260820-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu BBB-Fraktion-Antrag: Erhalt von Parkplätzen in der Wachsbleiche
Kerndaten
- Nummer
- 260820-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Fritz-Schroeder-Ufer Hauptort
- Wachsbleiche
- Theaterstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260820-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zu BBB-Fraktion-Antrag: Erhalt von Parkplätzen in der Wachsbleiche Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Hintergrund der aktuellen Beschilderung im Bereich der Wachsbleiche gegenüber den Hausnummern 26 und 31 sind die regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen in der Beethovenhalle. Für diese Veranstaltungen werden Flächen zur Aufstellung von sogenannten Nightlinern sowie Übertragungsfahrzeugen benötigt. Hierfür wurde der Beethovenhalle eine Jahresgenehmigung erteilt, die es ermöglicht, für die jeweiligen Veranstaltungstage temporär Haltverbotszonen einzurichten. Zu diesem Zweck wurde eine sogenannte Klappbeschilderung mit Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) angeordnet. Diese wird ausschließlich bei Bedarf – also konkret zu den jeweiligen Veranstaltungsterminen – aufgeklappt. Ein dauerhaftes Haltverbot besteht somit nicht. Wichtig ist hierbei, dass die Genehmigung ausschließlich für einzelne, konkret benannte Veranstaltungen gilt. Ein pauschales Haltverbot bis zum 30.12.2026 besteht nicht. Außerhalb der jeweiligen Veranstaltungszeiten können die Parkflächen weiterhin regulär genutzt werden. Der Veranstalter wurde entsprechend darauf hingewiesen, die Beschilderung ausschließlich anlassbezogen sowie mit den konkret gültigen Zeiträumen zu verwenden. Die derzeitige Regelung verfolgt das Ziel, die Durchführung von Veranstaltungen in der Beethovenhalle sicherzustellen, ohne den vorhandenen Parkraum dauerhaft einzuschränken. Für den Abschnitt des Rheinufers vor der Beethovenhalle (Fritz-Schroeder-Ufer zwischen Wachsbleiche und Theaterstraße) besteht entsprechend des Ratsbeschlusses (DS 242327) das Ziel einer grundsätzlich Kfz- und Lkw-freien Gestaltung. Zur Sicherstellung der Anlieferung der Beethovenhalle sowie für Lieferverkehre, Nachtlinienbusse und Übertragungsfahrzeuge ist in der Wachsbleiche die Einrichtung einer Wendeanlage vorgesehen, um eine ordnungsgemäße Andienung der Beethovenhalle zu gewährleisten.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Alternative Standorte für die Aufstellung von Nightlinern, Bussen und Übertragungsfahrzeugen stehen im Umfeld der Beethovenhalle derzeit nicht zur Verfügung. Aus den vorgenannten Gründen kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag nicht entsprochen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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