260871 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Differenzierte Regelung des Rauchens in gastronomischen Betrieben
Kerndaten
- Nummer
- 260871
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.700 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 260871 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 29.04.2026 Bürgerantrag: Differenzierte Regelung des Rauchens in gastronomischen Betrieben Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.06.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: hiermit beantrage ich, die bestehenden Regelungen zum Rauchverbot in der Gastronomie zu überprüfen und differenziert anzupassen. Ziel ist es, insbesondere Cafés und Bars unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einzuräumen, separate Raucherbereiche im Innenraum anzu- bieten. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Differenzierte Regelung des Rauchens in gastronomischen Betrieben Ihr Antrag Bürgerantrag – Anpassung der Regelungen zum Rauchen in der Gastronomie Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, die bestehenden Regelungen zum Rauchverbot in der Gastronomie zu überprüfen und differenziert anzupassen. Ziel ist es, insbesondere Cafés und Bars unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einzuräumen, separate Raucherbereiche im Innenraum anzubieten. Forderung: Der Rat möge beschließen: * Die Einführung einer Regelung zu prüfen, die es gastronomischen Betrieben erlaubt, abgetrennte und gekennzeichnete Raucherbereiche im Innenraum einzurichten * Dies soll nur für Bars und Cafés gelten, nicht für Restaurants mit Speisebetrieb * Klare Schutzmaßnahmen für Personal und Nichtraucher sind sicherzustellen Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Begründung: 1. Unternehmerische Freiheit Gastronomische Betriebe sollten stärker selbst entscheiden können, welches Konzept sie verfolgen. Eine differenzierte Regelung stärkt die wirtschaftliche Eigenverantwortung. 2. Unterschiedliche Bedürfnisse der Gäste Die Bevölkerung ist heterogen: Während Nichtraucher rauchfreie Räume bevorzugen, gibt es weiterhin Gäste, die gezielt Orte aufsuchen, an denen Rauchen erlaubt ist. Eine Wahlmöglichkeit trägt beiden Gruppen Rechnung. 3. Uneinheitliche Studienlage Untersuchungen zeigen, dass Rauchverbote nicht eindeutig zu wirtschaftlichen Verbesserungen führen und in bestimmten Bereichen (z. B. Bars) auch negative Effekte möglich sind . 4. Gezielte statt pauschale Regulierung Eine Beschränkung auf: * Bars * Cafés * klar getrennte Raucherräume stellt sicher, dass insbesondere familienorientierte Gastronomie weiterhin geschützt bleibt. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de