260771-01 · Beschlussvorlage
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64
Kerndaten
- Nummer
- 260771-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Wilhelm-Neuss-Straße Hauptort
- Lessenich
- Meßdorf
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260771-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn- Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.07.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der im Jugendhilfeausschuss vom 20.5.26 ausgewählte Träger, Malteser Hilfsdienst e.V., hat die Bewerbung zurückgezogen. Damit die im Herbst 2026 fertiggestellte Kita zeitnah in Betrieb genommen werden kann, ist die neue Trägerschaft dringlich zu beschließen, um unnötigen Leerstand zu vermeiden. Bei einer späteren Beratung der Beschlussvorlage entsteht ein Schaden, da für den Träger der Einrichtung keine Planungssicherheit zur Ausstattung der Räumlichkeiten und zur Einstellung des Personals besteht, so dass ggf. in der Folge die Versorgung mit Betreuungsplätzen gefährdet ist. Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss vom 20.5.26 (s. DS 260771) über die Vergabe der Träger- schaft an den Malteser Hilfsdienst e.V. über die neue viergruppige Kinder- tageseinrichtung in der Wilhelm-Neuss-Str. 64 im Planungsraum Bonn- Hardtberg-Nord-West wird aufgehoben. Die Trägerschaft wird stattdessen mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur a) 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plätze mit 45 Stunden) der Pi-Casa gGmbH übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. b) Die Pi-Casa gGmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrichtung „Wilhelm-Neuss- Str. 64“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Ein-Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) richtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2 %. Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das städti- sche Gebäudemanagement errichtet wurde, wird an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der ge- setzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet. Für die Errichtung der Einrichtung wurden investive Zuschüsse in Form von Neubaumitteln beantragt. Sollten diese bewilligt werden, ist eine Anrechnung auf die gesetzliche Mietförderung zu berücksichtigen (sog. Verbot der Doppelförderung). c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zusammen aus den Kindpauschalen sowie einer gekürzten Mietpauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8. Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche, Kin- derküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie deren Ein- bau erfolgt durch den Eigentümer. Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünftigen Trä- gers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des 10 % Eigenanteils des Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus, Sand-, Ra- sen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengeländes erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installation der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Bereich erfolgt ebenfalls durch den Ei- gentümer. Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll Ende 3. Quartal 2026 erfolgen. Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz sind im Haushalt 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ent- halten. 2. Teilweise Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Ein- richtung Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder- tageseinrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 (DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für neu errichtete Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit 31.07.2028 angewandt. Im Rahmen eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des ge- setzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der Ki-Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Biz-Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernommen werden. Eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles ist nicht möglich. 3. Finanzierung Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus- haltsplanes 2027/2028 (inkl. der Finanzplanung) durch den Rat der Stadt Bonn. Begründung zu 1.) Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 3 Bewer- bungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen. Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge- setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben ➢ Pi-Casa gGmbH ➢ Malteser Hilfsdienst e.V. ➢ Kleiner Muck e.V. Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be- werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen. Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo- difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder- tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer- tungsmatrix. Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber Malteser Hilfsdienst e.V. insgesamt 870 Punkte. Er hat damit die höchste Punktzahl erreicht. Daher wurde mit Beschluss vom 20.5.26 dem Malteser Hilfsdienst e.V. die Trä- gerschaft übertragen. Mit E-Mail vom 24.6.26 hat der Träger jedoch die Bewerbung zurückgezogen, da er zum Zeitpunkt der Bewerbung davon ausgegangen ist, dass der Träge- ranteil zu 100 % übernommen wird. Da dies, nach jetzigem Stand, nicht der Fall ist, ist ihm eine Übernahme des Eigenanteils nicht möglich. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass nun dem Zweitplatzierten, der Pi-Casa gGmbH die Trägerschaft übertragen wird. Für deren Bewerbung wurden 865 Punkte vergeben.Seite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zu 2) In dem formalen Anschreiben zur Durchführung des Interessenbekundungsver- fahren wurden alle potentiellen Bewerber dahingehend informiert, dass hin- sichtlich der Finanzierung des Trägeranteiles die Regelungen zur freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile Anwendung finden (DS 230479 Freiwillige Übernahme der gesetzlicher Trägeranteile) und somit eine vollstän- dige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles durch kommunale Finanzmit- tel nicht möglich ist. Ob eine Fortführung der o.g. Regelung über den 31.07.2028 hinaus oder gar eine vollständige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale Finanzmittel erfolgen soll, ist in den politischen Beratungen zur HH-Aufstellung 2027/2028 zu thematisieren. Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik grundlegende Änderungen aufgrund der angestrebten Novellierung des Kin- derbildungsgesetzes zum 01.08.2027 ergeben, so ist die Übernahme der Trä- geranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen. zu 3) Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun- gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Aus diesem Grund wird die konsumtive finanzielle Belastung zunächst nur für den Zeitraum 01.01.2027-31.07.2027 unter Ziffer 10 „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt. Zum 01.08.2027 soll eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) er- folgen. Hierzu hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf (LRg Drucksache 18/175775) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nach der 1. Lesung wurde das Änderungsgesetz zur Beratung an den Aus- schuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Die Beratung ist für den 23.04.2026 terminiert. In den Anmeldungen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kita- Jahr 2027/28 zum 15.03.2027 werden die finanziellen Parameter ab dem 01.08.2027 in der dazu erforderlichen Beschlussfassung aufgrund dann vorlie- gender belastbarer Faktoren dargestellt werden können. Finanzielle Auswirkungen: Für die Monate 01.01.2027-31.07.2027 Produktgruppe Produktgruppenbe- Produkt ProduktbezeichnungSeite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 611.023,19 EUR 151000602/ 731000 2027 Einzahlungen / Erträge 440.284,57 EUR 151000602/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 170.738,62 EUR Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de