260762 · Beschlussvorlage
Schaffung einer dreigruppigen KiBiz-geförderten Tageseinrichtung für Kinder am Standort Basaltstr. 25 in Bonn-Oberkassel durch das Städt. Gebäudemanagement
Kerndaten
- Nummer
- 260762
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Basaltstraße
- Wilhelmstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260762 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Schaffung einer dreigruppigen KiBiz-geförderten Tageseinrichtung für Kinder am Standort Basaltstr. 25 in Bonn-Oberkassel durch das Städt. Gebäudemanagement Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Empfehlung Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Das Städt. Gebäudemanagement wird beauftragt, am Standort Basalt- str. nach Leerzug des aktuell noch bis Ende 2026 als heilpädagogische Einrichtung genutzten Gebäudes, eine dreigruppige KiBiz-finanzierte Tageseinrichtung für Kinder zu schaffen. 2. Der Baumaßnahme wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: - der Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis durch das Landes- jugendamt - der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung - der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für die neue Kita zu klären. Begründung Das Gebäude der heilpädagogischen Tageseinrichtung für Kinder in der Ba- saltstr. 25 wird voraussichtlich Ende 2026 leergezogen. Hintergrund hierfür ist der Auftrag des Landschaftsverband Rheinland (LVR), die heilpädagogischen Gruppen zu inklusiven Bildungseinrichtungen weiterzuentwickeln. In diesem Rahmen läuft auch die Finanzierung der heilpädagogischen Gruppen durch den LVR aus, siehe DS 253442. Den Kindern der Familien der zwei heilpädagogi- schen Gruppen der Kita Basalstr. wird eine Fortführung der Betreuung in der neuen inklusiven Kita Wilhelmstr. 34 (ehemalige VHS), die voraussichtlich An- fang 2027 erstmals den Betrieb aufnehmen wird, angeboten (Sollte sich die Fertigstellung verzögern, ist ein Verbleib in der Basaltstraße bis zur Fertigstel- lung möglich). Der Gebäudekomplex in der Basaltstraße 25 ist stark veraltet, sanierungsbedürftig und baulich und räumlich nicht ausreichend für eine KiBiz- geförderte Kinderbetreuung qualifiziert. Insofern ist seitens des SGB zu prüfen,Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ob ein Umbau oder ein Neubau langfristig wirtschaftlicher ist. Am Standort in Oberkassel besteht Bedarf für neue Betreuungsplätze. Daher wird das Städt. Gebäudemanagement beauftragt, am Standort eine dreigruppi- ge Kindertageseinrichtung mit ca. 50 bis 60 im Rahmen des KiBiz geförderten Betreuungsplätzen zu schaffen. Die genaue Anzahl von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung wird von der Jugendhilfeplanung vor Inbetriebnahme bedarfsgerecht festgelegt und beim Land NRW im Rahmen der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzu- meldenden Kindpauschalen berücksichtigt. Die Kita wird durch das Städt. Gebäudemanagement gemäß dem Planungsleit- faden für Kindergärten in der dann gültigen Fassung in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie (um-)gebaut. Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und Einrich- tungskosten für den dreigruppigen Bau werden für den kommenden Wirt- schaftsplan des SGB angemeldet. Es wird verwaltungsseitig geprüft, ob bzw. welche Förderprogramme für eine Generierung von öffentlichen Zuwendungen für die Neubaumaßnahme zur Ver- fügung stehen. Nach der Vorplanung durch das Städt. Gebäudemanagement wird die Maß- nahme, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 entspre- chend (DS 1312032NV4 Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitions- vorhaben), den zuständigen Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Be- schlussfassung vorgelegt. Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Elternbeiträge, Lan- deszuschüsse und den Trägeranteil nach KiBiz refinanziert. Die Betriebskosten werden im Rahmen der langfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Höhe der Betriebskosten kann erst dann verlässlich beziffert werden, wenn die Bau- genehmigung erteilt wurde und das Kita-Jahr der voraussichtlichen Inbetrieb- nahme belastbar terminiert werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de