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260774 · Beschlussvorlage

Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Godesberg-Mitte-West, Bezirk Bad Godesberg-Zentrum, Friesdorfer Str. 57

Nummer
260774
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260774
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige
Kindertageseinrichtung im Planungsraum
Godesberg-Mitte-West, Bezirk Bad Godesberg-
Zentrum, Friesdorfer Str. 57
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in
der Friesdorfer Str. 57 im Planungsraum Godesberg-Mitte-West wird mit
der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur
2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren
(10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit
45 Stunden)
2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schu-
leintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plät-
ze mit 45 Stunden)
a) der Gemeinnützigen Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Fa-
milie mbH übertragen.
Falls Punkt a) nicht beschlossen wird, ist folgender Punkt aa) zu
beschließen:
aa) Die Trägerschaft wird der Pi-Casa gGmbH übertragen.
Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaub-
nis durch das Landesjugendamt.
b) Die Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Fami-
lie mbH oder die Pi-Casa gGmbH erhält ab Inbetriebnahme
(frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertages-
einrichtung „Friesdorfer Str. 57“ einen gesetzlichen Zuschuss zu
den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2 %.
Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betrie-Seite 1 von 35
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen
Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet. Für
die Errichtung der Einrichtung wurden investive Zuschüsse in
Form von Ausstattungsmitteln beantragt.
c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu-
sammen aus den Kindpauschalen sowie Mietpauschale nach
DVO KiBiz, §§ 7 und 8.
Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche,
Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie
deren Einbau erfolgt durch den Eigentümer.
Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf-
tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven
Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter
Berücksichtigung der Übernahme des 10 % Eigenanteils des
Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist
ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf-
fen.
Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus
Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengelän-
des erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installati-
on der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Be-
reich erfolgt ebenfalls durch den Eigentümer.
Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll Ende 4.Quartal
2026 erfolgen.
Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz
sind im Haushalt 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ent-
halten.
2. Teilweise Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Ein-
richtung
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder-
tageseinrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom
23.03.2023 (DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für
neu errichtete Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit
31.07.2028 angewandt.
Im Rahmen eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des ge-
setzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der Ki-
Biz-Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernommen
werden. Eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles
ist nicht möglich.
3. Finanzierung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus-Seite 2 von 35
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
haltsplanes 2027/2028 (inkl. der Finanzplanung) durch den Rat der
Stadt Bonn.
Begründung
zu 1.)
Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 7 Bewer-
bungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen.
Nachstehend aufgeführte Träger
➢ Diakonisches Werk Bonn und Region gGmbH
➢ Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH
➢ Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH
➢ Pi-Casa gGmbH
➢ KinderReich Rheinland gGmbH
➢ Manaasil Lernwelten gGmbH
➢ Step-Kids KiTas gGmbH
(alle Bewerber als sonstige freie Träger mit einem gesetzlichen Trägeranteil
von 7,8 %) haben sich beworben.
Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend
aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern
der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus
verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be-
werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.
Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo-
difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer-
tungsmatrix.
Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf die beiden Be-
werber Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw.
Pi-Casa gGmbH insgesamt 865 Punkte.
Die restlichen 5 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 760-860 Ge-
samtpunkten.
Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend
das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt
➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200)
Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH 200
Punkte bzw. die Pi-Casa gGmbH 180 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 160-200 Punkten
➢ Personal (max. mögliche Punkte 90)
Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw.Seite 3 von 35
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
die Pi-Casa gGmbH jeweils 90 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 50-90 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte
280)
Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH 265
Punkte bzw. die Pi-Casa gGmbH 280 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 260-275 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60)
Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw.
die Pi-Casa gGmbH jeweils 55 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 45-60 Punkten
➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100)
Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw.
die Pi-Casa gGmbH jeweils 100 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-100 Punkten
➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120)
Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH 115
Punkte bzw. die Pi-Casa gGmbH 120 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 95-120 Punkten
➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche
Punkte 40)
Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie mbH bzw.
die Pi-Casa gGmbH jeweils 40 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-40 Punkten
Bei 5 Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete
Kriterien erfüllt. (Die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in
einer Spanne zwischen 1-3.) Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber eine
überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen.
Die Auswertung der Bewerbungen der Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für
Kind, Jugend und Familie mbH und der Pi-Casa gGmbH schließt mit einem
identischen Ergebnis (865 Punkte) ab und unterscheidet sich inhaltlich lediglich
in Nuancen.
In der Bonner Trägerlandschaft ist die Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind,
Jugend und Familie mbH seit langem fest verankert und wird als bewährter
Kooperationspartner sehr geschätzt. Aktuell betreibt sie in Bonn 15 Kinderta-
geseinrichtungen sowie 2 Großtagespflegestellen.
Die Pi-Casa gGmbH betreibt bisher in Bonn noch keine Kindertageseinrichtung.
Aktuell betreibt sie in Düsseldorf 2 Kindertageseinrichtungen sowie 2 Großta-Seite 4 von 35
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gespflegestellen und eine weitere Kindertageseinrichtung in Krefeld.
Historie:
In der Sitzung vom 10.04.2025 wurde bereits über die Vergabe der Träger-
schaft erstmals beraten (DS 252666). Dem Vorschlag der Fachverwaltung wur-
de seinerzeit nicht gefolgt. Aufgrund eines Änderungsantrages der SPD wurde
daraufhin geändert beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Vergabe
der Trägerschaft neu auszuschreiben.
Die Fachverwaltung empfiehlt die Bewerbung der Gemeinnützigen Ev. Gesell-
schaft für Kind, Jugend und Familie mbH zu präferieren. Dies ist hauptsächlich
dem Umstand geschuldet, dass der Träger aufgrund seiner langjährigen Erfah-
rung in der Bonner Trägerlandschaft und unter Ausnutzung von Synergieeffek-
ten aus der bereits vorhandenen Organisationsstruktur bestenfalls geeignet
sein dürfte, die Eröffnung sowie die Startphase möglichst problemlos gestalten
zu können. Die Zusammenarbeit mit dem Träger ist für die Fachverwaltung
stets vertrauensvoll und durch gegenseitigen Respekt geprägt.
zu 2)
In dem formalen Anschreiben zur Durchführung des Interessenbekundungsver-
fahren wurden alle potentiellen Bewerber dahingehend informiert, dass hin-
sichtlich der Finanzierung des Trägeranteiles die Regelungen zur freiwilligen
Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile Anwendung finden (DS 230479)
und somit eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles durch
kommunale Finanzmittel nicht möglich ist.
Ob eine Fortführung der o.g. Regelung über den 31.07.2028 hinaus oder gar
eine vollständige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale
Finanzmittel erfolgen soll, ist in den politischen Beratungen zur HH-Aufstellung
2027/2028 zu thematisieren.
Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik
grundlegende Änderungen aufgrund der angestrebten Novellierung des Kin-
derbildungsgesetzes zum 01.08.2027 ergeben, so ist die Übernahme der Trä-
geranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen.
zu 3)
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Aus diesem Grund wird die konsumtive finanzielle Belastung zunächst nur für
den Zeitraum 01.01.2027-31.07.2027 unter Ziffer 10 „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt.
Zum 01.08.2027 soll eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) er-Seite 5 von 35
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
folgen. Hierzu hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf (LRg
Drucksache 18/17575) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nach
der 1. Lesung wurde das Änderungsgesetz zur Beratung an den Ausschuss für
Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Die Beratung ist für den 23.04.2026
terminiert.
In den Anmeldungen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kita-
Jahr 2027/28 zum 15.03.2027 werden die finanziellen Parameter ab dem
01.08.2027 in der dazu erforderlichen Beschlussfassung aufgrund dann vorlie-
gender belastbarer Faktoren dargestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Monate 01.01.2027-31.07.2027
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
611.023,19
EUR
151000602/
731000
2027
Einzahlungen /
Erträge
440.284,57
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
170.738,62
EUR
Anlage/n
1 Diakonisches Werk Bonn und Region _Endversion_Friesdorfer_Str.
(öffentlich)
2 Fröbel_Endversion_Friesdorfer_Str. (öffentlich)
3 KinderReich_Endversion_Friesdorfer-Str. (öffentlich)
4 KJF_Endversion_Friesdorfer-Str. (öffentlich)
5 Manaasil_Lernwelten_Endversion_Friesdorfer-Str. (öffentlich)
6 Pi Casa gGmbH_Endversion_Friesdorfer_Str._ (öffentlich)
7 Step-Kids_Kitas gGmbH_Endversion_Friesdorfer_Str._ (öffentlich)Seite 6 von 35
Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str.
Bewerber: Diakonisches Werk Bonn und Region
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
195
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 35
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30
nach BAT-KF
(Bundesangestelltentaruf in
kirchlicher Fassung)
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 10
bilden aus (mit
Praxisanleiterschein), ein Konzept
wird nicht näher beschrieben
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10
Bildungsdokumentation: Portfolio
und Lerngeschichten, es wird kein
konkretes Instrument zur
Entwicklungsstandserhebnung
genannt, wie z.B. BaSiK
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 Kitaebene ja, Trägerebene wird
nicht ausgeführt
265
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 35
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0
regionale und saisonale
Lebensmittel, es ist weder zu
entnehmen, wie hoch die Bio-Quote
ist, noch ob die Standards der DGE
mit einfließen
80
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 35
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 840
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 35
Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str.
Bewerber: Fröbel Bildung & Erziehung gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung
des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 35
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Haustarifvertrag in Anlehnung an SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a
SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
allgemein formuliert. Keine Aussagen
nach welchen Verfahren (Entwicklung
& Bildung) dokumentiert wird.
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10
kein expliziter Bezug auf die
Raumempfehlungen. Knappe
Darstellung zur Nutzung der Räume
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
260
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 35
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 keine Aussage über z.B. Basik
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
Partizipation, Demokratie-bildung,
Inklusion, Sprach-bildung,
Familienorientierung
50
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 35
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 860
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 35
Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str.
Bewerber: KinderReich Rheinland gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
kein Mitglied in einem
Spitzenverband, gemeinnützige,
private Gesellschaft mit
beschränkter Haftung gGmbH
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 5
Betrieb von Kitas und perspektivisch
auch Schulen
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5
siehe vorherigen Punkt;
Mitarbeitende, die als
Ansprechperson dienen und im
Bereich Kinderschutz qualifiziert
sind, sind nicht unbedingt eine
Kinderschutzfachkraft
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 35
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD
SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 davon ist in den Ausführungen
nichts zu finden
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10
auch hier nur "teilweise erfüllt" es
gibt internationale Kontakte, auch
Interesse an Azubis ist vorhanden
sowie Weiterqualifizierung, von
einem konkreten Konzept im Sinne
eines strategisch ausgearbeiteten,
schriftlichen Instruments, habe ich
allerdings nichts gelesen
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Personalreserve, von der
geschrieben ist, aber auch dazu kein
Konzept
3. Pädagogisches Konzept 50
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 10
Leitbild, eher christliches
Menschenbild, sehr allgemein
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 35
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
270
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 keine Aussage zu Basik
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5
ganzheitliche Erziehung und
Bildung, Werteorietierung auf
Grundlage des christlichen
Menschenbildes
45
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
90
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 35
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 5
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
95
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 35
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 760
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 35
Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str.
Bewerber: Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie KJF
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 35
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 BAT-KF
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung
erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen
Leitbild 2 0 5 10 10
nur mittelbar sichtbar
Eingewöhnung 3 0 5 10 30 sehr knapp
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Demokratiebildung sehr knapp
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 eher knapp
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a
SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 knapp und keine expliziten Aussagen zu Meldewegen, die
aber sicherlich bekannt sind.
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
eher Entwicklungs- als Bildungsdokumentation
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 Trägerebene fehlt
265
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 eher knapp - wenig "Besonderes" wird beschrieben
55
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 35
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5 keine belastbaren Aussagen im Bewerbungstext, obwohl
uns Netzwerkarbeit bekannt ist.
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
sehr, sehr knapp, aber ganz sicher umfassend gegeben.
115
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 35
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 865
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 35
Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str.
Bewerber: Manaasil Lernwelten gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Der Deutsche Kita-Verband ist kein (!)
Spitzenverband der Wohlfahrtspflege.
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 0
nur mittelbar durch Angebote der Sprachbildung -
bisher kein Kita-Betrieb
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
spezifisches Kita-Schutzkonzept fehlt allerdings
noch
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
Konzeptionell ja - aber keine Erfahrungen in
Zussammenarbeit mit dem LVR
160
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 35
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Kita-Erfahrung und spezifisches Konzept für Kita-
Personal fehlen
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 insgesamt sehr "sprachlastig"
Leitbild 2 0 5 10 10
nicht explizit benannt, aber sichtbar.
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Partizipation ja - Demokratiebildung wird nicht
explizit benannt
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung
erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Bildungsdokumentation sehr knapp.
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 Trägerebene wird nicht sichtbar.
265
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 35
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
Sprachbildung
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
einzelne Punkte werden nicht dezidiert ausgeführt
110
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 35
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 815
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 35
Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str.
Bewerber: Pi Casa gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
180
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 35
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD
SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
280
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 35
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5
55
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 35
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 865
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 31 von 35
Trägerauswahlverfahren Kriterien Friesdorfer Str.
Bewerber: Step Kids KiTas gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Der Deutsche Kita-Verband ist kein (!)
Spitzenverband der Wohlfahrtspflege.
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bisher keine Kita in Bonn, aber ansonsten breite
Erfahrung.
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 32 von 35
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Meldewege und -pflichten fehlen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
eher Entwicklungs- statt Bildungsdokumentation
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 sehr knapp - wenig belastbare Aussagen
275
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 33 von 35
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
relativ knapp gehalten
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
115
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10 Erbringung von 2 % des gesetzlichen Trägeranteiles
wird zugesagt
30
Gesamtpunktzahl 840
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 34 von 35
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 35 von 35

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Datenstand: 02.11.2026, 22:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de