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260820-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu BBB-Fraktion-Antrag: Erhalt von Parkplätzen in der Wachsbleiche

Nummer
260820-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Fritz-Schroeder-Ufer Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Wachsbleiche Straße· Nordstadt, Bonn
  • Theaterstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 260820 BBB-Fraktion-Antrag: Erhalt von Parkplätzen in der Wachsbleiche

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260820-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zu BBB-Fraktion-Antrag: Erhalt von
Parkplätzen in der Wachsbleiche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Hintergrund der aktuellen Beschilderung im Bereich der Wachsbleiche
gegenüber den Hausnummern 26 und 31 sind die regelmäßig stattfindenden
Veranstaltungen in der Beethovenhalle. Für diese Veranstaltungen werden
Flächen zur Aufstellung von sogenannten Nightlinern sowie
Übertragungsfahrzeugen benötigt.
Hierfür wurde der Beethovenhalle eine Jahresgenehmigung erteilt, die es
ermöglicht, für die jeweiligen Veranstaltungstage temporär Haltverbotszonen
einzurichten. Zu diesem Zweck wurde eine sogenannte Klappbeschilderung mit
Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) angeordnet. Diese wird
ausschließlich bei Bedarf – also konkret zu den jeweiligen
Veranstaltungsterminen – aufgeklappt. Ein dauerhaftes Haltverbot besteht
somit nicht.
Wichtig ist hierbei, dass die Genehmigung ausschließlich für einzelne, konkret
benannte Veranstaltungen gilt. Ein pauschales Haltverbot bis zum 30.12.2026
besteht nicht. Außerhalb der jeweiligen Veranstaltungszeiten können die
Parkflächen weiterhin regulär genutzt werden. Der Veranstalter wurde
entsprechend darauf hingewiesen, die Beschilderung ausschließlich
anlassbezogen sowie mit den konkret gültigen Zeiträumen zu verwenden.
Die derzeitige Regelung verfolgt das Ziel, die Durchführung von
Veranstaltungen in der Beethovenhalle sicherzustellen, ohne den vorhandenen
Parkraum dauerhaft einzuschränken.
Für den Abschnitt des Rheinufers vor der Beethovenhalle (Fritz-Schroeder-Ufer
zwischen Wachsbleiche und Theaterstraße) besteht entsprechend des
Ratsbeschlusses (DS 242327) das Ziel einer grundsätzlich Kfz- und Lkw-freien
Gestaltung.
Zur Sicherstellung der Anlieferung der Beethovenhalle sowie für Lieferverkehre,
Nachtlinienbusse und Übertragungsfahrzeuge ist in der Wachsbleiche die
Einrichtung einer Wendeanlage vorgesehen, um eine ordnungsgemäße
Andienung der Beethovenhalle zu gewährleisten.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Alternative Standorte für die Aufstellung von Nightlinern, Bussen und
Übertragungsfahrzeugen stehen im Umfeld der Beethovenhalle derzeit nicht
zur Verfügung.
Aus den vorgenannten Gründen kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag
nicht entsprochen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de