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260762 · Beschlussvorlage

Schaffung einer dreigruppigen KiBiz-geförderten Tageseinrichtung für Kinder am Standort Basaltstr. 25 in Bonn-Oberkassel durch das Städt. Gebäudemanagement

Nummer
260762
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Basaltstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 20.05.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260762
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung einer dreigruppigen KiBiz-geförderten
Tageseinrichtung für Kinder am Standort Basaltstr.
25 in Bonn-Oberkassel durch das Städt.
Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.05.2026 Empfehlung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das Städt. Gebäudemanagement wird beauftragt, am Standort Basalt-
str. nach Leerzug des aktuell noch bis Ende 2026 als heilpädagogische
Einrichtung genutzten Gebäudes, eine dreigruppige KiBiz-finanzierte
Tageseinrichtung für Kinder zu schaffen.
2. Der Baumaßnahme wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
- der Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis durch das Landes-
jugendamt
- der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
- der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für
die neue Kita zu klären.
Begründung
Das Gebäude der heilpädagogischen Tageseinrichtung für Kinder in der Ba-
saltstr. 25 wird voraussichtlich Ende 2026 leergezogen. Hintergrund hierfür ist
der Auftrag des Landschaftsverband Rheinland (LVR), die heilpädagogischen
Gruppen zu inklusiven Bildungseinrichtungen weiterzuentwickeln. In diesem
Rahmen läuft auch die Finanzierung der heilpädagogischen Gruppen durch den
LVR aus, siehe DS 253442. Den Kindern der Familien der zwei heilpädagogi-
schen Gruppen der Kita Basalstr. wird eine Fortführung der Betreuung in der
neuen inklusiven Kita Wilhelmstr. 34 (ehemalige VHS), die voraussichtlich An-
fang 2027 erstmals den Betrieb aufnehmen wird, angeboten (Sollte sich die
Fertigstellung verzögern, ist ein Verbleib in der Basaltstraße bis zur Fertigstel-
lung möglich). Der Gebäudekomplex in der Basaltstraße 25 ist stark veraltet,
sanierungsbedürftig und baulich und räumlich nicht ausreichend für eine KiBiz-
geförderte Kinderbetreuung qualifiziert. Insofern ist seitens des SGB zu prüfen,Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ob ein Umbau oder ein Neubau langfristig wirtschaftlicher ist.
Am Standort in Oberkassel besteht Bedarf für neue Betreuungsplätze. Daher
wird das Städt. Gebäudemanagement beauftragt, am Standort eine dreigruppi-
ge Kindertageseinrichtung mit ca. 50 bis 60 im Rahmen des KiBiz geförderten
Betreuungsplätzen zu schaffen. Die genaue Anzahl von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren und für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung
wird von der Jugendhilfeplanung vor Inbetriebnahme bedarfsgerecht festgelegt
und beim Land NRW im Rahmen der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzu-
meldenden Kindpauschalen berücksichtigt.
Die Kita wird durch das Städt. Gebäudemanagement gemäß dem Planungsleit-
faden für Kindergärten in der dann gültigen Fassung in Abstimmung mit dem
Amt für Kinder, Jugend und Familie (um-)gebaut.
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und Einrich-
tungskosten für den dreigruppigen Bau werden für den kommenden Wirt-
schaftsplan des SGB angemeldet.
Es wird verwaltungsseitig geprüft, ob bzw. welche Förderprogramme für eine
Generierung von öffentlichen Zuwendungen für die Neubaumaßnahme zur Ver-
fügung stehen.
Nach der Vorplanung durch das Städt. Gebäudemanagement wird die Maß-
nahme, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 entspre-
chend (DS 1312032NV4 Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitions-
vorhaben), den zuständigen Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Be-
schlussfassung vorgelegt.
Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Elternbeiträge, Lan-
deszuschüsse und den Trägeranteil nach KiBiz refinanziert. Die Betriebskosten
werden im Rahmen der langfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Höhe
der Betriebskosten kann erst dann verlässlich beziffert werden, wenn die Bau-
genehmigung erteilt wurde und das Kita-Jahr der voraussichtlichen Inbetrieb-
nahme belastbar terminiert werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de