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260871 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Differenzierte Regelung des Rauchens in gastronomischen Betrieben

Nummer
260871
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 05.05.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.06.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 97,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260871-01 ST Rauchen in gastronomischen Betrieben

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260871
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
29.04.2026
Bürgerantrag: Differenzierte Regelung des
Rauchens in gastronomischen Betrieben
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.06.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
hiermit beantrage ich, die bestehenden Regelungen zum Rauchverbot in der
Gastronomie zu überprüfen und differenziert anzupassen.
Ziel ist es, insbesondere Cafés und Bars unter bestimmten Voraussetzungen
die Möglichkeit einzuräumen, separate Raucherbereiche im Innenraum anzu-
bieten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Differenzierte Regelung des Rauchens in gastronomischen Betrieben
Ihr Antrag
Bürgerantrag – Anpassung der Regelungen zum Rauchen in der Gastronomie
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, die bestehenden Regelungen zum Rauchverbot in der Gastronomie zu überprüfen und
differenziert anzupassen.
Ziel ist es, insbesondere Cafés und Bars unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einzuräumen,
separate Raucherbereiche im Innenraum anzubieten.
Forderung:
Der Rat möge beschließen:
* Die Einführung einer Regelung zu prüfen, die es gastronomischen Betrieben erlaubt,
abgetrennte und gekennzeichnete Raucherbereiche im Innenraum einzurichten
* Dies soll nur für Bars und Cafés gelten, nicht für Restaurants mit Speisebetrieb
* Klare Schutzmaßnahmen für Personal und Nichtraucher sind sicherzustellen
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Begründung:
1. Unternehmerische Freiheit
Gastronomische Betriebe sollten stärker selbst entscheiden können, welches Konzept sie verfolgen. Eine
differenzierte Regelung stärkt die wirtschaftliche Eigenverantwortung.
2. Unterschiedliche Bedürfnisse der Gäste
Die Bevölkerung ist heterogen: Während Nichtraucher rauchfreie Räume bevorzugen, gibt es weiterhin Gäste,
die gezielt Orte aufsuchen, an denen Rauchen erlaubt ist. Eine Wahlmöglichkeit trägt beiden Gruppen Rechnung.
3. Uneinheitliche Studienlage
Untersuchungen zeigen, dass Rauchverbote nicht eindeutig zu wirtschaftlichen Verbesserungen führen und in
bestimmten Bereichen (z. B. Bars) auch negative Effekte möglich sind .
4. Gezielte statt pauschale Regulierung
Eine Beschränkung auf:
* Bars
* Cafés
* klar getrennte Raucherräume
stellt sicher, dass insbesondere familienorientierte Gastronomie weiterhin geschützt bleibt.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de