260782-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Überprüfung und Aufhebung des eingerichteten Halteverbots in der Meßdorfer Straße Höhe Hausnummer 47
Kerndaten
- Nummer
- 260782-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Meßdorfer Straße Hauptort
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260782-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Überprüfung und Aufhebung des eingerichteten Halteverbots in der Meßdorfer Straße Höhe Hausnummer 47 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anordnung zu dem Haltverbot erfolgte aufgrund einer Beschlussumsetzung zur Beschleunigung der Buslinie 630 – DS 220605- und daher handelt es sich diesbezüglich um eine Grundsatzangelegenheit. Die Umwandlung in ein eingeschränktes Haltverbot wird nicht für sinnvoll erachtet, da Anlieger trotzdem dort parken würden und ein eingeschränktes Haltverbot oft missachtet wird. Das würde dem beschlossenen Grundsatz widersprechen. Zum Antrag auf Geschwindigkeitsüberwachung wurde in Höhe der Meßdorfer Straße 39 in Fahrtrichtung Dransdorf am 11. Juni 2026 in der Zeit von 12:53 Uhr bis 15:03 Uhr eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Hierbei wurden 256 Fahrzeuge kontrolliert. Bei lediglich fünf Fahrzeugen wurde eine Überschreitung festgestellt, die jeweils ein Verwarngeld nach sich zog. Die Beanstandungsquote lag somit bei 1,95 %. Im Vergleich zu anderen Messstellen im Stadtgebiet ist dieses Ergebnis als unauffällig einzustufen. Diese Daten zeigen, dass sich der weit überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 44 km/h, was im Rahmen mobiler Kontrollen ein vergleichsweise geringes Übertretungsniveau darstellt. Hinsichtlich des Wunsches nach einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage wird mitgeteilt, dass die hierfür rechtlich und intern festgelegten Kriterien derzeit nicht erfüllt sind. Die Installation solcher Anlagen erfolgt ausschließlich an nachgewiesenen Unfallhäufungsstellen. Da die Meßdorfer Straße aktuell nicht als solche eingestuft ist, sieht die Verwaltung von der Errichtung einer stationären Anlage ab. Die Verwaltung wird die Situation vor Ort weiterhin aufmerksam beobachten und zu verschiedenen Zeiten unangekündigte Kontrollen vornehmen, um das Geschwindigkeitsniveau dauerhaft niedrig zu halten.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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