← Vorlagen

260772-01 AA · Änderungsantrag

Linke-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben, Antrag zur Vorlage 260772

Nummer
260772-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260772 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben des SGB

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.679 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
260772-01 AA
Antragsteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angela Trinkert
Munirae Gharevi-Kox
01.10.2026
Linke-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung
der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches
Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur
Beschleunigung von Baumaßnahmen und
Neuausrichtung des Berichtswesens zu
Bauvorhaben, Antrag zur Vorlage 260772
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 07.10.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Betriebssatzung wird wie folgt angepasst:
1. Ergänzend zu §5 Abs. 2 b, c, e, f, g und h: Die Betriebsleitung informiert den
Betriebsausschuss halbjährlich über Abschlüsse, die unter dem jeweiligen
Wert, der eine Zustimmung benötigt, liegen.
2. Ergänzend zu §5 Abs. 2 h: Bei Durchführung eines Totalunternehmer- oder
Totalübernehmerverfahrens (TU/TÜ) erfolgt die Zustimmung als
Grundsatzbeschluss in einer frühen Projektphase auf Grundlage einer
Machbarkeitsstudie bzw. nach Abschluss der Leistungsphase 0 und erneut
nach Leistungsphase 1 oder 2 vor der Auftragsvergabe. Bei konventioneller
Projektabwicklung erfolgt die Zustimmung nach Abschluss der Leistungsphase
0 und erneut nach Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI).
Begründung
Die Aufgabe des Betriebsausschusses SGB ist es, komplexe Sachthemen
intensiv zu prüfen und Empfehlungen für den Rat auszusprechen oder
Entscheidungen zu treffen. Dafür muss der Ausschuss in die Abläufe der
Prozesse ausreichend eingebunden sein. Eine Beschleunigung der Prozesse
ist zu begrüßen, darf aber nicht auf Kosten der fachlichen Vorberatung im
Ausschuss gehen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 06:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de