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260760-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag - Nutzung von Schulhöfen als Spielplätze

Nummer
260760-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Weidenpeschweg Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260760 Bürgerantrag: Nutzung von Schulhöfen als Spielplätze

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260760-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Stellungnahme zum Bürgerantrag - Nutzung von
Schulhöfen als Spielplätze
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das SGB nimmt wie folgt Stellung:
Gemäß Beschluss des Rates vom 17.12.2007 i.V.m der Regelung zur Nutzung
städtischer Schulhöfe vom 01.07.1994 stehen grundsätzlich die Schulhöfe der
städtischen Schulen den Kindern außerhalb der Unterrichts- und Betreuungs-
zeiten als Spielplätze zur Verfügung.
Im konkreten Fall wurde aufgrund anhaltender Beschwerden der Anwohner
eine Regelung zum Basketballkorb an der Laurentiusschule dahingehend ge-
troffen, dass in den Ferien und an den Wochenenden der Korb gesperrt wird.
Ansonsten ist eine Nutzung des Schulhofs als Spielplatz möglich. Der Schulhof
ist somit zu allen angegebenen Zeiten bespielbar. Lediglich das Basketballspie-
len wird, aus Rücksicht auf ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft, zu be-
stimmten Zeiten eingeschränkt.
Für die Zeiten, in denen das Basketballspielen auf dem Schulhof nicht möglich
ist, gibt es die Möglichkeit, Streetballanlagen in der Nähe (Streetballanlage „Am
Weidenpeschweg“ - ca. 700 m von der Schule entfernt und Streetballanlage
„Hinter den Lessenicher Gärten“- ca. 400 m von der Schule entfernt) zu nutzen.
Die Höhe des Basketballkorbs mit 3,05 m ist nicht optimal für Grundschulkin-
der, wird aber trotzdem von den älteren Grundschul- und OGS Kindern gerne
genutzt. Hier handelt es sich um einen alten Korb, der früher an allen Schulen
eingebaut worden ist. Aus finanziellen Gründen können nicht alle noch intakten
Körbe gegen kleinere Körbe ausgetauscht werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehe-
ne Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de