettungs-
schirm des Bundes und der Länder kompensiert. Das mit Beginn der
Corona-Pandemie hinzugekommene Risiko, dass einzelne Werkstattbe-
triebe in der Gesellschaft sowie der Bus-/Bahnbetrieb nicht vollständig
aufrechterhalten werden können, ist so nicht eingetroffen. Der Betrieb
konnte weitestgehend aufrechterhalten werden.
- Aus dem politischen Raum kommt das Bestreben, notwendige Fahr-
preiserhöhungen nur noch in einem sehr geringen Maß an den Fahrgast
weiterzugeben. Bei fehlender externer Kompensation ist mit einer wei-
teren Verschlechterung des Unternehmensergebnisses zu rechnen.
Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamt-
schuldnerischen Haftung im Rahmen des Konzern-Cash-Managements.
- Mit der anhaltenden positiven Bevölkerungsentwicklung im Verkehrsge-
biet von SWBV/SSB und der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbe-
gebiete sowie deren Anbindung an den ÖPNV bieten sich mittelfristig
Chancen, insbesondere aus den Themen Netzausbau, veränderte Mo-
bilitätskultur und neue flexible Mobilitätsangebote, wie z. B. Fahrradver-
mietsystem, E-Lasten-Bikes, E-Scooter und E-Roller, Mobilstationen,
Sharing-, On-Demand- oder Ride-Pooling-Systeme. Der Bau des Ver-
knüpfungsbahnsteiges der S 13 in Bonn-Vilich sowie die geplante Um-
setzung des Seilbahnprojekts zum Uniklinikum schaffen auch künftig die
Voraussetzung, um durch geeignete attraktivitätssteigernde Maßnah-
men in den Bereichen Marketing und Kommunikation, Fahrplanangebot
und Service weitere Fahrgäste zu gewinnen, bestehende zu binden und
die Einnahmesituation nachhaltig zu verbessern.
- Als elementares Bestandsrisiko der Müllverwertungsanlage Bonn
GmbH (MVA) entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter derSeite 21 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Anlage. 2022 ist die Anlage 30 Jahre alt geworden. Die MVA begegnet
diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betrie-
bes, der Anpassung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwick-
lung einer Zukunfts- und Investitionsstrategie (Projekt bonNova). Es be-
steht das Risiko, dass die Abfallmengen in nicht ausreichender Höhe
geliefert werden und damit die Auslastung der Anlage geringer als ge-
plant ist. Dies hätte unmittelbare kommerzielle Folgen. Dieses Risiko
betrifft sowohl den Siedlungs- als auch den Gewerbeabfall. Es besteht
latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft
wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren
Preisen als geplant entsorgt werden müsste. Die Entwicklung wird über
die Verbände ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbe-
handlungsanlagen in Deutschland e.V.) und Confederation of European
Waste-to-Energy Plants (CEWEP) intensiv begleitet, so dass die not-
wendigen Informationen frühzeitig vorliegen. Durch ihre Komplexität, die
Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk
Nord der EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risi-
ken ausgesetzt, denen durch entsprechende Maßnahmen gegenge-
steuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche
Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen
von größeren Anlagenteilen (u. a. Wäscher, Dampfleitung zum Heiz-
kraftwerk Nord o. ä.) resultieren.
- Beim SGB liegen Risiken im Bereich des Kita-Baus, der Schulen (Stich-
wort: Rückkehr von G8 zu G9) mit der Schaffung von zusätzlichen 63
Klassenräumen in Bonn, dem Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung und
Großprojekten im Bereich der Kultur (Stichwort: Oper, Stadthalle Bad
Godesberg usw.). Nicht zu vernachlässigen ist auch der Instandset-
zungsbedarf der Sportstätten im Rahmen des Sportentwicklungskon-
zeptes und die Diskussion um die Zukunft des Stadthauses. Notwendige
Personalkapazitäten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind weder inSeite 22 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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dem notwendigen Umfang noch in der erforderlichen Zeit zu gewinnen,
sondern es bedarf vielfältiger Anstrengungen, um diese für die zukünfti-
gen Aufgaben zu generieren. Zunehmend ist allerdings zu beobachten,
dass auch Verwaltungskräfte mit höheren Qualifikationen schwerer zu
gewinnen sind; hier spielt oftmals das Tarifgefüge des öffentlichen
Dienstes eine Rolle.
- Die COVID-19-Pandemie erfordert beim Theater der Bundesstadt Bonn
weiterhin hohe Flexibilität bei der Programmplanung. Im Wirtschaftsjahr
2022/2023 wird mit weiterhin steigenden Umsatzerlösen gerechnet.
- Bei den Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn zeichnen sich Vermö-
gensverluste, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht ab. Das
Risiko, das sich für die Einrichtungen aus der Angebots- bzw. Nachfra-
gesituation ergibt, muss weiterhin beobachtet werden. Dem Fachkräfte-
mangel in der Pflegebranche versuchen die Seniorenzentren der Bun-
desstadt Bonn durch permanente Stellenangebote auf einschlägigen di-
gitalen Jobbörsen zu begegnen. Die gesamtwirtschaftliche Lage ist auf-
grund des Ukraine-Konflikts weiterhin perspektivisch nicht verlässlich
einschätzbar.
- Die wesentlichen Risiken der VEBOWAG beziehen sich auf Mietrück-
standsrisiken. Es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, welche Aus-
wirkungen die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Ukra-
ine und Russland insbesondere auf die Entwicklung der Energiepreise
haben werden.
- Die Chancen liegen in der kontinuierlich verbesserten Ertragskraft zur
Finanzierung der energetischen und demografischen Erneuerung der
Wohnungsbestände sowie im Neubau und in der Nachverdichtung von
Wohnungen auf vorhandenen Grundstücksreserven.Seite 23 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln insgesamt die künftige Ent-
wicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung bezo-
gen auf den Gesamtabschluss 2022 zutreffend wider.
D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des Gesamt-
abschlusses
Von einer generellen Aufgliederung und Erläuterung der Bilanzpositionen,
der Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung wird abgesehen,
da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
erforderlich sind. Insoweit verweist die Rechnungsprüfung auf die Angaben
im Anhang und Lagebericht.
Einzelne Positionen werden im Folgenden nur dann behandelt, wenn Fest-
stellungen zu treffen waren.
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2022 lag zur Regelung fachli-
cher und organisatorischer Fragen die „Richtlinie zur Aufstellung des NKF-
Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn“ (Gesamtabschlussrichtlinie) in
ihrer Neufassung vom 04.04.2023 vor.
Die Gesamtabschlussrichtlinie enthält die Regelungen für die konsolidierte
Rechnungslegung und dient zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzie-
rung und Bewertung im Konzern Bundesstadt Bonn. Als Arbeitshilfen sind
der Richtlinie die Festlegungen zum Konsolidierungskreis und der örtliche
Positionenplan sowie eine Übersicht der Ansprechpartner und Verantwort-
lichen beigefügt.
Entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie fassen die Gesellschaften die
von ihnen zu liefernden Daten in sogenannten Meldedateien zusammen.Seite 24 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Im Fachbereich werden die Dateien auf Plausibilität und technische Um-
setzbarkeit geprüft und die Zahlen in die Konsolidierungssoftware SEM-
BCS (Strategic Enterprise Management - Business Consolidation System)
der Firma SAP übernommen. Mit Hilfe dieser Software findet die Konsoli-
dierung statt.
Das SAP-Modul SEM-BCS kann Meldedaten aus dem produktiven SAP-
System sowie Stammdaten und Einzelabschlussdaten als Datei aus Nicht-
SAP-Systemen übernehmen. Eine Ablieferung von buchführungsrelevan-
ten Daten an das operative SAP-System findet jedoch nicht statt, insofern
handelt es sich nicht um ein prüfungspflichtiges Zulieferprogramm.
Der Fachbereich (bis 01.07.2021 bei Amt 20-2 angesiedelt, danach bei Amt
01-3, seit November 2021 im Referat Beteiligungsmanagement, seit No-
vember 2025 im Co-Dezernat mit der Organisationsziffer 01-4) hat zuletzt
im Dezember 2017 eine fachliche Prüfung des SAP-Moduls BCS im Zusam-
menhang mit einem Systemumzug vorgenommen. Die Testdokumentation
hierzu wurde dem Rechnungsprüfungsamt als Datei zur Verfügung gestellt
(Stand: 17.02.2017). Ihr ist zu entnehmen, dass gegen die Anwendung we-
der in sachlicher noch in fachtechnischer Hinsicht Bedenken bestehen. Seit-
dem wurden regelmäßig bei Releasewechseln durch den Fachbereich Te-
stungen vorgenommen.
Die zum Meldepaket zugehörigen Meldedateien Bilanz und Ergebnisrech-
nung sind „Excel gestützt“. Diese werden von den voll zu konsolidierenden
Organisationen bearbeitet, von Abschlussprüfenden einer prüferischen
Durchsicht unterzogen - soweit es sich um die Daten wesentlicher Beteili-
gungen handelt - und von den Mitarbeitenden des Fachbereichs in die Kon-
solidierungssoftware SAP SEM-BCS eingelesen.
Die Stichprobenprüfung ergab, dass die Inhalte der Konsolidierungspakete
korrekt in die Software übernommen wurden.Seite 25 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Die im Rahmen des Gesamtabschlusses manuell vorgenommenen Bu-
chungen werden in einem Belegjournal vollständig und fortlaufend festge-
halten. Diese sind insoweit förmlich ordnungsgemäß und sachlich richtig.
Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ist aus Sicht der Rech-
nungsprüfung gegeben.
Der Gesamtabschluss inklusive Gesamtlagebericht, die Gesamtabschluss-
richtlinie sowie die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetz-
lichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Verordnungen und sonsti-
gen ortsrechtlichen Bestimmungen.
II. Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses
Stichtag der Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie des
Gesamtabschlusses ist mit Ausnahme des Theaters der Bundesstadt Bonn
einheitlich der 31. Dezember 2022.
Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss wie im
Kulturbereich üblich zum 31. Juli auf. Auf die Aufstellung eines Zwischen-
abschlusses zum 31.12.2022 wurde auf Grund des gleichbleibenden Ge-
schäftsverlaufs und dem Fehlen von Vorgängen von besonderer Bedeutung
verzichtet.
Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen ist im
Gesamtanhang angegeben. Die Angaben sind zutreffend.
Der Gesamtabschluss des Konzerns der Stadt ergibt sich danach aus der
Zusammenfassung und Konsolidierung des Jahresabschlusses der Bun-
desstadt Bonn mit folgenden Tochterunternehmen:
- Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)
- Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW)
- Bonn Netz-GmbH
- Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV)Seite 26 von 224
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- Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
- Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD)
- Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB)
- Quartier.BonnWest GmbH (QBW)
(vormals: Stadtwerke Bonn Bad GmbH - SWBBad)
- Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
- Theater der Bundesstadt Bonn
- Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
- Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG)
- bonnorange AöR (bonnorange)
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unverändert zur Kapi-
talkonsolidierung zum 31. Dezember 2021.
Für folgende Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Bundesstadt
Bonn wurde eine Equity-Bewertung vorgenommen:
- Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
- Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK)
Im Unterschied zur Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode
keine Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Er-
träge des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss übernom-
men. Nur die Beteiligung wird im Konzernabschluss gezeigt, wobei diese
bei der Erstbewertung mit dem Buchwert anzusetzen ist, der dem Anteil der
Konzernmutter entspricht. In den Folgejahren wird der Beteiligungsbuch-
wert an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens angepasst.
Die Abgrenzung der Unternehmen, für die eine Equity-Bewertung vorge-
nommen wurde, erfolgte unverändert zur Equity-Bilanzierung zum 31. De-
zember 2021.Seite 27 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Folgende Unternehmen wurden letztlich gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW we-
gen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Er-
trags- und Finanzgesamtlage nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:
- Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM)
- SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR)
- Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG)
- Vebofutur GmbH
- Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB)
- Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)
- Beethoven-Stiftung
- Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC)
- Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
- Bonner City Parkraum GmbH (BCP)
III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse
Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und
Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen sind nach den auf den
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn anzuwendenden Methoden ord-
nungsgemäß bilanziert und bewertet. Die nach § 51 Abs. 1 KomHVO NRW
i. V. m. § 308 Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschriebene einheitliche Be-
wertung erfolgte in den für Konsolidierungszwecke aufgestellten Kommu-
nalbilanzen II der Tochterunternehmen. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Gesamtan-
hang.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nebst Lagebericht der Bun-
desstadt Bonn wurde von uns, dem Rechnungsprüfungsamt der Bun-
desstadt Bonn, geprüft.Seite 28 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochter-
unternehmen SWB, EnW, Bonn-Netz GmbH, SWBV, MVA, SWBD, SWBB,
QBW, SGB, Theater, Seniorenzentren, VEBOWAG und bonnorange wur-
den von anderen Abschlussprüfern geprüft.
Wir haben die Prüfungsberichte über die Prüfung der handelsrechtlichen
Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 sowie der Lageberichte 2022 der Unter-
nehmen des Konsolidierungskreises kritisch durchgesehen. Ferner haben
wir die Jahresabschlüsse des WTV sowie des REK, für die eine Equity-Be-
wertung vorgenommen wurde, einer kritischen Durchsicht unterzogen.
Demnach sind die einbezogenen Jahresabschlüsse ordnungsmäßig.
IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung
Zur Wahrung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze werden die Einzelab-
schlüsse der verbundenen Unternehmen im Rahmen der Erstellung der so-
genannten Kommunalbilanz II übergeleitet. Dabei sind die Vermögensge-
genstände und Schulden der voll zu konsolidierenden Unternehmen an die
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, die für die Stadt Bonn ge-
mäß NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) Anwendung finden,
anzupassen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Er-
leichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt sind gemäß § 52 Abs.
2 KomHVO NRW unter Punkt 4.4 des Gesamtanhangs erläutert.
Die Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse umfasst folgende Grundsätze:
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Stichtages
Der Gesamtabschluss ist zum Stichtag 31.12. eines Haushaltsjahres auf-
zustellen. Beim Theater wurde auf die Erstellung eines Zwischenab-
schlusses verzichtet (vgl. Ausführungen unter D I dieses Berichts).
• Grundsatz der einheitlichen Währung
Ein Jahresabschluss in fremder Währung wurde von keinem einzubezie-
henden Unternehmen aufgestellt.Seite 29 von 224
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• Vereinheitlichung von Ausweis, Ansatz und Bewertung
Die Einzelabschlüsse der verbundenen Unternehmen wurden durch
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Diese wurden bei den für die
Konsolidierung wesentlichen Beteiligungen auch mit der prüferischen
Durchsicht der von den Gesellschaften zu übermittelnden Meldedaten
beauftragt. Die prüferischen Durchsichten wurden bescheinigt.
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht haben die Unternehmen erkennbare
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsanpassungen gemäß NKF in den
Konsolidierungsformularsätzen selbst vorzunehmen. Die Gesamtab-
schlussrichtlinie mit dem örtlichen Positionenplan gibt vor, wie die zu
übernehmenden Bilanz- und Ergebnispositionen ggf. in der Konzernbi-
lanz II umzugliedern sind.
Der Gesamtabschluss 2022 wurde im Übrigen nach einheitlichen Bilanzie-
rungs- und Bewertungsregeln erstellt und der Grundsatz der Einheitlichkeit
beachtet.
V. Konsolidierungsmaßnahmen
Die an die Regelungen des NKF angepassten und neubewerteten Jahres-
abschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen und der Jahresab-
schluss der Kernverwaltung wurden zu einem Summenabschluss zusam-
mengefasst. Hierzu wurden die einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungs-
positionen addiert.
Als Grundlage wurden die Meldedaten der Gesellschaften sowie der Kern-
verwaltung verwendet. Daneben erfolgten einzelne manuelle Buchungen
des Fachbereichs beispielsweise im Bereich der Fortschreibung der stillen
Reserven.
Da im Summenabschluss noch konzerninterne Beziehungen enthalten
sind, im Gesamtabschluss jedoch die Vermögens-, Finanz- und ErtragslageSeite 30 von 224
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so darzustellen ist, als wenn der Konzern Stadt Bonn ein einziges Unter-
nehmen ist, sind folgende Konsolidierungsmethoden anzuwenden:
- Schuldenkonsolidierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Zinseliminierung
- Zwischengewinneliminierung
- Beteiligungsertragseliminierung
- Kapitalkonsolidierung
Die einzelnen Schritte bzw. Methoden der Konsolidierung wurden durch die
Rechnungsprüfung nachvollzogen.
Die innerhalb des Konsolidierungskreises bestehenden Ausleihungen, For-
derungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen und Rechnungsab-
grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Schulden- bzw. Aufwands- und
Ertragskonsolidierung sowie Zinseliminierung gegeneinander aufgerech-
net. Soweit Differenzen nach der Eliminierung blieben, lagen diese unter-
halb der Wesentlichkeitsgrenze.
Das Referat für Beteiligungsmanagement untersuchte auf unseren Hinweis
aus vorherigen Prüfungen hin bei Aufstellung des Gesamtabschlusses
2022 im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung einen Sonder-
sachverhalt. So sind bei der Konsolidierung im Rahmen der Gesamtab-
schlusserstellung Umsatzerlöse der einen Beteiligung bei Lieferungen ins
Anlagevermögen einer anderen Beteiligung in die aktivierbaren Eigenleis-
tungen umzugliedern.
Solche Sachverhalte wurden von Amt 01-4 für den Gesamtabschluss im
Verhältnis der Unternehmen im SWB-Konzern untereinander, zwischen
SGB und Theater, im Verhältnis zwischen SGB und Stadt sowie SGB und
den Seniorenzentren untersucht.Seite 31 von 224
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Für die Unternehmen im SWB-Konzern wurden daraufhin Umgliederungen
in die aktivierbaren Eigenleistungen in Höhe von 14,5 Mio. EUR vorgenom-
men.
Im Verhältnis SGB und Seniorenzentren stellte der Fachbereich fest, dass
hier nur selten und in geringem Umfang Leistungen des SGB erbracht wer-
den, weshalb wegen Unwesentlichkeit eine nähere Betrachtung unterblieb.
Im Verhältnis SGB und Theater waren keine Umgliederungen vorzuneh-
men, weil das SGB seine Leistungen für das Theater über die Stadt abwi-
ckelt; damit ist hier das Verhältnis Stadt zu SGB zu betrachten.
Im Verhältnis Stadt zu SGB erhält das SGB von der Stadt für alle zu erbrin-
gende Leistungen einen Betriebskostenzuschuss. Zu den Leistungen kön-
nen auch Tätigkeiten des Personals gehören, die im Zusammenhang mit
Projekten stehen, die in der Bilanz der Stadt zu bilanzieren/aktivieren sind,
sogenannte aktivierbare Eigenleistungen.
Werden solche Personalleistungen aktiviert, werden sie über die Nutzungs-
dauer des aktivierten Vermögensgegenstandes abgeschrieben und damit
der Aufwand über einen längeren Zeitraum verteilt. Unterbleibt eine Aktivie-
rung der Eigenleistungen, fällt der Personalaufwand vollständig im Jahr sei-
ner Entstehung an.
Aus den Recherchen und Kontakten des Referates für Beteiligungsma-
nagement mit dem SGB und der städtischen Anlagenbuchhaltung ergab
sich, dass im SGB keine Aufzeichnungen oder Buchungen zu solchen
Sachverhalten geführt werden, zumal das SGB keine Kenntnis über die bi-
lanzielle Behandlung von Sachverhalten bei der Stadt hat. Damit werden
keine Leistungen des SGB bei der Stadt aktiviert (Buchung Anlagevermö-
gen an Betriebskostenzuschuss) und entsprechend im Konzern keine akti-
vierbaren Eigenleistungen erfasst.Seite 32 von 224
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Im Rahmen der Projektarbeit zur Umstellung der Buchführungssoftware auf
SAP S/4Hana zum 01.01.2029 soll diese Problemlage betrachtet und für
die Zukunft gelöst werden. Hierfür ist als Vorprojekt die „Einführung einer
Softwarelösung zur systematischen, verwaltungsweiten Erfassung aktivier-
barer Eigenleistungen vorgesehen“ (s. DS-Nr. 241773).
Die Höhe der damit frühzeitig gebuchten Personalaufwendungen kann nicht
beziffert werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Verschiebung des
Aufwands in eine andere Periode keine wesentlichen Auswirkungen auf die
korrekte Darstellung der Ertragslage des Konzerns Stadt im Gesamtab-
schluss 2022 hat.
Die Lösung der Problemlage wird von uns nachgehalten.
Auf Grund der Bedeutung auch für den städtischen Jahresabschluss ist
diese Prüfbemerkung auch im Bericht zur Jahresabschlussprüfung 2024
enthalten.
In den vorangegangenen Gesamtabschlüssen waren Grundstücksübertra-
gungen zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises zum Teil mit
„Gewinnen“ übertragen worden, weil der Buchwert des übertragenen
Grundstücks beim veräußernden Unternehmen geringer war als der Ver-
kaufspreis, der vom erwerbenden Unternehmen als Eingangsbuchwert an-
gesetzt wird. Auf Gesamtabschlussebene wurden solche „Zwischenge-
winne“ als konzerninterne Geschäfte eliminiert.
Gemäß § 304 Abs. 2 HGB kann jedoch auf Zwischenergebniseliminierun-
gen verzichtet werden, sofern die zu eliminierenden Zwischenergebnisse
für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von un-
tergeordneter Bedeutung ist.Seite 33 von 224
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Zum Gesamtabschluss 2022 entschied die Verwaltung auf dieser Grund-
lage, die in vorangegangenen Gesamtabschlüssen vorgenommen Zwi-
schenergebniseliminierungen wegen Unwesentlichkeit wieder auszubu-
chen.
Ausschlaggebend war hierfür seitens der Verwaltung, der unverhältnismä-
ßig hohe Arbeitsaufwand, der mit der Buchung von Zwischenergebniselimi-
nierungen verbunden ist sowie das damit einhergehende Fehlerpotenzial.
Im hierzu gefertigten Aktenvermerk der Verwaltung vom 26.03.2025 heißt
es:
„Die Buchung der Zwischenergebniseliminierung führt dazu, dass sich
die Werte von Bilanzpositionen der betroffenen Unternehmen im Jah-
resabschluss sowie in den Meldedaten und der Bilanzpositionen im
Gesamtabschluss unterscheiden. In einer über die Jahre stetig an-
wachsenden Liste sind die Vermögensgegenstände einzeln nachzu-
verfolgen. Besonders bei Grundstücken können sich hier komplexe
Sachverhalte entwickeln, da diese geteilt und anteilig weiterverkauft
werden können. Hieraus ergibt sich ein unverhältnismäßig hoher Ar-
beitsaufwand.
…
Das oben beschriebene stetige Nachhalten von einer anwachsenden
Anzahl an Sachverhalten bietet zudem ein erhöhtes Fehlerpotenzial.“
Als Betragsgrenze zur Definition der „untergeordneten Bedeutung“ wurde
1 Mio. EUR pro Geschäftsfall festgesetzt. Im bereits benannten Vermerk
heißt es hierzu:
„Die Vorgabe von genau festgelegten Grenzwerten für die Wesentlich-
keit ist aus der handelsrechtlichen Literatur nicht abzuleiten. Die We-
sentlichkeit von Differenzen ist insbesondere davon abhängig, wie
sich deren absoluter oder relativer Wert auf die Entscheidungen der
Abschlussadressaten auswirkt. Vorliegend betrug die Bilanzsumme
im Gesamtabschluss 2021 6.219.365.673,47 Euro. Ein Sachverhalt inSeite 34 von 224
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Höhe von 1.000.000,00 Euro entspricht lediglich 0,016% der Bilanz-
summe.
Für den Gesamtabschluss ist entscheidend, dass weiterhin ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns Kommune“
gegeben ist. Je Geschäftsvorfall werden daher Zwischengewinne un-
ter 1 Mio. Euro als unwesentlich angesehen.“
Dem Vorgehen des Fachbereichs, das bereits im Vorfeld der Erstellung des
Gesamtabschlusses schon mit uns abgestimmt wurde, konnten wir zustim-
men. Insgesamt wurden im GA 2022 Zwischenergebniseliminierungen zu
zehn Geschäftsvorfällen im Rahmen von rd. 8 TEUR bis 990 TEUR mit ins-
gesamt 3,2 Mio. EUR ausgebucht.
Ebenso führte die Prüfung der Beteiligungsertragseliminierung zu keiner
Einwendung.
Die Kapitalkonsolidierung wurde gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW
i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode vorge-
nommen. Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der
Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs der jewei-
ligen Konzernorganisationen.
Die Prüfung der einbezogenen voll zu konsolidierenden Unternehmen
führte zu keinen Einwendungen.
Die Equity-Konsolidierung des WTV und REK wurde nach der Buchwertme-
thode vorgenommen. Die Wertansätze wurden hierbei bezogen auf die je-
weiligen Erwerbszeitpunkte vorgenommen.
Die Prüfung der Equity-Konsolidierungen ergab keine Einwendungen.Seite 35 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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30
VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel
Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung sind gemäß § 50 Abs. 3
KomHVO NRW entsprechend den Regelungen für den Jahresabschluss
der Kommune zu gliedern, soweit ihre Eigenart keine Abweichung bedingt.
Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember
2022 sind im Wesentlichen gemäß den Anlagen 32 und 33 zur „VV Muster
zur GO und KomHVO NRW“ aufgebaut und entsprechen formal den ge-
setzlichen Anforderungen.
Das Muster der Gesamtbilanz sieht auf der Passivseite zwischen „1. Eigen-
kapital“ und „3. Sonderposten“ eine Position „2. Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung“ vor. Sie ist durch die Änderung der „VV Muster zur
GO und KomHVO NRW“ im November 2019 aufgenommen worden. Die
passiven Unterschiedsbeträge aus den Erstkonsolidierungen bis zur Geset-
zesänderung 2019 sind in der Position „1.1 Allgemeine Rücklage“ unter
dem Eigenkapital dargestellt, weshalb in der Gesamtbilanz die Position „2.
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ keinen Bilanzwert ent-
hält. Erst wenn in der Zukunft ein passiver Unterschiedsbetrag auszuweisen
ist, geschieht dies auf dieser Position. Die Sachverhalte aus der Vergan-
genheit bleiben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bilanzkontinu-
ität unter dem Eigenkapital stehen.
Auf die Ausführungen hierzu im Anhang wird verwiesen.
Abweichend vom Muster der Gesamtergebnisrechnung werden die Auf-
wendungen aus assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss der Stadt
Bonn als gesonderte Position gemäß § 312 Abs. 4 Satz 2 HGB ausgewie-
sen. Hierunter werden z. B. die Abschreibungen der stillen Reserven dar-
gestellt.
Diese zusätzliche Information in der Gesamtergebnisrechnung in Anleh-
nung an die Vorschrift des HGB wird trotz Abweichung vom Muster als un-
kritisch betrachtet.Seite 36 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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31
Der Gesamteigenkapitalspiegel wurde 2019 erstmals erstellt. Er gibt Auf-
schluss über die Eigenkapitalstruktur und -entwicklung des „Konzerns Kom-
mune“ und entspricht in seinem Aufbau der Anlage 34 zur „VV Muster zur
GO und KomHVO NRW“ und damit formal den gesetzlichen Anforderungen.
Die im Eigenkapitalspiegel dargestellten Werte wurden mit den Angaben in
der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung verglichen; Abwei-
chungen ergaben sich hierbei nicht.
VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung
Gesamtanhang
Der Gesamtanhang ist gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1
GO NRW als Bestandteil des Gesamtjahresabschlusses u. a. dahingehend
zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt.
Allgemeine Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Anhangs bildet
insbesondere § 52 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW. So sind die für die Ge-
samtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung verwendeten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachver-
ständige Dritte die Wertansätze beurteilen können.
Im Rahmen der Prüfung des Gesamtanhangs getroffene Feststellungen
wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die lediglich redaktionellen Änderun-
gen sind in dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2022 berücksich-
tigt.
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung
mit § 48 KomHVO NRW ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel und ein Ge-
samteigenkapitalspiegel als Anlage beigefügt.Seite 37 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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32
Kapitalflussrechnung
Gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO NRW ist dem Gesamtabschluss 2022 ebenso
eine unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21
(DRS 21) aufgestellte Kapitalflussrechnung beigefügt. Diese gilt dabei als
eigenständiger Teil des Gesamtabschlusses.
Die Kapitalflussrechnung soll die finanzielle Entwicklung und Lage der Stadt
als Konzern ergänzend zu den Angaben, die aus dem Gesamtabschluss
nicht oder nicht unmittelbar entnommen werden können, darstellen und da-
mit Aufschluss über die Liquiditätssituation des Konzerns Stadt Bonn ge-
ben.
Die Kapitalflussrechnung 2022 entspricht formal dem Gliederungsschema
des DRS 21.
Zur Darstellung der Zahlungsströme als Konzern werden in der Gesamtka-
pitalflussrechnung die Geschäftsvorfälle, die aus den Aktivitäten der Stadt
und der voll zu konsolidierenden Gesellschaften resultieren, in Zahlungs-
strömen erfasst.
Die Zahlungsströme werden dabei wie folgt gegliedert:
- Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Cashflow aus Investitionstätigkeit
- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
- Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Für die Betrachtung der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde die indirekte
Methode gewählt; das bedeutet, dass das Jahresergebnis der Gesamter-
gebnisrechnung zugrunde gelegt und um die zahlungsunwirksamen Vor-
gänge bereinigt wurde. Das betrifft z. B. Zu- und Abschreibungen, Änderun-
gen der Rückstellungen oder die Auflösung von Sonderposten.Seite 38 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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33
Zur Betrachtung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde gemäß
DRS 21 Nr. 42 und 47 die direkte Methode angewendet. Das bedeutet, dass
die einzelnen Positionen der Ein- und Auszahlungen der Stadt Bonn und
aller voll zu konsolidierenden Gesellschaften aufsummiert wurden.
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode, bestehend aus den Zahlungs-
mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wurde gemäß DRS 21 Nr. 15 aus
dem Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode, d. h. aus dem des Vorjahres
und den Veränderungen der Cashflows, entwickelt. Hierbei wurde er von
wechselkurs-, konsolidierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten
Änderungen bereinigt.
Für den Gesamtabschluss 2022 wurden folgende Cashflows errechnet:
Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit -183.670.136,58 EUR
Cashflow aus Investitionstätigkeit -251.494.253,84 EUR
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 442.740.272,30 EUR
Cashflow gesamt -7.575.881,88 EUR
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 42.345.391,65 EUR
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2022 entspricht damit den li-
quiden Mitteln der Gesamtbilanz.
Die Prüfung der Kapitalflussrechnung erfolgte in zwei Schritten. In einem
ersten Schritt wurde die Berechnungslogik der Formeln, aus der sich jede
einzelne Position der Kapitalflussrechnung ergibt, betrachtet.
In einem zweiten Schritt wurde aus risikoorientierten Gesichtspunkten eine
Stichprobe zur Prüfung der wertmäßigen Korrektheit der Positionen in der
Kapitalflussrechnung ausgewählt.
Die Prüfung ergab keine Beanstandung. Die Berechnungen waren inhaltlich
plausibel sowie systematisch richtig und die geprüften Werte korrekt.Seite 39 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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34
Ferner sind gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW am Schluss des Gesamtanhangs
für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO NRW sowie für
die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschie-
den sind, folgende Angaben zu tätigen:
- der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
- der ausgeübte Beruf,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im
Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenberei-
chen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
Die Angaben zu den Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes sowie
des Rates sind in dem als Anlage beigefügten Anhang zum Gesamtab-
schluss 2022 enthalten.
VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht
Die Prüfung des Gesamtlageberichtes haben wir anhand der Vorschriften
des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW vorgenommen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Gesamtlagebericht im Einklang mit
dem Gesamtabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen steht und insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Bundesstadt Bonn und ihrer
verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt.
Im Rahmen der Prüfung getroffene Feststellungen wurden zwischenzeitlich
umgesetzt. Die lediglich redaktionellen Änderungen sind in dem nunmehr
als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2022 berücksichtigt.Seite 40 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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35
Der Gesamtlagebericht stellt den Geschäftsablauf mit den wichtigsten Er-
gebnissen des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage in ihren tatsächli-
chen Verhältnissen dar. Wesentliche Informationen aus den Tochterunter-
nehmen werden insbesondere für die SWB, das SGB, das Theater sowie
die Seniorenzentren, VEBOWAG und die bonnorange hervorgehoben.
Der Gesamtlagebericht beinhaltet eine ausgewogene und umfassende
Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde und seiner verselbststän-
digten Aufgabenbereiche.
Ferner enthält der Gesamtlagebericht eine Kennzahlenanalyse auf Basis
des NKF-Kennzahlenset NRW der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-
Westfalen (GPA), welches im Runderlass des Innenministeriums von
01.10.2008 beschrieben worden ist. Produktorientierte Kennzahlen finden
sich lediglich in den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und der Bun-
desstadt Bonn selbst. Diese sind allerdings auch keine Pflichtangabe.
Der Gesamtlagebericht enthält Ausführungen zu den wesentlichen Chan-
cen und Risiken sowohl der Kernverwaltung als auch der Tochterunterneh-
men im Vollkonsolidierungskreis.
Die wesentlichen Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung sind
aus prüferischer Sicht zutreffend dargestellt.
Im Ergebnis entspricht der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschrif-
ten des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW.Seite 41 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Die Gesamtbilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von
6.375.804.885,79 EUR. Die Gesamtergebnisrechnung 2022 weist einen
Gesamtjahresfehlbetrag im Konzern von -9.811.226,93 EUR und der Fi-
nanzmittelfonds einen Endbestand von 42.345.391,65 EUR aus.
Die Gesamtergebnisstruktur stellt sich wie folgt dar:
Ertrags-
und
Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushalts-
jahres
TEUR
Ergebnis
des
Vorjahres
TEUR
+ / -
in
TEUR
+ / -
in %
Steuern und ähnliche Abga-
ben 684.687 672.050 12.637 1,88
Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 380.827 370.843 9.984 2,69
Sonstige Transfererträge 8.343 27.569 -19.226 -69,74
Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 213.575 201.886 11.689 5,79
Privatrechtliche Leistungs-
entgelte 722.862 605.587 117.275 19,37
Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen 137.183 115.612 21.571 18,66
Sonstige ordentliche Erträge 112.070 120.183 -8.113 -6,75
Aktivierte Eigenleistungen 28.245 13.614 14.631 107,47
Bestandsveränderungen 1.530 4.198 -2.668 -63,55
Ordentliche Gesamterträge 2.289.322 2.131.542 157.780 7,40Seite 42 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Ertrags-
und
Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushalts-
jahres
TEUR
Ergebnis des
Vorjahres
TEUR
+ / -
in
TEUR
+ / -
in
%
Personalaufwendungen -609.681 -576.648 -33.033 5,73
Versorgungsaufwendungen -45.904 -36.556 -9.348 25,57
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen -735.684 -567.277 -168.407 29,69
Bilanzielle Abschreibungen -152.081 -154.403 2.322 -1,50
Transferaufwendungen -534.796 -528.019 -6.777 1,28
Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen -210.079 -206.953 -3.126 1,51
Ordentliche Gesamtauf-
wendungen -2.288.225 -2.069.856 -218.369 10,55
Ordentliches Gesamter-
gebnis 1.097 61.686 -60.589 -98,22
Finanzerträge 7.080 6.217 863 13,88
Finanzaufwendungen -33.246 -33.775 529 -1,57
Aufwendungen aus assozi-
ierten Unternehmen -3.143 -3.143 0 0,00
Gesamtfinanzergebnis -29.309 -30.701 1.392 -4,53
Gesamtergebnis der lau-
fenden Geschäftstätigkeit -28.212 30.985 -59.197 -191,05
Außerordentliche Erträge 38.019 29.903 8.116 27,14
Außerordentliche Aufwen-
dungen 0 0 0 0,00
Außerordentliches Ge-
samtergebnis 38.019 29.903 8.116 27,14
Gesamtjahresergebnis im
Konzern 9.807 60.888 -51.081 -83,89
Anderen Gesellschaftern zu-
zurechnendes Ergebnis -19.618 -24.269 4.651 -19,16
Gesamtjahresergebnis laut
Bilanz -9.811 36.619 -46.430 -126,79Seite 43 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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38
Die Gesamtvermögens- und Gesamtkapitalstruktur zeigt sich wie folgt:
Aktiva / Passiva 31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
+ / - in
TEUR
+ / - in
%
Aktiva
Aufwendungen zur Erhaltung der
gemeindlichen Leistungsfähigkeit
64.409 29.900 34.509 115,41
Immaterielle Vermögensgegen-
stände
22.635 22.320 315 1,41
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
865.493 866.366 -873 -0,10
Bebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
1.647.123 1.625.766 21.357 1,31
Infrastrukturvermögen 2.226.670 2.206.581 20.089 0,91
Bauten auf fremdem Grund und Bo-
den
1.389 1.492 -103 -6,90
Kunstgegenstände, Kulturdenkmä-
ler
120.954 120.555 399 0,33
Maschinen und technische Anla-
gen, Fahrzeuge 95.195 97.428 -2.233 -2,29
Betriebs- und Geschäftsausstattung 61.708 60.935 773 1,27
Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau 524.094 470.489 53.605 11,39
Finanzanlagen 274.141 270.723 3.418 1,26
Vorräte 58.225 64.194 -5.969 -9,30
Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände
330.838 309.036 21.802 7,05
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0,00
Liquide Mittel 42.345 34.770 7.575 21,79
Aktive Rechnungsabgrenzung 40.586 38.811 1.775 4,57
Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag 0 0 0 0,00
Gesamtvermögen 6.375.805 6.219.366 156.439 2,52Seite 44 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Aktiva / Passiva 31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
+ / - in
TEUR
+ / - in
%
Passiva
Allgemeine Rücklage 883.026 873.032 9.994 1,14
Sonderrücklage 655 655 0 0,00
Ausgleichsrücklage 71.452 37.386 34.066 91,12
Gesamtjahresergebnis -9.811 36.620 -46.431 -126,79
Ausgleichsposten für die Anteile
anderer Gesellschafter 146.836 147.297 -461 -0,31
Unterschiedsbetrag aus der Kapi-
talkonsolidierung 0 0 0 0,00
Sonderposten 1.221.148 1.218.420 2.728 0,22
Pensionsrückstellungen 895.213 862.980 32.233 3,74
Rückst. für Deponien und Altlasten 0 0 0 0,00%
Instandhaltungsrückstellungen 3.360 2.530 830 32,81
Steuerrückstellungen 1.654 1.077 577 53,57
Sonstige Rückstellungen 201.860 183.692 18.168 9,89
Anleihen 0 0 0 0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen 1.854.821 1.757.401 97.420 5,54
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung 670.032 624.670 45.362 7,26
Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
4.587 4.271 316 7,40
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 114.618 93.010 21.608 23,23
Sonstige Verbindlichkeiten 122.561 159.070 -36.509 -22,95
Erhaltene Anzahlungen 132.798 153.502 -20.704 -13,49
Passive Rechnungsabgrenzung 60.995 63.754 -2.759 -4,33
Gesamtkapital 6.375.805 6.219.367 156.438 2,52Seite 45 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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40
Bezüglich der für den Gesamtabschluss relevanten NKF-Kennzahlen wird
an dieser Stelle auf die im Gesamtlagebericht dargestellten Kennzahlen
verwiesen. Diese orientieren sich an dem im Runderlass des Innenministe-
riums vom 01.10.2008 beschriebenen NKF-Kennzahlenset NRW, welches
bereits für den Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn verwendet wurde.
Von dem NKF-Kennzahlenset im Einzelabschluss wurde nur insoweit ab-
gewichen, als dass für den Gesamtabschluss die Kennzahlen „Drittfinanzie-
rungsquote“, „Investitionsquote“, „Dynamischer Verschuldungsgrad“,
„Liquidität 2. Grades“, „Steuerquote“ sowie „Sach- und Dienstleistungsin-
tensität“ und „Transferaufwandsquote“ nicht dargestellt wurden.
Dies ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 4 KomHVO NRW zulässig, wonach in die
Analyse nur solche Kennzahlen einbezogen werden sollen, die für das Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage bedeutsam
sind.
In Bezug darauf, dass die Kennzahlen für die Analyse des kommunalen
Jahresabschlusses und nicht des Gesamtabschlusses entwickelt wurden,
ist das Fehlen der genannten Kennzahlen aus unserer Sicht nachvollzieh-
bar.
X. Beteiligungsbericht
Nach § 117 Abs. 1 GO NRW muss eine Gemeinde einen Beteiligungsbe-
richt erstellen, sofern sie von der größenabhängigen Befreiung im Zusam-
menhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht. Im
Umkehrschluss ist die Stadt Bonn von der Pflicht, einen Beteiligungsbericht
nach den Vorgaben des § 117 GO NRW zu erstellen, befreit.
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 53 KomHVO muss der Gesamtab-
schluss jedoch die Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den ZielenSeite 46 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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41
der Beteiligungen sowie der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu allen ver-
selbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privat-
rechtlicher Form enthalten.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen erstellt die Stadt Bonn weiterhin einen
Beteiligungsbericht. Der Beteiligungsbericht 2022 enthält detaillierte Infor-
mationen zu den einzelnen Beteiligungen der Stadt. In ihm werden alle Un-
ternehmen aufgeführt und dargestellt, d. h. auch solche, die nicht dem
Konsolidierungskreis angehören. Er vervollständigt damit den im Gesamt-
abschluss vermittelten Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Gesamt-
lage der Kommune.
Der Beteiligungsbericht 2022 der Bundesstadt Bonn wurde mit einer sepa-
raten Vorlage (Drucksache Nr. 231911) dem Rat der Bundesstadt Bonn zu
seiner Sitzung am 09.11.2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird im
Gesamtabschluss benannt.
Der Beteiligungsbericht zeigt sich seit 2020 im Vergleich zu den Berichten
aus Vorjahren in einem veränderten Aussehen. Hintergrund hierzu sind die
zwischenzeitlich in Kraft getretenen Neufassungen von Gemeindeordnung
und Kommunalhaushaltsverordnung, mit denen von Seiten des Landes ein
neues verbindliches Muster für den Beteiligungsbericht bereitgestellt wurde.
Zum anderen wurde dieser Bericht erstmalig mit Unterstützung einer sich
im Beteiligungsmanagement neu im Einsatz befindlichen Software erstellt,
mit der in künftigen Jahren eine noch weitergehende, automatisierte Be-
richtserstellung gewährleistet werden soll.
Konkrete Inhalte des Beteiligungsberichts 2022 waren nicht Gegenstand
der Prüfung des Gesamtabschlusses.Seite 47 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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42
E Bestätigungsvermerk
Prüfungsurteile
Wir haben den Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn - bestehend aus
der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gesamtergebnisrech-
nung für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. 2022 sowie dem Ge-
samtanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnisse
• entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belan-
gen den Vorschriften der GO NRW sowie der KomHVO NRW und ver-
mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Bundesstadt Bonn zum
31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
• vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Bundesstadt Bonn. In allen wesentlichen Belan-
gen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtab-
schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erklären wir in Anlehnung an § 322 HGB,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs-
mäßigkeit des Gesamtabschlusses geführt hat.Seite 48 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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43
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlage-
berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 102 GO NRW unter
Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kommuna-
ler Abschlussprüfungen des IDR durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung der
Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtabschlusses“ unseres Be-
stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzern-
unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften Nordrhein-Westfalens
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und zum
Gesamtlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Gesamtabschluss und
den Gesamtlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Ge-
samtabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften des § 116 Abs. 1 GO
NRW i. V. m. §§ 50 ff. KomHVO NRW in allen wesentlichen Belangen ent-
spricht und dafür, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-
stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Gesamtabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe-
absichtigten - falschen Darstellungen ist.Seite 49 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 04/2026 RPA Bonn
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Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur
Fortführung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zu-
sammenhang mit der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, sofern einschlä-
gig, anzugeben.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung
des Gesamtlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Be-
langen mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der
KomHVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichts in Überein-
stimmung mit den anzuwendenden Vorschriften mit der GO NRW sowie
KomHVO NRW zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Gesamtlagebericht erbringen zu können.
Verantwortung der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses und des Gesamtlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlagebe-
richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun-
desstaft Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Ge-
samtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht beinhaltet.Seite 50 von 224
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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan-
tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW
unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kom-
munaler Abschlussprüfungen vom IDR durchgeführte Prüfung eine wesent-
liche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich an-
gesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah-
ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter
oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-
urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten,
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich-
tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung
des Gesamtlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstän-
den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieses Systems des Konzerns Bundesstadt Bonn abzuge-
ben.Seite 51 von 224
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• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise Schluss-
folgerungen darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen-
hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fortfüh-
rung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, auf-
werfen könnte. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentli-
che Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlage-
bericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig-
nisse und Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern
Bundesstadt Bonn die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr ohne Inan-
spruchnahme finanzieller Unterstützung im Rahmen der Gewährträger-
haftung des Landes sicherstellen kann. Eine Insolvenz der Bundesstadt
Bonn ist nach § 128 GO i. V. m. § 12 Insolvenzordnung ausgeschlossen.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamt-
abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Gesamtlageberichts mit dem Gesamt-
abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte
Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn.Seite 52 von 224
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• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht
durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzie-
hen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annah-
men nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsur-
teil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegen-
den Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu-
kunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, den 04.05.2026
gez. Daniel Pütz
(Dr. Daniel Pütz)
Leiter des RechnungsprüfungsamtesSeite 53 von 224
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Anlage Gesamtabschluss 2022Seite 54 von 224
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Gesamtabschluss
2022
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 55 von 224
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5
2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7
3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12
4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag.......................................................................................................... 15
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16
4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16
4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23
4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 73
4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 90
4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 96
5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 125
6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 132
6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 133Seite 56 von 224
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 133
6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 133
6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 140
6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 146
6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 146
6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 150
6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 152
6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 152
6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 153
6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 155
6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 156
6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 158
6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 159
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 167Seite 57 von 224
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Bestätigungserklärung
Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom
Oberbürgermeister zu bestätigen.
Aufgestellt:
Bonn, 30.07.2025 ______gez. Fark_______
Michael Fark, Stadtkämmerer
Bestätigt:
Bonn, 31.07.2025 ______gez. Fuchs_________
i.V. Wolfgang Fuchs, StadtdirektorSeite 58 von 224
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
1. EinführungSeite 59 von 224
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage-
ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der
Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations-
oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab-
schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän-
digten Aufgabenbereiche (vAB) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang,
4. der Kapitalflussrechnung und
5. dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen.
Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal-
tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin
als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2022 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 231911 im Bonner Ratsin-
formationssystem) beigefügt.Seite 60 von 224
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
2. GesamtbilanzSeite 61 von 224
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
3. GesamtergebnisrechnungSeite 66 von 224
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Gesamtabschluss 2022
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4. GesamtanhangSeite 68 von 224
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts-
jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung
(GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie die Jahresabschlüsse
aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche) zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs.
2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapital-
spiegel und der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des
Beteiligungsbe

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Datenstand: 02.11.2026, 20:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de