260774 · Beschlussvorlage
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Godesberg-Mitte-West, Bezirk Bad Godesberg-Zentrum, Friesdorfer Str. 57
Kerndaten
- Nummer
- 260774
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Friesdorfer Straße Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 260774 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Godesberg-Mitte-West, Bezirk Bad Godesberg- Zentrum, Friesdorfer Str. 57 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in der Friesdorfer Str. 57 im Planungsraum Godesberg-Mitte-West wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schu- leintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plät- ze mit 45 Stunden) a) der Gemeinnützigen Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Fa- milie mbH übertragen. Falls Punkt a) nicht beschlossen wird, ist folgender Punkt aa) zu beschließen: aa) Die Trägerschaft wird der Pi-Casa gGmbH übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaub- nis durch das Landesjugendamt. b) Die Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Fami- lie mbH oder die Pi-Casa gGmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertages- einrichtung „Friesdorfer Str. 57“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2 %. Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betrie-Seite 1 von 35 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet. Für die Errichtung der Einrichtung wurden investive Zuschüsse in Form von Ausstattungsmitteln beantragt. c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu- sammen aus den Kindpauschalen sowie Mietpauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8. Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche, Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie deren Einbau erfolgt durch den Eigentümer. Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf- tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des 10 % Eigenanteils des Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf- fen. Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengelän- des erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installati- on der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Be- reich erfolgt ebenfalls durch den Eigentümer. Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll Ende 4.Quartal 2026 erfolgen. Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz sind im Haushalt 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ent- halten. 2. Teilweise Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Ein- richtung Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder- tageseinrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 (DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für neu errichtete Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit 31.07.2028 angewandt. Im Rahmen eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des ge- setzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der Ki- Biz-Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernommen werden. Eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles ist nicht möglich. 3. Finanzierung Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus-Seite 2 von 35 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) haltsplanes 2027/2028 (inkl. der Finanzplanung) durch den Rat der Stadt Bonn. Begründung zu 1.) Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 7 Bewer- bungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen. Nachstehend aufgeführte Träger ➢ Diakonisches Werk Bonn und Region gGmbH ➢ Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH ➢ Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH ➢ Pi-Casa gGmbH ➢ KinderReich Rheinland gGmbH ➢ Manaasil Lernwelten gGmbH ➢ Step-Kids KiTas gGmbH (alle Bewerber als sonstige freie Träger mit einem gesetzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be- werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen. Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo- difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder- tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer- tungsmatrix. Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf die beiden Be- werber Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw. Pi-Casa gGmbH insgesamt 865 Punkte. Die restlichen 5 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 760-860 Ge- samtpunkten. Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt ➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200) Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH 200 Punkte bzw. die Pi-Casa gGmbH 180 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 160-200 Punkten ➢ Personal (max. mögliche Punkte 90) Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw.Seite 3 von 35 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) die Pi-Casa gGmbH jeweils 90 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 50-90 Punkten ➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte 280) Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH 265 Punkte bzw. die Pi-Casa gGmbH 280 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 260-275 Punkten ➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60) Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw. die Pi-Casa gGmbH jeweils 55 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 45-60 Punkten ➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100) Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw. die Pi-Casa gGmbH jeweils 100 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-100 Punkten ➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120) Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH 115 Punkte bzw. die Pi-Casa gGmbH 120 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 95-120 Punkten ➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche Punkte 40) Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw. die Pi-Casa gGmbH jeweils 40 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-40 Punkten Bei 5 Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete Kriterien erfüllt. (Die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in einer Spanne zwischen 1-3.) Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen. Die Auswertung der Bewerbungen der Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH und der Pi-Casa gGmbH schließt mit einem identischen Ergebnis (865 Punkte) ab und unterscheidet sich inhaltlich lediglich in Nuancen. In der Bonner Trägerlandschaft ist die Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH seit langem fest verankert und wird als bewährter Kooperationspartner sehr geschätzt. Aktuell betreibt sie in Bonn 15 Kinderta- geseinrichtungen sowie 2 Großtagespflegestellen. Die Pi-Casa gGmbH betreibt bisher in Bonn noch keine Kindertageseinrichtung. Aktuell betreibt sie in Düsseldorf 2 Kindertageseinrichtungen sowie 2 Großta-Seite 4 von 35 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gespflegestellen und eine weitere Kindertageseinrichtung in Krefeld. Historie: In der Sitzung vom 10.04.2025 wurde bereits über die Vergabe der Träger- schaft erstmals beraten (DS 252666). Dem Vorschlag der Fachverwaltung wur- de seinerzeit nicht gefolgt. Aufgrund eines Änderungsantrages der SPD wurde daraufhin geändert beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Vergabe der Trägerschaft neu auszuschreiben. Die Fachverwaltung empfiehlt die Bewerbung der Gemeinnützigen Ev. Gesell- schaft für Kind, Jugend und Familie mbH zu präferieren. Dies ist hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass der Träger aufgrund seiner langjährigen Erfah- rung in der Bonner Trägerlandschaft und unter Ausnutzung von Synergieeffek- ten aus der bereits vorhandenen Organisationsstruktur bestenfalls geeignet sein dürfte, die Eröffnung sowie die Startphase möglichst problemlos gestalten zu können. Die Zusammenarbeit mit dem Träger ist für die Fachverwaltung stets vertrauensvoll und durch gegenseitigen Respekt geprägt. zu 2) In dem formalen Anschreiben zur Durchführung des Interessenbekundungsver- fahren wurden alle potentiellen Bewerber dahingehend informiert, dass hin- sichtlich der Finanzierung des Trägeranteiles die Regelungen zur freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile Anwendung finden (DS 230479) und somit eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles durch kommunale Finanzmittel nicht möglich ist. Ob eine Fortführung der o.g. Regelung über den 31.07.2028 hinaus oder gar eine vollständige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale Finanzmittel erfolgen soll, ist in den politischen Beratungen zur HH-Aufstellung 2027/2028 zu thematisieren. Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik grundlegende Änderungen aufgrund der angestrebten Novellierung des Kin- derbildungsgesetzes zum 01.08.2027 ergeben, so ist die Übernahme der Trä- geranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen. zu 3) Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun- gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Aus diesem Grund wird die konsumtive finanzielle Belastung zunächst nur für den Zeitraum 01.01.2027-31.07.2027 unter Ziffer 10 „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt. Zum 01.08.2027 soll eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) er-Seite 5 von 35 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) folgen. Hierzu hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf (LRg Drucksache 18/17575) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nach der 1. Lesung wurde das Änderungsgesetz zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Die Beratung ist für den 23.04.2026 terminiert. In den Anmeldungen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kita- Jahr 2027/28 zum 15.03.2027 werden die finanziellen Parameter ab dem 01.08.2027 in der dazu erforderlichen Beschlussfassung aufgrund dann vorlie- gender belastbarer Faktoren dargestellt werden können. Finanzielle Auswirkungen: Für die Monate 01.01.2027-31.07.2027 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 611.023,19 EUR 151000602/ 731000 2027 Einzahlungen / Erträge 440.284,57 EUR 151000602/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 170.738,62 EUR Anlage/n 1 Diakonisches Werk Bonn und Region _Endversion_Friesdorfer_Str. (öffentlich) 2 Fröbel_Endversion_Friesdorfer_Str. (öffentlich) 3 KinderReich_Endversion_Friesdorfer-Str. (öffentlich) 4 KJF_Endversion_Friesdorfer-Str. (öffentlich) 5 Manaasil_Lernwelten_Endversion_Friesdorfer-Str. (öffentlich) 6 Pi Casa gGmbH_Endversion_Friesdorfer_Str._ (öffentlich) 7 Step-Kids_Kitas gGmbH_Endversion_Friesdorfer_Str._ (öffentlich)Seite 6 von 35 Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str. Bewerber: Diakonisches Werk Bonn und Region Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 195 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 35 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 nach BAT-KF (Bundesangestelltentaruf in kirchlicher Fassung) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 bilden aus (mit Praxisanleiterschein), ein Konzept wird nicht näher beschrieben Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 80 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10 Bildungsdokumentation: Portfolio und Lerngeschichten, es wird kein konkretes Instrument zur Entwicklungsstandserhebnung genannt, wie z.B. BaSiK Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 Kitaebene ja, Trägerebene wird nicht ausgeführt 265 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 35 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0 regionale und saisonale Lebensmittel, es ist weder zu entnehmen, wie hoch die Bio-Quote ist, noch ob die Standards der DGE mit einfließen 80 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 35 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 840 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 35 Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str. Bewerber: Fröbel Bildung & Erziehung gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 200 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 35 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Haustarifvertrag in Anlehnung an SuE Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10 allgemein formuliert. Keine Aussagen nach welchen Verfahren (Entwicklung & Bildung) dokumentiert wird. Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10 kein expliziter Bezug auf die Raumempfehlungen. Knappe Darstellung zur Nutzung der Räume Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 260 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 35 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 keine Aussage über z.B. Basik Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Partizipation, Demokratie-bildung, Inklusion, Sprach-bildung, Familienorientierung 50 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 35 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 860 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 35 Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str. Bewerber: KinderReich Rheinland gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 kein Mitglied in einem Spitzenverband, gemeinnützige, private Gesellschaft mit beschränkter Haftung gGmbH Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 5 Betrieb von Kitas und perspektivisch auch Schulen Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 siehe vorherigen Punkt; Mitarbeitende, die als Ansprechperson dienen und im Bereich Kinderschutz qualifiziert sind, sind nicht unbedingt eine Kinderschutzfachkraft Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 170 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 35 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 davon ist in den Ausführungen nichts zu finden Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 auch hier nur "teilweise erfüllt" es gibt internationale Kontakte, auch Interesse an Azubis ist vorhanden sowie Weiterqualifizierung, von einem konkreten Konzept im Sinne eines strategisch ausgearbeiteten, schriftlichen Instruments, habe ich allerdings nichts gelesen Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Personalreserve, von der geschrieben ist, aber auch dazu kein Konzept 3. Pädagogisches Konzept 50 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 10 Leitbild, eher christliches Menschenbild, sehr allgemein Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 35 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 270 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 keine Aussage zu Basik Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 ganzheitliche Erziehung und Bildung, Werteorietierung auf Grundlage des christlichen Menschenbildes 45 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 90 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 10 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5 erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 35 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 5 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 95 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 35 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 760 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 35 Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str. Bewerber: Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie KJF Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 200 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 35 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 BAT-KF Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Leitbild 2 0 5 10 10 nur mittelbar sichtbar Eingewöhnung 3 0 5 10 30 sehr knapp Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Demokratiebildung sehr knapp Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 eher knapp Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 knapp und keine expliziten Aussagen zu Meldewegen, die aber sicherlich bekannt sind. Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 eher Entwicklungs- als Bildungsdokumentation Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 Trägerebene fehlt 265 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 eher knapp - wenig "Besonderes" wird beschrieben 55 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 35 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5 keine belastbaren Aussagen im Bewerbungstext, obwohl uns Netzwerkarbeit bekannt ist. Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 sehr, sehr knapp, aber ganz sicher umfassend gegeben. 115 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 35 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 865 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 35 Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str. Bewerber: Manaasil Lernwelten gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Der Deutsche Kita-Verband ist kein (!) Spitzenverband der Wohlfahrtspflege. Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 0 nur mittelbar durch Angebote der Sprachbildung - bisher kein Kita-Betrieb Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 spezifisches Kita-Schutzkonzept fehlt allerdings noch In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 Konzeptionell ja - aber keine Erfahrungen in Zussammenarbeit mit dem LVR 160 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 35 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Kita-Erfahrung und spezifisches Konzept für Kita- Personal fehlen Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 80 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 insgesamt sehr "sprachlastig" Leitbild 2 0 5 10 10 nicht explizit benannt, aber sichtbar. Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Partizipation ja - Demokratiebildung wird nicht explizit benannt Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Bildungsdokumentation sehr knapp. Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 Trägerebene wird nicht sichtbar. 265 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 35 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Sprachbildung 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 10 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 einzelne Punkte werden nicht dezidiert ausgeführt 110 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 35 Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 815 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 35 Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str. Bewerber: Pi Casa gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 180 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 35 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 280 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 35 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 55 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 35 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 865 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 31 von 35 Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str. Bewerber: Step Kids KiTas gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Der Deutsche Kita-Verband ist kein (!) Spitzenverband der Wohlfahrtspflege. Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bisher keine Kita in Bonn, aber ansonsten breite Erfahrung. Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 170 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 32 von 35 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Meldewege und -pflichten fehlen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 eher Entwicklungs- statt Bildungsdokumentation Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 sehr knapp - wenig belastbare Aussagen 275 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 60 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 33 von 35 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 relativ knapp gehalten Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 115 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10 Erbringung von 2 % des gesetzlichen Trägeranteiles wird zugesagt 30 Gesamtpunktzahl 840 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 34 von 35 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 35 von 35
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de