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260772-03 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben des SGB Antrag zur Vorlage 260772

Nummer
260772-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 07.10.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260772 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben des SGB

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Änderungsantrag
öffentlich
260772-03 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Bernd Bollmus
Werner Hümmrich
FDP-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung
der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches
Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur
Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB
und Neuausrichtung des Berichtswesens zu
Bauvorhaben des SGB
Antrag zur Vorlage 260772
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 07.10.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
§ 2 Abs.1 der Betriebssatzung erhält folgende Fassung:
„Der Zweck des Betriebes umfasst die bedarfsgerechte Versorgung der
städtischen Organisationseinheiten der Stadt Bonn mit Gebäuden,
Räumen und dazugehörigen Grundstücken - bebauter Grundbesitz der
Stadt (wirtschaftliche Einheit) – mit gebäudewirtschaftlichen
Dienstleistungen unter konsequenter Beachtung wirtschaftlicher
Bedingungen und insoweit zuträglicher Berücksichtigung
ökologischer Anforderungen. Dabei werden die Ziele verfolgt,
Kostentransparenz zu schaffen, den für die städtische
Aufgabenerledigung notwendigen Immobilienbestand stetig zu
optimieren und möglichst wertsichernd zu erhalten sowie Betriebskosten
zu minimieren.“
Begründung
Es ist in der Betriebssatzung aufgefallen, dass eine vollständige GleichsetzungSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
wirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen normiert wurde. Das sehen wir
anders: wir wollen die Priorität einer wirtschaftlichen Geschäftsführung.
Ökologische Belange werden ausreichend durch allgemeine Bauordnungs-
Vorschriften berücksichtigt. Im übrigen gilt auch für die wirtschaftliche
Betrachtungsweise der Ansatz der Kosten Berücksichtigung im Lebenszyklus
der Immobilie.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de