260771 · Beschlussvorlage
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64
Kerndaten
- Nummer
- 260771
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Wilhelm-Neuss-Straße Hauptort
- Lessenich
- Meßdorf
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 260771 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn- Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in der Wilhelm-Neuss-Str. 64 im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord- West wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur a) 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plätze mit 45 Stunden) dem Malteser-Hilfsdienst e.V. übertragen. Die Übertragung erfolgt vor- behaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesju- gendamt. b) Der Malteser-Hilfsdienst e.V. erhält ab Inbetriebnahme (frühes- tens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrich- tung „Wilhelm-Neuss-Str. 64“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2 %. Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das städtische Gebäudemanagement errichtet wurde, wird an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrich- tung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet. Für die Errichtung der Einrichtung wurden investive Zuschüsse in Form von Neubaumitteln bean- tragt. Sollten diese bewilligt werden, ist eine Anrechnung auf die gesetzliche Mietförderung zu berücksichtigen (sog. Verbot der Doppelförderung)Seite 1 von 17 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu- sammen aus den Kindpauschalen sowie einer gekürzten Miet- pauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8. Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche, Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie deren Einbau erfolgt durch den Eigentümer. Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf- tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des 10% Eigenanteils des Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf- fen. Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus, Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengelän- des erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installati- on der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Be- reich erfolgt ebenfalls durch den Eigentümer. Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll Ende 4.Quartal 2026 erfolgen. Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz sind im Haushalt 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ent- halten. 2. Teilweise Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Ein- richtung Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder- tageseinrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 (DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für neu errichtete Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit 31.07.2028 angewandt. Im Rahmen eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des ge- setzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der Ki- Biz-Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernommen werden. Eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles ist nicht möglich. 3. Finanzierung Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus- haltsplanes 2027/2028 (inkl. der Finanzplanung) durch den Rat der Stadt Bonn.Seite 2 von 17 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Begründung zu 1.) Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 3 Bewer- bungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen. Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge- setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben ➢ Pi-Casa gGmbH ➢ Malteser Hilfsdienst e.V. ➢ Kleiner Muck e.V. Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be- werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen. Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo- difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder- tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer- tungsmatrix. Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber Malteser Hilfsdienst e.V. insgesamt 870 Punkte. Die restlichen 2 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 825-865 Ge- samtpunkten. Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt ➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200) Malteser Hilfsdienst e.V. 200 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 180-195 Punkten ➢ Personal (max. mögliche Punkte 90) Malteser Hilfsdienst e.V. 80 Punkte Die restlichen Bewerber jeweils 90 Punkte ➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte 280) Malteser Hilfsdienst e.V. 270 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 265-280 Punkten ➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60) Malteser Hilfsdienst e.V. 60 Punkte Die restlichen Bewerber jeweils 55 Punkte ➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100Seite 3 von 17 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Malteser Hilfsdienst e.V. 100 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 90-100 Punkten ➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120) Malteser Hilfsdienst e.V. 120 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 110-120 Punkten ➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche Punkte 40) Malteser Hilfsdienst e.V.40 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 20-40 Punkten Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete Kriterien erfüllt. (Die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in einer Spanne zwischen 1-2). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des modifizierten Verfahrens zur Vergabe von Trägerschaften und deren inhaltliche Bindung schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme der Trägerschaft an die Malteser Hilfsdienst e.V. zu vergeben. zu 2) In dem formalen Anschreiben zur Durchführung des Interessenbekundungsver- fahren wurden alle potentiellen Bewerber dahingehend informiert, dass hin- sichtlich der Finanzierung des Trägeranteiles die Regelungen zur freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile Anwendung finden (DS 230479 Freiwillige Übernahme der gesetzlicher Trägeranteile) und somit eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles durch kommunale Finanzmittel nicht möglich ist. Ob eine Fortführung der o.g. Regelung über den 31.07.2028 hinaus oder gar eine vollständige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale Finanzmittel erfolgen soll, ist in den politischen Beratungen zur HH-Aufstellung 2027/2028 zu thematisieren. Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik grundlegende Änderungen aufgrund der angestrebten Novellierung des Kin- derbildungsgesetzes zum 01.08.2027 ergeben, so ist die Übernahme der Trä- geranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen. zu 3) Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun- gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.Seite 4 von 17 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aus diesem Grund wird die konsumtive finanzielle Belastung zunächst nur für den Zeitraum 01.01.2027-31.07.2027 unter Ziffer 10 „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt. Zum 01.08.2027 soll eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) er- folgen. Hierzu hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf (LRg Drucksache 18/17575) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nach der 1. Lesung wurde das Änderungsgesetz zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Die Beratung ist für den 23.04.2026 terminiert. In den Anmeldungen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kita- Jahr 2027/28 zum 15.03.2027 werden die finanziellen Parameter ab dem 01.08.2027 in der dazu erforderlichen Beschlussfassung aufgrund dann vorlie- gender belastbarer Faktoren dargestellt werden können. Finanzielle Auswirkungen: Für die Monate 01.01.2027-31.07.2027 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 611.023,19 EUR 151000602/ 731000 2027 Einzahlungen / Erträge 440.284,57 EUR 151000602/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 170.738,62 EUR Anlage/n 1 Malteser Hilfsdienst e.V._Endversion_Wilhelm-Neuss-Str. (öffentlich) 2 Kleiner Muck e.V._Endversion_Wilhelm-Neuss-Str. (öffentlich) 3 Pi Casa gGmbH_Endversion_Wilhelm-Neuss-Str. (öffentlich)Seite 5 von 17 Trägerauswahlverfahren Kriterien Wilhelm-Neuss-Str. Bewerber: Malteser Hilfsdienst e.V. Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 200 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 17 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 nach AVR-Caritas Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 MA aus einer anderen Kita können aushelfen oder MA aus dem Schulbegleitdienst (einsetzbar nach PersVO?) 3. Pädagogisches Konzept 80 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10 Entwicklungsschnecke und BaSiK, Instrument zur Bildungsdokumentation nicht benannt Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 270 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 17 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 17 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 870 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 17 Trägerauswahlverfahren Kriterien Wilhelm-Neuss-Str. Bewerber: Kleiner Muck e.V. Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 195 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 17 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 nach Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 17 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10 Entwicklungsschnecke als Entwicklungsstandserhebung. Es wird kein Instrument der Bildungsdokumentation benannt (Bildungs- und Entwicklungsdokumentation werden gemeinsam genannt und nicht differenziert betrachtet) Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 es gibt einen Arbeitskreis Nachhaltigkeit, keine weiteren Ausführungen. 265 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 55 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 90 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 10 erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 17 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 110 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 20 Gesamtpunktzahl 825 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 17 Trägerauswahlverfahren Kriterien Wilhelm-Neuss-Str. Bewerber: Pi Casa gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 180 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 17 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 280 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 teilweise erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 17 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 55 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 120 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 17 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 865 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 17
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de