260772-01 AA · Änderungsantrag
Linke-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben, Antrag zur Vorlage 260772
Kerndaten
- Nummer
- 260772-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260772-01 AA Antragsteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angela Trinkert Munirae Gharevi-Kox 01.10.2026 Linke-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben, Antrag zur Vorlage 260772 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 07.10.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Betriebssatzung wird wie folgt angepasst: 1. Ergänzend zu §5 Abs. 2 b, c, e, f, g und h: Die Betriebsleitung informiert den Betriebsausschuss halbjährlich über Abschlüsse, die unter dem jeweiligen Wert, der eine Zustimmung benötigt, liegen. 2. Ergänzend zu §5 Abs. 2 h: Bei Durchführung eines Totalunternehmer- oder Totalübernehmerverfahrens (TU/TÜ) erfolgt die Zustimmung als Grundsatzbeschluss in einer frühen Projektphase auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie bzw. nach Abschluss der Leistungsphase 0 und erneut nach Leistungsphase 1 oder 2 vor der Auftragsvergabe. Bei konventioneller Projektabwicklung erfolgt die Zustimmung nach Abschluss der Leistungsphase 0 und erneut nach Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI). Begründung Die Aufgabe des Betriebsausschusses SGB ist es, komplexe Sachthemen intensiv zu prüfen und Empfehlungen für den Rat auszusprechen oder Entscheidungen zu treffen. Dafür muss der Ausschuss in die Abläufe der Prozesse ausreichend eingebunden sein. Eine Beschleunigung der Prozesse ist zu begrüßen, darf aber nicht auf Kosten der fachlichen Vorberatung im Ausschuss gehen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de