← Vorlagen

260844-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SPD/FDP Große Anfrage: Statusbericht zur Planung und Finanzierung physischer Maßnahmen gegen Sturzfluten am Godesberger Bach

Nummer
260844-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bürgerstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Brunnenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Godesberg-Villenviertel Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260844 SPD/FDP Große Anfrage: Statusbericht zur Planung und Finanzierung physischer Maßnahmen gegen Sturzfluten am Godesberger Bach

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.323 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260844-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
SPD/FDP Große Anfrage: Statusbericht zur
Planung und Finanzierung physischer Maßnahmen
gegen Sturzfluten am Godesberger Bach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche planerischen Fortschritte wurden seit der Mitteilungsvorlage DS
242181 aus dem Januar 2025 sowie den Erörterungen aus DS 242330-
02 aus dem August 2025 gemacht?
Für die Planung eines Entlastungskanals wurde die Querung der
Bahntrasse in der Bürgerstraße geprüft. Da diese nach
Abstimmungen mit der Bauleitung und der Deutschen Bahn nicht
wirtschaftlich realisierbar ist, wurden weitere Trassen geprüft. Nach
interner Vorprüfung konnten zwei mögliche Trassen für einen
Entlastungskanal gefunden werden, die sich aktuell in der
Vorplanung befinden. Sollten beide Varianten realisierbar sein,
können sie im Anschluss unter technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten verglichen werden.
Parallel dazu wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, Maßnahmen zu
entwickeln, die die Ausuferungen an der Brunnenallee eindämmen
und das Wasser bei Hochwasser in den Bachkanal ohne
Überflutungen einleiten können. Diese Maßnahmen können
allerdings nur umgesetzt werden, wenn eine Lösung für den Bereich
unterhalb der Innenstadt gefunden wurde, das Hochwasser
schadlos durch das Godesberger Villenviertel in den Rhein
abzuleiten. Ausschließlich Hochwasserschutz für den Bereich
Brunnenallee umzusetzen, würde zwar eine Verbesserung für den
Innenstadtbereich bringen, aber die Hochwassersituation für die
Anwohner im Villenviertel deutlich verschlechtern.
Ende 2025 wurde eine Untersuchung der vorhandenen Ufermauern
auf ihren baulichen Zustand in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse
liegen nun vor und werden geprüft, um notwendige
Sanierungsmaßnahmen planen zu können. Auch der bauliche
Zustand des Bachkanals in der Innenstadt wird überprüft. Aktuell
werden Angebote bei Fachfirmen angefragt.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Welche Szenarien wurden seitens der Verwaltung entwickelt, um
kurzfristig Schutzziele unterhalb eines hundertjährigen Hochwassers zu
erreichen und zu welchen prognostizierten Kosten, beispielsweise durch
die (ergänzende) Errichtung von Rückhalteeinrichtungen im
Marienforster Tal? (Anm.: Das Hochwasserereignis von 2016 wurde als
ca. zwanzigjährig eingestuft, wodurch sich in Bezug auf ein
hundertjähriges Hochwasser Abstufungsmöglichkeiten ergeben)
Bei Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen spielt die
Höhe des Schutzziels keine Rolle für eine einfachere
Realisierbarkeit und den zeitlichen Horizont für Planung und
bauliche Umsetzung. Auch Hochwasserschutzmaßnahmen mit
niedrigeren Schutzzielen unterliegen denselben
Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsprozessen,
Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen und lassen sich
somit nicht schneller umsetzen. Darüber hinaus wurde die
Schaffung von Rückhalteraum oberhalb der Innenstadt aus
naturschutzfachlichen Gründen als kaum realisierbar eingestuft.
3. Welche Prognose kann das Tiefbauamt geben zu Zeitpunkten für einen
erste Spatenstiche bezogen auf unterschiedliche Niveaus von
Schutzzielen aus Frage 2.?
In der aktuellen Planungsphase lassen sich noch keine Aussagen
über Spatenstiche treffen. Die Planung ist von der Realisierbarkeit
und im Anschluss von Genehmigungsprozessen abhängig.
4. Mit welcher Priorität hat das Tiefbauamt den Hochwasserschutz am
Godesberger Bach eingestuft und welche Projekte des Tiefbauamts
wurden mit höherer Priorität eingestuft? Wie kann auf die
Prioritätenfestlegung Einfluss genommen werden?
Der Hochwasserschutz für Bad Godesberg wird priorisiert
bearbeitet, ebenso wie der Hochwasserschutz für den Hardtbach.
Im Gewässerbereich gibt es aktuell kein Projekt, das mit höherer
Priorität behandelt wird.
5. Wurde seitens des Tiefbauamtes in Abstimmung mit der Gemeinde
Wachtberg schon einmal über kurzfristige und kostengünstig
umzusetzende Maßnahmen nachgedacht, wie z.B. Treibgutrechen im
Marienforster Tal in einer Qualität, wie sie auch in den Alpen zum
Einsatz kommen?
Der Einbau von Treibgutrechen im Marienforster Tal wurde geprüft,
jedoch konnte kein geeigneter Standort gefunden werden. Die
Zugänglichkeit mit größerem Gerät zur Beräumung von
Treibgutrechen ist an keinem Standort möglich (DS221713).Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
6. Welche Kapazitäten personeller Art und welche finanziellen Ressourcen
stehen für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am
Godesberger Bach zu Verfügung und lassen sich zur Beschleunigung
der Planung diese Kapazitäten nötigenfalls durch externe
Planungsbüros erweitern (Booster)?
Für die Planung von Gewässermaßnahmen stehen zwei Personen
(Teilzeit) zur Verfügung. Zusätzlich ist eine befristete 50 %-Stelle
zeitnah zu besetzen, um auf zwei Vollzeitäquivalente zurückgreifen
zu können. Die o.g. Planungen wurden bereits an externe Büros
vergeben.
Im Haushaltsplan 2025/2026 sind für die o.g.
Hochwasserschutzuntersuchungen zum Godesberger Bach jeweils
500.000 € für die Jahre 2025 und 2026 eingestellt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de