← Vorlagen

260801-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Antrag: Zebrastreifen an der Verkehrsinsel am Lievelingsweg

Nummer
260801-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260801 SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Zebrastreifen an der Verkehrsinsel am Lievelingsweg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.110 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260801-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Antrag: Zebrastreifen an der
Verkehrsinsel am Lievelingsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Prüfung und Abwägung der örtlichen Gegebenheiten kann dem Antrag
auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) im Bereich des
Lievelingswegs 55 nicht entsprochen werden.
Ein Fußgängerüberweg dient der Sicherung des querenden Fußverkehrs. Er
stellt hingegen kein verkehrsberuhigendes Element zur Reduzierung des
Geschwindigkeitsniveaus dar. Die im Antrag insbesondere angeführten
Geschwindigkeitsüberschreitungen begründen daher für sich genommen nicht
die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs.
Darüber hinaus ist an der betreffenden Stelle bereits eine Mittelinsel
vorhanden, die Fußgängern eine sichere Querung der Fahrbahn ermöglicht.
Für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wären zudem erhebliche
bauliche Anpassungen erforderlich. Die vorhandene Mittelinsel verfügt lediglich
über eine nutzbare Breite von ca. 1,60 m und müsste entsprechend verbreitert
werden. Darüber hinaus wären Anpassungen der Beleuchtung und
Beschilderung erforderlich.
Die Verwaltung teilt jedoch aufgrund der festgestellten Überschreitungsquote
die Einschätzung, dass Maßnahmen zur stärkeren Verdeutlichung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit sinnvoll sind. Daher wird in Fahrtrichtung
Kölnstraße vor Hausnummer 63 ein zusätzliches Tempo-30-Piktogramm auf
der Fahrbahn aufgebracht. In der Gegenrichtung wird eine zusätzliche
Markierung nicht für erforderlich gehalten, da die bestehende Tempo-30-
Beschilderung bereits in einem Abstand von etwa 60 m beidseitig vorhanden
und ausreichend erkennbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Voraussetzungen für die Einrichtung eines
regelkonformen Fußgängerüberwegs an dieser Stelle nicht gegeben. Dem
Antrag kann daher nicht entsprochen werden.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de