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260776 · Beschlussvorlage

Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Nord, Bezirk Graurheindorf, Herpenstr. 36

Nummer
260776
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Herpenstraße Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Nordstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Flensburger Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Margarethenplatz Straße· Auerberg, Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260776
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige
Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-
Nord, Bezirk Graurheindorf, Herpenstr. 36
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in
der Herpenstr. 36 im Planungsraum Bonn-Nord wird mit der nachste-
hend aufgeführten Gruppenstruktur
2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren
(10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit
45 Stunden)
2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schu-
leintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plät-
ze mit 45 Stunden)
a) der Ev. Mirjam-Kirchengemeinde (Nachfolge der Ev. Lukaskir-
chengemeinde) übertragen.
Falls Punkt a) nicht beschlossen wird, ist folgender Punkt aa) zu
beschließen:
aa) Die Trägerschaft wird der Lebenshilfe Bonn gGmbH übertragen.
Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaub-
nis durch das Landesjugendamt.
b) Die Ev. Mirjam-Kirchengemeinde oder die Lebenshilfe Bonn
gGmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-
Jahres 2026/27) der Kindertageseinrichtung „Herpenstr. 36“
einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrich-
tung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in
Höhe von 89,70 % für einen kirchlichen Träger bzw. in Höhe von
92,20 % für einen sonstigen Träger.
Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das
städtische Gebäudemanagement errichtet wurde, wird an denSeite 1 von 36
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrich-
tung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz
und der DVO KiBiz vermietet. Für die Errichtung der Einrichtung
wurden investive Zuschüsse in Form von Neubaumitteln bean-
tragt. Sollten diese bewilligt werden, ist eine Anrechnung auf die
gesetzliche Mietförderung zu berücksichtigen (sog. Verbot der
Doppelförderung)
c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu-
sammen aus den Kindpauschalen sowie einer gekürzten Miet-
pauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8.
Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche,
Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie
deren Einbau erfolgt durch den Eigentümer.
Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf-
tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven
Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter
Berücksichtigung der Übernahme des 10 % Eigenanteils des
Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist
ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf-
fen.
Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus,
Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengelän-
des erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installati-
on der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Be-
reich erfolgt ebenfalls durch den Eigentümer.
Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll Ende 4. Quartal
2026 erfolgen.
Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz
sind im Haushalt 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ent-
halten.
2. Teilweise Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Ein-
richtung
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder-
tageseinrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom
23.03.2023 (DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für
neu errichtete Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit
31.07.2028 angewandt.
Im Rahmen eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des ge-
setzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der Ki-
Biz-Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernommen
werden. Eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles
ist nicht möglich.Seite 2 von 36
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Finanzierung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus-
haltsplanes 2027/2028 (inkl. der Finanzplanung) durch den Rat der
Stadt Bonn.
Begründung
zu 1.)
Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 7 Bewer-
bungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen.
Nachstehend aufgeführte Träger
➢ DRK Kreisverband Bonn e.V.
➢ Educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH
➢ Ev. Mirjam-Kirchengemeinde (ehemals Ev. Lukaskirchengemeinde)
➢ Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
➢ Lebenshilfe Bonn gGmbH
➢ Malteser Hilfsdienst e.V.
➢ Pri &Pri gGmbH
(Bis auf die Ev.-Mirjam-Kirchengemeinde mit einem gesetzlichen Trägeranteil
von 10,3 % haben alle anderen Bewerber als sonstige freie Träger einen ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben
Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend
aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern
der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus
verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be-
werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.
Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo-
difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen (siehe DS-Nr. DS 221833) anhand der dafür entwickelten
Bewertungsmatrix.
Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf die Bewerber:
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde bzw. die Lebenshilfe Bonn gGmbH insgesamt 880
Punkte.
Die restlichen 5 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 745-870 Ge-
samtpunkten.
Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend
das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt
➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200)
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde bzw. die Lebenshilfe Bonn gGmbH jeweils
200 PunkteSeite 3 von 36
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 170-200 Punkten
➢ Personal (max. mögliche Punkte 90)
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde 90 Punkte bzw. die Lebenshilfe Bonn
gGmbH 80 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 60-90 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte
280)
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde bzw. die Lebenshilfe Bonn gGmbH jeweils
280 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 225-280 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60)
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde bzw. die Lebenshilfe Bonn gGmbH jeweils
60 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 50-60 Punkten
➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100)
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde bzw. die Lebenshilfe Bonn gGmbH jeweils
100 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-100 Punkten
➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120)
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde bzw. die Lebenshilfe Bonn gGmbH jeweils
120 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 100-120 Punkten
➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche
Punkte 40)
Ev. Mirjam-Kirchengemeinde 30 Punkte bzw. die Lebenshilfe Bonn
gGmbH 40 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-40 Punkten
Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete
Kriterien erfüllt (die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in
einer Spanne zwischen 1-10). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber
eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen.
Die Auswertung der Bewerbungen der Ev. Mirjam-Kirchengemeinde und der
Lebenshilfe Bonn gGmbH unterscheidet sich inhaltlich lediglich in Nuancen.
Für einen besseren Überblick wird im Nachgang eine kurze Zusammenfassung
der Betreuungsangebote an den jeweiligen Standorten der beiden Träger skiz-
ziert.
Der Betrieb der Kindertageseinrichtung „Der Kleine Lukas“ der Ev. Mirjam Kir-Seite 4 von 36
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
chengemeinde ist für den Träger ein zentraler Baustein in der jahrzehntelangen
engagierten Arbeit im Sozialraum des Bonner Nordens. Ohne den notwendigen
Umzug in ein neues Gebäude kann dies nach heutigem Stand nicht zukunftssi-
cher dargestellt werden.
Der ehemalige Standort der viergruppigen Kindertageseinrichtung „Der kleine
Lukas“ in der Nordstraße 1 ist stark renovierungsbedürftig (auch unter energeti-
schen Aspekten) und kann für das vereinbarte Betreuungsangebot von 63 Kin-
dern in vier Gruppen auch nicht die erforderlichen Raumressourcen nach den
Raumempfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinlandes vollumfänglich
erfüllen. Da die geplante bauliche Maßnahme nicht im laufenden Betrieb
durchgeführt werden konnte, stand zunächst im August 2023 der Umzug mit
einer reduzierten Anzahl von 50 Kindern in die ehemalige zweigruppige kath.
Kindertageseinrichtung St. Bernhard in der Flensburger Str. an. Für alle Betei-
ligten war von Anfang an klar, dass die Nutzung dieser Interimslösung nur für
den befristeten Zeitraum von max. 2.-3 Jahren (während der Baumaßnahme)
würde erfolgen können.
Im Zuge der weiteren Detailplanungen musste der Träger jedoch feststellen,
dass die dafür aufzubringenden Mittel (selbst unter Einrechnung möglicher in-
vestiver Förderung durch das Land NRW) die finanziellen Möglichkeiten der Ev.
Mirjam-Kirchengemeinde übersteigen würden. Zusammenfassend bleibt fest-
zuhalten, dass eine dauerhafte Nutzung der bisherigen Interimslösung, mit ei-
ner stark reduzierten Kinderzahl auf Dauer für den Träger, insbesondere unter
wirtschaftlichen Aspekten, nicht darstellbar ist.
Für die Lebenshilfe Bonn stellt die geplante Einrichtung den notwendigen Er-
satz für die bereits seit Jahrzehnten bestehende heilpädagogische Kinderta-
gesstätte „Zauberland“ am Margarethenplatz 10 dar, deren Refinanzierung
durch den Landschaftsverband Rheinland derzeit nur noch bis zum Jahr 2029
gesichert ist.
In dem seinerzeit als rein heilpädagogische Kindertagesstätte konzipierten Ge-
bäude, bietet der Träger dort für 24 Kinder mit allgemeinen Entwicklungsverzö-
gerungen oder geistiger Behinderung im Alter von drei bis sechs Jahren eine
optimale Förderung und Betreuung an. Um die bestehenden und auch benötig-
ten Betreuungs- und Förderplätze langfristig zu sichern und weiterhin qualitativ
hochwertige inklusive Angebote vorhalten zu können, sind neue, geeignete
Räumlichkeiten zwingend erforderlich.
Im Zuge des erforderlichen und langwierigen Umwandlungsprozesses in eine
inklusive KiBiz-Regeleinrichtung, in der die gemeinsame Betreuung von Kin-
dern mit und ohne Eingliederungshilfebedarf im Fokus steht, bleibt auch hier
festzuhalten, dass die aktuellen räumlichen Gegebenheiten des Gebäudes kei-
ne bedarfsgerechte Umgestaltung zulassen. Es ist höchst unwahrscheinlich,
dass die Kosten für notwendige bauliche Ertüchtigung der Liegenschaft – selbst
unter Einrechnung möglicher investiver Zuschüsse des Landes NRW – vom
Träger finanziert werden könnten. Zudem handelt es sich bei der angemieteten
Liegenschaft um eine denkmalgeschützte Immobilie. Es ist im Interesse aller
Beteiligten verlässliche Betreuungsperspektiven für Kinder mit verschiedensten
Eingliederungshilfebedarfen in Regelkindertageseinrichtungen zu erhalten bzw.
Alternativen zu schaffen.Seite 5 von 36
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auch hier bleibt festzuhalten, dass eine Nutzung der Immobilie als inklusive
KiBiz-Regeleinrichtung für den Träger, insbesondere unter wirtschaftlichen
Aspekten, spätestens ab 2029 nicht darstellbar ist und eine Schließung der
Einrichtung im Raum steht.
Die Zusammenarbeit mit beiden Trägern ist für die Fachverwaltung stets ver-
trauensvoll und durch gegenseitigen Respekt geprägt.
Die Fachverwaltung empfiehlt die Bewerbung der Ev. Mirjam-Kirchengemeinde
zu präferieren. Dies ist hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass auch
unter Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes eine dauerhafte Aufrechterhal-
tung des stark reduzierten Betreuungsangebotes in der Interimslösung weder
unter betriebserlaubnisrelevanten noch unter wirtschaftlichen Aspekten aus
Trägersicht tragfähig bzw. zielführend ist. Im Planungsraum ist aufgrund stark
sinkender Kinderzahlen ein größerer Ausbau an zusätzlichen Betreuungs-
plätzen aus jugendhilfeplanerischer Sicht nicht mehr unbedingt erforderlich.
Daher ist die Verlagerung der bestehenden KiBiz-finanzierten Betreuungsplätze
der bestehenden evangelischen Kindertageseinrichtung angezeigt.
zu 2)
In dem formalen Anschreiben zur Durchführung des Interessenbekundungsver-
fahren wurden alle potentiellen Bewerber dahingehend informiert, dass hin-
sichtlich der Finanzierung des Trägeranteiles die Regelungen zur freiwilligen
Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile Anwendung finden (DS 230479)
und somit eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles durch
kommunale Finanzmittel nicht möglich ist.
Ob eine Fortführung der o.g. Regelung über den 31.07.2028 hinaus oder gar
eine vollständige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale
Finanzmittel erfolgen soll, ist in den politischen Beratungen zur HH-Aufstellung
2027/2028 zu thematisieren.
Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik
grundlegende Änderungen aufgrund der angestrebten Novellierung des Kin-
derbildungsgesetzes zum 01.08.2027 ergeben, so ist die Übernahme der Trä-
geranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen.
zu 3)
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Aus diesem Grund wird die konsumtive finanzielle Belastung zunächst nur für
den Zeitraum 01.01.2027-31.07.2027 unter Ziffer 10 „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt.Seite 6 von 36
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zum 01.08.2027 soll eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) er-
folgen. Hierzu hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf (LRg
Drucksache 18/17575) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nach
der 1. Lesung wurde das Änderungsgesetz zur Beratung an den Ausschuss für
Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Die Beratung ist für den 23.04.2026
terminiert.
In den Anmeldungen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kita-
Jahr 2027/28 zum 15.03.2027 werden die finanziellen Parameter ab dem
01.08.2027 in der dazu erforderlichen Beschlussfassung aufgrund dann vorlie-
gender belastbarer Faktoren dargestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Monate 01.01.2027-31.07.2027 für Variante a
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
604.716,18
EUR
151000602/
731000
2027
Einzahlungen /
Erträge
442.176,67
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
162.539,51
EUR
Für die Monate 01.01.2027-31.07.2027 für Variante aa
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 7 von 36
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
FiPos in zustellen
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
611.023,19
EUR
151000602/
731000
2027
Einzahlungen /
Erträge
440.284,57
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
170.738,62
EUR
Anlage/n
1 DRK_Endversion_Herpenstr. (öffentlich)
2 educcare_Endversion_Herpenstr. (öffentlich)
3 Ev.-Mirjam_KG_Endversion_Herpenstr. (öffentlich)
4 Kinderzentren_Kunterbunt_Endversion_Herpenstr. (öffentlich)
5 Lebenshilfe_Endversion_Herpenstr. (öffentlich)
6 Malteser Hilfsdienst e.V. _Endversion_Herpenstr. (öffentlich)
7 Pri und Pri_Endversion_Herpenstr (öffentlich)Seite 8 von 36
Trägerauswahlverfahren Kriterien Herpenstr.
Bewerber: DRK Kreisverband Bonn e.V.
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 36
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung nach DRK
Reformtarifvertrag
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Unklar ob es ein Rotations-
verfahren gibt (Empfehlung LVR)
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
Bildungsdoku: Portfolioarbeit /
Entwicklungsdoku: wird NICHT
beschrieben
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Punkt 3.6
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
270
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 36
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 0
keine Aussage gefunden!
50
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 kein standartisiertes QMS?
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
90
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 0
nicht benannt
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
110
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 10
§ 48 nicht explizit erwähnt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 36
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 keine Aussage dazu
30
Gesamtpunktzahl 830
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 36
Trägerauswahlverfahren Kriterien Herpenstr.
Bewerber: edducare Bildungskindertagesstätten gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Der Deutsche Kita-Verband ist kein (!) Spitzenverband der
Wohlfahrtspflege.
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bisher keine Kita in Bonn, aber ansonsten breite Erfahrung.
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 0 keine Ausführungen dazu
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 36
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Ablehnung an TVöD SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 keine expliziten Ausführungen
3. Pädagogisches Konzept 70
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30 sehr knapp - eher formal
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Demokratiebildung fehlt explizit
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a
SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Meldewege nicht explizit benannt
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
280
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 36
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
nur im Blick auf den Übergang in die Grundschule
ausgeführt
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 0
keine Angaben dazu
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
etwas irritierende Aussagen zur Nicht-Aufnahme von
Kindern im ersten Lebensjahr - keine ausführlichen
Beschreibungen zur Zusammenarbeit
100
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 10
§ 48 nicht explizit genannt
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
30
Gesamtpunktzahl 810
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 36
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 36
Trägerauswahlverfahren Kriterien Herpenstr.
Bewerber: Ev. Lukaskirchengemeinde (ab 01.01.2026 Ev. Mirjam Kirchengemeinde)
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung
erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 36
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung nach BAT KF
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 sehr knapp, aber zumindest kurz benannt
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 Trägerebene nicht explizit ausgeführt, aber
vermutlich vorhanden.
280
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 36
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung
erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 10
§ 48 nicht explizit genannt
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
30
Gesamtpunktzahl 880
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 36
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 36
Trägerauswahlverfahren Kriterien Herpenstr.
Bewerber: Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
kein Mitglied in einem
Spitzenverband, gemeinnütziger,
bundesweit tätiger Träger von Kitas
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Betrieb von zwei Kitas in Bonn und
über 60 Kitas in NRw.
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
derzeit unregelmäßige Teilnahme,
perspektivisch aber mehr, sehr
ausführlich
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
diesen Punkt finde ich für mich
schwer zu beurteilen, die
Interessenbekundung macht
allerdings einen sehr positiven
Eindruck
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Punkt 6.3
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
175
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 36
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 keine Angaben hierzu
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5
255
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 36
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 keine Aussage zu Basik
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
50
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
105
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 36
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 815
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 36
Trägerauswahlverfahren Kriterien Herpenstr.
Bewerber: Lebenshilfe Bonn gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung
des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 36
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Es wird kein Rotationsverfahren
benannt (Empfehlung LVR)
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30 kurz beschrieben
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a
SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
280
3.2. Bildungsbereiche
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 36
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
Inklusion und Teilhabe
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
kaum Aussagen zur
Konzeptionsentwicklung
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 36
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 880
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 36
Trägerauswahlverfahren Kriterien Herpenstr.
Bewerber: Malteser Hilfsdienst e.V.
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 36
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 nach AVR-Caritas
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 10
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
MA aus einer anderen Kita können
aushelfen oder MA aus dem
Schulbegleitdienst (einsetzbar nach
PersVO?)
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
Entwicklungsschnecke und BaSiK,
Instrument zur
Bildungsdokumentation nicht
benannt
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
270
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 36
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
erfüllt nicht erfüllt
teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 31 von 36
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 870
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 32 von 36
Trägerauswahlverfahren Kriterien Herpenstr.
Bewerber: PRI & PRI gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 33 von 36
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 kaum ausgeführt
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
"always open"; durch Springerkräfte
(zusätzlich zu KiBiz-Personal?)
3. Pädagogisches Konzept 70
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Leitbild 2 0 5 10 0
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
KiBiz-Beobachtungsbögen?
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 34 von 36
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 wird nicht beschrieben
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5
225
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 lt. Träger zu "100%" erfüllt, wird
nicht näher beschrieben
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
bilingualer Ansatz, Nachhhaltigkeit
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10 DGE wird nicht erwähnt
80
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 0
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 35 von 36
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
100
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 745
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 36 von 36

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Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de