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260771 · Beschlussvorlage

Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64

Nummer
260771
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Wilhelm-Neuss-Straße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Meßdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 260771-01 Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64

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Beschlussvorlage
öffentlich
260771
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige
Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-
Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf,
Wilhelm-Neuss-Str. 64
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in
der Wilhelm-Neuss-Str. 64 im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-
West wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur
a) 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei
Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und
10 Plätze mit 45 Stunden)
2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden
und 20 Plätze mit 45 Stunden)
dem Malteser-Hilfsdienst e.V. übertragen. Die Übertragung erfolgt vor-
behaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesju-
gendamt.
b) Der Malteser-Hilfsdienst e.V. erhält ab Inbetriebnahme (frühes-
tens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrich-
tung „Wilhelm-Neuss-Str. 64“ einen gesetzlichen Zuschuss zu
den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2 %.
Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das
städtische Gebäudemanagement errichtet wurde, wird an den
Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrich-
tung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz
und der DVO KiBiz vermietet. Für die Errichtung der Einrichtung
wurden investive Zuschüsse in Form von Neubaumitteln bean-
tragt. Sollten diese bewilligt werden, ist eine Anrechnung auf die
gesetzliche Mietförderung zu berücksichtigen (sog. Verbot der
Doppelförderung)Seite 1 von 17
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu-
sammen aus den Kindpauschalen sowie einer gekürzten Miet-
pauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8.
Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche,
Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie
deren Einbau erfolgt durch den Eigentümer.
Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf-
tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven
Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter
Berücksichtigung der Übernahme des 10% Eigenanteils des
Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist
ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf-
fen.
Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus,
Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengelän-
des erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installati-
on der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Be-
reich erfolgt ebenfalls durch den Eigentümer.
Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll Ende 4.Quartal
2026 erfolgen.
Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz
sind im Haushalt 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ent-
halten.
2. Teilweise Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Ein-
richtung
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder-
tageseinrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom
23.03.2023 (DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für
neu errichtete Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit
31.07.2028 angewandt.
Im Rahmen eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des ge-
setzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der Ki-
Biz-Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernommen
werden. Eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles
ist nicht möglich.
3. Finanzierung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus-
haltsplanes 2027/2028 (inkl. der Finanzplanung) durch den Rat der
Stadt Bonn.Seite 2 von 17
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
zu 1.)
Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 3 Bewer-
bungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen.
Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben
➢ Pi-Casa gGmbH
➢ Malteser Hilfsdienst e.V.
➢ Kleiner Muck e.V.
Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend
aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern
der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus
verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be-
werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.
Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo-
difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer-
tungsmatrix.
Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber
Malteser Hilfsdienst e.V. insgesamt 870 Punkte.
Die restlichen 2 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 825-865 Ge-
samtpunkten.
Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend
das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt
➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200)
Malteser Hilfsdienst e.V. 200 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 180-195 Punkten
➢ Personal (max. mögliche Punkte 90)
Malteser Hilfsdienst e.V. 80 Punkte
Die restlichen Bewerber jeweils 90 Punkte
➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte
280)
Malteser Hilfsdienst e.V. 270 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 265-280 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60)
Malteser Hilfsdienst e.V. 60 Punkte
Die restlichen Bewerber jeweils 55 Punkte
➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100Seite 3 von 17
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Malteser Hilfsdienst e.V. 100 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 90-100 Punkten
➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120)
Malteser Hilfsdienst e.V. 120 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 110-120 Punkten
➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche
Punkte 40)
Malteser Hilfsdienst e.V.40 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 20-40 Punkten
Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete
Kriterien erfüllt. (Die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in
einer Spanne zwischen 1-2). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber eine
überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des modifizierten Verfahrens
zur Vergabe von Trägerschaften und deren inhaltliche Bindung schlägt die
Verwaltung vor, die Übernahme der Trägerschaft an die Malteser Hilfsdienst
e.V. zu vergeben.
zu 2)
In dem formalen Anschreiben zur Durchführung des Interessenbekundungsver-
fahren wurden alle potentiellen Bewerber dahingehend informiert, dass hin-
sichtlich der Finanzierung des Trägeranteiles die Regelungen zur freiwilligen
Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile Anwendung finden (DS
230479 Freiwillige Übernahme der gesetzlicher Trägeranteile) und somit eine
vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles durch kommunale
Finanzmittel nicht möglich ist.
Ob eine Fortführung der o.g. Regelung über den 31.07.2028 hinaus oder gar
eine vollständige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale
Finanzmittel erfolgen soll, ist in den politischen Beratungen zur HH-Aufstellung
2027/2028 zu thematisieren.
Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik
grundlegende Änderungen aufgrund der angestrebten Novellierung des Kin-
derbildungsgesetzes zum 01.08.2027 ergeben, so ist die Übernahme der Trä-
geranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen.
zu 3)
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.Seite 4 von 17
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aus diesem Grund wird die konsumtive finanzielle Belastung zunächst nur für
den Zeitraum 01.01.2027-31.07.2027 unter Ziffer 10 „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt.
Zum 01.08.2027 soll eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) er-
folgen. Hierzu hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf (LRg
Drucksache 18/17575) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nach
der 1. Lesung wurde das Änderungsgesetz zur Beratung an den Ausschuss für
Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Die Beratung ist für den 23.04.2026
terminiert.
In den Anmeldungen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kita-
Jahr 2027/28 zum 15.03.2027 werden die finanziellen Parameter ab dem
01.08.2027 in der dazu erforderlichen Beschlussfassung aufgrund dann vorlie-
gender belastbarer Faktoren dargestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Monate 01.01.2027-31.07.2027
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
611.023,19
EUR
151000602/
731000
2027
Einzahlungen /
Erträge
440.284,57
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
170.738,62
EUR
Anlage/n
1 Malteser Hilfsdienst e.V._Endversion_Wilhelm-Neuss-Str. (öffentlich)
2 Kleiner Muck e.V._Endversion_Wilhelm-Neuss-Str. (öffentlich)
3 Pi Casa gGmbH_Endversion_Wilhelm-Neuss-Str. (öffentlich)Seite 5 von 17
Trägerauswahlverfahren Kriterien Wilhelm-Neuss-Str.
Bewerber: Malteser Hilfsdienst e.V.
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 17
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 nach AVR-Caritas
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
MA aus einer anderen Kita können
aushelfen oder MA aus dem
Schulbegleitdienst (einsetzbar nach
PersVO?)
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
Entwicklungsschnecke und BaSiK,
Instrument zur Bildungsdokumentation
nicht benannt
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
270
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 17
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs
(§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 17
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 870
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 17
Trägerauswahlverfahren Kriterien Wilhelm-Neuss-Str.
Bewerber: Kleiner Muck e.V.
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
195
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 17
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30
nach Richtlinien für Arbeitsverträge
in den Einrichtungen des Deutschen
Caritasverbandes (AVR)
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 17
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
Entwicklungsschnecke als
Entwicklungsstandserhebung. Es
wird kein Instrument der
Bildungsdokumentation benannt
(Bildungs- und
Entwicklungsdokumentation
werden gemeinsam genannt und
nicht differenziert betrachtet)
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5
es gibt einen Arbeitskreis
Nachhaltigkeit, keine weiteren
Ausführungen.
265
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5
55
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
90
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 17
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
110
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0
20
Gesamtpunktzahl 825
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 17
Trägerauswahlverfahren Kriterien Wilhelm-Neuss-Str.
Bewerber: Pi Casa gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
180
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 17
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a
SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
280
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
teilweise erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
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erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 17
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5
55
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung
erforderlich). Nachbesserungen
vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 17
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 865
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
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Datenstand: 02.11.2026, 19:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de