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260818-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne Bezirksfraktion-Antrag: Neuaufteilung und Aufwertung der Quirinusstraße im Zuge der laufenden Baumaßnahme (Abschnitt Winzerstraße bis Villenstraße)

Nummer
260818-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Winzerstraße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Villenstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Quirinstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260818 Grüne Bezirksfraktion-Antrag: Neuaufteilung und Aufwertung der Quirinusstraße im Zuge der laufenden Baumaßnahme (Abschnitt Winzerstraße bis Villenstraße)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260818-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne Bezirksfraktion-Antrag: Neuaufteilung und
Aufwertung der Quirinusstraße im Zuge der
laufenden Baumaßnahme (Abschnitt Winzerstraße
bis Villenstraße)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den im Antrag benannten Punkten teilt die Verwaltung folgendes mit:
Zu 1.) und 2.) Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Neuaufteilung und
Aufwertung des Straßenraums, insbesondere:
• Verbesserung der Verkehrssicherheit (z.B. sichere
Querungsmöglichkeiten, Verkehrsberuhigung),
Der Verwaltung sind bisher keine Beschwerden hinsichtlich der
Verkehrssicherheit bekannt. Vor der Umsetzung entsprechender Maßnahmen
sollte daher zunächst eine Überprüfung der Situation vor Ort erfolgen, um die
Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen nachzuweisen.
Die Errichtung einer gesicherten Querungsmöglichkeit erscheint aufgrund der
Lage in einer Tempo 30-Zone sowie der geringen Verkehrsbelastung
grundsätzlich entbehrlich. Überdies bestehen auf der östlichen Straßenseite
Engstellen im Seitenbereich (vor Hausnummer 11a bzw. Hausnummer 23
jeweils nur ca. 1,00 m), die eine durchgängige, barrierefreie Nutzung des
Gehweges ausschließen, wodurch eine übergeordnete Netzfunktion nicht
vorliegt. Durch die Erforderlichkeit einer entsprechenden Beschilderung sowie
einer ortsfesten Beleuchtung würde der Seitenbereich zudem noch weiter
eingeschränkt.
• Markierung klar definierter Parktaschen sowie Sperrflächen zur
Ordnung des ruhenden Verkehrs,
Die bestehenden Beschilderungen im Hinblick auf das Parken im öffentlichen
Straßenraum sind aus Sicht der Verwaltung eindeutig. Eine ergänzende
Markierung der zulässigen Bereiche kann jedoch in Aussicht gestellt werden.
• Integration von Begrünungselementen (z.B. Pflanzkübel, …),
Die Anlage von Beeten innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche erfordert
Mindestbreiten von 1,00 m. Für die Pflanzung von Bäumen solltenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
entsprechende Baumscheiben ein Mindestmaß von 8,00 m² (2,00 x 4,00 m)
aufweisen. Durch die Lage des städtischen Kanals sowie anderer Ver- und
Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation etc.), scheiden
große Teile der Quirinstraße bereits für Baumpflanzungen aus. Überdies ist die
Quirinstraße teilweise sehr schmal und die Bebauung verläuft überwiegend
unmittelbar an der Hinterkante des Gehweges, sodass eine artgerechte
Kronenentwicklung von Bäumen sehr stark eingeschränkt wäre. Die Pflanzung
großkroniger Bäume, welche zu einer effektiven Verschattung des
Straßenraums führen könnten, ist dadurch grundsätzlich nicht möglich (vgl. DS
240947-01 ST).
Auch eine Entsiegelung zu Gunsten von Staudenbeeten ist aufgrund des
schmalen Straßenquerschnitts unter Berücksichtigung der erforderlichen
Fahrbahn- und Gehwegbreiten, von Grundstückszufahrten sowie den weiteren,
auch im Antrag gewünschten Aspekten, maximal punktuell denkbar.
Aus o.g. Gründen ist eine weitere, vertiefende Prüfung als nicht zielführend
anzusehen, da auf absehbare Zeit keine umfassende
Straßenraumumgestaltung inkl. gesamthafter Neuaufteilung des
Straßenquerschnitts und Neuverlegung der Leitungstrassen geplant ist, durch
welche sich die Voraussetzungen ggf. ändern würden.
• Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs (z. B.
Piktogramme, Fahrradbügel)
In der Quirinstraße wird bereits per Beschilderung (Verkehrszeichen 136-10)
auf einen Schulweg hingewiesen. Die ergänzend dazu früher vorhandenen
Piktogramme sollen nach Abschluss der Baumaßnahme ebenfalls wieder
aufgebracht werden.
Die Errichtung von Fahrradbügeln ist aufgrund zuvor genannter Gründe
(schmaler Straßenquerschnitt, schmale Gehwege, …) ebenfalls nicht
realisierbar. Für die Schüler*innen bestehen auf dem Schulgelände jedoch
ausreichend Abstellmöglichkeiten zur Verfügung.
Zu 3.) Evaluation der umgesetzten Maßnahmen im Sinne eines
Pilotprojektes sowie Erstellung eines weitergehenden, ggf. baulichen
Konzeptes zur dauerhaften Umgestaltung.
Die Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen scheidet, mit Ausnahme einer
Markierung von Parkmöglichkeiten, aus den o.g. Gründen aus. Daher ist aus
Sicht der Verwaltung auch keine Evaluation von Maßnahmen erforderlich.
Überdies würde eine Evaluation personelle und ggf. finanzielle Ressourcen
erfordern, welche aktuell nicht zur Verfügung stehen.
Auch eine ganzheitliche Betrachtung und Überplanung des Straßenraums, bei
der auch der Straßenquerschnitt angepasst werden könnte, ist aus denselben
Gründen erst perspektivisch möglich (vgl. DS 240947-01 ST).
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag, mit Ausnahme einer ergänzenden
Markierung der Parkmöglichkeiten, aus o.g. Gründen abzulehnen.
Anlage/n
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