260767 · Informationsbrief
Informationsbrief: Kanalerneuerung Adrianstraße
Kerndaten
- Nummer
- 260767
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Cäcilienstraße Hauptort
- Adrianstraße
- Jakobstraße
- Zipperstraße
- Basaltstraße
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Adrianstraße im Abschnitt Basalt- bis Jakobstraße Kanalerneuerung Adrianstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt ab dem 11. Mai 2026 den schadhaften Kanal der Adrianstraße im circa 560 Meter langen Abschnitt von der Basalt- bis zur Jakobstraße erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09. November 2023 unter der DS-Nummer 231096 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Der Kanal wird in offener Bauweise neu gebaut. Die Arbeiten finden hauptsächlich im Fahrbahnbereich statt. Aufgrund der Verkehrsführung wird die Kanalerneuerung in mehreren, hintereinander folgenden Bauabschnitten ausgeführt: - Bauabschnitt 1: Schachtbauwerk auf Kreuzung Adrian-/Cäcilienstraße - Bauabschnitt 2: Kanalbau von Cäcilien- bis Jakobstraße - Bauabschnitt 3: Kanalbau von Cäcilien- bis Zipperstraße - Bauabschnitt 4: Kanalbau von Zipper- bis Basaltstraße Die Straße wird entsprechend den vorgenannten Bauabschnitten auf der gesamten Straßenbreite erneuert. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt. Die Adrianstraße ist im Baubereich voll gesperrt. Anlieger können bis zur Baustelle vorfahren. Umleitungen werden ausgeschildert. Bauzeit: Die Gesamtmaßnahme soll bis Ende Dezember 2027 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Fertigstellung zum Beispiel durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter verzögert. Straßenausbaubeiträge: Die Maßnahme löst keine Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Tiefbau / Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228-77 4145 wolfgang.froembgen@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie hier: www.bonn.de/baustellen Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2026 Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de