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260782-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Überprüfung und Aufhebung des eingerichteten Halteverbots in der Meßdorfer Straße Höhe Hausnummer 47

Nummer
260782-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Meßdorfer Straße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 260782 Bürgerantrag: Überprüfung und Aufhebung des eingerichteten Halteverbots in der Meßdorfer Straße Höhe Hausnummer 47

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260782-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Überprüfung
und Aufhebung des eingerichteten Halteverbots in
der Meßdorfer Straße Höhe Hausnummer 47
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anordnung zu dem Haltverbot erfolgte aufgrund einer Beschlussumsetzung
zur Beschleunigung der Buslinie 630 – DS 220605- und daher handelt es sich
diesbezüglich um eine Grundsatzangelegenheit. Die Umwandlung in ein
eingeschränktes Haltverbot wird nicht für sinnvoll erachtet, da Anlieger
trotzdem dort parken würden und ein eingeschränktes Haltverbot oft missachtet
wird. Das würde dem beschlossenen Grundsatz widersprechen.
Zum Antrag auf Geschwindigkeitsüberwachung wurde in Höhe der Meßdorfer
Straße 39 in Fahrtrichtung Dransdorf am 11. Juni 2026 in der Zeit von 12:53
Uhr bis 15:03 Uhr eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Hierbei
wurden 256 Fahrzeuge kontrolliert.
Bei lediglich fünf Fahrzeugen wurde eine Überschreitung festgestellt, die
jeweils ein Verwarngeld nach sich zog. Die Beanstandungsquote lag somit bei
1,95 %. Im Vergleich zu anderen Messstellen im Stadtgebiet ist dieses
Ergebnis als unauffällig einzustufen.
Diese Daten zeigen, dass sich der weit überwiegende Teil der
Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält. Die
gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 44 km/h, was im Rahmen mobiler
Kontrollen ein vergleichsweise geringes Übertretungsniveau darstellt.
Hinsichtlich des Wunsches nach einer stationären
Geschwindigkeitsmessanlage wird mitgeteilt, dass die hierfür rechtlich und
intern festgelegten Kriterien derzeit nicht erfüllt sind. Die Installation solcher
Anlagen erfolgt ausschließlich an nachgewiesenen Unfallhäufungsstellen. Da
die Meßdorfer Straße aktuell nicht als solche eingestuft ist, sieht die Verwaltung
von der Errichtung einer stationären Anlage ab.
Die Verwaltung wird die Situation vor Ort weiterhin aufmerksam beobachten
und zu verschiedenen Zeiten unangekündigte Kontrollen vornehmen, um das
Geschwindigkeitsniveau dauerhaft niedrig zu halten.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de