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260766 · Beschlussvorlage

Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Süd-West, Bezirk Poppelsdorf, Mordkapellenpfad 1

Nummer
260766
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Rudolf-Stöcker-Weg Straße· Poppelsdorf, Bonn Hauptort
  • Mordkapellenpfad Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260766
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme Trägerschaft für die viergruppige
Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-
Süd-West, Bezirk Poppelsdorf, Mordkapellenpfad 1
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in
dem im Planungsraum Bonn-Süd-West, Bezirk Poppelsdorf, Mordkapel-
lenpfad 1 wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur
a) 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei
Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und
10 Plätze mit 45 Stunden)
2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden
und 20 Plätze mit 45 Stunden)
der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. übertragen. Die Übertragung
erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt.
b) Der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH erhält ab Inbetrieb-
nahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kin-
dertageseinrichtung „Rudolf-Stöcker-Weg 35 (Mordkapellen-
pfad)“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) in Höhe von 92,2 %.
Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das
städtische Gebäudemanagement errichtet wurde, wird an den
Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrich-
tung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz
und der DVO KiBiz vermietet. Für die Errichtung der Einrichtung
wurden investive Zuschüsse in Form von Neubaumitteln bean-
tragt. Sollten diese bewilligt werden, ist eine Anrechnung auf die
gesetzliche Mietförderung zu berücksichtigen (sog. Verbot der
Doppelförderung)Seite 1 von 26
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu-
sammen aus den Kindpauschalen sowie einer gekürzten Miet-
pauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8.
Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche,
Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie
deren Einbau erfolgt durch den Eigentümer.
Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünfti-
gen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven
Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter
Berücksichtigung der Übernahme des 10 % Eigenanteils des
Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist
ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf-
fen.
Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus,
Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengeländes
erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installation
der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Bereich
erfolgt ebenfalls durch den Eigentümer.
Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll Ende 4. Quartal
2026 erfolgen.
d) Der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH wird die Umsetzung
des im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren entwickelten
Mobilitätskonzept verpflichtend zur Auflage gemacht.
Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz
sind im Haushalt 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ent-
halten.
2. Teilweise Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Ein-
richtung
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kinder-
tagesein-richtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom
23.03.2023 (DS 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für
neu errichtete Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit
31.07.2028 angewandt.
Im Rahmen eines Stufenmodells können so bis maximal 60 % des ge-
setzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf Basis der Ki-
Biz-Anmeldungen (Stichtag 15.03. eines jeden Jahres) übernommen
werden. Eine vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles
ist nicht möglich.
3. FinanzierungSeite 2 von 26
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus-
haltsplanes 2027/2028 (inkl. der Finanzplanung) durch den Rat der
Stadt Bonn.
Begründung
zu 1.)
Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 5 Bewer-
bungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen.
Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben
➢ Educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH
➢ Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH
➢ Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
➢ Pri & Pri gGmbH.
➢ Step-Kids Kitas gGmbH.
Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend
aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern
der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus
verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be-
werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.
Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo-
difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer-
tungsmatrix.
Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber
Fröbel Bil-dung und Erziehung gGmbH insgesamt 860 Punkte.
Die restlichen 4 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 745-840 Ge-
samtpunkten.
Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend
das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt
➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 200 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 170-175 Punkten
➢ Personal (max. mögliche Punkte 90)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 90 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 70-90 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte
280)Seite 3 von 26
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 260 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 225-280 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 50 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 50-60 Punkten
➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 100 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-100 Punkten
➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 120 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 100-115 Punkten
➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche
Punkte 40)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 40 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-40 Punkten
Bei 4 Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete
Kriterien erfüllt. (Die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in
einer Spanne zwischen 1-11). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber
eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des modifizierten Verfahrens
zur Vergabe von Trägerschaften und deren inhaltliche Bindung schlägt die
Verwaltung vor, die Übernahme der Trägerschaft an die Fröbel Bildung und
Erziehung gGmbH zu vergeben.
zu 2)
In dem formalen Anschreiben zur Durchführung des Interessenbekundungsver-
fahren wurden alle potentiellen Bewerber dahingehend informiert, dass hin-
sichtlich der Finanzierung des Trägeranteiles die Regelungen zur freiwilligen
Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile Anwendung finden (DS 230479
Freiwillige Übernahme der gesetzlicher Trägeranteile) und somit eine vollstän-
dige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles durch kommunale Finanzmit-
tel nicht möglich ist.
Ob eine Fortführung der o.g. Regelung über den 31.07.2028 hinaus oder gar
eine vollständige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale
Finanzmittel erfolgen soll, ist in den politischen Beratungen zur HH-Aufstellung
2027/2028 zu thematisieren.Seite 4 von 26
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sollten sich zwischenzeitlich in der gesetzlichen Finanzierungssystematik
grundlegende Änderungen aufgrund der angestrebten Novellierung des Kin-
derbildungsgesetzes zum 01.08.2027 ergeben, so ist die Übernahme der Trä-
geranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen.
zu 3)
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Aus diesem Grund wird die konsumtive finanzielle Belastung zunächst nur für
den Zeitraum 01.01.2027-31.07.2027 unter Ziffer 10 „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt.
Zum 01.08.2027 soll eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) er-
folgen. Hierzu hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf (LRg
Drucksache 18/17575) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Nach
der 1. Lesung wurde das Änderungsgesetz zur Beratung an den Ausschuss für
Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Die Beratung ist für den 23.04.2026
terminiert.
In den Anmeldungen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kita-
Jahr 2027/28 zum 15.03.2027 werden die finanziellen Parameter ab dem
01.08.2027 in der dazu erforderlichen Beschlussfassung aufgrund dann vorlie-
gender belastbarer Faktoren dargestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Für 01.01.2027 bis 31.07.2027
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
611.023,19
EUR
151000602/
731000
2027Seite 5 von 26
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einzahlungen /
Erträge
440.284,57
EUR
151000602/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
170.738,62
EUR
Anlage/n
1 Fröbel_Endversion_Mordkapellenpfad (öffentlich)
2 educcare_Endversion_Mordkapellenpfad (öffentlich)
3 Kinderzentren_Kunterbunt_Endversion_Mordkapellenpfad (öffentlich)
4 Pri und Pri gGMbH_Endversion_Mordkapellenpfad (öffentlich)
5 Step-Kids_Kitas_gGmbH_Endversion_Mordkapellenpfad (öffentlich)Seite 6 von 26
Trägerauswahlverfahren Kriterien Mordkapellenpfad
Bewerber: Fröbel Bildung & Erziehung gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 26
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Haustarifvertrag in Anlehnung an
SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
allgemein formuliert. Keine
Aussagen nach welchen Verfahren
(Entwicklung & Bildung)
dokumentiert wird.
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10
kein expliziter Bezug auf die
Raumempfehlungen. Knappe
Darstellung zur Nutzung der Räume
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
260
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 26
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 keine Aussage über z.B. Basik
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
Partizipation, Demokratie-bildung,
Inklusion, Sprach-bildung,
Familienorientierung
50
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 26
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 860
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 26
Trägerauswahlverfahren Kriterien Mordkapellenpfad
Bewerber: edducare Bildungskindertagesstätten gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0
Der Deutsche Kita-Verband ist kein (!) Spitzenverband der
Wohlfahrtspflege.
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen
Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bisher keine Kita in Bonn, aber ansonsten breite Erfahrung.
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 0 keine Ausführungen dazu
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 26
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Ablehnung an TVöD SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 keine expliziten Ausführungen
3. Pädagogisches Konzept 70
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30 sehr knapp - eher formal
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Demokratiebildung fehlt explizit
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, §
7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Meldewege nicht explizit benannt
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament)
(§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
280
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 26
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13,
§ 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
nur im Blick auf den Übergang in die Grundschule
ausgeführt
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 0
keine Angaben dazu
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig
Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-Belegung werden
eingehalten.
3 0 5 10 30
etwas irritierende Aussagen zur Nicht-Aufnahme von
Kindern im ersten Lebensjahr - keine ausführlichen
Beschreibungen zur Zusammenarbeit
100
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 10
§ 48 nicht explizit genannt
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
30
Gesamtpunktzahl 810
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 26
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt /
erfüllt .
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 26
Trägerauswahlverfahren Kriterien Mordkapellenpfad
Bewerber: Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
kein Mitglied in einem
Spitzenverband, gemeinnütziger,
bundesweit tätiger Träger von Kitas
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Betrieb von zwei Kitas in Bonn und
über 60 Kitas in NRw.
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
derzeit unregelmäßige Teilnahme,
perspektivisch aber mehr, sehr
ausführlich
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
diesen Punkt finde ich für mich
schwer zu beurteilen, die
Interessenbekundung macht
allerdings einen sehr positiven
Eindruck
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Punkt 6.3
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
175
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 26
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 keine Angaben hierzu
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5
255
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 26
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
50
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
105
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 26
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 815
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 26
Trägerauswahlverfahren Kriterien Mordkapellenpfad
Bewerber: PRI & PRI gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 26
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 kaum ausgeführt
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
"always open"; durch Springerkräfte
(zusätzlich zu KiBiz-Personal?)
3. Pädagogisches Konzept 70
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Leitbild 2 0 5 10 0
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 26
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
KiBiz-Beobachtungsbögen?
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 wird nicht beschrieben
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5
225
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 lt. Träger zu "100%" erfüllt, wird
nicht näher beschrieben
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
bilingualer Ansatz, Nachhhaltigkeit
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10 DGE wird nicht erwähnt
80
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 0
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 26
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
100
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 745
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 26
Trägerauswahlverfahren Kriterien Mordkapellenpfad
Bewerber: Step Kids KiTas gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Der Deutsche Kita-Verband ist kein (!)
Spitzenverband der Wohlfahrtspflege.
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bisher keine Kita in Bonn, aber ansonsten breite
Erfahrung.
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 26
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Vergütung in Anlehnung an TVöD SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 90
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Meldewege und -pflichten fehlen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
eher Entwicklungs- statt Bildungsdokumentation
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 sehr knapp - wenig belastbare Aussagen
275
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung
erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
60
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 26
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
relativ knapp gehalten
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
115
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10 Erbringung von 2 % des gesetzlichen Trägeranteiles
wird zugesagt
30
Gesamtpunktzahl 840
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 26
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 26

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Datenstand: 03.11.2026, 02:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de