260818-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne Bezirksfraktion-Antrag: Neuaufteilung und Aufwertung der Quirinusstraße im Zuge der laufenden Baumaßnahme (Abschnitt Winzerstraße bis Villenstraße)
Kerndaten
- Nummer
- 260818-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Winzerstraße Hauptort
- Villenstraße
- Quirinstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260818-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Grüne Bezirksfraktion-Antrag: Neuaufteilung und Aufwertung der Quirinusstraße im Zuge der laufenden Baumaßnahme (Abschnitt Winzerstraße bis Villenstraße) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den im Antrag benannten Punkten teilt die Verwaltung folgendes mit: Zu 1.) und 2.) Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Neuaufteilung und Aufwertung des Straßenraums, insbesondere: • Verbesserung der Verkehrssicherheit (z.B. sichere Querungsmöglichkeiten, Verkehrsberuhigung), Der Verwaltung sind bisher keine Beschwerden hinsichtlich der Verkehrssicherheit bekannt. Vor der Umsetzung entsprechender Maßnahmen sollte daher zunächst eine Überprüfung der Situation vor Ort erfolgen, um die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen nachzuweisen. Die Errichtung einer gesicherten Querungsmöglichkeit erscheint aufgrund der Lage in einer Tempo 30-Zone sowie der geringen Verkehrsbelastung grundsätzlich entbehrlich. Überdies bestehen auf der östlichen Straßenseite Engstellen im Seitenbereich (vor Hausnummer 11a bzw. Hausnummer 23 jeweils nur ca. 1,00 m), die eine durchgängige, barrierefreie Nutzung des Gehweges ausschließen, wodurch eine übergeordnete Netzfunktion nicht vorliegt. Durch die Erforderlichkeit einer entsprechenden Beschilderung sowie einer ortsfesten Beleuchtung würde der Seitenbereich zudem noch weiter eingeschränkt. • Markierung klar definierter Parktaschen sowie Sperrflächen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs, Die bestehenden Beschilderungen im Hinblick auf das Parken im öffentlichen Straßenraum sind aus Sicht der Verwaltung eindeutig. Eine ergänzende Markierung der zulässigen Bereiche kann jedoch in Aussicht gestellt werden. • Integration von Begrünungselementen (z.B. Pflanzkübel, …), Die Anlage von Beeten innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche erfordert Mindestbreiten von 1,00 m. Für die Pflanzung von Bäumen solltenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) entsprechende Baumscheiben ein Mindestmaß von 8,00 m² (2,00 x 4,00 m) aufweisen. Durch die Lage des städtischen Kanals sowie anderer Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation etc.), scheiden große Teile der Quirinstraße bereits für Baumpflanzungen aus. Überdies ist die Quirinstraße teilweise sehr schmal und die Bebauung verläuft überwiegend unmittelbar an der Hinterkante des Gehweges, sodass eine artgerechte Kronenentwicklung von Bäumen sehr stark eingeschränkt wäre. Die Pflanzung großkroniger Bäume, welche zu einer effektiven Verschattung des Straßenraums führen könnten, ist dadurch grundsätzlich nicht möglich (vgl. DS 240947-01 ST). Auch eine Entsiegelung zu Gunsten von Staudenbeeten ist aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts unter Berücksichtigung der erforderlichen Fahrbahn- und Gehwegbreiten, von Grundstückszufahrten sowie den weiteren, auch im Antrag gewünschten Aspekten, maximal punktuell denkbar. Aus o.g. Gründen ist eine weitere, vertiefende Prüfung als nicht zielführend anzusehen, da auf absehbare Zeit keine umfassende Straßenraumumgestaltung inkl. gesamthafter Neuaufteilung des Straßenquerschnitts und Neuverlegung der Leitungstrassen geplant ist, durch welche sich die Voraussetzungen ggf. ändern würden. • Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs (z. B. Piktogramme, Fahrradbügel) In der Quirinstraße wird bereits per Beschilderung (Verkehrszeichen 136-10) auf einen Schulweg hingewiesen. Die ergänzend dazu früher vorhandenen Piktogramme sollen nach Abschluss der Baumaßnahme ebenfalls wieder aufgebracht werden. Die Errichtung von Fahrradbügeln ist aufgrund zuvor genannter Gründe (schmaler Straßenquerschnitt, schmale Gehwege, …) ebenfalls nicht realisierbar. Für die Schüler*innen bestehen auf dem Schulgelände jedoch ausreichend Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Zu 3.) Evaluation der umgesetzten Maßnahmen im Sinne eines Pilotprojektes sowie Erstellung eines weitergehenden, ggf. baulichen Konzeptes zur dauerhaften Umgestaltung. Die Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen scheidet, mit Ausnahme einer Markierung von Parkmöglichkeiten, aus den o.g. Gründen aus. Daher ist aus Sicht der Verwaltung auch keine Evaluation von Maßnahmen erforderlich. Überdies würde eine Evaluation personelle und ggf. finanzielle Ressourcen erfordern, welche aktuell nicht zur Verfügung stehen. Auch eine ganzheitliche Betrachtung und Überplanung des Straßenraums, bei der auch der Straßenquerschnitt angepasst werden könnte, ist aus denselben Gründen erst perspektivisch möglich (vgl. DS 240947-01 ST). Die Verwaltung empfiehlt den Antrag, mit Ausnahme einer ergänzenden Markierung der Parkmöglichkeiten, aus o.g. Gründen abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de