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260854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkungen einer Verlegung des Hauptsitzes der Telekom

Nummer
260854-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260854 BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkungen einer Verlegung des Hauptsitzes der Telekom

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260854-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Steuerliche
Auswirkungen einer Verlegung des Hauptsitzes der
Telekom
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
21.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses
gemäß § 30 Abgabenordnung ist es der Verwaltung nicht gestattet, Aussagen
zu den gewerbesteuerlichen Auswirkungen einzelner unternehmerischer
Entscheidungen zu treffen. Im Übrigen hängen die gewerbesteuerlichen
Auswirkungen konzerninterner Restrukturierungsmaßnahmen von nicht
bekannten Details ab und können daher seitens der Verwaltung generell im
Vorfeld nicht sachgerecht bewertet werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de