← Vorlagen

260809 · Beschlussvorlage

Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung - "Planungsturbo" durch Politik und Verwaltung

Nummer
260809
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung
  7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 691,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260809-02 AA Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion - Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung - "Planungsturbo" durch Politik und Verwaltung Antrag zur Vorlage 260809
  2. 260809-01 ST Ergänzende Stellungnahme zur Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung - "Planungsturbo" durch Politik und Verwaltung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (15.158 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
260809
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung -
"Planungsturbo" durch Politik und Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Optimierungsziele zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung der
verwaltungsinternen Abläufe im Bauleitplanverfahren werden zur Kenntnis
genommen.
2. Der Beschleunigung der Bauleitplanung durch Bündelung und Reduzierung
von politischen Beschlüssen gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
Begründung
Die Schaffung von Wohnraum stellt die Kommune vor große
Herausforderungen und es bedarf vielfältiger Ansätze, um dieser begegnen zu
können. Der Wohnraumbedarf in Bonn ist hoch und es sind mindestens 1.600
neue Wohneinheiten pro Jahr notwendig, um diesen zu decken (siehe hierzu
auch DS 260201). Die Verwaltung will durch schnellere und effizientere
Bauleitplanverfahren einen wichtigen Beitrag zur beschleunigten Deckung
dieses Bedarfs leisten. Hierzu wurde verwaltungsintern der „Planungsturbo“ seit
Mitte 2025 entwickelt. Dieser Baustein steht ebenfalls im Kontext der Aktivitäten
„Wohnen in Bonn – konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung und
Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich
gefördertem Wohnungsbau" (DS 241643).
Gemeinsam mit dem „Bau-Turbo“ (befristetes Gesetz zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) beabsichtigt die Verwaltung
daher, mit dem Planungsturbo eine Verfahrensbeschleunigung einzuführen, um
die Entstehung von neuem Wohnraum in Bonn zu fördern. Für die EinführungSeite 1 von 10
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
des Bau-Turbos hat die Verwaltung Leitlinien für die Anwendung in Bonn
erarbeitet und in die Gremien eingebracht (DS 260201).
Die beiden Instrumente Planungsturbo und Bau-Turbo ergänzen sich. Denn je
nach Bewertung des Vorhabens sind die Verfahrensschritte im Bau-Turbo
deckungsgleich mit den Verfahrensschritten der Bauleitplanung.
Dementsprechend kann der Planungsturbo auch das Bau-Turbo-Verfahren
beschleunigen. Zudem kann der Bau-Turbo die Durchführung von
Bauleitplanverfahren nicht vollständig ersetzen. In Anbetracht der
Flächenknappheit, notwendiger Bewältigung von Konflikten, Deckung
städtischer Bedarfe etc. bleibt die Bauleitplanung zentrales Instrument, um
Wohnbaupotenziale in Bonn aktivieren zu können.
Auslöser für den Planungsturbo
Die Prozesse der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sind
komplexe, mehrjährige Verfahren (ca. 53 Monate), die unter Beteiligung
verschiedener Abteilungen und Fachämter, meist mit Investoren oder
Privatpersonen, von der Verwaltung erarbeitet, begleitet und für
Entscheidungen der politischen Gremien vorbereitet werden. Gerade im
Anbetracht begrenzter Haushaltsmittel und knapper Personalressource ist es
angeraten, die Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen, um dringend
notwendigen Wohnraum zu schaffen.
Das Beschleunigungs- und Optimierungspotenzial besteht im Kern aus zwei
Bestandteilen:
1. Planungsturbo im Verwaltungshandeln: Neben der Nutzung von
Digitalisierungsmöglichkeiten birgt die Betrachtung verwaltungsinterner
Abstimmungsprozesse Potenzial für eine Beschleunigung.
2. Planungsturbo im Rahmen der politischen Gremien: Bereits kurzfristig
kann die Bündelung und Fokussierung politischer Beschlüsse – ohne
Verlust von Einflussmöglichkeiten und Qualitäten – spürbar zu einer
Verfahrensbeschleunigung von rund einem Jahr im Regelverfahren
beitragen.
Nachfolgend werden die zwei Bestandteile erläutert:
Zu 1.: Planungsturbo im Verwaltungshandeln:
Im Zuge der Einführung eines Projektmanagements hat das Stadtplanungsamt
den Prozess der Bauleitplanung untersucht. Zur Optimierung und
Effizienzsteigerung sowie zur Vermeidung von Fehlern bei formellen
Verfahrensvorschriften hat die Verwaltung die aktuellen Prozessabläufe
detailliert dargestellt und überprüft.
Über die Betrachtung dieses komplexen Prozesses wurden Vorschläge zur
Digitalisierung von Verfahrensschritten und eine Optimierung der Prozesse der
Bauleitplanung erarbeitet. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für
Veränderungen aufgezeigt, welche mit konkreten Handlungsempfehlungen
hinterlegt wurden. Es konnten 14 Optimierungspotenziale ermittelt werden
(Anlage 1).Seite 2 von 10
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einzelne Optimierungsvorschläge wurden bereits umgesetzt oder befinden sich
derzeit in der Umsetzung:
Erstellung eines Formulars für Antragstellende von Vorhaben- und
Erschließungsplänen: Zur Vereinheitlichung der Antragstellung wurde ein
Onlineformular auf www.bonn.de erstellt
(https://forms.bonn.de/formcycle/form/provide/2021/).
• Optimierung des regelmäßigen Jour Fixe Bauleitplanung, an dem alle
betroffenen Ämter teilnehmen. Durch Nutzung von digitalen
Instrumenten des kollaborativen Arbeitens kann der Klärungsbedarf in
laufenden Verfahren schneller und effizienter abgearbeitet werden.
• Einführung eines zentralen ämterübergreifenden
Dokumentenmanagements, um Brüche im Verfahren zu vermeiden.
• Schulung im Bereich Projektmanagement und geplante Überführung in
ein neues Berichtswesen
• Digitalisierung des Gesamtverfahrens ist in Vorbereitung; zusätzlich
findet hierzu ein intensiver interkommunaler Austausch über eine
geeignete Software statt.
Aufbauend dazu hat das Stadtplanungsamt einen verwaltungsinternen Prozess
gestartet, um weitere Maßnahmen umzusetzen. Hierzu fand im Januar 2026
ein dezernatsübergreifender Auftaktworkshop statt.
Anhand standardisierter Fragebögen wurden aktuell drei Bauleitplanverfahren
analysiert, um konkret Ansatzpunkte zur Optimierung zu
identifizieren. Erkenntnisse hieraus sind bereits Grundlage dieser
Vorlage. Hierzu sind weitere Abstimmungen im Dezernat bzw.
dezernatsübergreifend in Vorbereitung .
Aktuell werden folgende Ziele zur Optimierung priorisiert:
• die frühzeitige, strukturierte und verbindliche Einbindung der beteiligten
Fachämter,
• der systematische und zielgerichtete Einsatz digitaler Werkzeuge zur
Unterstützung der Verfahrensabläufe sowie
• die Vermeidung von Mehrfachprüfungen und redundanten
Abstimmungsschritten.
Zu 2. Planungsturbo im Rahmen der politischen Gremien
Neben den verwaltungsinternen Optimierungsvorschlägen ist ein weiterer
Ansatz, die Beteiligung der politischen Gremien im Hinblick auf die
Verfahrensdauer effizienter zu gestalten. Der Planungsturbo sieht vor, die
Anzahl der zu beratenden Vorlagen im Rahmen der Bebauungsplanung von
sechs Beschlussvorlagen und einer Mitteilungsvorlage auf drei
Beschlussvorlagen zu reduzieren, um damit gleichzeitig eine Reduzierung der
Gremienfolgen von 24 Sitzungen auf 11 Sitzungen zu erzielen (Anlage 2).Seite 3 von 10
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Hierzu sollen Beschlusspunkte, die bisher in verschiedenen Vorlagen gefasst
wurden, in einem umfassenden Zielbeschluss zusammengeführt werden. Zu
Beginn des Verfahrens werden damit alle wesentlichen Ziele,
Planungsvorgaben, Verfahrensschritte und Rahmenbedingungen festgelegt.
Neben der Bündelung sollen sich die weiteren Beschlüsse auf die zentralen
und entscheidenden Phasen im Bebauungsplanverfahren fokussieren.
Folgende Beschlüsse sind dabei vorgesehen:
Zielbeschluss:
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen des Zielbeschlusses folgende
Beschlusspunkte zu bündeln:
• Ziel der Planung
• Verfahrensart
• Art der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Art der Qualifizierung
• politische Vertretende bei Wettbewerben
Beschluss zum städtebaulichen Konzept:
Nach Erarbeitung der städtebaulichen Planung, in der Regel durch
Wettbewerbsverfahren, dient der erstplatzierte Entwurf als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Anregungen
der Öffentlichkeit können dann im Rahmen des Beschlusses zum
städtebaulichen Konzept frühzeitig Eingang finden und werden im weiteren
Verfahren berücksichtigt. Der große Gestaltungsspielraum von Seiten der
Politik zu diesem Zeitpunkt fließt unmittelbar in den weiteren Verfahrenslauf ein.
Der Beschluss zur Veröffentlichung als Zwischenschritt kann dann entfallen.
Satzungsbeschluss:
Das Bebauungsplanverfahren wird durch den Satzungsbeschluss finalisiert. Bei
diesem Verfahrensschritt findet die Übertragung des städtebaulichen Entwurfs
in den Bebauungsplan (Rechtsplan) statt. Sämtliche abschließende Gutachten
und Planungen liegen zusammen mit der Abwägung über die eingegangenen
Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) und (2)
BauGB und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
und (2) BauGB vor.
Durch diese Bündelung und Fokussierung kann eine Beschleunigung bis zu
einem Jahr erfolgen und die personellen Ressourcen in Politik und Verwaltung
zielgerichtet eingesetzt werden.
Diese Veränderungen erhöhen die Effizienz des Verfahrens für alle Beteiligten,Seite 4 von 10
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
aber halten die bisherigen Ansprüche an Qualitäten in der Bauleitplanung in
Bonn aufrecht. Alle bisherigen Gremien wären weiterhin eingebunden. Sollten
im Rahmen der Flächenentwicklung auch Änderungen in der
Flächennutzungsplanung erforderlich sein, kann es sein, dass weitere separate
Beschlüsse erforderlich sind. Die Optimierungen hierzu werden in der weiteren
Arbeit zum Planungsturbo betrachtet und entsprechende
Anpassungsempfehlungen vorgelegt.
Beteiligung der politischen Gremien im Beratungslauf der o.g.
Beschlüsse
Zielbeschluss:
Zu Beginn des Verfahrens wird ein Zielbeschluss gefasst. Folgenden
Beratungsgremien sind vorgesehen:
• Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (Empfehlung)
• Beirat Bürgerbeteiligung (Empfehlung)
• Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Empfehlung)
• Bezirksvertretung (Anhörung)
• Ggf. noch weitere betroffene Ausschüsse (Empfehlung)
• Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Empfehlung)
• Rat (Entscheidung)
Im Rahmen der Qualifizierungsverfahrens werden darüber hinaus, die
benannten politischen Vertretenden stimmberechtigt mit eingebunden.
Anschließend erfolgt auf Grundlage des Siegerentwurfs die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange (TÖB) hört die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei
bedeutenden Bebauungsplänen den Naturschutzbeirat an (§ 70 LNatSchG und
Nr. 1.2.7.1 Beiratserlass).
Städtebauliches Konzept:
Im nächsten Schritt wird der Beschluss über das städtebauliche Konzept
gefasst. Hier wird der Politik das ggf. aufgrund der Anregungen der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange überarbeitete bzw.
ausgearbeitete städtebauliche Konzept vorgelegt.
Beratungsgremien zum Beschluss über das städtebauliche Konzept:
• Bezirksvertretung (Empfehlung)
• Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Entscheidung)Seite 5 von 10
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das beschlossene städtebauliche Konzept wird Grundlage für den Entwurf des
Bebauungsplans. Dieser wird mit allen erarbeiteten Gutachten und
Planunterlagen in einem Zeitraum von vier Wochen öffentlich ausgelegt.
Satzungsbeschluss
Mit dem Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Begründung sind alle Eingaben aus der vorangegangenen Veröffentlichung
sowie die Abwägung aller Belange die Planung betreffend beigefügt.
Beratungsgremien zum Satzungsbeschluss:
• Bezirksvertretung (Anhörung)
• Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Empfehlung)
• Rat (Entscheidung)
Eine Prozessdarstellung ist in der Anlage 3 zu finden.
Die hier vorgeschlagene Anpassung der politischen Beratungsfolge in der
Bebauungsplanung soll für sämtliche Verfahren unabhängig von ihrer
Zielsetzung gelten.
Weiteres Vorgehen
Zur Anwendung der vorgeschlagenen Vorgehensweise ist eine Anpassung der
"Zuständigkeitsordnung Ratsausschüsse" erforderlich. Hierzu wird eine
gesonderte Beschlussvorlage erstellt. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei
Aufstellungsbeschlüssen mit dem Ziel einer Veränderungssperre, wird von dem
Vorgehen abgewichen.
Beteiligung der Wohnungswirtschaft:
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere
im Wohnungsbau stellt ein besonderes Anliegen der Akteur*innen des
Wohnungsmarktes in Bonn dar. Im Rahmen eines Dialogformats der
Wohnungsbaukonferenz Bonn (WoKoBo) wird der Vorschlag zur Optimierung
der politischen Beratungsläufe im Bebauungsplanverfahren mit
Wohnungsmarktakteur*innen – hier insbesondere Vertreter*innen der
bauenden Wohnungswirtschaft - im Mai 2026 erörtert. Darüber hinaus werden
mit diesen weitergehende Optimierungspotenziale der Verfahren der
Bauleitplanung vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen beleuchtet.
Die Resultate dieses Dialogs werden in einer Stellungnahme der Verwaltung
zur vorliegenden Vorlage bekannt gemacht.Seite 6 von 10
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Anlage1-Optimierungspotenziale (öffentlich)
2 Anlage 2 - Gremien und Beschlussfolge (öffentlich)
3 Anlage 3 - Verfahrensablauf Planungsturbo (öffentlich)Seite 7 von 10
Optimierungspotenziale
61 Stadtplanungsamt 1
• Verwaltung
• Überarbeitung Nachhaltigkeitscheckliste
• Beschleunigung der Beteiligung/inhaltliche Standards von Fachämtern
• Kontinuierliche Beteiligung anderer Fachämter (JF Bauleitplanung)
• Erstellen von Standard-Leistungsverzeichnissen für Gutachten
• Reduzierung Angemessenheitsprüfung (Bonner Baulandmodell)
• Reduzierung/Verzicht amtsinterne Mitzeichnungen/Freigaben
• Informelle Anfrage/Antragsstellung mit häufig fehlenden Angaben
• Unterschiedliche Bezeichnungen von Planverfahren
• Mustervorlagen
• Zentrales Dokumentenmanagement (Ordnerstruktur)
• Controlling des Planverfahrens (aktuell Projektdatenblatt in Excel)
• Zuständigkeitsklärung „Starkregenbetrachtung auf privaten Grundstücken
• Politik:
• Bündelung von Beschlussfassungen
• Reduzierung der zu beteiligenden Gremien bei BeschlussfassungenSeite 8 von 10
3 Beschlüsse
11 SitzungenSeite 9 von 10
Planungsturbo: Gremien und Beschlussfolge
Beschlusspunkte:
• Ziele der Planung
• Verfahrensart (13a oder
Vollverfahren)
• Bei 13a: nur Aushang bei
3.1 Beteiligung
• Bei Vollverfahren:
standardisierte Beteiligung
(Veranstaltung)
• Durchführung Qualifizierung mit
Preisträgerbindung
• Politische Preisrichter
Beschluss über das ausgearbeitete
städtebauliche Konzept
Beschlusspunkte:
- Stellungnahmen der
Veröffentlichung
- Satzungsbeschluss
Zielbeschluss
Beschluss städt
ebauliches
Konzept
Satzungs-
beschluss
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Qualifizierung
Durchführung der Veröffentlichung / Entwurf Bebauungsplan
Beirat
Bürgerbeteiligung
Ausschuss für
Beteiligung AUKLA Bezirks-
vertretung PlaBaDE Rat
begleitend informelle Runden
Empfehlung EmpfehlungEmpfehlungBeschluss Empfehlung Beschluss
Beschluss
BeschlussEmpfehlungEmpfehlung
EmpfehlungSeite 10 von 10

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de