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260804-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Verkehrsführung Römerstraße an der Kreuzung Augustusring

Nummer
260804-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Augustusring Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Übergeordnet

  1. 260804 SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Verkehrsführung Römerstraße an der Kreuzung Augustusring

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260804-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu SPD-Bezirksfraktion-Antrag:
Verkehrsführung Römerstraße an der Kreuzung
Augustusring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
An der Lichtsignalanalage kann man konfliktfrei, zweispurig, bei Grün von der
Römerstraße in den Augustusring abbiegen, da alle anderen Richtungen dann
Rot zeigen. Die Entscheidung für die Installation eines Fahrradsignals wurde
vor dem Hintergrund getroffen, geradeausfahrenden Radfahrer*innen in den
nicht feindlichen Phasen die Geradeausfahrt zu ermöglichen. Zu Zeiten hoher
Verkehrsbelastung kommt es jedoch zu den im Antrag geschilderten
Problemen.
Die Wegnahme der rechten Linksabbiegespur ginge zu Lasten des
Hauptstroms, sofern keine Anpassung am Signalprogramm vorgenommen
würde. Sollte die Grünzeit diese Hauptstroms verlängert werden, ginge dies zu
Lasten der Konkurrenzströme, weil an diesen Grünzeit abgezogen werden
müsste. Infolgedessen würden sich die Wartezeiten für alle übrigen
Verkehrsteilnehmenden erhöhen und die Aufstellung auf nur einer Fahrspur
würde einen längeren Rückstau der Linksabbieger vor der Signalanlage zur
Folge haben. Grundsätzlich würde die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage
in dieser wichtigen Fahrbeziehung zur Autobahn deutlich reduziert.
Die gesteigerte Bedeutung der südlichen Römerstraße durch die Sperrung der
Nordbrücke wird derzeit durch die Verwaltung mittels aktueller
Verkehrserhebungen überprüft. Die Notwendigkeit einer gesonderten Erhebung
des Knotenpunkts wird daher von hier aus nicht gesehen, da der
Geradeausstrom an dieser Kreuzung einen Bedeutungsabfall im Zuge der - im
weiteren Verlauf des Straßenzugs - eingerichteten Sperrung der nördlichen
Römerstraße erhalten hat.
Aus oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, von der Prüfung zum
jetzigen Zeitpunkt abzusehen und die aktuelle Fahrspuraufteilung
beizubehalten.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de