260809 · Beschlussvorlage
Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung - "Planungsturbo" durch Politik und Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 260809
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 260809 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung - "Planungsturbo" durch Politik und Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Optimierungsziele zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung der verwaltungsinternen Abläufe im Bauleitplanverfahren werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschleunigung der Bauleitplanung durch Bündelung und Reduzierung von politischen Beschlüssen gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. Begründung Die Schaffung von Wohnraum stellt die Kommune vor große Herausforderungen und es bedarf vielfältiger Ansätze, um dieser begegnen zu können. Der Wohnraumbedarf in Bonn ist hoch und es sind mindestens 1.600 neue Wohneinheiten pro Jahr notwendig, um diesen zu decken (siehe hierzu auch DS 260201). Die Verwaltung will durch schnellere und effizientere Bauleitplanverfahren einen wichtigen Beitrag zur beschleunigten Deckung dieses Bedarfs leisten. Hierzu wurde verwaltungsintern der „Planungsturbo“ seit Mitte 2025 entwickelt. Dieser Baustein steht ebenfalls im Kontext der Aktivitäten „Wohnen in Bonn – konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau" (DS 241643). Gemeinsam mit dem „Bau-Turbo“ (befristetes Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) beabsichtigt die Verwaltung daher, mit dem Planungsturbo eine Verfahrensbeschleunigung einzuführen, um die Entstehung von neuem Wohnraum in Bonn zu fördern. Für die EinführungSeite 1 von 10 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) des Bau-Turbos hat die Verwaltung Leitlinien für die Anwendung in Bonn erarbeitet und in die Gremien eingebracht (DS 260201). Die beiden Instrumente Planungsturbo und Bau-Turbo ergänzen sich. Denn je nach Bewertung des Vorhabens sind die Verfahrensschritte im Bau-Turbo deckungsgleich mit den Verfahrensschritten der Bauleitplanung. Dementsprechend kann der Planungsturbo auch das Bau-Turbo-Verfahren beschleunigen. Zudem kann der Bau-Turbo die Durchführung von Bauleitplanverfahren nicht vollständig ersetzen. In Anbetracht der Flächenknappheit, notwendiger Bewältigung von Konflikten, Deckung städtischer Bedarfe etc. bleibt die Bauleitplanung zentrales Instrument, um Wohnbaupotenziale in Bonn aktivieren zu können. Auslöser für den Planungsturbo Die Prozesse der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sind komplexe, mehrjährige Verfahren (ca. 53 Monate), die unter Beteiligung verschiedener Abteilungen und Fachämter, meist mit Investoren oder Privatpersonen, von der Verwaltung erarbeitet, begleitet und für Entscheidungen der politischen Gremien vorbereitet werden. Gerade im Anbetracht begrenzter Haushaltsmittel und knapper Personalressource ist es angeraten, die Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen, um dringend notwendigen Wohnraum zu schaffen. Das Beschleunigungs- und Optimierungspotenzial besteht im Kern aus zwei Bestandteilen: 1. Planungsturbo im Verwaltungshandeln: Neben der Nutzung von Digitalisierungsmöglichkeiten birgt die Betrachtung verwaltungsinterner Abstimmungsprozesse Potenzial für eine Beschleunigung. 2. Planungsturbo im Rahmen der politischen Gremien: Bereits kurzfristig kann die Bündelung und Fokussierung politischer Beschlüsse – ohne Verlust von Einflussmöglichkeiten und Qualitäten – spürbar zu einer Verfahrensbeschleunigung von rund einem Jahr im Regelverfahren beitragen. Nachfolgend werden die zwei Bestandteile erläutert: Zu 1.: Planungsturbo im Verwaltungshandeln: Im Zuge der Einführung eines Projektmanagements hat das Stadtplanungsamt den Prozess der Bauleitplanung untersucht. Zur Optimierung und Effizienzsteigerung sowie zur Vermeidung von Fehlern bei formellen Verfahrensvorschriften hat die Verwaltung die aktuellen Prozessabläufe detailliert dargestellt und überprüft. Über die Betrachtung dieses komplexen Prozesses wurden Vorschläge zur Digitalisierung von Verfahrensschritten und eine Optimierung der Prozesse der Bauleitplanung erarbeitet. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für Veränderungen aufgezeigt, welche mit konkreten Handlungsempfehlungen hinterlegt wurden. Es konnten 14 Optimierungspotenziale ermittelt werden (Anlage 1).Seite 2 von 10 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzelne Optimierungsvorschläge wurden bereits umgesetzt oder befinden sich derzeit in der Umsetzung: Erstellung eines Formulars für Antragstellende von Vorhaben- und Erschließungsplänen: Zur Vereinheitlichung der Antragstellung wurde ein Onlineformular auf www.bonn.de erstellt (https://forms.bonn.de/formcycle/form/provide/2021/). • Optimierung des regelmäßigen Jour Fixe Bauleitplanung, an dem alle betroffenen Ämter teilnehmen. Durch Nutzung von digitalen Instrumenten des kollaborativen Arbeitens kann der Klärungsbedarf in laufenden Verfahren schneller und effizienter abgearbeitet werden. • Einführung eines zentralen ämterübergreifenden Dokumentenmanagements, um Brüche im Verfahren zu vermeiden. • Schulung im Bereich Projektmanagement und geplante Überführung in ein neues Berichtswesen • Digitalisierung des Gesamtverfahrens ist in Vorbereitung; zusätzlich findet hierzu ein intensiver interkommunaler Austausch über eine geeignete Software statt. Aufbauend dazu hat das Stadtplanungsamt einen verwaltungsinternen Prozess gestartet, um weitere Maßnahmen umzusetzen. Hierzu fand im Januar 2026 ein dezernatsübergreifender Auftaktworkshop statt. Anhand standardisierter Fragebögen wurden aktuell drei Bauleitplanverfahren analysiert, um konkret Ansatzpunkte zur Optimierung zu identifizieren. Erkenntnisse hieraus sind bereits Grundlage dieser Vorlage. Hierzu sind weitere Abstimmungen im Dezernat bzw. dezernatsübergreifend in Vorbereitung . Aktuell werden folgende Ziele zur Optimierung priorisiert: • die frühzeitige, strukturierte und verbindliche Einbindung der beteiligten Fachämter, • der systematische und zielgerichtete Einsatz digitaler Werkzeuge zur Unterstützung der Verfahrensabläufe sowie • die Vermeidung von Mehrfachprüfungen und redundanten Abstimmungsschritten. Zu 2. Planungsturbo im Rahmen der politischen Gremien Neben den verwaltungsinternen Optimierungsvorschlägen ist ein weiterer Ansatz, die Beteiligung der politischen Gremien im Hinblick auf die Verfahrensdauer effizienter zu gestalten. Der Planungsturbo sieht vor, die Anzahl der zu beratenden Vorlagen im Rahmen der Bebauungsplanung von sechs Beschlussvorlagen und einer Mitteilungsvorlage auf drei Beschlussvorlagen zu reduzieren, um damit gleichzeitig eine Reduzierung der Gremienfolgen von 24 Sitzungen auf 11 Sitzungen zu erzielen (Anlage 2).Seite 3 von 10 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hierzu sollen Beschlusspunkte, die bisher in verschiedenen Vorlagen gefasst wurden, in einem umfassenden Zielbeschluss zusammengeführt werden. Zu Beginn des Verfahrens werden damit alle wesentlichen Ziele, Planungsvorgaben, Verfahrensschritte und Rahmenbedingungen festgelegt. Neben der Bündelung sollen sich die weiteren Beschlüsse auf die zentralen und entscheidenden Phasen im Bebauungsplanverfahren fokussieren. Folgende Beschlüsse sind dabei vorgesehen: Zielbeschluss: Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen des Zielbeschlusses folgende Beschlusspunkte zu bündeln: • Ziel der Planung • Verfahrensart • Art der Öffentlichkeitsbeteiligung • Art der Qualifizierung • politische Vertretende bei Wettbewerben Beschluss zum städtebaulichen Konzept: Nach Erarbeitung der städtebaulichen Planung, in der Regel durch Wettbewerbsverfahren, dient der erstplatzierte Entwurf als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Anregungen der Öffentlichkeit können dann im Rahmen des Beschlusses zum städtebaulichen Konzept frühzeitig Eingang finden und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Der große Gestaltungsspielraum von Seiten der Politik zu diesem Zeitpunkt fließt unmittelbar in den weiteren Verfahrenslauf ein. Der Beschluss zur Veröffentlichung als Zwischenschritt kann dann entfallen. Satzungsbeschluss: Das Bebauungsplanverfahren wird durch den Satzungsbeschluss finalisiert. Bei diesem Verfahrensschritt findet die Übertragung des städtebaulichen Entwurfs in den Bebauungsplan (Rechtsplan) statt. Sämtliche abschließende Gutachten und Planungen liegen zusammen mit der Abwägung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) und (2) BauGB und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) und (2) BauGB vor. Durch diese Bündelung und Fokussierung kann eine Beschleunigung bis zu einem Jahr erfolgen und die personellen Ressourcen in Politik und Verwaltung zielgerichtet eingesetzt werden. Diese Veränderungen erhöhen die Effizienz des Verfahrens für alle Beteiligten,Seite 4 von 10 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) aber halten die bisherigen Ansprüche an Qualitäten in der Bauleitplanung in Bonn aufrecht. Alle bisherigen Gremien wären weiterhin eingebunden. Sollten im Rahmen der Flächenentwicklung auch Änderungen in der Flächennutzungsplanung erforderlich sein, kann es sein, dass weitere separate Beschlüsse erforderlich sind. Die Optimierungen hierzu werden in der weiteren Arbeit zum Planungsturbo betrachtet und entsprechende Anpassungsempfehlungen vorgelegt. Beteiligung der politischen Gremien im Beratungslauf der o.g. Beschlüsse Zielbeschluss: Zu Beginn des Verfahrens wird ein Zielbeschluss gefasst. Folgenden Beratungsgremien sind vorgesehen: • Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (Empfehlung) • Beirat Bürgerbeteiligung (Empfehlung) • Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Empfehlung) • Bezirksvertretung (Anhörung) • Ggf. noch weitere betroffene Ausschüsse (Empfehlung) • Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Empfehlung) • Rat (Entscheidung) Im Rahmen der Qualifizierungsverfahrens werden darüber hinaus, die benannten politischen Vertretenden stimmberechtigt mit eingebunden. Anschließend erfolgt auf Grundlage des Siegerentwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) hört die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei bedeutenden Bebauungsplänen den Naturschutzbeirat an (§ 70 LNatSchG und Nr. 1.2.7.1 Beiratserlass). Städtebauliches Konzept: Im nächsten Schritt wird der Beschluss über das städtebauliche Konzept gefasst. Hier wird der Politik das ggf. aufgrund der Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange überarbeitete bzw. ausgearbeitete städtebauliche Konzept vorgelegt. Beratungsgremien zum Beschluss über das städtebauliche Konzept: • Bezirksvertretung (Empfehlung) • Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Entscheidung)Seite 5 von 10 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das beschlossene städtebauliche Konzept wird Grundlage für den Entwurf des Bebauungsplans. Dieser wird mit allen erarbeiteten Gutachten und Planunterlagen in einem Zeitraum von vier Wochen öffentlich ausgelegt. Satzungsbeschluss Mit dem Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der Begründung sind alle Eingaben aus der vorangegangenen Veröffentlichung sowie die Abwägung aller Belange die Planung betreffend beigefügt. Beratungsgremien zum Satzungsbeschluss: • Bezirksvertretung (Anhörung) • Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Empfehlung) • Rat (Entscheidung) Eine Prozessdarstellung ist in der Anlage 3 zu finden. Die hier vorgeschlagene Anpassung der politischen Beratungsfolge in der Bebauungsplanung soll für sämtliche Verfahren unabhängig von ihrer Zielsetzung gelten. Weiteres Vorgehen Zur Anwendung der vorgeschlagenen Vorgehensweise ist eine Anpassung der "Zuständigkeitsordnung Ratsausschüsse" erforderlich. Hierzu wird eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Aufstellungsbeschlüssen mit dem Ziel einer Veränderungssperre, wird von dem Vorgehen abgewichen. Beteiligung der Wohnungswirtschaft: Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere im Wohnungsbau stellt ein besonderes Anliegen der Akteur*innen des Wohnungsmarktes in Bonn dar. Im Rahmen eines Dialogformats der Wohnungsbaukonferenz Bonn (WoKoBo) wird der Vorschlag zur Optimierung der politischen Beratungsläufe im Bebauungsplanverfahren mit Wohnungsmarktakteur*innen – hier insbesondere Vertreter*innen der bauenden Wohnungswirtschaft - im Mai 2026 erörtert. Darüber hinaus werden mit diesen weitergehende Optimierungspotenziale der Verfahren der Bauleitplanung vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen beleuchtet. Die Resultate dieses Dialogs werden in einer Stellungnahme der Verwaltung zur vorliegenden Vorlage bekannt gemacht.Seite 6 von 10 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Anlage1-Optimierungspotenziale (öffentlich) 2 Anlage 2 - Gremien und Beschlussfolge (öffentlich) 3 Anlage 3 - Verfahrensablauf Planungsturbo (öffentlich)Seite 7 von 10 Optimierungspotenziale 61 Stadtplanungsamt 1 • Verwaltung • Überarbeitung Nachhaltigkeitscheckliste • Beschleunigung der Beteiligung/inhaltliche Standards von Fachämtern • Kontinuierliche Beteiligung anderer Fachämter (JF Bauleitplanung) • Erstellen von Standard-Leistungsverzeichnissen für Gutachten • Reduzierung Angemessenheitsprüfung (Bonner Baulandmodell) • Reduzierung/Verzicht amtsinterne Mitzeichnungen/Freigaben • Informelle Anfrage/Antragsstellung mit häufig fehlenden Angaben • Unterschiedliche Bezeichnungen von Planverfahren • Mustervorlagen • Zentrales Dokumentenmanagement (Ordnerstruktur) • Controlling des Planverfahrens (aktuell Projektdatenblatt in Excel) • Zuständigkeitsklärung „Starkregenbetrachtung auf privaten Grundstücken • Politik: • Bündelung von Beschlussfassungen • Reduzierung der zu beteiligenden Gremien bei BeschlussfassungenSeite 8 von 10 3 Beschlüsse 11 SitzungenSeite 9 von 10 Planungsturbo: Gremien und Beschlussfolge Beschlusspunkte: • Ziele der Planung • Verfahrensart (13a oder Vollverfahren) • Bei 13a: nur Aushang bei 3.1 Beteiligung • Bei Vollverfahren: standardisierte Beteiligung (Veranstaltung) • Durchführung Qualifizierung mit Preisträgerbindung • Politische Preisrichter Beschluss über das ausgearbeitete städtebauliche Konzept Beschlusspunkte: - Stellungnahmen der Veröffentlichung - Satzungsbeschluss Zielbeschluss Beschluss städt ebauliches Konzept Satzungs- beschluss Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Qualifizierung Durchführung der Veröffentlichung / Entwurf Bebauungsplan Beirat Bürgerbeteiligung Ausschuss für Beteiligung AUKLA Bezirks- vertretung PlaBaDE Rat begleitend informelle Runden Empfehlung EmpfehlungEmpfehlungBeschluss Empfehlung Beschluss Beschluss BeschlussEmpfehlungEmpfehlung EmpfehlungSeite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de