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260768-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zur DS 260768-01 Bürgerantrag: Verkehrsanalyse in der Bornheimer Straße zur Bewertung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Nummer
260768-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Übergeordnet

  1. 260768 Bürgerantrag: Verkehrsanalyse in der Bornheimer Straße zur Bewertung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260768-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ergänzende Stellungnahme zur DS 260768-01
Bürgerantrag: Verkehrsanalyse in der Bornheimer
Straße zur Bewertung von
Geschwindigkeitsüberschreitungen und
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Aufgrund der Maßgabe der BV Bonn aus der Sitzung am 23.06.2026 teilt die
Verwaltung Folgendes mit.
Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 30.04. bis 07.05.2026 bereits eine
Verkehrsanalyse auf Höhe der Bornheimer Straße 32 durchgeführt. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 32 km/h. Im Schnitt überschritten 15,3 %
der Fahrzeuge die Geschwindigkeit in einem Maße, das ein Verwarn- oder
Bußgeldverfahren zur Folge gehabt hätte. Das schnellste Fahrzeug befuhr den
genannten Abschnitt mit einer Spitzengeschwindigkeit von 96 km/h. Ob es sich
hierbei um ein Einsatzfahrzeug handelte, lässt sich anhand der vorliegenden
Daten des Seitenradargerätes nicht verifizieren, da bei diesem rein
statistischen Messverfahren keine Fotoaufnahmen erfolgen.
Zudem ist seit dem 21.07.2026 eine standortvariable
Geschwindigkeitsmessanlage (sogenannter Enforcement-Trailer) auf Höhe der
Bornheimer Straße 52 in Fahrtrichtung Lievelingsweg im Einsatz. Die Anlage
kontrolliert die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
kontinuierlich rund um die Uhr.
Bis einschließlich 05.08.2026 wurden insgesamt 1.053
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
eingeleitet. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer Geschwindigkeit von 75
km/h erfasst. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz von 3 km/h verbleibt eine
vorwerfbare Überschreitung von 42 km/h. Der Enforcement-Trailer befindet sich
am heutigen Berichtstag (10.08.2026) weiterhin an der oben genannten
Messstelle im Einsatz.
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Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
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Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de