260790 · Antrag
Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Durchführung einer Bürgerbeteiligung zum Thema „Böllerverbot an ausgewählten Plätzen im Bezirk Bonn“
Kerndaten
- Nummer
- 260790
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 260790 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach 27.04.2026 gez. Bonnie Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Durchführung einer Bürgerbeteiligung zum Thema „Böllerverbot an ausgewählten Plätzen im Bezirk Bonn“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zum Thema „Böllerverbot an ausgewählten Plätzen im Bezirk Bonn“. Ziel ist es, unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft im Bezirk geeignete Formate, räumliche Geltungsbereiche sowie konkrete Rahmenbedingungen für ein mögliches Böllerverbot an Silvester zu erarbeiten. Begründung In den vergangenen Jahren ist die Diskussion um Feuerwerk an Silvester zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Neben der traditionellen Bedeutung des Jahreswechsels stehen insbesondere Aspekte wie Lärmbelastung, Umwelt- und Feinstaubemissionen, Tierschutz sowie Sicherheitsfragen im öffentlichen Raum im Vordergrund. Gerade an stark frequentierten Plätzen im Bezirk Bonn kommt es regelmäßig zu hohen Belastungen und Gefährdungssituationen. Gleichzeitig besteht in der Bevölkerung ein heterogenes Meinungsbild zwischen dem Wunsch nach Einschränkungen und dem Erhalt traditioneller Feierformen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Bürgerschaft aktiv in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Ein partizipativer Prozess ermöglicht: - die Erhebung differenzierter Meinungen und Bedürfnisse, - die Identifikation besonders sensibler Orte im Bezirk, - die Entwicklung akzeptierter und praktikabler Lösungen, - eine höhere Legitimation möglicher Maßnahmen.Seite 1 von 2 Seite 2 Ziel des Beteiligungsverfahrens: Das Verfahren soll unter Beteiligung von Interessensgruppen (z. B. Anwohner*innen, Einzelhandel, Feuerwehr, Polizei, Tierschutzorganisationen), folgende Ergebnisse liefern: 1. Vorschläge für konkrete Plätze oder Bereiche im Bezirk, an denen ein Böllerverbot sinnvoll erscheint. 2. Empfehlungen zu Ausgestaltung und Umfang eines partiellen Verbots (z. B. zeitlich, räumlich, Art des Feuerwerks). 3. Ideen für alternative, gemeinschaftliche Silvesterformate (z. B. zentrale Veranstaltungen, Licht- oder Lasershows). 4. Hinweise zur Kommunikation und Durchsetzung entsprechender Regelungen. 5. Beteiligung von Interessensgruppen (z. B. Anwohner*innen, Einzelhandel, Feuerwehr, Polizei, Tierschutzorganisationen). Weiteres Vorgehen: Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind der Bezirksvertretung in geeigneter Form vorzulegen. Auf dieser Grundlage soll anschließend über die Einführung und konkrete Ausgestaltung eines partiellen Böllerverbots an ausgewählten Plätzen entschieden werden. Das Beteiligungsverfahren soll rechtzeitig vor dem kommenden Jahreswechsel abgeschlossen werden, sodass mögliche Maßnahmen frühzeitig beschlossen und kommuniziert werden können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de