260768-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zur DS 260768-01 Bürgerantrag: Verkehrsanalyse in der Bornheimer Straße zur Bewertung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Kerndaten
- Nummer
- 260768-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Lievelingsweg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260768-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Ergänzende Stellungnahme zur DS 260768-01 Bürgerantrag: Verkehrsanalyse in der Bornheimer Straße zur Bewertung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Aufgrund der Maßgabe der BV Bonn aus der Sitzung am 23.06.2026 teilt die Verwaltung Folgendes mit. Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 30.04. bis 07.05.2026 bereits eine Verkehrsanalyse auf Höhe der Bornheimer Straße 32 durchgeführt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 32 km/h. Im Schnitt überschritten 15,3 % der Fahrzeuge die Geschwindigkeit in einem Maße, das ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren zur Folge gehabt hätte. Das schnellste Fahrzeug befuhr den genannten Abschnitt mit einer Spitzengeschwindigkeit von 96 km/h. Ob es sich hierbei um ein Einsatzfahrzeug handelte, lässt sich anhand der vorliegenden Daten des Seitenradargerätes nicht verifizieren, da bei diesem rein statistischen Messverfahren keine Fotoaufnahmen erfolgen. Zudem ist seit dem 21.07.2026 eine standortvariable Geschwindigkeitsmessanlage (sogenannter Enforcement-Trailer) auf Höhe der Bornheimer Straße 52 in Fahrtrichtung Lievelingsweg im Einsatz. Die Anlage kontrolliert die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kontinuierlich rund um die Uhr. Bis einschließlich 05.08.2026 wurden insgesamt 1.053 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen eingeleitet. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h erfasst. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz von 3 km/h verbleibt eine vorwerfbare Überschreitung von 42 km/h. Der Enforcement-Trailer befindet sich am heutigen Berichtstag (10.08.2026) weiterhin an der oben genannten Messstelle im Einsatz. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de