260760-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag - Nutzung von Schulhöfen als Spielplätze
Kerndaten
- Nummer
- 260760-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Weidenpeschweg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260760-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Stellungnahme zum Bürgerantrag - Nutzung von Schulhöfen als Spielplätze Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das SGB nimmt wie folgt Stellung: Gemäß Beschluss des Rates vom 17.12.2007 i.V.m der Regelung zur Nutzung städtischer Schulhöfe vom 01.07.1994 stehen grundsätzlich die Schulhöfe der städtischen Schulen den Kindern außerhalb der Unterrichts- und Betreuungs- zeiten als Spielplätze zur Verfügung. Im konkreten Fall wurde aufgrund anhaltender Beschwerden der Anwohner eine Regelung zum Basketballkorb an der Laurentiusschule dahingehend ge- troffen, dass in den Ferien und an den Wochenenden der Korb gesperrt wird. Ansonsten ist eine Nutzung des Schulhofs als Spielplatz möglich. Der Schulhof ist somit zu allen angegebenen Zeiten bespielbar. Lediglich das Basketballspie- len wird, aus Rücksicht auf ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft, zu be- stimmten Zeiten eingeschränkt. Für die Zeiten, in denen das Basketballspielen auf dem Schulhof nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, Streetballanlagen in der Nähe (Streetballanlage „Am Weidenpeschweg“ - ca. 700 m von der Schule entfernt und Streetballanlage „Hinter den Lessenicher Gärten“- ca. 400 m von der Schule entfernt) zu nutzen. Die Höhe des Basketballkorbs mit 3,05 m ist nicht optimal für Grundschulkin- der, wird aber trotzdem von den älteren Grundschul- und OGS Kindern gerne genutzt. Hier handelt es sich um einen alten Korb, der früher an allen Schulen eingebaut worden ist. Aus finanziellen Gründen können nicht alle noch intakten Körbe gegen kleinere Körbe ausgetauscht werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehe- ne Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de