260772-03 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben des SGB Antrag zur Vorlage 260772
Kerndaten
- Nummer
- 260772-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260772-03 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Bernd Bollmus Werner Hümmrich FDP-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben des SGB Antrag zur Vorlage 260772 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 07.10.2026 Empfehlung Rat 12.11.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags § 2 Abs.1 der Betriebssatzung erhält folgende Fassung: „Der Zweck des Betriebes umfasst die bedarfsgerechte Versorgung der städtischen Organisationseinheiten der Stadt Bonn mit Gebäuden, Räumen und dazugehörigen Grundstücken - bebauter Grundbesitz der Stadt (wirtschaftliche Einheit) – mit gebäudewirtschaftlichen Dienstleistungen unter konsequenter Beachtung wirtschaftlicher Bedingungen und insoweit zuträglicher Berücksichtigung ökologischer Anforderungen. Dabei werden die Ziele verfolgt, Kostentransparenz zu schaffen, den für die städtische Aufgabenerledigung notwendigen Immobilienbestand stetig zu optimieren und möglichst wertsichernd zu erhalten sowie Betriebskosten zu minimieren.“ Begründung Es ist in der Betriebssatzung aufgefallen, dass eine vollständige GleichsetzungSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) wirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen normiert wurde. Das sehen wir anders: wir wollen die Priorität einer wirtschaftlichen Geschäftsführung. Ökologische Belange werden ausreichend durch allgemeine Bauordnungs- Vorschriften berücksichtigt. Im übrigen gilt auch für die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Ansatz der Kosten Berücksichtigung im Lebenszyklus der Immobilie. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de