260795 · Große Anfrage
Grünen-Anfrage: Social Media Kanäle des Oberbürgermeisters
Kerndaten
- Nummer
- 260795
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260795 Fragesteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte 28.04.2026 Grünen-Anfrage: Social Media Kanäle des Oberbürgermeisters Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Seit kurzem sind zwei neue Social Media Kanäle des Oberbürgermeisters gestartet. Damit der Rat seiner Kontrollfunktion der Verwaltung angemessen nachkommen kann, wird der Oberbürgermeister um die kurzfristige Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf Basis welches Leistungsverzeichnisses und welcher fachlichen Anforderungen hat die Suche und Vorauswahl geeigneter Agenturen stattgefunden? 2. Welcher Umfang an Social Media Arbeit ist vorgesehen und wird als notwendig erachtet? 3. Wie viele Vergleichsangebote sind eingeholt worden? 4. Auf Basis welcher Regeln soll sichergestellt werden, dass auf den Social-Media-Kanäle des Oberbürgermeisters ausschließlich eindeutig rechtlich zulässige Inhalte auf Kosten des städtischen Haushalts publiziert werden. 5. Warum werden die fachlichen Qualifikationen und Ressourcen des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13) nicht genutzt und stattdessen für die Öffentlichkeitsarbeit des Oberbürgermeisters eine weitere externe Agentur beauftragt? 6. Warum wird das Budget für die Beauftragung der Social Media Agentur des Oberbürgermeisters nicht aus dem Budget des Amts für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt? 7. Auf welcher Haushaltsposition des Dezernats des Oberbürgermeisters sollen die Ausgaben verbucht werden? Welche Haushaltsansätze werden zur Deckung reduziert?Seite 1 von 2 Seite 2 8. Wann wird der, vom Oberbürgermeister zugesagte, “Dialog” durch Aktivierung der Kommentarfunktion auf den Social Media Plattformen ermöglicht. Welche Voraussetzungen müssen dafür an welcher Stelle noch geschaffen werden? Begründung Am Dienstag, den 21.04.2026 wurden zwei neue Social Media Accounts des Oberbürgermeisters bei Instagram (@_obbonn) und Facebook (@dasStadtoberhaupt) veröffentlicht. Der Bonner General Anzeiger berichtet am 24.04.2026 darüber, dass für die Erstellung der Inhalte eine Medien-Agentur aus Köln ohne Ausschreibung und ohne Auswahlverfahren beauftragt worden sei. Die gleiche Medienagentur sei bereits für den Wahlkampf des Oberbürgermeister von der CDU Bonn und im Anschluss auf private Kosten von Herrn Déus engagiert geworden. Um seiner Kontrollfunktion nachkommen zu können, muss der Rat daher umfassend darüber informiert werden, wie das Vergabeverfahren erfolgt ist, wie angesichts der ausgesprochen angespannten Haushaltslage der Bundesstadt Bonn die Finanzierung sichergestellt werden soll und welche Regeln gelten um sicherzustellen, dass es sich bei den über die neuen Kanäle bereitgestellten Information ausschließlich um offizielle Sachinformationen der Stadtverwaltung handelt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de