260804-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Verkehrsführung Römerstraße an der Kreuzung Augustusring
Kerndaten
- Nummer
- 260804-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Augustusring Hauptort
- Römerstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260804-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Verkehrsführung Römerstraße an der Kreuzung Augustusring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: An der Lichtsignalanalage kann man konfliktfrei, zweispurig, bei Grün von der Römerstraße in den Augustusring abbiegen, da alle anderen Richtungen dann Rot zeigen. Die Entscheidung für die Installation eines Fahrradsignals wurde vor dem Hintergrund getroffen, geradeausfahrenden Radfahrer*innen in den nicht feindlichen Phasen die Geradeausfahrt zu ermöglichen. Zu Zeiten hoher Verkehrsbelastung kommt es jedoch zu den im Antrag geschilderten Problemen. Die Wegnahme der rechten Linksabbiegespur ginge zu Lasten des Hauptstroms, sofern keine Anpassung am Signalprogramm vorgenommen würde. Sollte die Grünzeit diese Hauptstroms verlängert werden, ginge dies zu Lasten der Konkurrenzströme, weil an diesen Grünzeit abgezogen werden müsste. Infolgedessen würden sich die Wartezeiten für alle übrigen Verkehrsteilnehmenden erhöhen und die Aufstellung auf nur einer Fahrspur würde einen längeren Rückstau der Linksabbieger vor der Signalanlage zur Folge haben. Grundsätzlich würde die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage in dieser wichtigen Fahrbeziehung zur Autobahn deutlich reduziert. Die gesteigerte Bedeutung der südlichen Römerstraße durch die Sperrung der Nordbrücke wird derzeit durch die Verwaltung mittels aktueller Verkehrserhebungen überprüft. Die Notwendigkeit einer gesonderten Erhebung des Knotenpunkts wird daher von hier aus nicht gesehen, da der Geradeausstrom an dieser Kreuzung einen Bedeutungsabfall im Zuge der - im weiteren Verlauf des Straßenzugs - eingerichteten Sperrung der nördlichen Römerstraße erhalten hat. Aus oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, von der Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen und die aktuelle Fahrspuraufteilung beizubehalten. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de