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260790 · Antrag

Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Durchführung einer Bürgerbeteiligung zum Thema „Böllerverbot an ausgewählten Plätzen im Bezirk Bonn“

Nummer
260790
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 28.04.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260790-01 ST Durchführung einer Bürgerbeteiligung zum Thema „Böllerverbot an ausgewählten Plätzen im Bezirk Bonn“

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Antrag
öffentlich
260790
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Dr. Ursula Bach
27.04.2026 gez. Bonnie
Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Durchführung einer
Bürgerbeteiligung zum Thema „Böllerverbot an
ausgewählten Plätzen im Bezirk Bonn“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Durchführung eines
Bürgerbeteiligungsverfahrens zum Thema „Böllerverbot an ausgewählten
Plätzen im Bezirk Bonn“. Ziel ist es, unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft
im Bezirk geeignete Formate, räumliche Geltungsbereiche sowie konkrete
Rahmenbedingungen für ein mögliches Böllerverbot an Silvester zu erarbeiten.
Begründung
In den vergangenen Jahren ist die Diskussion um Feuerwerk an Silvester
zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Neben der traditionellen
Bedeutung des Jahreswechsels stehen insbesondere Aspekte wie
Lärmbelastung, Umwelt- und Feinstaubemissionen, Tierschutz sowie
Sicherheitsfragen im öffentlichen Raum im Vordergrund.
Gerade an stark frequentierten Plätzen im Bezirk Bonn kommt es regelmäßig
zu hohen Belastungen und Gefährdungssituationen. Gleichzeitig besteht in der
Bevölkerung ein heterogenes Meinungsbild zwischen dem Wunsch nach
Einschränkungen und dem Erhalt traditioneller Feierformen.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Bürgerschaft aktiv in die
Entscheidungsfindung einzubeziehen. Ein partizipativer Prozess ermöglicht:
- die Erhebung differenzierter Meinungen und Bedürfnisse,
- die Identifikation besonders sensibler Orte im Bezirk,
- die Entwicklung akzeptierter und praktikabler Lösungen,
- eine höhere Legitimation möglicher Maßnahmen.Seite 1 von 2
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Ziel des Beteiligungsverfahrens:
Das Verfahren soll unter Beteiligung von Interessensgruppen (z. B.
Anwohner*innen, Einzelhandel, Feuerwehr, Polizei, Tierschutzorganisationen),
folgende Ergebnisse liefern:
1. Vorschläge für konkrete Plätze oder Bereiche im Bezirk, an denen ein
Böllerverbot sinnvoll erscheint.
2. Empfehlungen zu Ausgestaltung und Umfang eines partiellen Verbots
(z. B. zeitlich, räumlich, Art des Feuerwerks).
3. Ideen für alternative, gemeinschaftliche Silvesterformate (z. B. zentrale
Veranstaltungen, Licht- oder Lasershows).
4. Hinweise zur Kommunikation und Durchsetzung entsprechender
Regelungen.
5. Beteiligung von Interessensgruppen (z. B. Anwohner*innen,
Einzelhandel, Feuerwehr, Polizei, Tierschutzorganisationen).
Weiteres Vorgehen:
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind der Bezirksvertretung in
geeigneter Form vorzulegen. Auf dieser Grundlage soll anschließend über die
Einführung und konkrete Ausgestaltung eines partiellen Böllerverbots an
ausgewählten Plätzen entschieden werden.
Das Beteiligungsverfahren soll rechtzeitig vor dem kommenden Jahreswechsel
abgeschlossen werden, sodass mögliche Maßnahmen frühzeitig beschlossen
und kommuniziert werden können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de