260756-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zum Volt-Antrag: Einsetzung eines Bürger:innenrates im Rahmen des Prozesses „Zukunft der Bonner Bühnen“
Kerndaten
- Nummer
- 260756-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260756-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Stellungnahme der Verwaltung zum Volt-Antrag: Einsetzung eines Bürger:innenrates im Rahmen des Prozesses „Zukunft der Bonner Bühnen“ Beratungsfolge Kulturausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hält eine Beteiligung der Bonnerinnen und Bonner an der Dis- kussion über die Zukunft der Bonner Bühnen für sinnvoll und angesichts der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit für wünschenswert. Die intensive Debatte in der Stadtgesellschaft sowie die umfangreiche Berichterstattung in den loka- len Medien verdeutlichen die besondere Bedeutung des Vorhabens für die Bundesstadt Bonn. Eine angemessene Einbindung der Öffentlichkeit kann dazu beitragen, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der späteren politi- schen Entscheidungen zu stärken. Voraussetzung für ein Beteiligungsverfahren ist jedoch, dass dieses zeitlich, finanziell und organisatorisch leistbar ausgestaltet wird. Dabei müssen die Rahmenbedingungen und tatsächlichen Entscheidungsspielräume von Beginn an transparent dargestellt werden. Insbesondere ist deutlich zu machen, wel- che Varianten unter Berücksichtigung der finanziellen, baulichen und zeitlichen Rahmenbedingungen realistisch umsetzbar sind. Nur so können unrealistische Erwartungen vermieden werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Ergebnisse des Beteiligungsprozes- ses in die politischen Beratungen einfließen können. Entscheidungen sollten nicht aufgrund bestehender Zeitzwänge getroffen werden müssen, bevor die Beteiligung abgeschlossen und ausgewertet wurde. Dabei ist zu berücksichti- gen, dass die bisherigen Untersuchungen für Opernhaus, Schauspielhaus und Theaterwerkstätten erhebliche bauliche, technische und sicherheitsrelevante Defizite für den Betrieb der Bühnen aufgezeigt haben. Vor diesem Hintergrund sind die verfügbaren zeitlichen und finanziellen Ressourcen sorgfältig abzuwä- gen, da bereits jetzt ein dringender Handlungsbedarf besteht, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Der im Antrag vorgeschlagene Bürgerrat basiert auf einer zufällig ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die über mehrere Sitzungen hinweg Empfehlungen zu einer politischen Fragestellung erarbeitet. Bürgerräte umfas- sen üblicherweise 40 bis 100 Teilnehmende und erstrecken sich häufig überSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) mehrere Wochenenden. Die Durchführung eines Bürgerrates in dieser Größenordnung würde einen erheblichen personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verursa- chen. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre dies mit den vorhandenen Res- sourcen nicht umsetzbar. Voraussichtlich wäre die Beauftragung eines exter- nen Fachbüros erforderlich, was zusätzliche Kosten und einen höheren Zeitbe- darf nach sich ziehen würde. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Eignung dieses Formats. Bür- gerräte werden vor allem bei grundsätzlichen gesellschaftlichen oder politi- schen Fragestellungen eingesetzt. Im vorliegenden Fall stehen jedoch konkrete Planungs-, Investitions- und Infrastrukturentscheidungen im Mittelpunkt. Aus Sicht der Verwaltung eignet sich daher das Instrument der Planungszelle besser. Dabei arbeiten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger über meh- rere Tage hinweg intensiv an einer konkreten Fragestellung und dokumentieren ihre Ergebnisse in Form eines Bürgergutachtens. Das Verfahren wurde speziell für Planungs- und Infrastrukturvorhaben entwickelt und ermöglicht eine struktu- rierte Auseinandersetzung mit komplexen Sachverhalten. Gleichwohl ist auch dieses Format mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Entsprechende Erfahrungen mit dem Format der Planungszelle wurden bereits bei den Beteiligungsprozessen zur Bonner Bäderlandschaft gesammelt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung die Durchführung einer Kurz- planungszelle vor. Diese verdichtete Form des Verfahrens findet in der Regel an einem Wochenende beziehungsweise innerhalb von zwei Tagen statt. Sie konzentriert sich auf die wesentlichen Arbeitsschritte und verzichtet auf zusätz- liche Formate wie umfangreiche Anhörungen oder Hearings. Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung ist eine verständliche und ausgewogene Aufbereitung der vorhandenen Informationen. Den Teilnehmen- den sollten die bislang erarbeiteten Varianten einschließlich ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile, Kosten, Risiken, Bauzeiten und sonstigen Rahmenbedin- gungen nachvollziehbar dargestellt werden. Ziel ist es, eine fundierte Bewer- tung auf Grundlage belastbarer Informationen zu ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt ausdrücklich, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine neuen Varianten zu entwickeln und bereits verworfene Optionen nicht erneut zur Diskussion zu stellen. Der Planungsprozess ist weit fortgeschritten und für die derzeit betrachteten Varianten liegen umfangreiche fachliche Unter- suchungen vor. Eine Ausweitung des Variantenraums würde zusätzliche Prü- fungen erforderlich machen und den Zeit- sowie Kostenrahmen des Gesamt- projekts erheblich erhöhen. Anstelle eines umfangreichen Bürgergutachtens sollten die Ergebnisse der Kurzplanungszelle in Form kompakter Empfehlungen dokumentiert und den politischen Gremien für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt werden. Die Beratungen sollten anhand klar formulierter Leitfragen erfolgen. Im Mittel- punkt könnten insbesondere die langfristige Bedarfsdeckung, die finanzielle Tragfähigkeit, die bauliche Umsetzbarkeit sowie die jeweiligen Chancen und Risiken der Varianten stehen. Die Diskussionen sollten ergebnisoffen, neutral moderiert und in kleinen Arbeitsgruppen stattfinden. Dabei können die Teil-Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) nehmenden die vorliegenden Varianten anhand nachvollziehbarer Kriterien bewerten. Hierzu zählen insbesondere Investitions- und Folgekosten, Bauzei- ten, technische und bauliche Risiken, mögliche Einsparpotenziale sowie die Frage, inwieweit die zukünftigen Anforderungen der Bonner Bühnen erfüllt wer- den. Um möglichst vielen Bonnerinnen und Bonnern eine Beteiligung zu ermögli- chen, sollte der Kurzplanungszelle eine öffentliche Online-Beteiligung auf „Bonn macht mit“ vorgeschaltet werden. Dort können die Varianten verständlich dar- gestellt sowie ergänzende Informationen bereitgestellt werden. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit bestehen, Anregungen, Hinweise und Fragestellungen einzubringen. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung sollten in die Beratungen der Kurzplanungszelle einfließen. Vor Beginn des Verfahrens erstellt die Verwaltung ein Vorhabenblatt und legt dieses dem Beirat Bürgerbeteiligung, dem Beirat Kinder- und Jugendbeteili- gung sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor. Darin werden Zielsetzung, Ablauf, Beteiligungsformate, Beteiligungsspielräume sowie die Verwendung der Ergebnisse transparent dargestellt. Der Zeitplan würde sich dann wie folgt gestalten: Nach der Befassung in den Beiräten und Ausschüssen in der ersten Beratungsfolge nach den Sommerferi- en würde die Online-Beteiligung und im Anschluss die Kurzplanungszelle erfol- gen, für die zusätzliche Kosten für eine externe Moderation entstehen würden. Ergebnisse würden dann im Oktober/November vorliegen. Die Verwaltung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass ein solches Beteiligungsverfahren eine Entscheidung im Rat frühestens im Dezember 2026 möglich machen wür- de. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de