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260829-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kleine Anfrage: ÖFFENTLICHE WOHNRAUMFÖRDERUNG

Nummer
260829-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 260829 Kleine Anfrage: ÖFFENTLICHE WOHNRAUMFÖRDERUNG

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260829-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Kleine Anfrage: ÖFFENTLICHE
WOHNRAUMFÖRDERUNG
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die mit der vorliegenden Anfrage gestellten Fragen (Ziffern A.1 – D.2) werden
nachfolgend beantwortet:
A: Aktuelle Daten zu geförderten Wohnungen/Belegungsrechten in
Bonn
A.1: Aktuelle Anzahl geförderte Wohnungen?
Aktuell liegt der Bestand geförderter Wohnungen, die noch einer Mietpreisbin-
dung unterliegen, bei 8.862 WE. Das entspricht rund 5% der Wohneinheiten in
Bonn.
A.2: Erwarteter Abgang in den nächsten Jahren?
Bis Ende 2030 fallen rd. 3.100 Wohnungen aus den Mietpreis- u. Belegungs-
bindungen. Damit geht der Anteil der geförderten Wohnungen auf rund 3,2%
am Gesamtwohnungsbestand zurück.
A.3: Erwartete Zugänge in den nächsten Jahren?
Die Frage kann nicht seriös beantwortet werden, da zum einen nicht zu pro-
gnostizieren ist,
- wie viele Fördermittel der Stadt zugeteilt werden
- wann geförderte Bauvorhaben begonnen bzw. fertiggestellt werden.
Im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.04.26 wurden Fördermittel für 857 Wohneinhei-
ten bewilligt. Realistisch erscheinen nach derzeit möglicher Einschätzung Be-
willigungen von ca. 300 Wohneinheiten jährlich. Aber das kann letztlich nur eine
vorsichtige Prognose sein.Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
A.4: Aktuelle Anzahl von gekauften Belegungsrechte in Bonn?
Mit städtischen Mitteln wurden in den Jahren 2013 -2019 Besetzungsrechte an
180 Wohnungen erworben, die sukzessive bis Ende 2031 auslaufen.
A.5: Erwarteter Abgang in den nächsten Jahren?
Antwort: Siehe vorherige Antwort zu A.4
A.6: Ist der zukünftige Kauf von Belegungsrechte geplant/ beschlossen?
Aufgrund der geringen Fluktuation im geförderten Mietwohnungsbestand konn-
te nur sehr selten von diesen Besetzungsrechten Gebrauch gemacht werden,
so dass auf weitere Ankäufe verzichtet wurde. Städtische Mittel würden an-
sonsten für Wohnraum eingesetzt, in dem es so gut wie gar nicht zu einem Mie-
terwechsel kommt und ein erworbenes Belegungsrecht folglich nicht ausgeübt
werden kann. Das parallel existierende Förderprogramm des Landes wurde
mangels Attraktivität von der Wohnungswirtschaft bislang nicht in Anspruch
genommen. Ob sich daran künftig etwas ändert, ist nicht abzusehen.
Der Rat der Stadt Bonn hat am 03.05.2026 ein kommunales Förderprogramm
zum Ankauf von Belegungsrechten mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe
von 200.000 € p.a. beschlossen ( DS 260100)
A.7: Aktuelle jährliche Kosten für Wohngeld in Bonn?
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur
Hälfte getragener nicht kommunal zu leistender Zuschuss zu den Wohnkosten.
Aufgrund fehlender Konnexität entstehen den Kommunen durch die Leistungs-
gewährung allerdings Verwaltungs- und Personalkosten.
A.8: Erwartete Steigerung in den nächsten Jahren?
Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-
Rhythmus vorgesehen. Diese dient dazu, das Wohngeld an die allgemeine
Preis- und Mietentwicklung in Deutschland anzupassen.
Ziel der Anpassung ist es, das mit der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023
erreichte Leistungsniveau dauerhaft zu sichern. Zum 1. Januar 2025 erfolgte
hierzu eine Erhöhung der Wohngeldleistungen um rund 15 Prozent. Die nächs-
te gesetzlich vorgesehene Dynamisierung ist zum 1. Januar 2027 zu erwarten.
Inwieweit die geplante Sozialstaatsreform sowie die vom Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) angekündigten Einspa-
rungen durch eine Neustrukturierung des Wohngeldes Auswirkungen auf die
gesetzlich vorgesehene Dynamisierung haben werden, bleibt derzeit abzuwar-
ten. Dies gilt insbesondere für mögliche Wechselwirkungen beider Reformvor-
haben.Seite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sofern die Entwicklung der Wohngeldfälle weiterhin den gesetzlichen Anpas-
sungen folgt, ist entsprechend auch von einem steigenden Personalbedarf im
Fachbereich Wohngeld auszugehen.
B: Aktuelle Daten zu Bewohner*innen mit Wohnberechtigungs-
schein in Bonn
B.1: Wie viele Bewohner*innen haben einen Wohnberechtigungsschein in
Bonn?
Im Jahr 2025 wurden in Bonn rd. 5.000 Wohnberechtigungsscheine (WBS)
ausgestellt. Da der WBS aber für ganz NRW gilt, kommen noch eine nicht
quantifizierbare Zahl auswärtiger Haushalte hinzu, die in Bonn nach bezahlba-
rem Wohnraum suchen. Schätzungen der Landesregierung zur Folge sind in-
zwischen ca. 40 % der Haushalte in NRW wohnberechtigt im Sinne des Geset-
zes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW)
B.2: Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags bei Ihnen im Durch-
schnitt (geschätzt)?
Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt eine umgehende Bearbeitung
und Ausstellung des WBS binnen einer Woche.
B.3: Ließe sich die Bearbeitungsdauer beschleunigen durch zusätzliches
Personal?
Nein – die personelle Ausstattung korrespondiert mit dem Antragsaufkommen.
B.4: Wie hoch ist der Anteil der Bewohner*innen, die einen Wohnberech-
tigungsschein haben aber keine geförderte Wohnung finden (geschätzt)?
Die Stadt Bonn verfügt über rd. 9.000 öffentlich geförderte Wohnungen, in de-
nen im Jahr 2025 lediglich rund 600 Mieterwechsel erfolgten. Im selben Zeit-
raum stellte die Stadt etwa 5.000 Wohnberechtigungsscheine aus, was den
Mangel bereits belegt. Hinzu kommt eine nicht quantifizierbare Zahl an Bonner
Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnberechtigungsscheinen anderer NRW-
Kommunen sowie Personen von außerhalb, die sich ebenfalls auf geförderte
Wohnungen in Bonn bewerben.
Daher lässt sich der Anteil der Personen mit Wohnberechtigungsschein, die
keine geförderte Wohnung finden, nicht präzise bestimmen, sondern nur grob
schätzen. Er dürfte bei über 90￿% liegen.
C: Öffentliche Wohnraumförderung in Bonn
C.1: Wie hoch ist die aktuelle Nachfrage nach der öffentlichen Wohnraum-
förderung,Seite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
aufgeteilt in private/ gewerbliche/ gemeinnützige Investoren?
Die Nachfrage ist insgesamt sehr hoch. Es liegen deutlich mehr Anträge vor
(aktuell 20 Anträge für rd. 580 Wohnungen) als mit dem zugeteilten Budget
bewilligt werden können. Der Kreis der Investierenden umfasst die Vereinigte
Bonner Wohnungsbau AG, Projektentwickler, Genossenschaften und privat
Investierende.
C.2 Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags bei Ihnen im Durch-
schnitt (geschätzt)?
Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Zum einen gibt es keinen fest-
gelegten Zeitpunkt für die Antragstellung, zum anderen wirken weitere Verwal-
tungseinheiten neben dem Amt für Soziales und Wohnen am Verfahren mit, wie
das Bauordnungsamt hinsichtlich der Baugenehmigung sowie die NRW.BANK,
die für die abschließenden Prüfungen der Gesamtkosten eines Antrags und die
Bonität des Antragstellenden zuständig ist. Die Dauer der Prüfverfahren ist da-
her sehr unterschiedlich, natürlich auch in Abhängigkeit des Volumens und der
Komplexität der Bauvorhaben. Die Bearbeitungsdauer hängt zudem stark von
der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen der Antragstellenden ab.
C.3: Ließe sich die Bearbeitungsdauer beschleunigen durch zusätzliches
Personal?
Im Amt für Soziales und Wohnen würde zusätzliches Personal nicht zu einer
Beschleunigung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens der Landeswohn-
raumfördermittel führen.
C.4: Hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren wesentlich verändert?
Die Nachfrage nach Wohnraumfördermitteln ist gestiegen, unter anderem weil
die Baukosten gestiegen sind und sich die Kapitalmarktzinsen auf über 3% er-
höht haben.
C.4a: Wenn ja, was waren die Gründe?
Siehe vorherige Antwort zu C.4
C.5: Läuft der Zubau an geförderten Wohnungen über das Bonner Bau-
landmodell/ allgemein zufriedenstellend?
Die Evaluation der Anwendung des Bonner Baulandmodells in den Jahren
2020-2024 zeigt, dass seine Wirkkraft zur Erhöhung der Baufertigstellungszah-
len öffentlich geförderter Wohnungen und somit die Ausweitung des Angebots
an preiswertem Wohnraum im gesamten Gebiet der Bundesstadt sowie zur
Schaffung zusätzlicher planbegründeter Kitaplätze gering ist.
Zur Einordnung dieses Evaluationsergebnisses muss jedoch bewusst sein,
dass insbesondere der Evaluationszeitraum 2020 bis 2024 eine baukonjunktu-
rell anspruchsvolle Zeit betrachtet, welche vielfach zu einer zeitlichen Verschie-Seite 4 von 6
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bung bzw. dem Verzicht baulicher Investitionen führte. Zudem dürfen notwen-
dige planerische und bauvorbereitende Zeiträume vom Satzungsbeschluss
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bis zur Baufertigstellung, welche
zumeist mehrere Jahre umfassen, nicht außer Acht gelassen werden.
Unabhängig von den im Zusammenhang der Evaluation zum Bonner Bauland-
modell erarbeiteten, quantitativen Ergebnisse (vgl. hierzu Kapitel 4.1 der Anla-
ge „Bonner Baulandmodell Evaluation 2020-2024“ zu DS 260169) ist jedoch
Folgendes positiv festzuhalten: Mit Einführung des Bonner Baulandmodells und
der darin verankerten Verpflichtung zur Errichtung öffentlich geförderten Woh-
nungsbaus hat ein umfangreicher Kommunikationsprozess mit verschiedenen
Akteur*innen des Wohnungsmarktes begonnen. Dabei konnte diesen die es-
senzielle Bedeutung des städtischen Ziels einer guten Versorgung mit preis-
günstigem Wohnraum vermittelt werden und es konnten Vorbehalte abgebaut
werden. Darüber hinaus setzen einzelne Vorhabenträger*innen, auch ohne
dass sie dazu verpflichtet sind, die Regeln des Bonner Baulandmodells bei ih-
ren Vorhaben um. Hierzu haben auch die im Vergleich zum Zinsniveau frei fi-
nanzierter Wohnungsbaukredite günstigen Konditionen der Wohnraumförde-
rung des Landes Nordrhein-Westfalen beigetragen
D: Rahmenbedingungen zur öffentlichen Wohnraumförderung in
NRW
D.1: Sind Ihrer Meinung nach die Fördertöpfe für Bonn ausreichend be-
messen?
Nicht nur in Bonn, auch in anderen NRW-Kommunen könnten derzeit mehr
geförderte Bauvorhaben unterstützt werden, wenn das MHKBD mehr Förder-
mittel zur Verfügung stellen könnte.
D.1a: Wenn nein, in welcher Höhe könnten derzeit Förderungen vergeben
werden (geschätzt)?
Die vorliegenden Anträge, deren Prüfung sich in verschiedenen Stadien befin-
det, haben insgesamt ein Fördervolumen von ca. 130 Mio. €. Das bisher für
Bonn bewilligte Budget liegt bei 38,8 Mio €. Nachbewilligungen von Fördermit-
teln, wie in den Vorjahren in der 2. Jahreshälfte sind zwar nicht auszuschließen,
bieten aber keinerlei Planungssicherheit für die Verwaltung und die Investie-
renden. Diese haben aber auch in den Vorjahren in Bonn nie zu einem Förder-
ergebnis von mehr als rd. 80 Mio € geführt.
D.2: Können Sie einschätzen, ob sich die Bearbeitungsdauer beschleuni-
gen ließe bei der NRW.BANK durch zusätzliches Personal
Dazu ist seitens der Stadt Bonn keine Aussage möglich.Seite 5 von 6
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 04:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de