260854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkungen einer Verlegung des Hauptsitzes der Telekom
Kerndaten
- Nummer
- 260854-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260854-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkungen einer Verlegung des Hauptsitzes der Telekom Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung ist es der Verwaltung nicht gestattet, Aussagen zu den gewerbesteuerlichen Auswirkungen einzelner unternehmerischer Entscheidungen zu treffen. Im Übrigen hängen die gewerbesteuerlichen Auswirkungen konzerninterner Restrukturierungsmaßnahmen von nicht bekannten Details ab und können daher seitens der Verwaltung generell im Vorfeld nicht sachgerecht bewertet werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de